Die Satzung für den gemeindlichen Kindergarten in Barkelsby muss überarbeitet werden.
Bisher gab es keine Regelung bezüglich des Kostenausgleichs gem. § 25a KiTaG. Dieser soll durch die 1. Nachtragssatzung in § 4 Abs.6 der Satzung aufgenommen werden.
In Zukunft stellt die Gemeinde daher sicher, dass auswärtige Kinder nur mit einer Kostenausgleichserklärung aufgenommen werden. Auch Fälle, wenn während der Betreuungszeit ein Umzug erfolgt, sind durch die Änderung abgedeckt. Die Gemeinde behält sich die Möglichkeit vor, den Betreuungsplatz zu kündigen, wenn die Eltern sich nach einem Umzug nicht um einen Kostenausgleich bei der neuen Wohnortgemeinde kümmern.