Die Verwaltung informiert kurz über die Förderanmeldung für einen Anbau an die Schule Barkelsby. Im Rahmen des Förderprogramms "Richtlinie zur Umsetzung des Schulbau- und Schulsanierungsprogramms IMPULS 2030" wurde gemäß Beschluss vom 17.04.2018 der Bedarf mittels eines umfangreichen Anmeldeschriftsatzes fristgerecht zum 30.06.2018 angemeldet. Bis 30.09.2018 bekommt die Gemeinde eine Rückmeldung, ob für die Maßnahme ein formeller Förderantrag eingereicht werden kann oder nicht, d.h. die grundsätzliche Förderwürdigkeit wird attestiert oder eben auch nicht. Sollte die Förderwürdigkeit soweit erstmal anerkannt sein, wird die Entwurfsplanung in Abstimmung zwischen Gemeinde und Schule soweit vorangetrieben, dass zu einer der kommenden Sitzungen des Bauausschusses durch den Architekten vorgetragen und über Form und Gestalt sowie ein Budget bzw. Kosten beraten und beschlossen werden kann.
Die Fristen des Förderprogramms sehen vor, dass die formellen und konkreten Förderanträge in Form von Anträgen auf Gewährung einer Zuwendung bis zum 30.09.2019 bei der Investitionsbank SH gestellt werden können. Bewilligte Maßnahmen müssen dann bis zum 31.12.2022 vollständig abgenommen sein. Eine vollständige Abrechnung und damit verbundene Auszahlung eines Zuschusses ist bis zum 31.12.2023 möglich.
Der akute Raumbedarf der Schule kann eine Dringlichkeit bedingen, so dass die eingeräumten Fristen nicht ausgenutzt werden sollen, sondern nahtlos eine Umsetzung der Maßnahme angestrebt wird.