Sitzungsort: | im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.55 Uhr |
Ausschussvorsitzender Wolf-Dieter Ohrt |
wählbarer Bürger Sönke Greve |
stellvertr. Ausschussvorsitzender Gerhard Jordan |
Ausschussmitglied Oliver Nießler |
Ausschussmitglied Bärbel Schenk |
Ausschussmitglied Bernd Truelsen |
Ausschussmitglied Harald Wende |
Bürgermeister Hans-Heinrich Köpke |
Gemeindevertreter Rainer Hagemann |
Gemeindevertreter Karl-Heinz Hansmann |
Gemeindevertreter Günther Ina |
Protokollführer Norbert Jordan |
Gast Monika Bahlmann |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 10.12.2009 |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rosseer Weg - Selbarg" a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 7/2010 | |
5. | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rosseer Weg - Selbarg" b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 8/2010 | |
6. | Bebauungsplan Nr. 8 "Achterworth II" a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 9/2010 | |
7. | Bebauungsplan Nr. 8 "Achterworth II" b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 10/2010 | |
8. | Restarbeiten Straßenbau im Drosselweg |
9. | Straßenunterhaltungsarbeiten |
9.1. | Winterschäden |
9.2. | Teerarbeiten am Böhnrüher Weg |
Beschlussvorlage - 12/2010 | |
10. | Wasserableitung im Böhnrüher Weg (Löschteich) |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 10.12.2009 |
Es werden bzw. wurden keine Änderungsanträge gestellt. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass am heutigen Tage ein Antrag auf Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans eingegangen ist. Es wird gebeten, die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 11 „Bauanträge/Bauvoranfragen“ zu ergänzen. Die Beratung über den Antrag muss im nichtöffentlichen Teil erfolgen. Hiergegen werden keine Bedenken erhoben. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rosseer Weg - Selbarg" a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 7/2010 Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 25.01.2010 bis 26.02.2010 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 11.01.2010 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 18.06.2009. |
Beschluss: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros Bahlmann - wird Bestandteil des Originalprotokolls. Insgesamt gingen ein:
Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen, sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Rosseer Weg - Selbarg" b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 8/2010 Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 25.01.2010 bis 26.02.2010 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 11.01.2010 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 18.06.2009. |
Beschluss: Satzungsbeschluss 1. Anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Hinweise zur Planung vorgetragen. Die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden geprüft und dazu Beschlüsse gefasst; andere Beurteilungskriterien haben sich nicht ergeben. In den Beschlussfassungen sind die jeweiligen abwägungsrelevanten Gesichtspunkte aufgeführt und die Ergebnisse der Prüfung begründet; weiterhin ist dargelegt, welche Anregungen berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder teilweise berücksichtigt worden sind. Die - aufgrund der Abwägung - vorgenommenen Änderungen bzgl. der Ergänzung der Zweckbestimmung des Fuß- und Radweges sowie die Ergänzungen in der Begründung aufgrund der Kriterien für die Schalltechnische Begutachtung und die Festsetzung der Anzahl der Stellplätze sind redaktioneller Art oder dienen der Klarstellung und lösen keine Drittbetroffenheit aus. Eine erneute Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit ist somit nicht erforderlich. Der Amtsvorsteher des Amtes Schlei - Ostsee wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen bzw. Hinweise zur Planung gegeben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl.I S.2414) in der zuletzt geltenden Fassung sowie nach § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 22.01.2009 (GVOBl. Schl.-H. S.6) in der zuletzt geltenden Fassung wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rosseer Weg - Selbarg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Das Gebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes liegt am südwestlichen Rand der bebauten Ortslage von Barkelsby und umfasst den gesamten Geltungsbereich des seit dem 20.09.1996 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 7 „Gewerbegebiet Rosseer Weg“ einschließlich des vorhandenen und zu ergänzenden Knicks an der Südseite des Rosseer Weges. Der Plangeltungsbereich ist in der anliegenden Übersichtskarte durch schwarze Umstrichelung gekennzeichnet. 3. Die Begründung und der Umweltbericht dazu werden gebilligt. 4. Der Amtsvorsteher des Amtes Schlei - Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Rosseer Weg - Selbarg“ nach § 10 BauGB - nach erfolgter Bekanntmachung der Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes - ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes dazu sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs.4 BauGB während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Die Bekanntmachung soll parallel mit der Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Achterworth II“ am 01.10.2010 erfolgen. Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen, sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Bebauungsplan Nr. 8 "Achterworth II" a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 9/2010 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 25.01.2010 bis 26.02.2010 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 11.01.2010 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 18.06.2009. |
Beschluss: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 8 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros Bahlmann- wird Bestandteil des Originalprotokolls. Insgesamt gingen ein:
Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen, sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Bebauungsplan Nr. 8 "Achterworth II" b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 10/2010 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 25.01.2010 bis 26.02.2010 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 11.01.2010 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 18.06.2009. |
Beschluss: Satzungsbeschluss 1. Anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Hinweise zur Planung vorgetragen. Die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden geprüft und dazu Beschlüsse gefasst; andere Beurteilungskriterien haben sich nicht ergeben. In den Beschlussfassungen sind die jeweiligen abwägungsrelevanten Gesichtspunkte aufgeführt und die Ergebnisse der Prüfung begründet; weiterhin ist dargelegt, welche Anregungen berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder teilweise berücksichtigt worden sind. Die - aufgrund der Abwägung - vorgenommenen Ergänzungen in der Begründung aufgrund der Kriterien für die Schalltechnische Begutachtung und die Festsetzung der Anzahl der Stellplätze sind redaktioneller Art oder dienen der Klarstellung und lösen keine Drittbetroffenheit aus. Eine erneute Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit ist somit nicht erforderlich. Der Amtsvorsteher des Amtes Schlei - Ostsee wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen bzw. Hinweise zur Planung gegeben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl.I S.2414) in der zuletzt geltenden Fassung sowie nach § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 22.01.2009 (GVOBl. Schl.-H. S.6) in der zuletzt geltenden Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 8 „Achterworth II“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Das Gebiet des Bebauungsplanes liegt im südlichen Bereich der bebauten Ortslage, östlich der Eckernförder Straße (L 27) und nördlich der Straße Schusterredder. Der Plangeltungsbereich ist in der anliegenden Übersichtskarte durch schwarze umstrichelung gekennzeichnet. 3. Die Begründung und der Umweltbericht dazu werden gebilligt. 4. Der Amtsvorsteher des Amtes Schlei - Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 8 „Achterworth II“ nach § 10 BauGB - nach erfolgter Bekanntmachung der Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und nach dem im gerichtlichen Vergleich vereinbarten Zeitpunkt zur Umsetzung des gewerblichen Betriebes südlich der Straße Schusterredder - ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes dazu sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs.4 BauGB während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Die Bekanntmachung soll parallel mit der Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Achterworth II“ am 01.10.2010 erfolgen. Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen, sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Restarbeiten Straßenbau im Drosselweg |
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde sich durch die Ausschussmitglieder der Bereich „Drosselweg“ kurz vor Ort angesehen. Durch den Ausschussvorsitzenden wird erläutert, dass für die 17. KW geplant ist, die Restarbeiten ausführen zu lassen. Dies sind insbesondere: - Aufgrund des Winters leicht eingetretene Schäden (Lunken) beseitigen - Besandung des gesamten Straßenabschnitts - Herstellung eines Hausanschlusses (Jankowski) - Sicherung einer Grundstückseinfassung mit Betonplatten (Gast) Diese Maßnahmen werden vorab durch Ing. Eggers mit der ausführenden Baufirma abgestimmt und besprochen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass einige Zäune noch herzustellen sind. Hierzu fanden bereits Gespräche zwischen den Eigentümern und dem Bürgermeister statt. Nach kurzer Erörterung kommt der Ausschuss zum Ergebnis, dass der Ersatz für die fehlenden Zäune bei den Eigentümern Kruse, Jankowski, Ohlsen und Möller noch einmal abschließend zwischen den Eigentümern und Ing. Eggers abgestimmt werden sollen. Danach soll Ing. Eggers eine Preisumfrage vornehmen und die Herstellung der Zäune durch eine Fachfirma veranlassen. Es wird beschlossen, wie zuvor genannt zu verfahren. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Straßenunterhaltungsarbeiten |
zu TOP 9.1. | Winterschäden |
Auch zu diesem Punkt fand vor Eintritt in die Tagesordnung eine Besichtigung der nachstehenden Schäden statt. Dabei sind insbesondere folgende Schäden zu erörtern: Treppenanlagen an der Brücke der B 203 Durch den Einsatz von Streusalz sind bei den Treppenanlagen jeweils eine Betonstufe stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Stufen sind so stark defekt, dass hier eine Unfallgefahr besteht. Durch den Bürgermeister erfolgte bereits eine entsprechende Ausschilderung. Innerhalb des Ausschusses besteht Einigkeit, dass die Schäden zeitnah zu beseitigen sind. Hier wäre es sachdienlich, wenn die Tiefbaufirma, die in der 17. KW im Drosselweg tätig ist, diese Schäden gleich mit abarbeitet. Ing. Eggers wird gebeten, sich die Schäden anzusehen und entsprechendes zu veranlassen. Eingangspodest vor der Bäckerei, Dorfstraße 34 Die gesamten Fliesen des Podestes sind hochgefroren und liegen teilweise nur noch locker auf dem Podest. Hier ist Gefahr in Verzug. Für die Instandsetzung (Grundsanierung) des Podestes sollen die Firmen Fliesen Nommels und Fliesenverlegung Nord GmbH, Altenholz (Inhaber: Lisowski), zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem preisgünstigsten Anbieter den Auftrag zu erteilen. Risse in Fahrbahndecken Insbesondere im Westerschauer Weg und in der Dorfstraße sollen Rissbildungen in der Asphaltschicht fachgerecht vergossen werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Gehwegschäden im Gemeindegebiet Innerhalb des Ausschusses werden noch einmal die Schäden an den gemeindlichen Gehwegen angesprochen. Bereits im vergangenen Jahr erfolgte durch die Ausschussmitglieder eine entsprechende Aufnahme. Maßnahmen daraus sind jedoch noch nicht erfolgt. Bürgermeister Köpke schildert hierzu kurz den Sachverhalt und erklärt, dass in vielen Bereichen Anpassungen von einzelnen Absackungen fachlich nicht möglich waren. Durch den damaligen Techniker des Amtes, Herr Loewe, sowie den ausführenden Firmen wurde empfohlen, großflächig die Wege aufzunehmen und neu zu verlegen. Aus Kostengründen erfolgte daher noch keine Umsetzung. Der Ausschussvorsitzende erklärt sich in dieser Angelegenheit bereit, eine erneute Aufnahme mit Ing. Eggers vorzunehmen. Die Bestandsaufnahme wird mit den zu erwartenden Kosten für die nächste Ausschusssitzung ausgearbeitet. Die nächste Sitzung ist dabei für Mitte Mai 2010 geplant. Es wird beschlossen, vorgenannte Maßnahmen entsprechend zu veranlassen |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9.2. | Teerarbeiten am Böhnrüher Weg |
Beschlussvorlage - 12/2010 Durch den Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss wurde am 22.04.2010 eine Besichtigung des „Böhnrüher Weges“ vorgenommen. Es war festzustellen, dass die Asphaltdecke in vielen Bereichen große Schäden (Löcher) aufweist. Einige Schäden sind auf den vergangenen Winter zurückzuführen. Die Straße wurde 1979 ausgebaut. 1985 wurde diese um eine Kanalisation ergänzt. Festzustellen war, dass der Teil der Straße in dem die Kanalisation verlegt wurde, heute der schlechtere Teil ist. Unter Berücksichtigung des Alters der Asphaltdecke und den bestehenden Schäden besteht die Überlegung, den Bereich zwischen der Brücke (B 203) bis zur letzten Aufpflasterung im Bereich der Glascontainer, mit einer neuen Asphaltdecke zu versehen. Die vorhandenen Aufpflasterungen sind noch gut und sollen bestehen bleiben. Da die Kosten hierfür ca. 50.000,00 EURO betragen werden, soll geprüft werden, ob entsprechende Fördermittel/Zuschüsse beantragt werden können. Innerhalb des Ausschusses besteht Einigkeit, dass die vorhandenen Schäden bis zur Entscheidung der Gemeindevertretung provisorisch beseitigt werden sollen. |
Beschluss: Unter Berücksichtigung des vorhandenen Zustandes der Asphaltdecke des „Böhnrüher Weges“ wird der Gemeindevertretung empfohlen über eine Erneuerung der Fahrbahndecke zu beraten. Bis zur Entscheidung werden die vorhandenen Schäden provisorisch beseitigt. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Wasserableitung im Böhnrüher Weg (Löschteich) |
Durch den Ausschussvorsitzenden wird einleitend der Sachverhalt erläutert. 1979 wurde an der rechten Seite des Böhnrüher Weges eine Regenwasser führende Rinne gesetzt. Dieses Wasser wird in einen Schacht eingeleitet, der das Wasser in den Löschteich ableitet. Bei extremen Wettersituationen (Starkregen oder Schneeschmelze) ist so viel Wasser im Löschteich, dass es dieses nicht mehr vollständig aufnehmen kann. Der Teich verfügt über einen Ablauf in Richtung Hofstelle Riemer. Herr Riemer beklagt bei den vorgenannten Wettersituationen, dass bei ihm Wasser ins Gebäude drückt und sich Wasser auf dem Hof ansammelt. Die Überlaufleitung ist an eine Leitung des Wasser- und Bodenverbandes „Am Noor“ angeschlossen. Eine Bereitschaft zur Vergrößerung der Rohrleitungen besteht dort nicht. Um dem Problem dauerhaft entgegen zu wirken, ist über eine Umleitung der Überlaufleitung nachzudenken. Ausschussmitglied Jordan führt an, dass sich in der Nähe des Löschteiches weitere Leitungen des Wasser- und Bodenverbandes befinden, die ggf. als Alternative dienen könnten. Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass er sich in dieser Sache mit Herrn Gröller vom Wasser- und Bodenverband in Verbindung setzen wird und dort entsprechende Leitungspläne anfordert. Im Rahmen der nächsten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses soll dieses Thema dann noch einmal erneut beraten werden. Abschließend wird durch Ausschussmitglied Greve angeregt, in dieser Sache auch Kontakt zum Gut Hemmelmark, Herrn Trede, aufzunehmen. Ggf. können von dort sachdienliche Hinweise gegeben werden. Dieser Vorgehensweise stimmt der Ausschuss zu. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
Norbert Jordan | Wolf-Dieter Ohrt |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |