Es stellte sich die Frage, ob der Bereich nördlich vom B-Plan Nr. 8 "Achterworth II" einer Bebauung zugeführt werden könnte. Es handelt sich hier um eine Teilfläche des Flurstückes 81/29 mit einer Größe von ca. 3.650 qm.
Die Recherche der Verwaltung ergibt folgendes:
Der Flächennutzungsplan weist diesen Bereich als Grünfläche aus.
Der Landschaftsplan hat hier eine Fläche für Anpflanzungen vorgesehen (A1)
Der Siedlungsentwicklungsrahmen bis zum Jahr 2025 beträgt 10% vom Wohnungsbestand 31.12.2009, d. h. für Barkelsby 59 Wohneinheiten. Hiervon sind jedoch noch evtl. Wochenend- und Ferienhäuser sowie vorhandenes Innenentwicklungspotenzial in Abzug zu bringen.
Bei der Erstellung des B-Planes Nr. 8 wurden im Januar 2009 durch das Planungsbüro Vorabsprachen mit den betroffenen Behörden geführt. Dabei kam es zu einer sehr klaren Aussage der Unteren Forstbehörde (UFB):
Es handelt sich bei dem o. a. Bereich um Wald nach dem Landeswaldgesetz. Von einer Umwandlung des südlichen Teilbereiches des Flurstückes 81/27 (jetzt 81/29) einschließlich des an der südlichen Grenze verlaufenden Knicks von Wald in Bauland wird wegen der Qualität und der zwischenzeitlichen Entwicklung des Baumbestandes dringend abgeraten. Andernfalls würde die UFB prüfen, ob hier nicht eine Aufforstungsgenehmigung nach dem Landeswaldgesetzt erteilt und öffentliche Mittel für die Aufforstung in Anspruch genommen worden sind.
Der unter 4. aufgeführte Belang hat bei der Bereichsabgrenzung zur Erstellung des B-Planes 8 dazu geführt, dass diese Fläche nicht in die Bauleitplanung aufgenommen wurde.
Der Bürgermeister hat einen Vorort-Termin mit der Unteren Forstbehörde vereinbart. Über das Ergebnis des Gespräches wird er zur nächsten Bauausschuss-Sitzung berichten.