Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum 01.01.2013 hat der Bund die Zielsetzung der Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022 aufgenommen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde widmet sich nunmehr mit dem Maßnahmenplan Barrierefreiheit der Frage der Weiterentwicklung der Barrierefreiheit in einem ersten Schritt bis 2018. Die Amtsverwaltung hat in einer Vorabbeteiligung bereits allgemein Stellung genommen und wird sich zu den Sachverhalten, die für alle Gemeinden gemeinsam gelten (Fragen zu Zuständigkeiten, Förderungen, Straßenausbaubeitragsverpflichtungen usw.), ohnehin im weiteren Verfahren äußern. Der Maßnahmenplan enthält jedoch auch eine gemeindebezogene Liste mit seitens des Kreises bis 2018 zum Umbau vorgeschlagenen Haltestellen. Hierauf soll sich der Blick der Gemeinden bei ihrer Stellungnahme verstärkt richten.
Der Maßnahmenplan schlägt für Barkelsby den barrierefreien Ausbau der beidseitigen Haltestellen in der Riesebyer Straße bis 2018 vor. Die Notwendigkeit und die Priorisierung wird mit der Bordsteinhöhe von nur 10 cm begründet. Eine barrierefreie Nutzung eines Niederflurbusses soll eine Bordsteinhöhe von 16 bis 18 cm erfordern. Weitere bauliche Notwendigkeiten können der Ziffer 3.2 des Maßnahmenplanentwurfes entnommen werden. Die Bedeutung dieser Haltestellen wird mit der zentralen Ortslage und einer naheliegenden Seniorenwohnanlage begründet, wobei es sich wohl eher um die naheliegende Schule handeln müsste.
Die Haltestellen liegen innerhalb der Ortsdurchfahrt an der L 27, weshalb die Zuständigkeit für Baumaßnahmen nicht immer offensichtlich ist. Aufgrund des über die Ortsdurchfahrt in beide Fahrtrichtungen hinausgehenden Radweges bzw. Rad- und Gehweges geht die Amtsverwaltung davon aus, dass die Straßenbaulast für die Haltestelle in Fahrtrichtung Eckernförde beim Land liegt, so dass dieses grundsätzlich auch für die Kosten aufkommen muss. Auch, wenn Grenzfälle hinsichtlich der Zuständigkeit noch grundsätzlich mit den nicht gemeindlichen Straßenbaulastträgern geklärt werden müssen, sollte sich die Gemeinde derzeit auf den Standpunkt stellen, für die Haltestelle nicht zuständig zu sein. Soweit das Land hier in der Pflicht ist, sollte es auch federführend Verantwortung übernehmen und die Gemeinde rechtzeitig in die Planung einbeziehen sowie eine mögliche Kostenverteilung abstimmen. Das Land sollte daher auch im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens zur Haltestelle in Barkelsby Stellung nehmen.