Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Gemeindevertretung | 22.08.2011 |
Betreff: |
Jugendfreiwilligendienst/Freiwilliges Soziales Jahr -FSJ- |
Sachverhalt: |
Es liegt eine Anfrage vor, im Rahmen des Jugendfreiwilligendienstes (hier: Freiwilliges Soziales Jahr -FSJ-), das FSJ in Barkelsby ableisten zu wollen. Die Zulassungvoraussetzungen von Trägern des Jugendfreiwilligendienstes prüft das Land Schleswig-Holstein (Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit). Eine Reihe von Kriterien müssen zur Anerkennung erfüllt sein (siehe Anlage „Zulassungsvoraussetzungen“. Grundsätzlich werden Einrichtungen aus dem Sozial- und Wohlfahrtsbereich als Träger des FSJ anerkannt. Die zentrale Stelle des jeweiligen Trägers gewährleistet die besonderen Anforderungen an die pädagogische Begleitung in den Einsatzstellen und ist Vermittlerin zwischen Freiwilligen und Einsatzstelle. Die Gemeinde Barkelsby kommt als eigenverantwortlicher Träger des FSJ nicht in Frage. Denn neben der praktischen Hilfstätigkeit in der Einsatzstelle (hier kommen in Barkelsby der Kindergarten und die Grundschule -verlässliche Grundschule- in Betracht), sind sowohl eine pädagogische Betreuung (Pädagogisches Rahmenkonzept) als auch Seminarkonzepte vorzuhalten. Bezogen auf einen 12-monatigen Dienst sind mindestens 25 Seminartage der/m Freiwilligen kostenfrei anzubieten. Die Gemeinde Barkelsby beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem bereits anerkannten Träger des Jugendfreiwilligendienstes abzuschließen mit dem Ziel, jährlich einen Einsatzplatz anzubieten. Die Geld- und Sachleistungen betragen derzeit auf Landesebene monatlich: Taschengeld: 150,00 Euro Unterkunft: frei oder Geldersatzleistung von mind. 50,00 Euro weil Miete oder Fahrkosten entstehen Verpflegung: frei oder Geldersatzleistung zur Selbstversorgung von mindestens 75,00 Euro. Arbeitskleidung ist im vorliegenden Fall nicht zu stellen. Die Einsatzstelle (Gemeinde Barkelsby) hat neben den o. g. Leistungen die Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) und Beiträge zur Berufsgenossenschaft zu entrichten. Hierfür sind zusätzliche Aufwendungen von ca. 80,00 Euro mtl. zu erwarten. Somit betragen die gesamten Geld- und Sachleistungen monatlich ca. 355,00 Euro. |
Abstimmungstext: |
Die Gemeinde Barkelsby stellt als Einsatzstelle einem zugelassenen Träger des Bundesfreiwilligendienstes für die Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes im Bereich des Kindergartens und der Schule einen Lernort zur Verfügung. Die Kosten für die Geld- und Sachleistungen trägt die Gemeinde. |
Anlagen: |
Zulassungsvoraussetzungen von Trägern der Jugendfreiwiligendienste FSJ und FÖJ |