Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Barkelsby

Beschlussvorlage
44/2013
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Claudia Buhs   
 
09.09.2013

Beratungsfolge Sitzung
Sozialausschuss 24.09.2013 

Betreff:
Festlegung der Rahmenbedingungen für die Krippengruppe im gemeindlichen Kindergarten der Gemeinde Barkelsby

Sachverhalt:
In der Gemeinde Barkelsby hat sich ein Bedarf für eine Krippengruppe im gemeindlichen Kindergarten Barkelsby ergeben. Aus diesem Grund sind die Rahmenbedingungen für die neu einzurichtende Krippengruppe festzulegen:

1. Nach derzeitigem Stand liegen 7 Anmeldungen für die Krippengruppe zum 01.01.2014 vor:
5 Kinder im 5-Tagesbetrieb vormittags
1 Kind im 5-Tagesbetrieb ganztags
1 Kind im 3-Tagesbetrieb vormittags

Ein Kind würde von der Kindergartengruppe in die Krippengruppe wechseln. Dieses
benötigt eine ganztägige Betreuung an 3 Tagen in der Woche.

Zum April 2014 sowie zum Mai 2014 liegt eine weitere Anmeldung für eine benötigte
Betreuungszeit von 5 x vormittags , für den Monat Juni 2013 eine weitere Anmeldung mit
einer benötigten Betreuungszeit von 3 x vormittags, vor.  

2. Geplant war, die 3. Kindergartengruppe mit Eröffnung der Krippengruppe aufzulösen und
das Personal in die Krippengruppe zu überführen.  

Nach derzeitigem Stand kann eine Auflösung der 3. Kindergartengruppe jedoch nicht
erfolgen, da zurzeit 55 Kinder den Kindergarten besuchen. Auch nach Abzug dreier Kinder,
wovon 2 Ende September austreten und eines in die Krippengruppe wechseln würde, ist
eine Auflösung unter Beachtung der maximal zulässigen Gruppengröße von 20 bis 22
Kindern nicht möglich. Dies erfordert den Weiterbetrieb der 3. Kindergartengruppe bis
mindestens zum 31.07.2014.

3. In der Satzung für den gemeindlichen Kindergarten ist in § 3 Abs. 3 eine Öffnungszeit im Regelbetrieb von 7.00 Uhr bis 14.00 aufgeführt. Zusätzlich wird in Abs. 4 eine Betreuung    
nach Bedarf von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr angeboten. Fraglich ist daher, ob diese Regelung
auch für die Krippengruppe gelten soll.

4. Laut § 3 Abs. 5 der Kindergartensatzung ist eine Verkürzung der Betreuungstage möglich.
Fraglich ist, ob diese Regelung auch für die Krippengruppe übernommen werden soll.

5. Nach § 7 Abs. 3 der bisherigen Satzung für den gemeindlichen Kindergarten wird im
Kindergarten ein Mittagessen angeboten.
Fraglich ist, ob diese Regelung auch für die Krippengruppe übernommen werden soll. Die
Zusammensetzung des Mittagessens für die unter 3-jährigen Kinder müsste dabei mit dem
Essensanbieter abgestimmt werden.

6. Vorschlag der Verwaltung: Gemäß § 9 Abs. 1 der bisherigen Satzung ist die Gebühr für das
Mittagessen im Voraus zu bezahlen und die tatsächliche Abrechnung im Nachhinnein
jeweils zum 31.01. und 31.07. eines Kalenderjahres zu erstellen. Da diese   
Abrechnungsmethode einen hohen Arbeitsaufwand verursacht und in allen anderen
Einrichtungen eine monatliche nachträgliche Abrechnung erfolgt, wird vorgeschlagen, die
nachträgliche Abrechnung des Mittagessens auch in die neue Satzung zu übernehmen.

Die weitere Beratung soll im Sozialausschuss erfolgen.

Ein Entwurf der Neufassung der Satzung ist als Anlage beigefügt. Die Ergänzungen bzw. Änderungen sind farblich markiert.




Abstimmungstext:
Die vorgenannten Punkte sollten, wie oben aufgeführt, für die Kinderkrippe übernommen werden und, falls notwendig, in die Satzung eingearbeitet werden.

Ein Entwurf der Neufassung der Satzung, in dem die Neuregelungen eingearbeitet wurden, ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.


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Claudia Buhs
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf der Neufassung der Satzung der Gemeinde Barkelsby für den gemeindlichen Kindergarten