N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 28.08.2018.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Sönke Greve
wählbarer Bürger Hans Gentz
Ausschussmitglied Gerhard Jordan
wählbarer Bürger Heinz Lorenzen
Ausschussmitglied Jens Nommels
Ausschussmitglied Rolf-Johannes Wandrowsky

Abwesend sind:
wB / stellv. Ausschussvorsitzender Bernd Kiehl (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreterin Silke Greis
Gemeindevertreter Erika Matt
Gemeindevertreter Oliver Nießler
Gemeindevertreter Wolf-Dieter Ohrt
Gemeindevertreter Bernd Truelsen
Protokollführer Norbert Jordan
5 Gäste

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung wählbarer Bürger
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Sachstandsbericht zur Förderanmeldung für einen Anbau an die Schule Barkelsby
  Beschlussvorlage - 37/2018
7. Wohnbauliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde Barkelsby
  Beschlussvorlage - 29/2018
8. Bankettpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 36/2018
9. Umbenennung / Benennung einer Straße
  Beschlussvorlage - 32/2018
10. Gestaltung der Fläche vor dem Gemeindetreff
  Beschlussvorlage - 35/2018
11. Baumpflanzungen in der Gemeinde Barkelsby
  Beschlussvorlage - 39/2018
12. Malerarbeiten an den Fenstern des Schulgebäudes
  Beschlussvorlage - 48/2018
13. Straßendeckenerneuerung "Mühlenweg" in 2019 gemeinsam mit der Gemeinde Loose
  Beschlussvorlage - 49/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Verpflichtung wählbarer Bürger
Gemäß § 21 Gemeindeordnung werden die wählbaren Bürger Hans Gentz und Heinz Lorenzen durch den Ausschussvorsitzenden verpflichtet, ihre Tätigkeit gewissenhaft und unparteiisch auszuüben. Darüber hinaus wurden sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Durch den Ausschussvorsitzenden wird beantragt, die Tagesordnung um folgende Punkte am Ende der öffentlichen Tagesordnung wie folgt zu ergänzen:
  • Malerarbeiten an den Fenstern des Schulgebäudes
  • Straßendeckenerneuerung "Mühlenweg" in 2019 gemeinsam mit der Gemeinde Loose

Weiterhin wird beantragt, den zur nicht öffentlichen Beratung vorgeschlagenen Tagesordnungspunkt nicht öffentlich zu beraten.

Gegen die vorgebrachten Anträge werden keine Bedenken erhoben und en bloc abgestimmt.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Durch den Ausschussvorsitzenden wird berichtet, dass die SH-Netz zum Kommunalgespräch eingeladen hatte. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde u. a. der Schwerpunkt "Klimawandel" und damit verbundene intelligente Energielösungen behandelt. Ziel ist die weitere Reduzierung des CO2-Verbrauchs pro Einwohner.

zu TOP 6. Sachstandsbericht zur Förderanmeldung für einen Anbau an die Schule Barkelsby
Beschlussvorlage - 37/2018
Die Verwaltung informiert kurz über die Förderanmeldung für einen Anbau an die Schule Barkelsby. Im Rahmen des Förderprogramms "Richtlinie zur Umsetzung des Schulbau- und Schulsanierungsprogramms IMPULS 2030" wurde gemäß Beschluss vom 17.04.2018 der Bedarf mittels eines umfangreichen Anmeldeschriftsatzes fristgerecht zum 30.06.2018 angemeldet. Bis 30.09.2018 bekommt die Gemeinde eine Rückmeldung, ob für die Maßnahme ein formeller Förderantrag eingereicht werden kann oder nicht, d.h. die grundsätzliche Förderwürdigkeit wird attestiert oder eben auch nicht. Sollte die Förderwürdigkeit soweit erstmal anerkannt sein, wird die Entwurfsplanung in Abstimmung zwischen Gemeinde und Schule soweit vorangetrieben, dass zu einer der kommenden Sitzungen des Bauausschusses durch den Architekten vorgetragen und über Form und Gestalt sowie ein Budget bzw. Kosten beraten und beschlossen werden kann.

Die Fristen des Förderprogramms sehen vor, dass die formellen und konkreten Förderanträge in Form von Anträgen auf Gewährung einer Zuwendung bis zum 30.09.2019 bei der Investitionsbank SH gestellt werden können. Bewilligte Maßnahmen müssen dann bis zum 31.12.2022 vollständig abgenommen sein. Eine vollständige Abrechnung und damit verbundene Auszahlung eines Zuschusses ist bis zum 31.12.2023 möglich.
Der akute Raumbedarf der Schule kann eine Dringlichkeit bedingen, so dass die eingeräumten Fristen nicht ausgenutzt werden sollen, sondern nahtlos eine Umsetzung der Maßnahme angestrebt wird.   
Ausschussmitglied Lorenzen regt an, den Beschlusstext um den konkreten Namen des Architekturbüros zu ergänzen. Hiergegen werden keine Bedenken erhoben.

Beschluss:
Für den Fall, dass die Förderwürdigkeit des Projektes an sich anerkannt wird, wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, die Architektenplanungen durch das Büro Wohlenberg, Eckernförde, voranzutreiben, damit in einer der kommenden Bauausschusssitzungen eine konkrete Beratung und Beschlussfassung zum Anbau der Schule stattfinden kann. Auf Basis jenes Beschlusses kann dann der formelle und konkrete Förderantrag eingereicht werden.    

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Wohnbauliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde Barkelsby
Beschlussvorlage - 29/2018
Die Gemeinde Barkelsby hat jüngst die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Erweiterung Am Redder" umgesetzt. Aufgrund der hohen Nachfrage an Baugrundstücken innerhalb der Gemeinde Barkelsby, soll darüber beraten werden, "ob" und wenn ja "an welcher Stelle" die Gemeinde sich weiter entwickeln möchte.

Mit Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den Kommunen im Land Schleswig-Holstein (SH) ein neuer Siedlungsrahmen aufgegeben. Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10% des Wohnungsbestandes zum Stand des 31.12.2009 wachsen. Der Wohnungsbestand in Barkelsby betrug zu diesem Stichtag 595 Wohneinheiten (WE). Damit wäre eine Entwicklung von bis zu 59 WE möglich. Hiervon sind jedoch noch eventuelle Wochenend- und Ferienhäuser sowie vorhandenes Innenpotential in Abzug zu bringen.

Gemäß der letzten Ermittlung des Landes sind in der Zeit von 2010 bis 2017 bereits 40 weitere WE in Barkelsby umgesetzt worden. Diese sind ebenfalls in Abzug zu bringen. Durch die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 sind weitere 12 WE in Abzug zu bringen. Aus dem Bauverzeichnis ergibt sich, dass bis 2018 weitere 4 WE in Abzug zu bringen sind. Zudem wären nach der Innenentwicklungsanalyse Entwicklungspotentiale im Innenbereich mit 2 WE abzuziehen. Das bedeutet, dass die Gemeinde Barkelsby derzeit nur noch einen Entwicklungsspielraum von 1 WE hat.

Das Land schreibt jedoch derzeit den Landesentwicklungsplan vorzeitig fort. Es ist angedacht den Entwurf mit den dann neuen Zahlen in der Kabinettssitzung im Herbst zu beschließen. Sobald der Entwurf beschlossen vorliegt, wurde seitens des Landes in Aussicht gestellt, dass mit den neuen Zahlen bereits weiter gearbeitet werden kann. Es ist also davon auszugehen, dass Barkelsby dann mehr als die derzeit ermittelte 1 WE zur Verfügung hat.

Bezüglich der Standortsuche hat die Gemeinde im Jahr 2016 mögliche Flächen ermitteln lassen, die eventuell für eine Siedlungsentwicklung zur Verfügung stehen könnten. Im Jahr 2015 hat sich die Gemeinde mit dem Gedanken befasst die Fläche E I zu entwickeln. Hierbei handelt es sich um Kleingartengrundstücke angrenzend an die Sportplatzflächen. Hierfür wäre zunächst ein Lärmgutachten zu erstellen, um abzuklären, inwieweit eine Realisierung an dieser Stelle möglich ist. Zudem wird darauf hingewiesen, dass über das Gebiet eine 60 KV und eine 110 KV-Leitung laufen. Die jüngste Rücksprache mit der SH Netz AG (Juni 2018) hat ergeben, dass die 110 KV-Leitung bestehen bleiben wird und die 60 KV-Leitung frühestens im Jahr 2020 umgelegt werden soll. Die Rückmeldung der SH Netz AG aus dem Jahr 2015 hat ergeben, dass bereits zu diesem Zeitpunkt immer wieder Beschwerden wegen "Lärm" bei bestimmten Witterungsbedingungen vorhanden sind. Die Gemeinde müsste also prüfen, ob dies der optimale Standort für eine weitere Entwicklung ist. Zudem könnten Probleme wegen eventueller elektromagnetischer Strahlung auftreten. Inwieweit dies der Fall ist, müsste im Verfahren geklärt werden. Sollte die Gemeinde an dieser Fläche weiterhin festhalten wollen, so sollte der Bürgermeister im Vorwege ermächtigt werden, ein Lärmgutachten zur Vorprüfung in Auftrag zu geben und in eine Vorverhandlung bezüglich eines notwendigen Flächenerwerbes zu treten.  
Der zuvor beschriebene Sachverhalt wird durch den Ausschussvorsitzenden noch einmal zusammenfassend erläutert. Aktuell besteht für das Kleingartengelände das Problem der Hochspannungsleitungen. Die 60 KV-Leitung wird jedoch in 2019 stillgelegt.
Hieran anschließend wird durch den Protokollführer der aktuelle Stand der Landesplanung zur Fortschreibung der Regionalpläne geschildert. In der Gemeinde wäre nun zu beraten, "ob" und ggf. "wo" eine bauliche Entwicklung stattfinden soll.

Im Bereich der Kleingärten ist neben den Hochspannungsleitungen auch der Lärm vom Sportplatz und ggf. der Windkraftanlage in Rögen zu berücksichtigen. Erst wenn Klarheit über eine Priorisierung von Entwicklungsflächen besteht, sollten jedoch weitergehende Untersuchungen (Lärmschutz, Baugrund, etc.) beauftragt werden.

Gemeindevertreter Ohrt erläutert in diesem Zusammenhang seine Erkenntnisse zu verschiedenen Entwicklungsflächen. Dabei wird angeregt, die Flächen am "Kasmarker Weg" noch einmal näher zu prüfen. Die Bodenverhältnisse werden dort eingeschätzt. Es sollte mit dem Eigentümer das Gespräch gesucht werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, sich vor 2025 baulich weiter zu entwickeln. Durch den Bürgermeister und den Ausschussvorsitzenden sollen diesbezüglich mit potentiellen Grundstückseigentümern entsprechende Gespräche geführt und im Rahmen der nächsten Sitzung zur weiteren Beratung berichtet werden.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Bankettpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 36/2018
Die an den Gemeindestraßen beiläufigen Gräben und Banketten müssen an vielen Stellen im Zuge von Unterhaltungsmaßnahmen neu profiliert, abgeschält oder aufgefüllt werden. Die nachfolgend aufgeführten Einheitspreise verstehen sich als Nettopreise und dienen als Richtwerte für den monetären Aufwand pro Lfdm.
  • Grabenprofilierung einschl. Abfuhr und Entsorgung des Räumgutes : 1,80 €/Lfdm
  • Banketten schälen einschl. Abfuhr und Entsorgung des Räumgutes : 2,00 €/Lfdm
  • Banketten auffüllen einschl. Lieferung von Wegegrand : 3,50 €/Lfdm

Der Unterzeichner empfiehlt, einen bestimmten Geldbetrag im Unterhaltungshaushalt bereitzustellen und über eine Art Prioritätenliste abzuarbeiten.   
Durch den Ausschussvorsitzenden wird ausführlich dargelegt, dass Banketten einer dauerhaften Unterhaltung bedürfen. Durch Begegnungsverkehr und das Befahren der Banketten durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, nutzen diese regelmäßig ab und müssen wieder aufgefüllt werden. An anderen Stellen sammelt sich hingegen das von Regen ausgespülte Material und muss abgetragen werden.

Maßnahmen sollten in den Bereichen "Westerschauer Weg", "Gildeweg" und "Kasmarker Weg" durchgeführt werden. Ebenso sind die Banketten an den neu gebauten Straßen (z. B. "Rögener Weg" und "Böhnrüher Weg") zu prüfen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Straßenunterhaltungsmaßnahme durchführen zu lassen. Zur Umsetzung werden 10.000,00 € im Haushalt bereitgestellt. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Umbenennung / Benennung einer Straße
Beschlussvorlage - 32/2018
Mit Schreiben vom 22.06.2018 stellt Frau Edwina Herzogin zu Mecklenburg von Posern einen Antrag auf Umbenennung und Benennung einer Straße.

Der "Gutsweg" in Hemmelmark soll in "Gut Hemmelmark" umbenannt werden. Die vergebenen Hausnummern sollen dabei ihre Gültigkeit behalten. Die betroffenen Bürger sind damit einverstanden (siehe Unterschriftenliste).

Als Grund für die Umbenennung wird die Ortszugehörigkeit angegeben. "Gut Hemmelmark" ist wie auch alle Nachbargüter bekannt. Der "Gutsweg" hingegen hat keine wirkliche Ortszugehörigkeit, und ist sogar zweimal in der Gemeinde Barkelsby vertreten, was zusätzlich zu Verwechslungen bei der Postzustellung führt.

Des Weiteren wird der Antrag gestellt, die Zufahrt zum Campingplatz von Frau Edwina Herzogin zu Mecklenburg Posern als "Hemmelmarker Weg" aufzunehmen. Es handelt sich um den Feldweg zwischen der Bundeswehrstraße K87 und dem Hof Hemmelmark bzw. Campingplatz (siehe beiliegende Karte).  
Durch den Protokollführer wird ausgeführt, dass die Prüfung der Verwaltung ergeben hat, dass nicht alle Grundeigentümer der Namensänderung schriftlich zugestimmt haben. Ebenso sind einige Objekte vermietet. Informationen, ob diese Bedenken erheben liegen nicht vor.

Beschluss:
Es wird beschlossen den "Gutsweg" in "Gut Hemmelmark" umzubenennen, sofern die fehlenden Eigentümer der Umbenennung schriftlich zustimmen. Die Hausnummern behalten dabei ihre Gültigkeit.

Des Weiteren wird beschlossen die Zufahrt zum Campingplatz der Herzogin zu Mecklenburg Posern als "Hemmelmarker Weg" aufzunehmen.

Alle anfallenden Kosten (Schilder, etc.) trägt die Antragstellerin.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Gestaltung der Fläche vor dem Gemeindetreff
Beschlussvorlage - 35/2018
In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Barkelsby vom 25.06.2018 wurde von Herrn Gemeindevertreter Jordan angeregt, auf der Fläche vor dem Gemeindetreff, auf der der Gedenkstein neu gesetzt wurde, eine Sitzgruppe aufzustellen. Die Fläche ist derzeit mit Büschen bewachsen, die entfernt werden könnten.    
Ergänzend zum Sachverhalt erläutert der Ausschussvorsitzende, dass sich die Fläche vor Beginn der Sitzung von den meisten Anwesenden angesehen wurde. Die auf der Fläche vorhandenen Pflanzen, die abgängig sind, sollten beseitigt werden. Danach wäre genügend Platz, eine Bank (ohne Tisch) aufzustellen. Die Blickrichtung soll dabei in Richtung Gemeindetreff / Sportplatz sein.

In diesem Zusammenhang regt Ausschussmitglied Jordan an, auch beim Bäcker in der Dorfstraße eine Bank aufzustellen. Auch dort besteht ein Bedarf und lädt zum kurzen Verweilen ein.
Gemeindevertreterin Matt bittet, zusätzlich zu den o. g. Bänken auch die im Westerschauer Weg zu erneuern. Nach kurzer Erörterung werden innerhalb des Ausschusses keine Bedenken gegen die Anschaffungen / Erneuerung erhoben.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Vorschlag zu entsprechen und eine Sitzbank vor dem Gemeindetreff aufzustellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten und die Maßnahme umzusetzen.

Überdies soll auf der Grünfläche in der Dorfstraße (beim Bäcker) eine neue Bank aufgestellt und im Bereich Westerschauer Weg eine Bank erneuert werden.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Baumpflanzungen in der Gemeinde Barkelsby
Beschlussvorlage - 39/2018
Herr Heinz Lorenzen beantragt mit einem Schreiben vom 06.08.2018 beim Bauausschussvorsitzenden der Gemeinde Barkelsby die Beratung über Baumpflanzungen in der Gemeinde.  
Ausschussmitglied Lorenzen wird die Möglichkeit gegeben, seinen Antrag inhaltlich näher auszuführen. Dabei wird geschildert, dass die in der Vergangenheit getätigten Baumbeseitigungen noch formal auszugleichen sind bzw. freiwillig auszugleichen wären. Dabei wird auf die einzelnen Maßnahmen und die entsprechenden Bereiche näher eingegangen.
Durch den Ausschussvorsitzenden wird hierzu auf die Beratungen bzw. Informationen in der Vergangenheit hingewiesen und dass alle Maßnahmen zulässig waren und nicht durch die Untere Naturschutzbehörde beanstandet wurden. Für den noch zu erbringenden Ausgleich (3 Bäume im Bereich Rommelsworth) wurden bereits verschiedene Standorte und mögliche Baumsorten betrachtet. Es sollte bei der Durchführung der Ersatzpflanzungen darauf geachtet werden, dass die Bäume standortverträglich sind und sich nachhaltig entwickeln können.

Hierzu wird duch Ausschussmitglied Lorenzen sein Blickwinkel dargelegt. In den Gebieten, in denen durch Bauleitplanung Bäume als zu erhalten festgesetzt sind, sind auch wieder an den Standorten entsprechende Bäume zu pflanzen. Überdies sollte auch der Bewuchs, der im Rahmen der Herstellung der Parkplätze am Sportplatz beseitigt wurde, ausgeglichen werden. Um alle Maßnahmen fachlich richtig umzusetzen, wird empfohlen, Herrn Spieß (ehem. Leiter der Stadtgärtnerei Eckernförde) beratend hinzuzuziehen. Hierfür hat er sich bereit erklärt.

Durch den Ausschussvorsitzenden wird die Wetterlage dieses Sommers dargelegt und erläutert, dass die bisher getätigten Neuanpflanzungen hierunter zum Teil stark gelitten haben. Es ist daher auf die richtige Pflanzzeit und auf robuste standortgerechte Gehölze zu achten.

Innerhalb des Ausschusses bestehen verschiedene Vorschläge, die zur Abstimmung gebracht werden sollen. Zuerst wird über den Antrag des Ausschussmitgliedes Heinz Lorenzen abgestimmt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, auf den Flächen (Diekstöken, Am Redder und Rommelsworth), auf denen Fällarbeiten durchgeführt wurden, Ersatzpflanzungen durchzuführen. Der Nahbereich der bisherigen Standorte kann mit für die Durchführung der Ersatzpflanzungen herangezogen werden. Herr Spieß soll beratend hinzugezogen werden. 

Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :4

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag des Ausschussvorsitzenden abgestimmt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, im Gemeindegebiet geeignete Standorte für heimische Laubgehölze zu suchen und die Anpflanzung von neuen Bäumen zeitnah umzusetzen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Malerarbeiten an den Fenstern des Schulgebäudes
Beschlussvorlage - 48/2018
Die Fenster am Schulgebäude wurden sich durch den Bürgermeister angesehen. Dabei wurde festgestellt, dass ca. 30 Fenster neu gestrichen werden müssen. Im Hinblick auf die zu erwartenden Umbaumaßnahmen an der Schule wird empfohlen, die Fenster im Innenhof vorerst noch nicht zu streichen. Der Zustand ist hier noch nicht ganz so schlecht wie bei den anderen Fenstern. Ein erstes Kostenangebot liegt bei Kosten in Höhe von ca. 3.300,00 €.  
Innerhalb des Ausschusses werden keine Bedenken gegen die Maßnahme erhoben. Es sollten jedoch noch zwei Vergleichsangebote eingeholt werden.

Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, weitere Kostenangebote für die Malerarbeiten einzuholen und den wirtschaftlichsten Anbieter mit der Umsetzung der Maßnahme zu beauftragen.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Straßendeckenerneuerung "Mühlenweg" in 2019 gemeinsam mit der Gemeinde Loose
Beschlussvorlage - 49/2018
In der Gemeinde Barkelsby wurden in den letzten Jahren verschiedene Straßen im Außenbereich erneuert. Auch für 2019 bestehen Überlegungen, weitere Straßenbaumaßnahmen umzusetzen. Die Gemeinde Loose hat im vergangenen Jahr positive Erfahrungen im Bereich der Liebesallee mit dem durchgeführten Verfahren gesammelt. Denkbar wäre, dass sich Loose und Barkelsby gemeinsam an der kreisweiten Ausschreibung beteiligen und den Mühlenweg sanieren. Diesbezüglich wurde mit dem Bürgermeister der Gemeinde Loose das Gespräch gesucht. Auch dort wäre die Maßnahme denkbar und könnte als Gesamtmaßnahme betrachtet und umgesetzt werden. Ziel soll die rechtzeitige Straßenunterhaltung sein, bevor größere Schäden und Kosten entstehen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, gemeinsam mit der Gemeinde Loose den Mühlenweg in 2019 zu sanieren. Hierzu sollen die notwendigen Vorplanungen erfolgen.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben
Durch den Ausschussvorsitzenden wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt. Diese wird über den im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschluss in Kenntnis gesetzt.


Norbert Jordan  Sönke Greve 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender