Sitzungsort: | im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.35 Uhr |
Ausschussvorsitzender Sönke Greve |
wählbarer Bürger Hans Gentz |
Ausschussmitglied Gerhard Jordan |
wB / stellv. Ausschussvorsitzender Bernd Kiehl |
Ausschussmitglied Jens Nommels |
Ausschussmitglied Rolf-Johannes Wandrowsky |
wählbarer Bürger Heinz Lorenzen (entschuldigt ) |
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas |
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke |
Gemeindevertreter Erika Matt |
Gemeindevertreter Oliver Nießler |
Gemeindevertreter Wolf-Dieter Ohrt |
Protokollführerin Bärbel Schiewer |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Verpflichtung wählbarer Bürger |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
6. | Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H. |
Beschlussvorlage - 59/2018 | |
7. | Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H. - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung |
7.1 | Gesamträumlichen Planungskonzept |
Beschlussvorlage - 55/2018 | |
7.2 | Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht |
Beschlussvorlage - 56/2018 | |
7.3 | Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung |
Beschlussvorlage - 57/2018 | |
7.4 | Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen |
Beschlussvorlage - 58/2018 | |
8. | Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur |
Beschlussvorlage - 52/2018 | |
9. | Neupflasterung / Gehweg "Böhnrüher Weg" |
Beschlussvorlage - 61/2018 | |
10. | Erweiterung Straßenbeleuchtung |
Beschlussvorlage - 65/2018 | |
11. | Anlegung von insektenfreundlichen Wiesen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 60/2018 | |
12. | Begehung gemeindlicher Spielplätze / Neuanschaffung Spielgeräte |
Beschlussvorlage - 63/2018 | |
13. | Begehung Kindergarten / Neuanschaffung Spielgeräte sowie Mobiliar |
Beschlussvorlage - 64/2018 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Verpflichtung wählbarer Bürger |
Gemäß § 21 Gemeindeordnung wird der wählbare Bürger Bernd Kiehl durch den Ausschussvorsitzenden verpflichtet, seine Tätigkeit gewissenhaft und unparteiisch auszuüben. Darüber wurde er zur Verschwiegenheit verpflichtet.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
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zu TOP 6. | Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H. |
Beschlussvorlage - 59/2018 Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt. Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar. Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist. Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne. Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter: In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.
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Beschluss: Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme zur Neuaufstellung der Landschaftsrahmenpläne des Landes S.-H. verzichtet.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H. - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung |
zu TOP 7.1 | Gesamträumlichen Planungskonzept |
Beschlussvorlage - 55/2018 Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt. In der Zeit vom 27.12.2016 bis einschl. 30.06.2017 lagen die Unterlagen zur Fortschreibung der o. g. Planverfahren öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit seine Anregungen und Bedenken vorzutragen. Insgesamt sind ca. 6.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden durch die zuständige Planungsbehörde gesichtet und abgewogen. Alle Ergebnisse sind danach in einer Synopse (Gegenüberstellung) zusammengefasst. Nur für den Landesentwicklungsplan sind dies insgesamt 661 Seiten und für den Regionalplan für den Planungsraum II 5317 Seiten. Die Abwägung der durch die amtsangehörigen Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen umfasst für beide Planungen zusammen 117 Seiten. Auf einen Versand per Post wird an dieser Stelle verzichtet. Die Unterlagen wurden den Gemeinden rechtzeitig digital zur Verfügung gestellt. Im Frühjahr 2018 wurde in Schleswig-Holstein überdies ein neuer Landtag gewählt. Die Koalition aus CDU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben das energiepolitische Ziel der Vorgängerkoalition bestätigt, dennoch aber die weichen und abwägungsrelevanten Kriterien auf den Prüfstand gestellt. Für die in geschlossenen Ortslagen lebenden Menschen wurde der Mindestabstand zu den geplanten Windkraftanlagen von 800 m auf 1.000 m erhöht. Eine Veränderung der Abstände zu den im Außenbereich lebenden Menschen konnte hingegen nicht erreicht werden. Hier sind es weiterhin 400 m, mindestens jedoch drei Mal Anlagenhöhe. Auch hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) sich neu zu den von hohen Windkraftanlagen ausgehendem Lärm geäußert und festgestellt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr vollumfänglich zutreffend sind und eine Neubewertung vorzunehmen ist. All diese Argumente wurden abgewogen und sind in den neuen, zweiten, Planentwurf eingeflossen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Veränderungen ergeben haben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange voraussetzen. In der Zeit vom 04.09.2018 bis einschl. 03.01.2019 besteht die Möglichkeit erneut Stellungnahmen abzugeben. Im Rahmen der Anpassung des Landesplanungsgesetzes S.-H. wurde geregelt, dass es für das erneute Beteiligungsverfahren KEINE Papierunterlagen mehr für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonen können dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter: Zu diesem Verfahren wird auf die im 1. Halbjahr 2017 gefassten Beschlüsse verwiesen. Es ist darüber zu beraten, ob eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung können keine neuen Argumente vorgebracht werden, so dass empfohlen wird die bisherigen Stellungnahmen aufrecht zu erhalten.
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.2 | Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht |
Beschlussvorlage - 56/2018 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.3 | Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung |
Beschlussvorlage - 57/2018 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.4 | Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen |
Beschlussvorlage - 58/2018 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur |
Beschlussvorlage - 52/2018 Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll. Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalen Zielerreichung beitragen werden. Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein. Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden. Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine später Beschlussfassung wäre daher verbindlich. |
Die zu beschließende Absichterklärung für die Gründung der Klimaschutzagentur wird zunächst akzeptiert. Für einen späteren verbindlichen Beschluss ist zu klären, in welcher Form der Kreis Rendsburg-Eckernförde an den Kosten beteiligt ist. Es wird angemerkt, dass die Gemeinden aufgrund der Festlegung des jährlichen Gesellschafteranteils ungleich veranschlagt werden. Zudem ist mit einem massiven bürokratischen Aufwand zu rechnen. Möglicher Weise ist der gewünschte Effekt in der Gemeinde auch in Eigenleistung zu erzielen. Die weiteren Ergebnisse bleiben abzuwarten.
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Beschluss: Die Gemeinde beabsichtigt:
Voraussetzungen sind:
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Neupflasterung / Gehweg "Böhnrüher Weg" |
Beschlussvorlage - 61/2018 Im Zuge der Breitbandversorgung der Gemeinde Barkelsby ist es angedacht, den bereits aufgerissenen Gehweg im Böhnrüher Weg auszupflastern. Hierzu wurden drei Angebote von regional ansässigen Fachfirmen eingeholt. Das günstigste Angebot schließt mit einer Endsumme von 26.490,59 €. Bei dieser Summe ist eine Rückvergütung durch den Breitbandzweckverband in Höhe von 12.622,50 € gegenzurechnen. Die Rückvergütung ist bedingt durch den Wegfall von Arbeitsgängen, die bei einer Auspflasterung nicht geleistet werden. Es bleibt noch ein durch die Gemeinde Barkelsby zu schulternder Restbetrag von 13.868,09 €.
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Es wird ergänzt, dass es sich bei der hier zu betrachtenden Fläche um den letzten asphaltierten Gehwegbereich handelt, der sich durch die geplante Aufpflasterung in das dann homogene Bild der Gemeinde einfügt. Zudem ist die Aufnahme und Wiederverlegung einer Pflasterung für spätere Reparaturen aufgrund von Verlegearbeiten im Gehwegbereich gegenüber einer erneuten Asphaltierung von Vorteil.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die bauliche Maßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 13.868,09 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erweiterung Straßenbeleuchtung |
Beschlussvorlage - 65/2018 In der Gemeindevertretersitzung am 11.09.2018 wurde seitens eines Gemeindevertreters angeregt, über die Erweiterung der Straßenbeleuchtung von Barkelsby Richtung Eckernförde entlang der L27 zu beraten. In diesem Zusammenhang erwähnte er, dass die heutige Technik eine bedarfsabhängige App-Steuerung möglich mache. Nunmehr wird mittels dieser kleinen Vorlage die Beratung im Bauausschuss angestoßen. Bei der Beratung sollten neben dem Service für den Bürger durch eine nächtliche Wegebeleuchtung auch die Nachteile in die Erörterung einfließen. Zum einen entstehen für Bau und Betrieb nicht unerhebliche Kosten und zum anderen könnten Begehrlichkeiten an anderen Straßen geweckt werden. Ferner muss klar sein, dass vom Straßenbaulastträger eine Zustimmung eingeholt und mit ihm eine Vereinbarung abgeschlossen werden muss. |
Die Bauausschussmitglieder sind sich einig, dass es grundsätzlich Aufgabe des Straßenbaulastträgers ist, den entsprechenden Straßenabschnitt entlang der L 27 zu beleuchten. Ob durch die Maßnahme tatsächlich ein höheres Maß an Sicherheit erzielt wird, bleibt offen. Des Weiteren wird zu bedenken gegeben, ob im Rahmen der täglichen Diskussion zum Thema Immission diese Maßnahme wirklich erforderlich ist. Zunächst soll über die Verwaltung eine Anfrage an den Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH) als Straßenbaulastträger bezüglich der Ausleuchtung des Straßenabschnittes getätigt werden. Parallel ist zu prüfen, ob eine Förderung der Maßnahme möglich ist. Möglicher Weise sind die zu erwartenden Folgekosten durch die Steuerung mittels einer App-Funktion zu minimieren. Im Rahmen dieser Diskussion wird es vordergründig als sinnvoll erachtet, eine bürgernahe Aufklärung bezüglich des Verhaltens in der dunklen Jahreszeit vorzunehmen. Sowohl die Kinder in Kindergarten und Schule als auch Senioren sollten in diesem Sinne besonders auf die möglichen Gefahren aufmerksam gemacht werden.
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Beschluss: Es wird beschlossen, eine Anfrage beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH) als Straßenbaulastträger bezüglich der Ausleuchtung des Straßenabschnittes zu tätigen.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Anlegung von insektenfreundlichen Wiesen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 60/2018 Das Land Schleswig-Holstein hat im Frühjahr 2018 für mehr Artenvielfalt durch Blühwiesen geworben. Durch zur Verfügung gestellte Landesmittel sollen Landwirte, Kommunen und Unternehmen kostenlos blütenreiches Saatgut zur Aussaat auf ihren Acker- bzw. Freiflächen zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, über das ganze Land verteilt möglichst viele Blühflächen entstehen zu lassen. Diese können bis in den Spätsommer hinein Nahrung und Rückzugsräume für Insekten und auch Feldvögel bieten. Die Initiative wird vom Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) koordiniert und umgesetzt. Der DVL steht für Fragen zur Verfügung, übernimmt die Beratung von interessierten Landwirten, Kommunen und Unternehmen und betreut die Anlage von Blühflächen. Ansprechpartnerin dort ist Wiebke Schoenberg (0431/649 973 30, w.schoenberg@lpv.de). Landwirte und Kommunen, die sich an der Initiative beteiligen möchten, konnten sich bis spätestens zum 1. April 2018 beim DVL melden. Die Voraussetzung für den Erhalt von Saatgut ist der Nachweis über Nutzungsrechte an einer Fläche von mindestens 1.000 m². Nach Rücksprache mit Frau Schoenberg wird das Projekt voraussichtlich auchfür 2019 neu angeboten. Kommunen, die sich bisher nicht um Saatgut beworben haben, können dies bis Anfang 2019 realisieren. Ziel ist die Aussaat von mehrjährigem Saatgut. Mit der Anlegung einer Wiese ist verbunden, dass diese für die Aussaat vorbereitet wird. Hierzu ist in der Regel mindestens das Fräsen der Grasnarbe (bei Wiesen) notwendig. Die Blühwiesen müssen dann zweimal im Jahr gemäht werden, das Mahdgut ist abzufahren. Alle Flächen werden vorab auf ihre Tauglichkeit in Augenschein genommen. In der Gemeinde gibt es Überlegungen, ebenfalls Flächen hierfür zur Verfügung zu stellen. Ziel der Beratung soll sein, ob und welche Flächen hierfür vorgesehen werden können.
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Als mögliche Flächen für das Anlegen von insektenfreundlichen Wiesen werden eine Teilfläche des Schulgartens sowie die Bereiche beidseitig der Dorfeinfahrten der Landesstraße L 27 aus Richtung Eckernförde und Rieseby aufgeführt. Der Bürgermeister hat diesbezüglich bereits den Schulleiter, Herrn Düllmann, kontaktiert. Als weitere Flächen werden Bereiche am Westerschauer Weg bzw. am Böhnrüher Weg genannt. Wie bereits in der Beschlussvorlage erwähnt, werden alle Flächen mit der Ansprechpartnerin des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL) in Augenschein genommen und zwecks Umsetzung der geplanten Maßnahme überprüft. Falls die Gemeinde Barkelsby bei der Ausgabe des kostenlos zur Verfügung gestellten Saatgutes aufgrund der großen Nachfrage der Gemeinden nicht berücksichtigt werden kann, ist die Gemeinde bereit, insektenfreundliche Wiesen auf eigene Kosten auf den o.g. Flächen anzulegen.
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Beschluss: Es wird beschlossen, im Gemeindegebiet folgende Flächen mit insektenfreundlichem Saatgut anzulegen:
Die Maßnahme wird in der Gemeinde durch Herrn Fritz Blaas weiter koordiniert und betreut.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Begehung gemeindlicher Spielplätze / Neuanschaffung Spielgeräte |
Beschlussvorlage - 63/2018 Der Fraktionsvorsitzende der Aktiven Bürger Barkelsby stellt einen Antrag auf Überprüfung der vorhandenen Spielplätze und deren Ausstattung in Barkelsby.
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Die beantragte Begehung der Spielplätze in der Gemeinde wird als nicht erforderlich angesehen. Vielmehr wird angeregt, dass die ABB als Antragsteller Vorschläge für eine mögliche Verbesserung der Spielplatzsituation aufzeigt und dann in der nächsten Bauausschusssitzung vorstellt.
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Beschluss: Es wird beschlossen, das die ABB Vorschläge für die Ergänzung der Spielplätze definiert und diese in der nächsten Bauausschusssitzung vorstellt.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Begehung Kindergarten / Neuanschaffung Spielgeräte sowie Mobiliar |
Beschlussvorlage - 64/2018 Der Fraktionsvorsitzende der Aktiven Bürger Barkelsby stellt einen Antrag zur Ausstattung der Gruppenräume des Kindergartens in Barkelsby.
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Beschluss: Es wird beschlossen, den durch die ABB gestellten Antrag zuständigkeitshalber an den Sozialausschuss zu übertragen.
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Ja-Stimmen | :0 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird . |
Bärbel Schiewer | Sönke Greve |
Protokollführerin | Ausschussvorsitzender |