Mit Schreiben vom 07.01.2016 hat Frau Herrmann-Schulze einen Antrag auf Änderung der Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Offene Ganztagsschule Barkelsby gestellt.
Ihr Anliegen ist es, dass die Geschwisterkinderermäßigung auch Anwendung findet, wenn ein Kind in der OGTS Barkelsby betreut wird und das andere Kind im Kindergarten Barkelsby.
Bei den beiden Einrichtungen handelt es sich um zwei getrennt zu betrachtende öffentliche Einrichtungen.
Die Sozialstaffelregelungen werden jeweils nach den Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde für die Ermäßigung oder Übernahme von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren für den Besuch von Kindertageseinrichtungen nach dem KiTaG angewendet.
Beim gemeindlichen Kindergarten wird der ermäßigte Beitrag vom Kreis Rendsburg-Eckernförde getragen. Bei der OGTS Barkelsby übernimmt dies der Kreis Rendsburg-Eckernförde jedoch nicht und die Gemeinde trägt die Kosten. Weiterhin handelt es sich bei der OGTS um eine Aufgabe, die die Gemeinde freiwillig wahrnimmt.