Sitzungsort: | Auperle, 24360 Barkelsby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.00 Uhr |
Ausschussvorsitzende/r Hans-Heinrich Köpke |
Ausschussmitglied Andreas Greis |
Ausschussmitglied Rainer Hagemann |
wählbarer Bürger Dieter Petersen |
wählbarer Bürger Dieter Vogt |
Ausschussmitglied Harald Wende |
wählbare Bürgerin Brigitte Roeder (entschuldigt ) |
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas |
Gemeindevertreter Karl-Heinz Hansmann |
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen |
Gemeindevertreter/in Birgit Mackeprang |
Gemeindevertreter Oliver Nießler |
Verwaltung Claudia Buhs |
Verwaltung Godber Peters |
Gast Nicole Herrmann-Sell |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bestimmung eines Schriftführers |
5. | Festlegung der Rahmenbedingungen für die Krippengruppe im gemeindlichen Kindergarten der Gemeinde Barkelsby |
Beschlussvorlage - 44/2013 | |
6. | Anschaffung von Spielgeräten für die Kita U3 |
7. | Mobiliaranschaffung für die Kita U3 |
8. | An- und Abmeldefristen Mittagsverpflegung Kindergarten |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
10. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es wird beantragt, die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern: TOP 6: Anschaffung von Spielgeräten für die Kita U3 TOP 7: Mobiliaranschaffung für die Kita U3 TOP 8: An- und Abmeldefristen Mittagsverpflegung Kindergarten Die vorherigen TOP 6 und 7 werden TOP 9 und 10. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bestimmung eines Schriftführers |
Der Schriftführer wird im Wechsel bestimmt. |
zu TOP 5. | Festlegung der Rahmenbedingungen für die Krippengruppe im gemeindlichen Kindergarten der Gemeinde Barkelsby |
Beschlussvorlage - 44/2013 In der Gemeinde Barkelsby hat sich ein Bedarf für eine Krippengruppe im gemeindlichen Kindergarten Barkelsby ergeben. Aus diesem Grund sind die Rahmenbedingungen für die neu einzurichtende Krippengruppe festzulegen: 1. Nach derzeitigem Stand liegen 7 Anmeldungen für die Krippengruppe zum 01.01.2014 vor: 5 Kinder im 5-Tagesbetrieb vormittags 1 Kind im 5-Tagesbetrieb ganztags 1 Kind im 3-Tagesbetrieb vormittags Ein Kind würde von der Kindergartengruppe in die Krippengruppe wechseln. Dieses benötigt eine ganztägige Betreuung an 3 Tagen in der Woche. Zum April 2014 sowie zum Mai 2014 liegt eine weitere Anmeldung für eine benötigte Betreuungszeit von 5 x vormittags , für den Monat Juni 2013 eine weitere Anmeldung mit einer benötigten Betreuungszeit von 3 x vormittags, vor. 2. Geplant war, die 3. Kindergartengruppe mit Eröffnung der Krippengruppe aufzulösen und das Personal in die Krippengruppe zu überführen. Nach derzeitigem Stand kann eine Auflösung der 3. Kindergartengruppe jedoch nicht erfolgen, da zurzeit 55 Kinder den Kindergarten besuchen. Auch nach Abzug dreier Kinder, wovon 2 Ende September austreten und eines in die Krippengruppe wechseln würde, ist eine Auflösung unter Beachtung der maximal zulässigen Gruppengröße von 20 bis 22 Kindern nicht möglich. Dies erfordert den Weiterbetrieb der 3. Kindergartengruppe bis mindestens zum 31.07.2014. 3. In der Satzung für den gemeindlichen Kindergarten ist in § 3 Abs. 3 eine Öffnungszeit im Regelbetrieb von 7.00 Uhr bis 14.00 aufgeführt. Zusätzlich wird in Abs. 4 eine Betreuung nach Bedarf von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr angeboten. Fraglich ist daher, ob diese Regelung auch für die Krippengruppe gelten soll. 4. Laut § 3 Abs. 5 der Kindergartensatzung ist eine Verkürzung der Betreuungstage möglich. Fraglich ist, ob diese Regelung auch für die Krippengruppe übernommen werden soll. 5. Nach § 7 Abs. 3 der bisherigen Satzung für den gemeindlichen Kindergarten wird im Kindergarten ein Mittagessen angeboten. Fraglich ist, ob diese Regelung auch für die Krippengruppe übernommen werden soll. Die Zusammensetzung des Mittagessens für die unter 3-jährigen Kinder müsste dabei mit dem Essensanbieter abgestimmt werden. 6. Vorschlag der Verwaltung: Gemäß § 9 Abs. 1 der bisherigen Satzung ist die Gebühr für das Mittagessen im Voraus zu bezahlen und die tatsächliche Abrechnung im Nachhinnein jeweils zum 31.01. und 31.07. eines Kalenderjahres zu erstellen. Da diese Abrechnungsmethode einen hohen Arbeitsaufwand verursacht und in allen anderen Einrichtungen eine monatliche nachträgliche Abrechnung erfolgt, wird vorgeschlagen, die nachträgliche Abrechnung des Mittagessens auch in die neue Satzung zu übernehmen. Die weitere Beratung soll im Sozialausschuss erfolgen. Ein Entwurf der Neufassung der Satzung ist als Anlage beigefügt. Die Ergänzungen bzw. Änderungen sind farblich markiert. |
Über die Rahmenbedingungen für die Krippengruppe im gemeindlichen Kindergarten wurde wie folgt beschlossen: 1. In § 3 Abs. 3 der bisherigen Satzung sollte folgender Satz eingefügt werden: "Der Kindergarten der Gemeinde Barkelsby ist an Werktagen von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet. Die Betreuungszeiten teilen sich wie folgt auf: a.) 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr (Frühbetreuung) b.) 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr c.) 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr (nach Bedarf)." § 3 Abs. 4 entfällt. 2. Die Verkürzungsmöglichkeit der Betreuungstage nach § 3 Abs. 5 sollte auch für die Krippengruppe übernommen werden. 3. Ein Mittagessen nach § 7 Abs. 3 der bisherigen Satzung für zurzeit 2,80 € pro Essen sollte auch in der Krippengruppe angeboten werden. 4. Die Abrechnungsmethode des Mittagessens gem. § 9 Abs. 1 der bisherigen Satzung sollte, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, auf eine nachträgliche, monatliche Abrechnung umgestellt werden. Die vorgenannten Punkte wurden einstimmig beschlossen.
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Beschluss: Die vorgenannten Punkte sollten, wie oben aufgeführt, für die Kinderkrippe übernommen werden und, falls notwendig, in die Satzung eingearbeitet werden. Ein Entwurf der Neufassung der Satzung, in dem die Neuregelungen eingearbeitet wurden, ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Anschaffung von Spielgeräten für die Kita U3 |
Für das Außengelände der neuen Krippengruppe sollte eine Sandkiste mit Abdeckung, eine Lokomotive mit Waggon sowie Rollrasen angeschafft werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 4.000,00 EUR. Der Punkt wurde einstimmig beschlossen. Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung: Anschaffung einer Sandkiste mit Abdeckung, einer Lokomotive mit Waggon sowie Rollrasen für ca. 4.000,00 EUR. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Mobiliaranschaffung für die Kita U3 |
Für die neue Krippengruppe sollte Mobiliar, wie ausgesucht, bei der Firma Widmaier angeschafft werden. Die finanzielle Vorgabe laut Haushaltsplan von 15.000,00 EUR wird eingehalten. Der Punkt wurde einstimmig beschlossen. Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung: Anschaffung des Mobiliars wie ausgesucht bei der Firma Widmaier. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | An- und Abmeldefristen Mittagsverpflegung Kindergarten |
In § 7 Abs. 3 der bisherigen Satzung sollten An- und Abmeldefristen für das Mittagessen aufgenommen werden. Satz 2 des § 7 Abs. 3 erhält somit folgende Fassung : "Die An- und Abmeldungen für das Mittagessen haben bis freitags 8.30 Uhr für die entsprechenden Tage in der folgenden Kalenderwoche zu erfolgen." Der Punkt wurde einstimmig beschlossen. Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung: Einfügen des Satzes "Die An- und Abmeldungen für das Mittagessen haben bis freitags 8.30 Uhr für die entsprechenden Tage in der folgenden Kalenderwoche zu erfolgen." in § 7 Abs. 3 Satz 2 der bisherigen Satzung. Ein Entwurf der Neufassung der Satzung, in dem der vorgenannte Punkt eingearbeitet wurde, ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 10. | Bekanntgaben |
Claudia Buhs | Hans-Heinrich Köpke |
Protokollführerin | Ausschussvorsitzender |