Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV.SH) hat mit Schreiben vom 16.04.2014 mitgeteilt, dass sich mit der Fertigstellung und der Verkehrsfreigabe des 4-streifigen Ausbaus der B 76 in Eckernförde der überörtliche Verkehr von der Landesstraße 27 innerhalb des Stadtgebietes Eckernförde auf die B 76 verlagern wird. Dies ist das Ziel der Baumaßnahme und die Prognose aus dem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der B 76 vom 10.11.2008. Die Bundesstraße 76 und die Bundesstraße 203 sind dann geeignet, den überörtlichen und auch weiträumigen Verkehr in der Region Eckernförde aufzunehmen. Sie bilden mit der Landesstraße 26 nahezu einen Ring um die Stadt Eckernförde, sodass die Landesstraße 27 innerhalb dieses Ringes für den überörtlichen und weiträumigen Verkehr keine Funktion mehr haben wird. Innerhalb des Stadtgebietes dient dann die L 27 überwiegend dem Verkehr innerhalb der Gemeinde und zwischen benachbarten Gemeinden bzw. der Verkehr entsteht oder endet im Stadtgebiet.
Damit tritt eine Änderung der Verkehrsbedeutung dieser Teilstrecken der L 27 ein und gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) ist die Straße in die entsprechende Straßengruppe abzustufen. Die Abstufung der Teilstrecken der Landesstraße 27 wird zum 01.01.2015 zu Gemeindestraßen in der Baulast der Stadt Eckernförde sowie zur Gemeindestraße in der Baulast der Gemeinde Barkelsby erfolgen. Der Ausbau der Bundesstraße 76 innerhalb der Stadt Eckernförde wird zum Jahresende 2014 abgeschlossen sein. Es ist nicht nur die Stadt Eckernförde sondern auch die Gemeinde Barkelsby mit einem Teilstück der L 27 auf einer Länge von 43 m betroffen ist. Der Bereich der Gemeinde Barkelsby erstreckt sich von der Gemeindegrenze gegen Eckernförde bis zum Kreisel.
Im Mai 2014 wird durch den Betriebssitz des LBV-SH in Kiel die Ankündigung der Abstufung der Teilstrecken der L 27 zum 01.01.2015 erfolgen. Danach wird der Gemeinde die Übergabeverhandlung und die Übernahmevereinbarung zur Unterschrift übersandt. Die Gemeinde hat die Gelegenheit, bis Oktober 2014 eine Stellungnahme abzugeben. Bei der Abgabe der Stellungnahme wird gebeten zu bedenken, dass das StrWG unter den eingangs genannten Rahmenbedingungen keinen Spielraum lässt. Im November/Dezember 2014 soll dann die Umstufungsverfügung im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht werden. Es besteht dann letztmalig für die Gemeinde Barkelsby die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Im Sinne einer zügigen Umsetzung der geplanten Abstufung ist dem LBV- SH an einer von allen Seiten akzeptierten Lösung gelegen. Es wird daher von dort möglichst bald um eine abschließende Stellungnahme der Gemeinde Barkelsby gebeten.
Ziel sollte es sein, mit den angrenzenden Straßenbaulastträgern eine Einigung zur Übernahme der Straßenbaulast zu erreichen. Gespräche mit dem LBV-SH, den Abschnitt von 43 m dem Kreisverkehr und somit LBV-SH als Straßenbaulastträger zuzuschlagen, haben nicht zum Erfolg geführt. Die Straßenbaulast erstreckt sich ausschließlich bis zu den Verkehrsknotenpunkten und endet im Falle des Kreisverkehrs am Bereich der Fahrbahnmarkierung.
Weitere Gespräche müssen noch mit der Stadt Eckernförde erfolgen. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage war dies terminbedingt noch nicht möglich.