Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Barkelsby

Beschlussvorlage
4/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
10.02.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss 26.02.2015 
Gemeindevertretung 04.03.2015 

Betreff:
Straßenausbau "Rögener Weg" von L 27 bis Gemeindegrenze Gammelby

Sachverhalt:

Herr Andresen wurde vom Bürgermeister gebeten, eine Vorlage zu einer denkbaren weiteren Vorgehensweise bzgl. eines Ausbaus des Rögener Wegs zu verfassen. Dieser Bitte nachkommend muss zunächst festgestellt werden, dass der Zustand des asphaltierten Weges aufgrund der zahlreichen und tiefen Schlaglöcher, der Quer- und Längs- sowie auch Netzrisse einen Ausbau verlangt. Der Weg verbindet die L 27 über das Gut Rögen mit dem Ort Gammelby. Der Wegeabschnitt von der L 27 bis an die Gemeindegrenze zur Gemeinde Gammelby ist rund 340 m lang.

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  • Ausbaubeitragspflicht:
Sollte eine Ausbaumaßnahme beschlossen werden, so müssen Ausbaubeiträge von den Anliegern erhoben werden. Zuständig für die Sachbearbeitung dieser Thematik ist die Finanzabteilung des Amtes Schlei-Ostsee.
Der beitragsfähige Aufwand ermittelt sich anhand der Regelungen der geltenden Straßenausbaubeitragssatzung. Ein möglicherweise bewilligter Zuschuss aus ELER-Mitteln der EU würde den beitragsfähigen Aufwand mindern und damit nicht nur die Gemeinde, sondern auch die Anlieger entlasten.
  • Förderungsmöglichkeiten
    Die Gemeinde Barkelsby hat im Jahr 2010 / 2011 ein Kernwegekonzept erstellt und schließlich auch durch die LAG und das LLUR genehmigt bekommen. In diesem Konzept ist der hier gegenständliche Weg als Kernweg ausgewiesen. Im Juni 2012 hat die Gemeinde Barkelsby dann den Ausbau verschiedener Wege erwogen und
    entsprechende Anträge bei der Aktiv-Region Schlei-Ostsee gestellt. Zwei Wege wurden nach einem Rankingverfahren in eine Projektliste aufgenommen. Zum einen handelt es sich um den Mohrberger Weg, der bekanntermaßen im vergangenen Jahr tatsächlich erfolgreich ausgebaut und auch bezuschusst wurde. Der zweite Weg war der Rögener Weg. Diesen hatte man zusätzlich aufgenommen für den Fall, dass das seinerzeit noch zu Verfügung stehende Förderbudget für den Ausbau des Mohrberger Wegs nicht ausreicht. Für diesen Fall hätte man auf den Ausbau der hier gegenständlichen, kürzeren Wegestrecke ausweichen können.
    In der Förderperiode der EU von 2009 – 2013 wurden über die sogenannte Säule 2 der Ländlichen Strukturförderung (ELER – Europäische Landwirtschaftsförderung für die Entwicklung des ländlichen Raums) u.a. Mittel für den kommunalen ländlichen Wegebau bereitgestellt. Das Land SH hat den Aktiv-Regionen diese Mittel anteilig als Budget zur projektbezogenen Vergabe an die einzelnen Kommunen zugewiesen, d.h. die Aktiv-Regionen waren Dreh- und Angelpunkt für die Auswahl förderungswürdiger Projekte. Die Ausbaumaßnahme "Mohrberger Weg" wurde 2014 als letzte Maßnahme aus Mitteln der bereits abgelaufenen Förderperiode bezuschusst.

    Heute ist die oben beschriebene Förderperiode beendet und eine neue hat begonnen (2014 – 2020). Die Förderregularien und –zuständigkeiten der abgelaufenen Periode werden nicht einfach übernommen, sondern es werden vom Land SH neue Verfahren und Konzepte entwickelt. Diese muss sich das Land SH allerdings durch die EU genehmigen lassen. Mit der Genehmigung kann frühestens im dritten Quartal dieses Jahres gerechnet werden. Allerdings ist schon relativ sicher, dass die Aktiv-Regionen nicht mehr vermittelnd bei der Mittelvergabe eingeschaltet sein werden. Förderanträge werden wahrscheinlich jährlich zu einem Stichtag direkt an das LLUR zu richten sein. Dort werden die eingehenden Anträge dann geprüft und bei Förderwürdigkeit einer objektiven Priorisierung unterzogen.

    Trifft man jetzt die Annahme, dass die Gemeinde Barkelsby den Ausbau des "Rögener Weges" beschließt, so wäre es sicherlich zwingend erforderlich, einen Förderantrag zu stellen. Ob dieser positiv beschieden und in eine Projektliste aufgenommen würde, kann natürlich heute nicht geklärt werden. Aber der Versuch muss unternommen werden.
Da die Ausformulierung eines qualifizierten Bauentwurfes, der den heute noch nicht bekannten Förderregularien genügt, sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sollte der Planungsauftrag frühzeitig als Stufenauftrag erteilt werden. Der Entwurf eines Antrages könnte dann schon im Laufe des ersten Halbjahres 2015 ausgearbeitet, weitergehend beraten und in die Schublade gelegt werden. Sobald die Förderregularien und der erfahrungsgemäß kurzfristig festgesetzte Stichtag zur Abgabe der Anträge bekannt gegeben wird, kann der Antragsentwurf schnell angepasst, endformuliert und verschickt werden. Zu bedenken ist, dass auch die Vergabe des Planungsauftrages entsprechend den Vorgaben der VOF in Verbindung mit dem Vergabegesetz Schleswig- Holsteins sowie der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge nach einem direkten Verhandlungsverfahren erfolgen muss.
  • Bauliche Form des Ausbaus
    Die letzten Überlegungen hinsichtlich der Form eines Ausbaus gingen von einem Vollausbau aus. D.h. der vorhandene Straßenober- und unterbau würde gänzlich ausgebaut. Anschließend würde der Unterbau mit Trag- und Frostschutzschicht sowie der Oberbau mit bituminösen Schichten komplett neu hergestellt. Die damit verbundenen Bruttoherstellungskosten werden auf 147.900 € geschätzt.
  • Finanzierungsbeispiel in Absprache mit der Finanzverwaltung:
Bruttoherstellungskosten:                                                            147.900 €
abzgl. Zuschuss EU:                                                            60.000 €
Rest = möglicher beitragsfähiger Aufwand                                    87.900 €
abzgl. zu fordernde Ausbaubeiträge            ( 25%)                                    21.975 €
Rest = Anteil der Gemeinde                                                65.925 € 


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, den "Rögener Weg" auszubauen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Planungsauftrag als Stufenauftrag bis zur Leistungsphase 3 nach HOAI 2013 zu erteilen. Die Auswahl des Planungsbüros erfolgt über ein direktes Verhandlungsverfahren und wird schriftlich dokumentiert. Die Planungen bis zur LP 3 sind bis Ende Mai 2015 fertig zu stellen und dem Bürgermeister vorzulegen.



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Jan Andresen
-Verwaltung-