N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 16.11.2010.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender/Bürgermeister Wolf-Dieter Ohrt
wählbarer Bürger Sönke Greve
stellvertr. Ausschussvorsitzender Gerhard Jordan
Ausschussmitglied Oliver Nießler
Ausschussmitglied Bärbel Schenk
Ausschussmitglied Bernd Truelsen
Ausschussmitglied Harald Wende

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Karl-Heinz Hansmann
Gemeindevertreter Günther Ina
Gemeindevertreterin Erika Matt
Gemeindevertreter Harry Ossowski
Verwaltung Annika Horsthemke
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Christian Meyer
2 Gäste

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Vorstellung der Erschließungsplanung für das Neubaugebiet "Achterworth II"
5. Knickpflegemaßnahmen in den Bereichen Achterworth und Rommelsworth
6. Baumpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet
7. Beseitigung von Grünabfällen gemeindeeigener Grundstücke
8. Sanierungsmaßnahmen gemeindeeigener Liegenschaften
8.1. Gemeindetreff
8.2. Sanitäranlagen Sporthalle
9. Sachstandsbericht zur geplanten Asphalterneuerung "Böhnrüher Weg"
10. Künftige Nutzung des Grundstücks "Dorfstraße 28" in Barkelsby
11. Straßenname für das Neubaugebiet "Achterworth II"
12.

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Vorstellung der Erschließungsplanung für das Neubaugebiet "Achterworth II"

Durch Ing. C. Meyer wird die Erschließungsplanung für das Neubaugebiet „Achterworth II“ wie folgt inhaltlich vorgestellt:

Straßenbau:
  • Die Haupterschließungsstraße wird in einer Gesamtbreite von 4,50 m hergestellt. Die lichte Breite beträgt 4,20 m.
  • Die Stichstraßen werden in einer Gesamtbreite von 4,00 m hergestellt. Die lichte Breite beträgt 3,70 m.
  • Der Straßenverlauf wird mit 1 % Gefälle hergestellt.
  • Die Einfassung der Straßen erfolgt mit Rundborden.
  • Ein Gehweg wird nicht extra ausgewiesen/hergestellt. Fußgänger, Radfahrer und Autos werden sich die Verkehrsfläche teilen.
  • Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkflächen erlaubt.
  • Die Stichstraßen werden in der Bauklasse 4 hergestellt. Diese sind temporär bis 40 to. befahrbar.
  • Die Verkehrsführung soll als Einbahnstraße erfolgen. Es ist jedoch zu prüfen, ob Fahrradfahrer diese entgegengesetzt herausfahren dürfen, um die Straßen „Rommelsworth“ und „Schusterredder“ zu erreichen.

Entwässerung:
  • Das Regenwasser wird in einer DN 400 Leitung in Richtung „Selbarg“ abgeführt.
  • Das im Bereich „Selbarg“ neu anzulegende Regenwasserrückhaltebecken (RRB) wird mit einem Stauvolumen von 350 m³ hergestellt.
  • Das RRB wird mit Klärfunktionen (Sandfang und Tauchwand für Öl) hergestellt.
  • Der Auslauf des RRB erfolgt unterhalb des Wasserspiegels in ein Schachtbauwerk. Dort wird eine Drosselung der Einleitungsstelle auf 50 l/sec erfolgen. Dies entspricht auch den bisherigen Werten für das ehemalige Gewerbegebiet „Selbarg“.
  • Das RRB wird einen voraussichtlichen Dauerwasserstand von ca. 1,0 m aufweisen.
  • Das RRB ist ein technisches Bauwerk und ist einzuzäunen. Hierzu sind noch nähere Details abzustimmen.
  • Die Böschungsneigung des RRB wird bei 1:2 bis 1:1,5 liegen.
  • Die im Bereich des RRB vorhandene Sickerrinne bleibt während der Bauphase erhalten, da diese die Entwässerung der Objekte im „Selbarg“ sicherstellt.
  • Zuerst wird die Regenwasserleitung vom Neubaugebiet bis zum „Selbarg“ hergestellt. Erst danach wird das RRB gebaut.
  • Der Boden aus dem Ausbau des RRB kann nahezu vollständig vor Ort verwertet werden. Ein Teil wird zur Abdichtung benötigt, ein anderer Teil für die Herstellung der Böschungsbereiche.
  • Die Schmutzwasserleitung wird in den künftigen Straßenbereich verlegt und weiterhin in Richtung „Achterworth I“ abgeführt. Diese Planung führt zu keinen hydraulischen Problemen im weiteren Verlauf bis zum Hauptpumpwerk.

Bodenverhältnisse:
  • Es sind mehrere Baugrunduntersuchungen erfolgt. Diese zeigen auf, dass es sich überwiegend um Geschiebelehm und Geschiebemergel handelt. Dieser ist dabei bis zu einer Tiefe von 5 - 6 Metern vorhanden.
  • Die Bauherrn dürfen Einsicht in die Unterlagen nehmen und könne sich diesbezüglich an das Ing. Büro Meyer wenden.

Zeitplan:
  • Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Durchführung der erforderlichen Ausschreibungen. Diese sollen möglichst noch im Dezember 2010 verschickt werden.
  • Mit den Angeboten ist dann Mitte Januar 2011 zu rechnen.
  • Die Auftragserteilung kann dann ca. Mitte Februar 2011 erfolgen.
  • Der Beginn der Bauarbeiten ist dann für Anfang Februar 2011 vorgesehen.
  • Ende April 2011 könnten die Bauherrn mit dem Bau der Häuser beginnen.
  • Die Zeitplanung ist jedoch abhängig von den jeweiligen Witterungsverhältnissen.

Allgemeines:
  • Die Beseitigung des Pflanzenbestandes muss unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes bis zum 28.02.2011 abgeschlossen sein.
  • Der derzeitige Außenbereich „Schusterredder“ wird durch die Erschließung des Neubaugebiets künftig als unbeplanter Innenbereich zu beurteilen sein.


zu TOP 5. Knickpflegemaßnahmen in den Bereichen Achterworth und Rommelsworth

Der Ausschussvorsitzende erläutert, dass in den Bereichen „Rommolsworth II“ (Erweiterung Rommelsworth) und den gemeindeeigenen Grünflächen westlich „Achterworth“ Pflegemaßnahmen erfolgen sollen.

„Rommelsworth II“:
Der Knick rund um das Baugebiet soll auf den Stock gesetzt werden. Hierzu wurden bereits mit den betroffenen Eigentümern Gespräche geführt. Man hat sich darauf verständigt, dass auch dort wo der Knick auf Privatgrundstücken steht, die erforderlichen Arbeiten durch die Gemeinde veranlasst werden. Die Grundeigentümer helfen beim Schreddern und zahlen den jeweiligen Zeitaufwand pro Grundstück.
Die Bereiche die sich im Gemeindeeigentum oder im Eigentum der Kirche befinden, werden vollständig durch die Gemeinde abgearbeitet.

westlich „Achterworth“:
Rund um den Schulwald befinden sich Grünflächen der Gemeinde. Auch diese Flächen sind auf den Stock zu setzen. Die Waldflächen sind hiervon nicht betroffen.

In diesem Zusammenhang wird durch Ausschussmitglied Jordan angeregt, über weitere Knickpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet nachzudenken. Einige Knicks müssten dringend aufgeputzt werden.
Nach kurzer Diskussion wird sich darauf verständigt, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht folgende Knicks aufgeputzt werden sollen:
  • „Schusterredder“
  • „Rossee“/„Westerschau“
  • „Kasmarker Weg“ (hinterer Bereich)
  • „Gildeweg“

Ein Beschluss wird hierzu nicht gefasst. Die Knickpfelegemaßnahmen im Bereich „Rommelsworth II“ und westlich „Achterworth“ werden zur Kenntnis genommen. Das Aufputzen der zuvor genannten Knicks ist durch den Bürgermeister im Rahmen der Straßenunterhaltung zu veranlassen.


zu TOP 6. Baumpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet

Der Ausschussvorsitzende erläutert, dass durch einen Anlieger am „Böhnrüher Weg“ auf Verkehrsbeeinträchtigungen durch eine Kastanie - Höhe Böhnrüher Weg 8 - hingewiesen wurde. Diese soll auch Gehwegschäden verursachen.

Innerhalb des Ausschusses erfolgt eine kurze Diskussion über die Herstellung des notwendigen Straßenlichtraumprofils sowie der Bedarf an Rückschnitt evtl. weiterer Bäume. Es besteht Einigkeit, dass auch hier im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erforderliche Maßnahmen durchzuführen sind. Vorrangig soll dabei aber erst die hier angesprochene Kastanie Berücksichtigung finden. Ein erforderlicher Hubsteiger soll organisiert werden.

Auch Anwohner im Bereich „Rommelsworth 62 bis 70“ haben den Ausschussvorsitzenden betreffend zweier Bäume angesprochen. Hierbei handelt es sich zum einen um eine Eiche im Bereich der Garagenanlage und zum anderen um einen Ahorn vor Haus-Nr. 68. Im Rahmen der Wegesanierung in diesem Bereich wurde festgestellt, dass das Wurzelwerk für Ver- und Entsorgungsleitungen problematisch werden könnte.
Durch den Protokollführer erfolgt der Hinweis, dass diese Bäume teilw. als grünordnerische Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 2 enthalten sein können.

Innerhalb des Ausschusses besteht Einigkeit, dass ein grundsätzlicher Handlungsbedarf besteht. Hier wäre aber vorab zu prüfen, wie die Festsetzungen des Bebauungsplans aussehen und ob ggf. Ersatzpflanzungen zu leisten sind.

Durch Ausschussmitglied Jordan erfolgt der Hinweis, dass im Bereich des Ehrenmals ebenfalls noch Baumfällungen erfolgen sollten. Nach kurzer Beratung besteht Einigkeit darüber, dass ca. 2-3 Bäume über das Winterhalbjahr beseitigt werden sollen.

Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss beschließt, die erforderlichen Baumpflegemaßnahmen im Bereich Böhnrüher Weg und Ehrenmal durchzuführen. Für den Bereich Rommelsworth muss noch eine Prüfung der Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Beseitigung von Grünabfällen gemeindeeigener Grundstücke

Der Ausschussvorsitzende erläutert den Anwesenden, dass sich im Bereich des Waldes hinter der Sporthalle eine Abfallecke etabliert hat. Neben Grünabfällen sind zum Teil auch Restabfälle vorhanden. Ein Teil kommt von der Gemeinde, ein Teil von den Anliegern und ein weiterer Teil der Abfälle wird mit Pkw´s herangefahren.

Es wird hier ein dringender Bedarf an der Bereitstellung von zwei Abfallcontainern erkannt. Der Müll soll vollständig beseitigt werden. Darüber hinaus ist noch zu prüfen, wie einer erneuten Ablagerung entgegengewirkt werden kann.

Für die gemeindeeigenen Grünabfälle soll dauerhaft ein Container vorgehalten werden.

Ebenfalls aufgeräumt werden muss ein Fläche auf dem Sportplatz. Hier wird derzeit von den Gemeindearbeitern Holz und Schreddergut gelagert. Diese Fläche soll hergerichtet werden und dann als Standplatz für den Grünabfallcontainer dienen.

Im Bereich des Gemeindegrundstücks „Selbarg“ sind ebenfalls einige Aufräumarbeiten zu leisten.

Die Ausschussmitglieder unterstützen die vorgetragenen Maßnahmen. Der Bürgermeister wird entsprechendes im Rahmen der Liegenschaftsunterhaltung veranlassen.


zu TOP 8. Sanierungsmaßnahmen gemeindeeigener Liegenschaften

zu TOP 8.1. Gemeindetreff

Durch den Ausschussvorsitzenden wird auf eine Vielzahl von Schäden im Bereich der Sanitärbereiche hingewiesen. Hierzu zählen z.B. Setzrisse bei Fliesen, Risse im Fußboden, Sockelleisten defekt, verschlissene Silikonfugen, Spülkästen, etc.

Innerhalb des Ausschusses besteht Einigkeit darüber, dass ein grundsätzlicher Sanierungsbedarf besteht.

In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass auch das Holz an der Außenfassade und dem Gesimskasten dringend gestrichen werden müsste. Dies soll durch die Gemeindearbeiter erledigt werden.
Weiterhin wurde bereits in der Vergangenheit über weitere Sanierungsmaßnahmen beraten. Unter anderem sollte auch über neue Lampen nachgedacht werden.

Durch den Ausschussvorsitzenden wird abschließend darauf hingewiesen, dass im Bereich des Kindergartens Mängel an den Stromleitungen festgestellt wurden. Die Isolierungsschicht einiger Leitungen bröckelt weg. Im Frühjahr 2011 soll in der Schule ein E-Check durchgeführt werden. In diesem Rahmen soll der Kindergarten mit überprüft werden.

Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, für die vorgetragenen Maßnahmen (Fliesenarbeiten, Spülkästen und Lampen) Preisanfragen durchzuführen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, soll hierüber neu beraten werden.

Im Frühjahr 2011 soll im Kindergarten ein E-Check durchgeführt werden.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2. Sanitäranlagen Sporthalle

Die Angelegenheit wurde unter TOP 8.1 mit abgehandelt.


zu TOP 9. Sachstandsbericht zur geplanten Asphalterneuerung "Böhnrüher Weg"

Einleitend wird durch den Ausschussvorsitzenden das Ergebnis der Preisanfragen sowie des Umfangs möglicher Fördermittel vorgetragen. Die Kostenschätzung betrug dabei ca. 50.000,00 EURO, während die ersten Preisanfragen bei ca. 65.000,00 EURO liegen. Unter Berücksichtigung dieser Zahlen hat man sich dazu entschlossen, die Maßnahme auf das Jahr 2011 zu verlegen.

Im März 2011 soll die formelle Ausschreibung erfolgen. Der Baubeginn ist dann für Mai 2011 geplant.

In diesem Zusammenhang wird durch Ausschussmitglied Truelsen darauf hingewiesen, dass zwischen „Böhnrüher Weg 8“ und Buswartehaus die Ausleuchtung des Gehweges als ungenügend zu betrachten ist. Hier sollte ggf. im Rahmen dieser Maßnahme eine weitere Laterne installiert werden.
Der Bürgermeister wird sich hierüber einen Überblick verschaffen und klären, ob ein Bedarf gegeben ist.

Weiterhin wird auf ein Schlagloch im Bereich „Böhnrüher Weg 18“ hingewiesen. Der Bürgermeister wird entsprechende Maßnahmen zur Schadenbeseitigung veranlassen.


zu TOP 10. Künftige Nutzung des Grundstücks "Dorfstraße 28" in Barkelsby

Im Rahmen eines kurzen Brainstormings können sich die Mitglieder des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusse folgende Nutzungen des Grundstücks „Dorfstraße 28“ vorstellen:
  • soniorengerechtes Wohnen
  • generationsübergreifendes Wohnen
  • Lückenbebauung (3- 4 Häuser)
  • Parkanlage
  • teilw. Parkplatz für die Kirche
  • teilw. Veräußerung an Nachbarn

Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass sich das Grundstück genau in der Mitte der bebauten Ortslage befindet. Dies sollte bei einer Folgenutzung mit berücksichtigt werden.
Ein Beschluss hierzu wird nicht gefasst. Die Ausschussmitglieder werden gebeten, weitere Ideen für eine Folgenutzung zu sammeln.


zu TOP 11. Straßenname für das Neubaugebiet "Achterworth II"

Folgende Namensvorschläge werden unterbreitet:
  • Gathjekoppel
  • Am Redder
  • Am Schulwald

Nach kurzer Erörterung wird der Vorschlag „Gaethjekoppel“ zurückgezogen.

Innerhalb der Ausschusses wird darüber beraten, dass in der Vergangenheit alte Flurnamen für die Vergabe von Straßennamen dienten. Durch den Ausschussvorsitzenden erfolgt hierzu der Hinweis, dass die Flurbezeichnung für das Baugebiet „Achterworth II“ auch Achterworth ist. Da es schon eine Straße mit diesem Namen gibt, sollte nach evtl. Flurbezeichnungen aus der näheren Umgebung geschaut werden.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt alte Flurbezeichnungen aus der näheren Umgebung des Neubaugebiets zu ermitteln und diese im Rahmen der nächsten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses vorzustellen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12.

Durch Ausschussmitglied Greve erfolgt ein Hinweis auf eine bestehende Regenwasserbeseitigungsproblematik im Bereich des Westerschauer Weges. Hierbei handelt es sich eine Leitung, die sowohl Oberflächenwasser des „Westerscheuer Weges“ sowie Regenwasser von den Anliegern im Bereich „Westerschauer Weg 16 bis 28“ ableitet. Bei Starkregen kommt es regelmäßig zu einem Rückstau und damit zum Teil auch zu feuchten Kellern. Bei der Regenwasserleitung handelt es sich um kein Verbandsgewässer.

Nach kurzer Erörterung besteht dahingehend Einigkeit, dass der Bürgermeister diese Problematik mit der Verwaltung beraten wird. Es soll geprüft werden, wer alles in diese Leitung einleitet. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob eine Erneuerung der Leitung erforderlich wird und wer hierfür die Kosten zu tragen hat.



Norbert Jordan  Wolf-Dieter Ohrt 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender