Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Gemeindevertretung |
Betreff: |
1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung |
Sachverhalt: |
Die Entschädigungssatzungin der Gemeinde Barkelsby enthält für die Personen, die gem. der Satzung eine Entschädigung erhalten, festgeschriebene Geldbeträge. Dadurch müsste bei einer Veränderung der gesetzlichen Grundlagen für diese Entschädigungen immer wieder eine Anpassung erfolgen. Wird in der Entschädigungssatzung mit Prozentsätzen gearbeitet, ist grundsätzlich eine Anpassung nicht notwendig, es sei, dass diese politisch gewollt ist. Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung berücksichtigt folgendes: Artikel I 1. Anpassung der jetzigen Entschädigung für Gemeindevertreter/innen in Form des entsprechenden Prozentsatzes 2. Die Entschädigung für bürgerliche Ausschussmitglieder wird durch einen festgesetzten Prozentsatz geregelt 3. Ausschussvorsitzende erhalten ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe eines festgelegten Prozentsatzes |
Abstimmungstext: |
Die 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung wird gemäß der Anlage beschlossen. |
Anlagen: |
Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung |