Durch die Verwaltung wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erstellt. Dabei hat sich herausgestellt, dass aufgrund der erheblichen Reparaturkosten an Hauptdruckrohrleitungen und gestiegener Abschreibungen aufgrund der Kosten für das Kanalkataster eine Erhöhung der Abwassergebühren (verteilt auf Grund- und Zusatzgebühren für Schmutzwasser und die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren) erforderlich ist.
Der Umfang der Erhöhungen ergibt sich aus der beigefügten Gebührenkalkulation.
Darüber hinaus erfolgt in § 18 Abs. 1 Satz 1 der Satzung eine Ergänzung zur Klarstellung des Entstehens der Gebührenpflicht für die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren.