Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss | 19.03.2014 |
Gemeindevertretung | 27.03.2014 |
Betreff: |
Widmungsverfahren für die Straße "Mohrberger Weg" |
Sachverhalt: |
Für den Ausbau der Straße "Mohrberger Weg" sollen von den Anliegern Beiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung erhoben werden. Dafür ist die Widmung der Straße Voraussetzung. Da Widmungsunterlagen nicht vorhanden und die Widmungstheorie schwierig nachweisbar ist, soll aus Gründen der Rechtssicherheit die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, die sich im Eigentum der Gemeinde Barkelsby befindliche Straße "Mohrberger Weg" (Gemarkung Mohrberg, Flur 2, Flurstück 1/10 und Gemarkung Mohrberg, Flur 3, Teilfläche des Flurstücks 29/13) gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Sie ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b StrWG als Gemeindeverbindungsstraße einzustufen. Der genaue Verlauf der Straße ist in der Übersichtskarte rot gekennzeichnet. |
Anlagen: |
Übersichtsplan |