Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss | 26.02.2015 |
Gemeindevertretung | 04.03.2015 |
Betreff: |
Straßenausbau "Rögener Weg" von L 27 bis Gemeindegrenze Gammelby |
Sachverhalt: |
Herr Andresen wurde vom Bürgermeister gebeten, eine Vorlage zu einer denkbaren weiteren Vorgehensweise bzgl. eines Ausbaus des Rögener Wegs zu verfassen. Dieser Bitte nachkommend muss zunächst festgestellt werden, dass der Zustand des asphaltierten Weges aufgrund der zahlreichen und tiefen Schlaglöcher, der Quer- und Längs- sowie auch Netzrisse einen Ausbau verlangt. Der Weg verbindet die L 27 über das Gut Rögen mit dem Ort Gammelby. Der Wegeabschnitt von der L 27 bis an die Gemeindegrenze zur Gemeinde Gammelby ist rund 340 m lang.
Sollte eine Ausbaumaßnahme beschlossen werden, so müssen Ausbaubeiträge von den Anliegern erhoben werden. Zuständig für die Sachbearbeitung dieser Thematik ist die Finanzabteilung des Amtes Schlei-Ostsee. Der beitragsfähige Aufwand ermittelt sich anhand der Regelungen der geltenden Straßenausbaubeitragssatzung. Ein möglicherweise bewilligter Zuschuss aus ELER-Mitteln der EU würde den beitragsfähigen Aufwand mindern und damit nicht nur die Gemeinde, sondern auch die Anlieger entlasten.
Da die Ausformulierung eines qualifizierten Bauentwurfes, der den heute noch nicht bekannten Förderregularien genügt, sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sollte der Planungsauftrag frühzeitig als Stufenauftrag erteilt werden. Der Entwurf eines Antrages könnte dann schon im Laufe des ersten Halbjahres 2015 ausgearbeitet, weitergehend beraten und in die Schublade gelegt werden. Sobald die Förderregularien und der erfahrungsgemäß kurzfristig festgesetzte Stichtag zur Abgabe der Anträge bekannt gegeben wird, kann der Antragsentwurf schnell angepasst, endformuliert und verschickt werden. Zu bedenken ist, dass auch die Vergabe des Planungsauftrages entsprechend den Vorgaben der VOF in Verbindung mit dem Vergabegesetz Schleswig- Holsteins sowie der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge nach einem direkten Verhandlungsverfahren erfolgen muss.
Bruttoherstellungskosten: 147.900 € abzgl. Zuschuss EU: 60.000 € Rest = möglicher beitragsfähiger Aufwand 87.900 € abzgl. zu fordernde Ausbaubeiträge ( 25%) 21.975 € Rest = Anteil der Gemeinde 65.925 € |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, den "Rögener Weg" auszubauen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Planungsauftrag als Stufenauftrag bis zur Leistungsphase 3 nach HOAI 2013 zu erteilen. Die Auswahl des Planungsbüros erfolgt über ein direktes Verhandlungsverfahren und wird schriftlich dokumentiert. Die Planungen bis zur LP 3 sind bis Ende Mai 2015 fertig zu stellen und dem Bürgermeister vorzulegen. |