Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird der Lärmaktionsplan der Gemeinde Barkelsby für Bereiche an der B 203 (Schwansenstraße) und der L 27 (Eckernförder Landstraße) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten abschließend beschlossen.
Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Lärmaktionsplan ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit den Karten während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.