Bezug nehmend auf den dargestellten Sachverhalt zu den Beratungen zu TOP 16 der GV vom 02.07.2012 kann folgende Entwicklung mitgeteilt werden:
Sachstand zum Datum 30.08.2012:
Unterdessen wurde der 2.Nachtrag zum Kernwegekonzept der AktivRegion Schlei-Ostsee mit den gegenständlichen Wegen der Gemeinden Thumby und Barkelsby seitens des LLUR genehmigt. Beschlüsse der Gremien der AktivRegion stehen noch aus, können allerdings positiv in Aussicht gestellt werden.
Aufgrund des geringen, noch verfügbaren Restbudgets der Förderperiode 2011- 2013 wurde der kleinen Maßnahme in der Gemeinde Thumby eine höhere Priorität eingeräumt. Die Maßnahmen in der Gemeinde Barkelsby, insbesondere der „Moorberger Weg“ erreichen einen Kostenrahmen, deren Förderung in dieser Förderperiode mangels Budget nicht mehr möglich sein wird.
Sollten sich in der Gemeinde Thumby widererwartend Probleme einstellen, so ließe sich die Maßnahme „Mooberger Weg“ möglicherweise in zwei Bauabschnitte teilen, um so das Restbudget dieser Förderperiode in Schwansen zu nutzen. Planmäßig sollte aber davon ausgegangen werden, dass die Maßnahme für 2014 vorbereitet wird. Beschlussgemäß wird derzeit über ein direktes Verhandlungsverfahren nach VOF ein Planungsbüro ermittelt, welches dann mit der Erstellung einer erweiterten Vorplanung beauftragt wird. Das Ergebnis wird dem Bauausschuss zu gegebener Zeit vorgelegt.
neuer Sachstand zum Datum 05.09.2012
Aufgrund von Klärungsbedarf bzgl. der Thumbyer Maßnahme hat am Montag den 03.09.2012 ein Gesprächstermin im LLUR stattgefunden. Für die Verwaltung hat Herr Andresen teilgenommen. Beiläufig wurde dort mitgeteilt, dass vom Ministerium das Büdget der Aktiv-Region Schlei-Ostsee für den Kernwegebau aufgestockt wurde. Dieses war möglich, da der 2.Nachtrag zum Kernwegekonzept fristgerecht eingereicht und schließlich anerkannt und genehmigt wurde. Dadurch wurden freie Mittel aus anderen Aktiv-Regionen verschoben.
Für die Maßnahme in Barkelsby bedeutet das, dass entweder die gesamte Maßnahme noch in 2013 (Restabarbeitung aus der Förderperiode 2011 - 2013 auch in 2014 möglich) oder ein nennenswerter erster Bauabschnitt umgesetzt werden kann.
Die Auswirkungen bzgl. der Absicht der Landesregierung, die Pflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen wieder im KAG (Kommunales Abgabengesetz) und der GO (Gemeindeordnung) festzuschreiben, können in Bezug auf diese Maßnahme noch nicht abgesehen werden.