Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Barkelsby

Beschlussvorlage
39/2013
3. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
22.08.2013

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss 03.09.2013 
Gemeindevertretung 05.09.2013 
Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss 26.09.2013 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Antrag eines Anliegers aus dem Mohrberger Weg

Sachverhalt:

Die Gemeinde Barkelsby hat sich bemüht, Zuschüsse für den Ausbau des Mohrberger Weges einzuwerben. Ziel eines Ausbaus soll sein, dass die Straße in Ihrem Aufbau und ihrer Breite durchgängig von der B 203 bis nach Böhnrüh den heutigen und zukünftigen Verkehrsanforderungen angepasst bzw. hergerichtet wird.

Zuschüsse im außerörtlichen Wegebau können heute quasi nur noch aus EU-Töpfen eingeworben werden. Kreis-, Landes- oder Bundesmittel stehen nicht zur Disposition. Die EU- Zuschüsse werden in Schleswig-Holstein innerhalb definierter Förderperioden über das Land an die Aktiv-Regionen als Budget zugeteilt. Die Aktiv-Regionen entscheiden mit Ihren Beschlussgremien über die Auswahl von Projekten. Voraussetzung für die Beteiligung am Wettbewerb um die Zuschüsse ist das Vorhandensein eines vom Landesamt für Landwirtschaft und Ländliche Räume (LLUR) genehmigten regionalen und kommunalen Kernwegekonzeptes. Diese Konzepte stellen darauf ab, dass unterhalb der klassifizierten Straßen kommunale Wege definiert werden, die in der Gemeinde und der Region eine vernetzende Funktion erfüllen. Sofern diese Funktion erfüllt ist, kommt eine Bezuschussung in Frage. Der Zuschussgeber bzw. die Förderregularien definieren dann allerdings auch einen Mindeststandard des Ausbaus der Wege.

In Bezug auf den Mohrberger Weg hat ein Anlieger mit Schreiben vom 28.06.2013 Bedenken zum Ausbau geäußert. Der Eingang des Schreibens wurde dem Absender bestätigt und eine Erörterung in der Gemeinde angekündigt.
Er erkennt die Notwendigkeit eines Ausbaus von der B 203 bis "Mohrberg-Mitte" an, stellt den weiteren Ausbau von dort bis Böhnrüh aber in Frage. In diesem Zusammenhang definiert er den Weg als Anliegerstraße. Diese subjektive Definition steht der Definition als Kernweg entgegen, da Kernwege nur als solche durch das LLUR anerkannt werden, wenn es keine Anliegerstraßen sind.
Der Antragsteller regt an, den Ausbau mit einer breiteren Fahrbahn nur bis "Mohrberg-Mitte" vorzunehmen. Von dort bis Böhnrüh solle die Fahrbahnbreite im Istzustand beibehalten bleiben.
Diese Anregung möge subjektiv sinnvoll sein, steht allerdings der vermeintlich objektiven Einschätzung der Prüfinstanz des LLUR entgegen. Das LLUR hat den Mohrberger Weg als Kernweg anerkannt. Damit ist der Weg aus dem Blickwinkel dieser Fachdisziplin keine Anliegerstraße.
Somit entsteht der Konflikt, entweder einen Ausbau mit dem Genuss von Zuschüssen zu betreiben oder dem Anliegen des Antrages Rechnung zu tragen.
Ferner wird eine Bepflanzung des Wegeabschnittes von Mohrberg bis Böhnrüh, z.B. mit einer Baumreihe, angeregt.

Die Notwendigkeit eines Ausbaus an sich kann seitens der Gemeinde aus technischen und verkehrsinfrastrukturellen Gründen eigentlich nicht mehr in Zweifel gezogen werden, da zumindest die Gemeindevertretung der letzten Wahlzeit aus der Notwendigkeit heraus das Einwerben von Zuschüssen veranlasst hat.

Hinweis zum Thema Ausbaubeiträge und wem kommen öffentliche Zuschüsse zu Gute?

Die Ausbaubeiträge bemessen sich nach den Vorgaben der (noch zu entwerfenden und beschließenden) Ausbaubeitragssatzung. Die Bemessung erfolgt anhand des beitragsfähigen Aufwandes, bei dem ein ggf. gewährter Zuschuss nicht in Abzug gebracht wird. D.h. öffentliche Zuschüsse reduzieren den kommunalen Kostenanteil, nicht aber die Ausbaubeiträge der Anlieger. Es sei denn, es ergibt sich ein Verhältnis, wonach die Gemeinde am Ende der Abrechnung einer Maßnahme statt Kosten einen Überschuss aus der Maßnahme erzielen würde. Dann würde der Überschuss den Ausbaubeitragsanteil entlasten. Diese Konstellation kann sich bei einer Maßnahme im Mohrberger Weg aber definitiv nicht ergeben.

Der Bauausschuss und schlussendlich die Gemeindevertretung muss beraten, ob:
  1. das Projekt mit einem durchgängigen Ausbau und mit der Gewährung von Zuschüssen sowie dem Erheben von Ausbaubeiträgen durchgeführt werden soll.
    oder
  2. ob nur ein teilweiser Ausbau alleinig auf Kosten der Gemeinde und der Anlieger durchgeführt werden soll.
    oder
  3. ob gar kein Ausbau durchgeführt werden soll.

HINWEIS: Eine Diskussion, ob es sichbei den Möglichkeiten 1 und 2 um einen Ausbau mit der Pflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen handelt, ist überflüssig. Es ist Ausbau und es sind Ausbaubeiträge zu erheben!


Abstimmungstext:


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Jan Andresen
-Verwaltung-