N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Sozialausschusses der Gemeinde Barkelsby vom 24.09.2013.

Sitzungsort:  Auperle, 24360 Barkelsby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Hans-Heinrich Köpke
Ausschussmitglied Andreas Greis
Ausschussmitglied Rainer Hagemann
wählbarer Bürger Dieter Petersen
wählbarer Bürger Dieter Vogt
Ausschussmitglied Harald Wende

Abwesend sind:
wählbare Bürgerin Brigitte Roeder (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas
Gemeindevertreter Karl-Heinz Hansmann
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen
Gemeindevertreter/in Birgit Mackeprang
Gemeindevertreter Oliver Nießler
Verwaltung Claudia Buhs
Verwaltung Godber Peters
Gast Nicole Herrmann-Sell

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bestimmung eines Schriftführers
5. Festlegung der Rahmenbedingungen für die Krippengruppe im gemeindlichen Kindergarten der Gemeinde Barkelsby
  Beschlussvorlage - 44/2013
6. Anschaffung von Spielgeräten für die Kita U3
7. Mobiliaranschaffung für die Kita U3
8. An- und Abmeldefristen Mittagsverpflegung Kindergarten
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
10. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es wird beantragt, die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:

TOP 6: Anschaffung von Spielgeräten für die Kita U3
TOP 7: Mobiliaranschaffung für die Kita U3
TOP 8: An- und Abmeldefristen Mittagsverpflegung Kindergarten

Die vorherigen TOP 6 und 7 werden TOP 9 und 10.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bestimmung eines Schriftführers

Der Schriftführer wird im Wechsel bestimmt.


zu TOP 5. Festlegung der Rahmenbedingungen für die Krippengruppe im gemeindlichen Kindergarten der Gemeinde Barkelsby
Beschlussvorlage - 44/2013
In der Gemeinde Barkelsby hat sich ein Bedarf für eine Krippengruppe im gemeindlichen Kindergarten Barkelsby ergeben. Aus diesem Grund sind die Rahmenbedingungen für die neu einzurichtende Krippengruppe festzulegen:

1. Nach derzeitigem Stand liegen 7 Anmeldungen für die Krippengruppe zum 01.01.2014 vor:
5 Kinder im 5-Tagesbetrieb vormittags
1 Kind im 5-Tagesbetrieb ganztags
1 Kind im 3-Tagesbetrieb vormittags

Ein Kind würde von der Kindergartengruppe in die Krippengruppe wechseln. Dieses
benötigt eine ganztägige Betreuung an 3 Tagen in der Woche.

Zum April 2014 sowie zum Mai 2014 liegt eine weitere Anmeldung für eine benötigte
Betreuungszeit von 5 x vormittags , für den Monat Juni 2013 eine weitere Anmeldung mit
einer benötigten Betreuungszeit von 3 x vormittags, vor.  

2. Geplant war, die 3. Kindergartengruppe mit Eröffnung der Krippengruppe aufzulösen und
das Personal in die Krippengruppe zu überführen.  

Nach derzeitigem Stand kann eine Auflösung der 3. Kindergartengruppe jedoch nicht
erfolgen, da zurzeit 55 Kinder den Kindergarten besuchen. Auch nach Abzug dreier Kinder,
wovon 2 Ende September austreten und eines in die Krippengruppe wechseln würde, ist
eine Auflösung unter Beachtung der maximal zulässigen Gruppengröße von 20 bis 22
Kindern nicht möglich. Dies erfordert den Weiterbetrieb der 3. Kindergartengruppe bis
mindestens zum 31.07.2014.

3. In der Satzung für den gemeindlichen Kindergarten ist in § 3 Abs. 3 eine Öffnungszeit im Regelbetrieb von 7.00 Uhr bis 14.00 aufgeführt. Zusätzlich wird in Abs. 4 eine Betreuung    
nach Bedarf von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr angeboten. Fraglich ist daher, ob diese Regelung
auch für die Krippengruppe gelten soll.

4. Laut § 3 Abs. 5 der Kindergartensatzung ist eine Verkürzung der Betreuungstage möglich.
Fraglich ist, ob diese Regelung auch für die Krippengruppe übernommen werden soll.

5. Nach § 7 Abs. 3 der bisherigen Satzung für den gemeindlichen Kindergarten wird im
Kindergarten ein Mittagessen angeboten.
Fraglich ist, ob diese Regelung auch für die Krippengruppe übernommen werden soll. Die
Zusammensetzung des Mittagessens für die unter 3-jährigen Kinder müsste dabei mit dem
Essensanbieter abgestimmt werden.

6. Vorschlag der Verwaltung: Gemäß § 9 Abs. 1 der bisherigen Satzung ist die Gebühr für das
Mittagessen im Voraus zu bezahlen und die tatsächliche Abrechnung im Nachhinnein
jeweils zum 31.01. und 31.07. eines Kalenderjahres zu erstellen. Da diese   
Abrechnungsmethode einen hohen Arbeitsaufwand verursacht und in allen anderen
Einrichtungen eine monatliche nachträgliche Abrechnung erfolgt, wird vorgeschlagen, die
nachträgliche Abrechnung des Mittagessens auch in die neue Satzung zu übernehmen.

Die weitere Beratung soll im Sozialausschuss erfolgen.

Ein Entwurf der Neufassung der Satzung ist als Anlage beigefügt. Die Ergänzungen bzw. Änderungen sind farblich markiert.



Über die Rahmenbedingungen für die Krippengruppe im gemeindlichen Kindergarten wurde wie folgt beschlossen:

1. In § 3 Abs. 3 der bisherigen Satzung sollte folgender Satz eingefügt werden:

"Der Kindergarten der Gemeinde Barkelsby ist an Werktagen von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr
geöffnet. Die Betreuungszeiten teilen sich wie folgt auf:
a.) 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr (Frühbetreuung)
b.) 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
c.) 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr (nach Bedarf)."

§ 3 Abs. 4 entfällt.
2. Die Verkürzungsmöglichkeit der Betreuungstage nach § 3 Abs. 5 sollte auch für die
Krippengruppe übernommen werden.

3. Ein Mittagessen nach § 7 Abs. 3 der bisherigen Satzung für zurzeit 2,80 € pro Essen sollte
auch in der Krippengruppe angeboten werden.

4. Die Abrechnungsmethode des Mittagessens gem. § 9 Abs. 1 der bisherigen Satzung sollte,
wie von der Verwaltung vorgeschlagen, auf eine nachträgliche, monatliche Abrechnung
umgestellt werden.

Die vorgenannten Punkte wurden einstimmig beschlossen.

Beschluss:
Die vorgenannten Punkte sollten, wie oben aufgeführt, für die Kinderkrippe übernommen werden und, falls notwendig, in die Satzung eingearbeitet werden.

Ein Entwurf der Neufassung der Satzung, in dem die Neuregelungen eingearbeitet wurden, ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Anschaffung von Spielgeräten für die Kita U3

Für das Außengelände der neuen Krippengruppe sollte eine Sandkiste mit Abdeckung, eine Lokomotive mit Waggon sowie Rollrasen angeschafft werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 4.000,00 EUR.

Der Punkt wurde einstimmig beschlossen.

Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung:

Anschaffung einer Sandkiste mit Abdeckung, einer Lokomotive mit Waggon sowie Rollrasen für ca. 4.000,00 EUR.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Mobiliaranschaffung für die Kita U3

Für die neue Krippengruppe sollte Mobiliar, wie ausgesucht, bei der Firma Widmaier angeschafft werden. Die finanzielle Vorgabe laut Haushaltsplan von 15.000,00 EUR wird eingehalten.

Der Punkt wurde einstimmig beschlossen.

Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung:
Anschaffung des Mobiliars wie ausgesucht bei der Firma Widmaier.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. An- und Abmeldefristen Mittagsverpflegung Kindergarten

In § 7 Abs. 3 der bisherigen Satzung sollten An- und Abmeldefristen für das Mittagessen aufgenommen werden.

Satz 2 des § 7 Abs. 3 erhält somit folgende Fassung : "Die An- und Abmeldungen für das Mittagessen haben bis freitags 8.30 Uhr für die entsprechenden Tage in der folgenden Kalenderwoche zu erfolgen."

Der Punkt wurde einstimmig beschlossen.

Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung:
Einfügen des Satzes "Die An- und Abmeldungen für das Mittagessen haben bis freitags 8.30 Uhr für die entsprechenden Tage in der folgenden Kalenderwoche zu erfolgen." in § 7 Abs. 3 Satz 2 der bisherigen Satzung.

Ein Entwurf der Neufassung der Satzung, in dem der vorgenannte Punkt eingearbeitet wurde, ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 10. Bekanntgaben


Claudia Buhs  Hans-Heinrich Köpke 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender