Sitzungsort: | im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.20 Uhr |
Ausschussvorsitzende/r Hans-Heinrich Köpke |
Ausschussmitglied Andreas Greis |
Ausschussmitglied Rainer Hagemann |
Ausschussmitglied Harald Wende |
wählbarer Bürger Dieter Petersen |
Ausschussmitglied / wB Dieter Vogt |
wählbarer Bürger Brigitte Roeder (entschuldigt ) |
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas |
Gemeindevertreter Holger Hinrichsen |
Gemeindevertreter Oliver Nießler |
Gast Frau Nicole Hermann-Sell |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Änderung der Satzung für den gemeindlichen Kindergarten Barkelsby |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 5 wegen noch nicht erstellter Unterlagen von der Tagesordnung zu nehmen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Änderung der Satzung für den gemeindlichen Kindergarten Barkelsby |
Seitens des gemeindlichen Kindergartens der Gemeinde Barkelsby wurde angeregt, den § 3 der Satzung für den gemeindlichen Kindergarten zu ändern. Laut unserer Kindergartenleiterin, Frau Nicole Hermann-Sell, wurden im Jahre 2013 für mehrere Kinder über dem vollendeten 4. Lebensjahr die 3+2 Tagesregelung bei der Abrechnung der Benutzungsgebühren für den Nachmittag angewendet. Laut unserer Satzung findet für Kinder ab dem 4. Lebensjahr ein 5-Tagesbetrieb statt, sodass die Benutzungsgebühren voll bezahlt werden müssen, auch wenn ein Kind den Kindergarten nur an 2 oder 3 Tagen nachmittags besucht. Folgerichtig wurde ab dem 01.01.2014 eine Benutzungsgebühr gemäß der Satzung erhoben. Nach eingehender Beratung liegt folgender Beschluss zur Abstimmung vor: Beschluss: Der § 3 Abs. 5 unserer Satzung für den gemeindlichen Kindergarten soll nunmehr lauten: Der 5-Tagesbetrieb findet von montags bis freitags statt. Der 3-Tagesbetrieb und der 2-Tagesbetrieb sind mit dem gemeindlichen Kindergarten abzustimmen. "Die 3+2 Tagesbetreuung gilt für alle unter § 3 Abs.3 genannter Betreuungszeit bis zum vollendeten 4. Lebensjahr. Für Kinder ab dem vollendeten 4. Lebensjahr gilt die 3+2 Tagesregelung nur für die Betreuung von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr." Der letzte Satz wird gestrichen. Vom Bürgermeister wurde der Antrag gestellt, dass die erhobene Benutzungsgebühr auch ab dem 01.01.2014 nach der 3+2 Tagesbetreuung abgerechnet werden soll. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Hans-Heinrich Köpke | |
Ausschussvorsitzender/Protokollführer |