Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Barkelsby

Beschlussvorlage
38/2013
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
21.08.2013

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss 03.09.2013 
Gemeindevertretung 05.09.2013 
Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss 26.09.2013 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Wegebau im Mohrberger Weg

Sachverhalt:
In der Bau-, Umwelt- und Wegeausschusssitzung am 26.06.2012 und der Gemeindevertretersitzung am 02.07.2012 hat Herr Andresen die Möglichkeiten der Förderung des Wegebaus über die Aktiv-Region Schlei-Ostsee aufgezeigt. Als Grundlage eines Förderantrages wurde das vorgestellte Kernwegekonzept beschlossen. Ferner wurde beschlossen, eine Vorplanung in Form einer qualifizierten Entwurfsplanung über ein Ingenieurbüro erstellen zu lassen. Diese kann dann als Grundlage eines konkreten Förderantrages dienen.
In der Bau-, Umwelt- und Wegeausschusssitzung am 10.09.2012 wurde unter TOP 10 der seinerzeit aktuelle Sachstand mitgeteilt.

Im Spätherbst 2012 wurde das von den Gemeinden Thumby und Barkelsby gemeinsam beantragte Kernwegekonzept (2.Nachtrag zum regionalen Konzept) seitens des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländliche Räume (LLUR) sowie der Aktiv-Region Schlei-Ostsee genehmigt, so dass es als Voraussetzung für eine Förderung herangezogen werden konnte. Im Ranking stand das Projekt der Gemeinde Thumby aus Budgetgründen der Aktiv-Region vor dem Projekt der Gemeinde Barkelsby. Nachdem sich die Dinge entwickelten und die Gemeinde Thumby von ihrem geplanten Projekt Abstand genommen hatte, war zügiges Handeln der Gemeinde Barkelsby angesagt. Kurzerhand wurde in Absprache mit Herrn Bürgermeister Ohrt ein konkreter, formeller Projektantrag für das "Kernwegeprojekt Barkelsby B 203 – Mohrberg – Böhnrüh 2012 – 2014" endformuliert und im Dezember 2012 über die Aktiv-Region an das LLUR gerichtet.

Die wesentlichen Unterlagen der Entwurfsplanung aus November 2012 wurden den Ausschussmitgliedern und Gemeindevertretern zur Beratung zur Verfügung gestellt.

Nach dem Wechsel der Parteien in der Landesregierung ist es seit dem 01.01.2013 in aller Munde, dass Kommunen eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen und bei Straßenausbaumaßnahmen Ausbaubeiträge von den Anliegern erheben müssen. Dieses Thema haben Herr Andresen und Herr Ohrt seinerzeit schon erörtert. In diesem Zusammenhang muss ebenso erwähnt werden, dass insgesamt rund 1.000 m² Grunderwerb erforderlich wird, um den Ausbau der Straße realisieren zu können (im Wesentlichen zur Unterbringung von Böschungen und Banketten). Tatsächlich wird ein Landanlieger nur freiwillig Land veräußern, wenn er das Projekt insgesamt anerkennt. Vor diesem Hintergrund hat Herr Ohrt seinerzeit mit den beiden wesentlichen Landanliegern (in Bezug auf Grunderwerb) Kontakt aufgenommen und erfragt, ob sie auf der einen Seite bereit seien, Land im geringen Umfang für den Wegebau zu veräußern und gleichzeitig auf der anderen Seite Ausbaubeiträge zu zahlen. Herr Ohrt berichtete stets, dass die angesprochenen Anlieger zu dem Projekt stehen, mit allen geschilderten Konsequenzen.
Herr Andresen hat, bei sich bietenden Gelegenheiten, jüngst beide Anlieger sprechen können und erfahren, dass diese Darstellung nach wie vor Bestand hat. Natürlich hat man ein Interesse daran zu erfahren, welche Größenordnung ein Ausbaubeitrag annehmen wird. Nicht zuletzt aus diesem Grunde ist es wichtig, dass die Gemeinde auch die Ausbaubeitragssatzung entwirft, berät und beschließt.
An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass einige andere Anlieger der Straße entweder das Projekt gänzlich oder aber in Teilen ablehnen. Diese Ablehnung wurde telefonisch oder persönlich sowohl beim Amt als auch bei Herrn Ohrt vorgetragen. Ein schriftlicher Antrag eines Anliegers ist Gegenstand der Vorlage 39/2013 und wird / wurde separat beraten.

Am 05.09.2013 ging der positiv beschiedene Bewilligungsbescheid im Amt Schlei-Ostsee ein. Unter der Maßgabe, dass förderungsfähige Nettobaukosten in Höhe von bis zu 330.647,09 € entstehen, wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 181.855,89 € bewilligt. Das heißt, auf die förderungsfähigen Nettobaukosten wird ein Zuschuss von 55 % gewährt.
Wer nachrechnet, stellt fest, dass bei der Prüfung des Antrages durch das LLUR netto rund 9.000 € als nicht förderungsfähig definiert wurden. Dabei handelt es sich z.B. um Kosten von Grunderwerb und Vermessung. (Berechnung: 403.000 € brutto, also 338.655 € netto, 55 % davon ergeben 186.260 € Zuschuss. Tatsächlich sind aber nur 330.647 € als förderungsfähig anerkannt worden, daher "nur" 181.855,89 € maximaler Zuschuss).

Sofern die Maßnahme umgesetzt werden soll, werden sich im Zuge der Ausführungsplanung möglicherweise Problemstellungen ergeben, die im weiteren Planungsverfahren zu lösen sein werden. Hiermit soll nur zum Ausdruck gebracht werden, dass bis dato zur Vermeidung unnötiger Kosten nur die Entwurfsplanung erforderlich war. Erst die Ausführungsplanung wird auf Details eingehen, die möglicherweise noch Probleme aufwerfen.

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, den Ausbau des Mohrberger Weges in der geplanten Fassung durchzuführen. Die geschätzten Kosten in Höhe von rund 403.000 € werden anerkannt und in den Vermögenshaushalt 2014 eingestellt. Ferner wird eine Einnahmehaushaltsstelle für den EU-Zuschuss eingerichtet.
Es wird ferner beschlossen, das bereits tätig gewordene Ingenieurbüro Meyer mit den weiteren Leistungsphasen nach HOAI zu beauftragen und eine öffentliche Ausschreibung der Maßnahme durchzuführen. Maßgabe soll sein, dass die Ausschreibung bis zum 15.11.2013 veröffentlicht wird. Nach Wahrung aller Fristen nach VOB sollen die Angebote submittiert und geprüft werden. Das geprüfte Ergebnis der Ausschreibung soll bis Anfang Januar 2014 als Vergabevorschlag formuliert und an die Gemeinde gesendet werden. Der Auftrag soll sodann an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt werden. Die Ausführung der Bauarbeiten soll im Frühjahr 2014 erfolgen.
Ziel soll dabei sein, dass in der künftig zu erlassenen Straßenausbaubeitragssatzung für Straßen im Außenbereich ein maximaler Beteiligungsschlüssel von 30 v. H. festgelegt wird.


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Jan Andresen
-Verwaltung-