Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Barkelsby

Beschlussvorlage
6/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Claudia Buhs   
 
16.02.2015

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 04.03.2015 

Betreff:
Einrichtung eines Kindergartenbeirates im gemeindlichen Kindergarten "Biberburg"

Sachverhalt:

Nach § 18 Abs. 1 des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) ist einer Kindertageseinrichtung mit zwei oder mehr Vormittagsgruppen ein Beirat einzurichten. Dieser besteht zu gleichen Teilen aus Mitgliedern der Elternvertretung, Vertretern der pädagogischen Kräfte und Vertretern des Trägers (somit Mitglieder der Gemeindevertretung).

Der Beirat wirkt nach § 18 Abs. 3 KiTaG bei wesentlichen und organisatorischen Entscheidungen der Kindertageseinrichtung mit, insbesondere bei

1. der Bewirtschaftung zugewiesener Mittel,

2. der Aufstellung von Stellenplänen,

3. der Festsetzung der Öffnungszeiten,

4. der Festsetzung der Elternbeiträge und

5. der Festlegung des Aufnahmeverfahrens. 

Bei der Auswahl der Vertreter des Trägers ist es wichtig, dass die Gemeinde im Beirat fundiert vertreten ist. Nur so ist sie in der Lage, unmittelbar Wünsche und Meinungen aller Beteiligten zu erfahren, in ihrer politischen Arbeit zu berücksichtigen und gleichzeitig ihre Planungen zu diskutieren.

Die Benennung von jeweils 2 Vertretern ist dabei ausreichend.

Für die Vertretung des Trägers im Beirat wird aus diesem Grunde der Bürgermeister der Gemeinde Barkelsby, Herr Fritz-Wilhelm Blaas, sowie der Vorsitzende des Sozialausschusses, Herr Hans-Heinrich Köpke, vorgeschlagen.

Die Mitglieder aus der Elternvertretung sowie der pädagogischen Kräfte wären durch den Kindergarten zu benennen.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, den Bürgermeister der Gemeinde Barkelsby, Herrn Fritz-Wilhelm Blaas, sowie den Vorsitzenden des Sozialausschusses, Herrn Hans-Heinrich-Köpke, als Vertreter des Trägers in den Kindergartenbeirat zu wählen.



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Claudia Buhs
-Verwaltung-