Auf Anregung des gemeindlichen Kindergartens hat der Sozialausschuss der Gemeinde Barkelsby in seiner Sitzung vom 27.02.2014 beschlossen, den § 3 Abs. 4 letzter Satz der Satzung für den gemeindlichen Kindergarten dahingehend zu ändern, dass die 3 + 2 Tagesregelung für alle Kinder ohne Beschränkung des Lebensalters im Kindergarten und in der Krippe gelten soll.
Eine Aufnahme der im Sozialausschuss beschlossenen Regelung in den § 3 Abs. 4 der Satzung ist jedoch nicht notwendig. Eine Streichung des letzten Satzes ist ausreichend.
Der § 3 Abs. 4 der Satzung für den gemeindlichen Kindergarten muss daher geändert werden. Dies erfolgt durch den Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Satzung für den gemeindlichen Kindergarten.