Seitens des gemeindlichen Kindergartens der Gemeinde Barkelsby wurde angeregt, den § 3 Abs. 4 der Satzung zu ändern:
Laut § 3 Abs. 4 der Satzung wird ein 5-Tagesbetrieb sowie ein 3 + 2-Tagesbetrieb angeboten. Dies betrifft jedoch grundsätzliche Betreuungstage (d.h. die Eltern wählen z.B. einen 3-Tagesbetrieb vormittags und gleichzeitig auch einen 3-Tagesbetrieb nachmittags).
Die 3 + 2 Tagungsregelung gilt lt. § 3 Abs. 4 für Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr. Nunmehr soll diese Tagesregelung für alle Kinder gelten.
Nach eingehender Beratung wird folgender Beschluss gefasst.