Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Barkelsby

Beschlussvorlage
29/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Susanne Hagemeier   
 
23.08.2016

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 07.11.2016 
Gemeindevertretung 17.11.2016 

Betreff:
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)

Sachverhalt:
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Barkelsby (kurz BGS) ist in ihrer Ursprungsfassung am 01.07.1997 in Kraft getreten und verliert einschließlich aller Nachtragssatzungen nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetz nach 20 Jahren ihre Gültigkeit, also zum 30.06.2017.

Als Grundlage für die BGS dient die Abwasserbeseitigungssatzung, deren Neufassung durch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 16.06.2016 beschlossen und durch die Untere Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde am 19.07.2016 genehmigt wurde.

Damit zum 01.01.2017 eine gültige Rechtsgrundlage vorhanden ist, die die Erhebung von Vorauszahlungen auf die Abwassergebühren 2017 ermöglicht, wurde der vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet. Dieser beinhaltet alle bisherigen Bestandteile, entspricht jedoch der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung.

Wesentliche Inhalte sind die Neufassung von Kostenerstattungsansprüchen bei zusätzlichen Grundstücksanschlüssen (§ 3), die Aktualisierung der Tiefenbegrenzungsregelung für Schmutzwasseranschlussbeiträge (§ 7 Abs. 2b), die Berücksichtigung von Niederschlagswasserversickerungsmöglichkeiten für Niederschlagswasseranschlussbeiträge (§ 8 Abs.3 und 4), die Aktualisierung der Grundlagen für die Gebührenerhebung einschließlich der Neuregelung einer Fremdwassergebühr (§§ 14-18) sowie für die Auskunftspflichten (§ 25) und die Datenverarbeitung (§ 26).

Eine parallel von der Verwaltung durchgeführte Überprüfung der kalkulatorischen Gebührengrundlagen hat ergeben, dass durch die erhöhten Abschreibungen aufgrund der Erneuerung der Schmutzwasserdruckrohrleitung eine Erhöhung der Schmutzwasserzusatzgebühr von 3,10 € / m³ auf 3,20 € / m³ erforderlich ist. Die Schmutzwassergrundgebühren bleiben unverändert.
Im Niederschlagswasserbereich kann die Gebühr von bisher 0,40 € / m²/ Jahr auf 0,35 € / m² / Jahr gesenkt werden (siehe § 24 der Satzung und anl. Gebührenkalkulation).
Die bisherige Satzung regelt in § 24 auch, dass für unverschmutzte Abwassermengen nur 1/4 der regulären Gebühr erhoben wird.
Dieser Tatbestand wurde im Jahre 2004 durch Beschluss der Gemeindevertretung für Grundstücke mit großen Swimmingpools in die Satzung aufgenommen und stellt einen Gebührenerlass dar, da die Gemeinde hierfür keine geringere Zahlung an die Stadt Eckernförde leistet- das Abwasser muss genauso gepumpt werden wie anderes u.U. stärker verschmutztes Abwasser.
Konkret ist ein Einzelfall von dieser Regelung betroffen.
Daher empfiehlt die Verwaltung, diesen Gebührentatbestand in § 24 Abs. 1 b ersatzlos zu streichen.

Abstimmungstext:
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung -BGS) wird in der vorliegenden Fassung des Entwurfs vom 25.10.2016 beschlossen.       


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Susanne Hagemeier
-Verwaltung-

Anlagen:
  • Satzung der Gemeinde Barkelsby über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS), Entwurf vom 25.10.2016
  • Gebührenkalkulation für 2017 vom 24.10.2016