Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Barkelsby

Beschlussvorlage
74/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Annika Horsthemke   
 
21.11.2018

Beratungsfolge Sitzung
Schul- und Sozialausschuss 03.12.2018 
Gemeindevertretung 13.12.2018 

Betreff:
Anbau Schule Barkelsby

Sachverhalt:
Auf Grundlage des Gemeindevertreterbeschlusses vom 17.04.2018 wurde für das Bundesförderprogramm KInvFG II eine Anmeldung für die Investitionsmaßnahme "Erweiterung der Schule Barkelsby" beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur getätigt. Leider wurde die Anmeldung der Gemeinde Barkelsby nicht berücksichtigt.
Ob das Vorhaben bei Nichtinanspruchnahme anderer Gemeinden in der Prioritätenliste so weit hochrutscht, dass vielleicht doch noch eine Förderung möglich ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Es wird zudem keine Auskunft darüber gegeben, auf welchen Platz die Gemeinde in der Prioritätenliste steht. Daher muss zunächst davon ausgegangen werden, dass keine Förderung für einen Anbau der Schule zur Verfügung stehen wird.

Für das Förderprogramm wurden folgende Kosten angegeben:
Baukosten Anbau: 290.000 €
Kosten Außenanlage 130.000 €

Die Bauabteilung des Amtes Schlei-Ostsee hat in Erfahrung gebracht, wie es zunächst mit der Containerlösung weitergehen kann.
Die Fortsetzung der Miete der Container kann ohne Probleme, zu den bekannten Konditionen, weitergeführt werden.
Nach Rückfrage bei der Unteren Bauaufsicht ist eine Verlängerung der Genehmigung der Container nicht ausgeschlossen, muss aber, nachdem der Antrag durch die Gemeinde gestellt wurde, geprüft werden. Die Untere Bauaufsicht hat jedoch auch klargestellt, dass die Containerlösung keine Dauerlösung sein kann. Die Gemeinde muss mit dem nächsten Antrag auf Verlängerung der Genehmigung (ab dem Schuljahr 2019/2020) deutlich machen, welche weiteren Schritte geplant sind.
Sollte der nächste Schritt der Anbau sein, wäre es sinnvoll, wenn ein grober Zeitplan des Bauablaufes dem Antrag auf Verlängerung beigefügt werden kann.
Sollte die Gemeinde sich gegen einen Anbau entscheiden, ist ungewiss wie die Untere Bauaufsicht über eine weitere Verlängerung der Genehmigung entscheidet. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass zunächst zwei weitere Jahre genehmigt werden, damit die Gemeinde in der Übergangszeit die Möglichkeit hat, den Schulbetrieb wieder einzügig zu gestalten, sodass in dem vorhandenen Gebäude wieder alle Klassen untergebracht werden können.

Die Gemeinde hat nun zu entscheiden, wie weiter verfahren werden soll. 

Abstimmungstext:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen der Planung eines zusätzlichen Anbaus zuzustimmen.


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Annika Horsthemke
-Verwaltung-