Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Barkelsby

Beschlussvorlage
41/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
28.08.2012

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss 10.09.2012 
Gemeindevertretung 18.09.2012 

Betreff:
Bebauungsplanes Nr. 9 "An der Dorfstraße - Kirchenweg"
a) Aufstellungsbeschluss

Sachverhalt:

Bereits in den vorangegangenen Sitzungen hat die Gemeinde sich mit der Überplanung des Bereiches Dorfstraße - Kirchenweg befasst. Die Stadtplanerin Frau Bahlmann hat dafür verschiedene Vorentwürfe erarbeitet, die diskutiert wurden.

Um die bestehenden Planungsvorstellungen umsetzen zu können, wird die Überplanung dieses Bereiches mit einem Bebauungsplan erforderlich. Die Voraussetzungen nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) sind hier gegeben.


Abstimmungstext:

  1. Für das Gebiet „An der Dorfstraße - Kirchenweg“ wird ein Bebauungsplan Nr. 9 im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
            - Nutzung des Innenentwicklungspotenzials nach Aufgabe der Hofstelle durch
Wohnbebauung -
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Bahlmann, Eckernförde, beauftragt werden.
  3. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann und soll im Verfahren nach § 13a BauGB verzichtet werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung wird nach §13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  5. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
  6. Es sind 6 Bäume im Bereich der Ausgleichsflächen „Rommelsworth / B 203“ zu pflanzen.
  7. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 ist in folgenden Punkten zu ändern:
    1. Pultdächer sind nicht zulässig. Die Zulässigkeit wird auf die Dachformen Satteldach, Walm- und Krüppelwalmdach beschränkt.
    2. Die bisher als öffentlich gekennzeichnet genutzte Grünfläche im Einmündungsbereich Kirchenweg wird geteilt. Der Teil auf dem sich das Trafogebäude befindet wird der öffentlichen Verkehrsfläche zugeschlagen. der verbleibende Teil wird, weiterhin mit der Bindung Grünfläche, dem Grundstück Nr. 2 zugeschlagen. innerhalb dieses Teilstückes soll dem neuen Eigentümer des Grundstückes Nr. 2 eine Grundstückszufahrt von max. 5 m zugesprochen werden.



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Jutta Blaase
-Verwaltung-