Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Barkelsby

Beschlussvorlage
15/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
10.05.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Umwelt- und Wegeausschuss 06.06.2016 
Gemeindevertretung 16.06.2016 

Betreff:
Straßenausbau "Rögener Weg", konkrete Ausführung

Sachverhalt:
Nachdem die Gemeindevertretung am 04.03.2015 grundsätzlich über den Ausbau des Rögener Wegs beraten und beschlossen hat, wurde unterdessen ein Zuschussantrag gestellt und erste Vorplanungen wurden angestrengt. Eine Bewilligung des Zuschussantrages wurde durch das Landesamt für Landwirtschaft und ländliche Räume (LLUR) zwischenzeitlich mündlich in Aussicht gestellt. Eine schriftliche Bewilligung scheitert derzeit noch daran, dass die Gemeinde eine detaillierte naturschutzrechtliche Stellungnahme seitens der unteren Naturschutzbehörde (UNB) nachreichen muss. Diese wurde im Vorwege nur in Form einer Vorabstellungnahme als E-Mail-Zweizeiler eingeholt, um zunächst in Unkenntnis einer Zuschussbewilligung keine unnötigen Kosten zu verursachen. Gegenstand dieser Stellungnahme wird im Wesentlichen die Allee sein. Die Grenzen des gemeindlichen Straßenflurstücks attestieren eindeutig, dass die Bäume der Gemeinde Barkelsby gehören.
Die Erarbeitung der Grundlage für die nunmehr noch erforderliche Stellungnahme der UNB muss durch die Gemeinde veranlasst werden. In Absprache mit dem Bürgermeister und dem Bauausschussvorsitzenden wurde am 28.04.2016 der Baumsachverständige Stuhr aus Waabs mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Dieser wird die Bäume der Baumallee einzeln aufnehmen und hinsichtlich ihrer Vitalität begutachten. Das Ergebnis wird definieren, wie viele Bäume erhaltensbedürftig und wie viele Bäume abgängig sind. Da die vorhandenen Bäume eigentlich viel zu dicht an der Straße stehen und somit drohen, vom Verkehr beschädigt zu werden bzw. umgekehrt auch den Verkehr einschränken, ist es eine Überlegung, nahezu sämtliche Bäume zu fällen und weiter zurück versetzt eine neue Allee zu pflanzen. Der Landanlieger Clausen hat anlässlich eines Ortstermins bereits geäußert, dass er eine Neuanlage der Allee begrüßen würde. Dazu würde er auch Land bereitstellen und an die Gemeinde veräußern (z.B. beidseitig ein Streifen von 1,50 m Breite mit insgesamt ca. 1.500 m²).
Auch wenn die Gemeinde jetzt nur die nötigsten Maßnahmen an der Bäumen vornehmen möchte, sollte sie bedenken, dass in den kommenden Jahren erheblicher Aufwand zur Pflege und ggf. für Ersatzpflanzungen entstehen wird. Daher scheint es nach Auffassung von Herrn Andresen jetzt der günstige Zeitpunkt zu sein, für die Zukunft eine nachhaltige, abgerundete Maßnahme durchzuführen.

Bisher wurde der Ersatz der Allee noch nicht in die Kostenschätzung einbezogen. Tatsächlich muss abgewartet werden, wie das baumsachverständige Gutachten ausfallen wird. Bei einer Alleelänge von 350 m mögen die Kosten für die Beseitigung vorhandener, abgängiger Bäume und Pflanzung von neuen Bäumen mit rund 30.000 € überschlagen werden. Diese Zahl soll nur dazu dienen, die Gesamtkosten des Projektes einschließlich dieser Ideen abschätzen zu können. Dabei wurde davon ausgegangen, dass der Bauhof der Gemeinde und / oder der Landanlieger die Entwicklungspflege der Bäume übernehmen, d.h. in erste Linie das Wässern bei anhaltender Trockenheit. Die somit überschlagenen Kosten von 30.000 € wären beitragsfähiger Aufwand i.S.d. Straßenausbaubeitragssatzung, weil der Straßenausbau, sollte das Gutachten dementsprechend ausfallen, die Beseitigung und Ersatzpflanzung erfordern würde.
Der Zuschussgeber erklärt schon jetzt mündlich, dass die Maßnahme in 2016 abgeschlossen, abgerechnet und der Verwendungsnachweis eingereicht werden muss. Daher kann es sein, dass für die Fällung von Bäumen eine Ausnahmegenehmigung für die Zeit vor dem 01.10. bei der UNB beantragt werden muss. Folgender Zeitplan wäre anzustreben, wobei der schriftliche Bewilligungsbescheid ein genaues Datum zur Vorlage des Verwendungsnachweises vorgeben wird:
  • Sachverständiges Baumgutachten bis:                        31.05.2016
  • Stellungnahme der UNB hoffentlich bis:                        16.06.2016
  • Beschluss durch die Gemeinde:                              16.06.2016
  • Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe bis:      15.07.2016
  • Ausschreibung und Vergabe bis:                              15.08.2016
  • Baubeginn spätestens:                                    19.09.2016
  • Baufertigstellung spätestens:                              28.10.2016
  • Abnahme und Abrechnung spätestens bis:                  04.11.2016
  • Vorlage Verwendungsnachweis beim LLUR bis:                  11.11.2016      

Kosten und Einnahmen auf Basis der Kostenschätzung vom 11.03.2016 sowie o.g. Annahme der Kosten für die Alleemaßnahmen als Rechenbeispiel:

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Sofern ein naturschutzrechtlicher Ausgleich als Forderung aus der Stellungnahme der UNB hervorgeht und der Ausgleich in situ in Form von Ersatzpflanzungen vorgenommen wird, kann der damit verbundene Aufwand möglicherweise zuschussfähig sein (Prüfung durch das LLUR erst, wenn Unterlagen nachgereicht wurden). Sollten Bäume einen Pflegeschnitt benötigen oder sollte Totholz entfernt werden müssen, so wäre dieser Aufwand jedenfalls nicht zuschussfähig. Ebenso ist jeglicher Aufwand von Grunderwerb nicht zuschussfähig (Kaufpreis, Notar- und Vermessungskosten).

Anlässlich des Ortstermins am 28.04.2016 hat Herr Andresen sich den Durchlass der Koseler Au genauer angesehen. Auch wenn die Wasserzügigkeit gewährleistet ist, so liegen die Betonrohre nicht mehr linear voreinander und es sind Öffnungen an den Rohrstößen zu erkennen. Zudem ist der Durchlass für die ausgebaute Straße zu kurz und müsste verlängert werden. Der in der Straße erkennbare Asphaltschnitt ließ vermuten, dass der Durchlass in den vergangenen Jahren schon einmal erneuert wurde. Nach Aussage des Anliegers ist das aber nicht der Fall. Der Asphaltschnitt stammt von der Verlegung einer Versorgungsleitung. Da die Gemeinde für den Durchlass des Vorfluters des Wasser- und Bodenverbandes verantwortlich ist, wird angeregt, diesen Durchlass mit zu erneuern. Auch die diesbzgl. Zuschussfähigkeit prüft das LLUR erst verbindlich, wenn die ergänzenden Unterlagen vorliegen. Die Kosten für die Erneuerung des Durchlasses im Zuge der Maßnahme mögen mit rund 5.000 € angenommen werden.

Erklärung der Bauweise des Straßenausbaus:
Der vorhandene, pechhaltige Asphaltoberbau wird aufgebrochen und ordnungsgemäß entsorgt (teuer). Anschließend wird der Unterbau vervollständigt und profiliert, eine neue Asphalttragschicht in 10 cm Stärke eingebaut und abschließend eine Deckschicht in 4 cm Stärke asphaltiert. Die Gemeindegrenze zwischen Gammelby und Barkelsby verläuft genau am Durchlass der Koseler Au. Um den Bereich des Durchlasses und der Hofzufahrt Rögen nachhaltig ausbauen zu können, findet in den Gremien der Gemeinde Barkelsby die Beratung über die Übernahme entsprechender Kostenanteile der Gemeinde Gammelby statt.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, den Ausbau des Rögener Weges durchzuführen. Die Allee soll erneuert werden. Der Durchlass des Verbandsgrabens ist zu erneuern. Die Kosten der Maßnahme werden anerkannt. Entsprechende Mittel werden im Haushalt bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die weitere Planung zu beauftragen, eine Ausschreibung zu veranlassen und die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter vorzunehmen. Sollte Grunderwerb für die Platzierung neuer Alleebäume erforderlich werden, so wird der Bürgermeister ermächtigt, einen Grundstückskaufvertrag zu verhandeln, zu unterzeichnen und der Gemeinde zur Beschlussfassung vorzulegen. Der derzeitige Eigentümer der künftigen neuen Alleebaumstandorte übernimmt die Pflege der Allee.


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Jan Andresen
-Verwaltung-