Es wird beschlossen, folgende Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen:
Nr. | Bezeichnung | Gemarkung | Flur | Flurstück/e |
1 | Böhnrüher Weg (Ortslage) | Neubarkelsby Barkelsby | 1 3 | Teilfläche von 13/13 52/19, 61/17, Teilflächen von 130/18, 52/16 und 134/25 |
2 | Böhnrüher Weg (außerhalb der Ortslage) | Barkelsby Mohrberg | 3 1 | Teilfläche von 134/25 Teilflächen von 2/3, 2/5 und 8/5 |
3 | Rögener Weg | Aukamp | 1 | 25/2 |
Die Einstufung der unter der Nr. 1 aufgeführten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG als Ortsstraße. Sie ist im Lageplan I grün dargestellt.
Die Einstufung der unter der Nr. 2 aufgeführten Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b StrWG als Gemeindeverbindungsstraße. Sie ist in den Lageplänen I und II rot dargestellt.
Die Einstufung der unter der Nr. 3 aufgeführten Verkehrsfläche erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 b StrWG als Gemeindeverbindungsstraße. Sie ist im Lageplan III blau dargestellt.