N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby vom 16.12.2009.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Brodersby, Drasberger Weg 2a, 24398 Brodersby
Beginn der Sitzung:  18.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreterin Maren Block
2. stellv. Bürgermeister Friedrich Hammer
Gemeindevertreter Karl-Christoph Jensen
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Kohrt
1. stellv. Bürgermeister Asmus Nielsen
Gemeindevertreter Helmut Prager
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer/in Jan Andresen
Verwaltung Hans-Jürgen Witt
Björn Steffen als Ortswehrführer Schönhagen
Herr Steinmetz von der EZ

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Bürgermeisters
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift vom 06.05.2009
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
6. Austausch von Fenstern im Feuerwehrgerätehaus Brodersby
  Beschlussvorlage - 35/2009
7. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Photovoltaik am Drasberger Weg"
8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 "Photovoltaik am Drasberger Weg"
9. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 2. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes Brodersby "Eignungsflächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen"
10. Eignungsflächen für die Nutzung von Windenergie
  Beschlussvorlage - 20/2009
11. über die Änderung der Richtlinien über die Zahlung von Zuschüssen für verschiedene Jugenderholungsmaßnahmen und der Altenhilfe
12. Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2008
  Beschlussvorlage - 23/2009
13. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Schönhagen-Höxmark auf Ersatzbeschaffung von vier Atemschutzgeräten.
  Beschlussvorlage - 40/2009
14. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010, Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2008 bis 2013 und Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2010
  Beschlussvorlage - 36/2009
15. Anschaffung eines Defibrillators (Standort Schönhagen)
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
23. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet über die kommunalen Geschehnisse in der Gemeinde seit der letzten Gemeindevertretersitzung. Unter anderem:
  • Strandfest Schönhagen im Sommer gelungen
  • Strandpromenade wurde über ca. 100 m saniert und verbreitert
  • Im Zusammenhang mit der Verbreiterung des N-O-Kanals soll vor der Küste Schwansens Nassbaggergut verklappt werden. Eine Verklappungsstelle ist vor der Küste Schönhagens. Die Anreinergemeinden von Kappeln bis Strande haben sich zusammen geschlossen und einen Fachmann mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Das offizielle Planfeststellungsverfahren beginnt im Januar 2010.


zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Herr Olma fragt nach, ob und wie seine schriftlich an die Gemeinde, das Amt und nachrichtlich an die Kommunalaufsicht gesendeten Fragen beantwortet werden. Herr Bürgermeister Schlömer erklärt, dass er schriftlich Antwort erhalten wird.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift vom 06.05.2009

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 06.05.09 erhoben.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung.

Herr Bürgermeister Schlömer stellt den Antrag, die TOPs 7, 8, 9 und 11 abzusetzen. Als TOP 21 soll ein Kostenerstattungsvertrag und unter TOP 22 ein Antrag der Kirchengemeinde Karby verhandelt werden.
Als Grund des Antrags zur Absetzung der TOPs 7, 8, 9 führt er an, dass sich in der Gemeinde Brodersby Widerstand gegen die Errichtung einer Flächenphotovoltaikanlage formiert hat und diesem Widerstand zunächst durch das Abhalten einer Einwohnerversammlung Rechnung getragen werden soll. Die Einwohnerversammlung soll am 28.12.09 statt finden.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Austausch von Fenstern im Feuerwehrgerätehaus Brodersby
Beschlussvorlage - 35/2009

2007 wurde am Feuerwehrgerätehaus Brodersby bereits das Verandafensterelement ausgetauscht. Nunmehr sind weitere Fenster so desolat, dass eine Reparatur unwirtschaftlich wäre. Die anliegende Kostenschätzung weist geschätzte Kosten von rund 5.000 € aus.


Beschluss:

Es wird beschlossen, im Haushalt 2010 eine Summe von 5.000 € für den Austausch weiterer Fenster einzustellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in 2010 eine Preisanfrage zu veranlassen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Photovoltaik am Drasberger Weg"

Dieser Tagesordnungspunkt wurde gemäß Beschluss zu TOP 5 abgesetzt.


zu TOP 8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 "Photovoltaik am Drasberger Weg"

Dieser Tagesordnungspunkt wurde gemäß Beschluss zu TOP 5 abgesetzt.


zu TOP 9. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 2. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes Brodersby "Eignungsflächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen"

Dieser Tagesordnungspunkt wurde gemäß Beschluss zu TOP 5 abgesetzt.


zu TOP 10. Eignungsflächen für die Nutzung von Windenergie
Beschlussvorlage - 20/2009

Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.05.2009 hat sich die Gemeinde Brodersby für die Schaffung von potentiellen Eignungsflächen für Windenergie ausgesprochen. Konkrete Eignungsflächen konnten jedoch nicht benannt werden.

Dieses Ergebnis wurde an den Kreis Rendsburg-Eckernförde, als zuständige Stelle für die Entwicklung des Kreiskonzeptes, gemeldet. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat nunmehr für alle Gemeinden Kartenmaterial erstellt, aus denen evtl. Eignungsflächen ersichtlich sind. Bei dem Kartenmaterial sind alle Vorgaben des derzeitigen Entwurfs des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein sowie die Vorgaben des Erlasses über die Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen eingeflossen.
Unterschieden wird dabei zwischen „harten“ und „weichen“ Ausschlusskriterien. Die „harten“ Ausschlusskriterien sind vollflächig dargestellt. In diesen Bereichen ist die Schaffung von Eignungsflächen für Windenergie nicht möglich. Bei den „weichen“ Ausschlusskriterien (schraffiert dargestellt) ist die Schaffung von Eignungsflächen grundsätzlich nicht möglich. Dies bedeutet, dass hier eine Feinsteuerung über den Regionalplan erfolgen kann.

Zu dem Kartenmaterial ist ergänzend anzumerken, dass die Abstandsflächen zu Einzelhäusern bzw. kleineren Siedlungssplittern noch nicht erfasst wurden. Auch zu diesen Wohnlagen sind Abstände von 300 m bis 600 m einzuhalten. Weiterhin sind die zuständigen Stellen für den Umweltschutz (z. B. Untere Naturschutzbehörde, NABU, BUND etc.) noch nicht gehört worden.

Für die Gemeinde Brodersby ergeben sich keine geeigneten Flächen. Nahezu das gesamte Gemeindegebiet ist mit „harten“ Ausschlusskriterien überdeckt. Die verbleibenden Flächen sind zu klein für die Meldung als Eignungsfläche. Dies betrifft auch die Fläche südlich der vorhandenen Windkraftanlagen, für die ein Antrag auf Ausweisung als zusätzliche Eignungsfläche vorliegt.

Weiterhin erfolgt der Hinweis, dass der Landschaftsplan der Gemeinde Brodersby Aussagen zur Frage möglicher Eignungsflächen für Windkraftanlagen trifft. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der Landschaftsplan im Gemeindegebiet keine Eignungsflächen vorsieht.


Beschluss:

Die Gemeinde Brodersby steht der Windenergie weiterhin offen gegenüber. Unter Berücksichtigung des vorliegenden Kartenmaterials verfügt sie jedoch über keine geeigneten Flächen für die Ausweisung von Windkraftanlagen. Eine Aufrechterhaltung der bisherigen Meldung an den Kreis soll nicht mehr erfolgen.

Sollten sich im Laufe des Verfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans die Abstandsflächen verändern, behält sich die Gemeinde vor, erneut über dieses Thema zu beraten und im Rahmen des offiziellen Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans potentiell geeignete Flächen zu melden.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. über die Änderung der Richtlinien über die Zahlung von Zuschüssen für verschiedene Jugenderholungsmaßnahmen und der Altenhilfe

Dieser Tagesordnungspunkt wurde gemäß Beschluss zu TOP 5 abgesetzt.


zu TOP 12. Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2008
Beschlussvorlage - 23/2009
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DanRevision GmbH, Flensburg-Handewitt, hat den Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2008 erstellt und den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 vorgelegt.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Bericht.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby muss nunmehr den Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert feststellen und den Beschluss fassen, den Jahresverlust in Höhe von 58.668,04 EUR auszugleichen.

Beschluss:
Durch Beschluss wird der Jahresabschluss 2008 der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby in der geprüften Fassung unverändert festgestellt. Der Jahresverlust in Höhe von 58.668,04 EUR wird durch die Gemeinde ausgeglichen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Schönhagen-Höxmark auf Ersatzbeschaffung von vier Atemschutzgeräten.
Beschlussvorlage - 40/2009

Die Freiwillige Feuerwehr Schönhagen-Höxmark stellt einen Antrag
auf Ersatzbeschaffung von vier Atemschutzgeräten und acht passende Atemschutzmasken mit Aufbewahrungsbehälter.

Die vier Atemschutzgeräte und die acht Atemschutzmasken mit Aufbewahrungsbehälter werden ca. 7.700,00 € kosten. Atemschutzgeräte werden durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde je nach Schlüsselzuweisung mit 35 - 40% gefördert.


Beschluss:

Der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Schönhagen-Höxmark wird genehmigt. Durch die Amtsverwaltung ist ein Zuschussantrag zu stellen. Die Kosten für vier neue Atemschutzgeräte und acht passenden Atemschutzmasken mit Aufbewahrungsbehälter werden im Haushalt 2010 bereitgestellt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010, Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2008 bis 2013 und Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2010
Beschlussvorlage - 36/2009
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan.Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist im Ausschuss und der Gemeindevertretung zu beraten und zu beschließen.
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 139.400,00 EUR.

Der allgemeinen Rücklage werden 51.200,00 EUR zugeführt.

Die Bestände auf den Rücklagen sowie die weiteren Informationen ergeben sich aus dem Haushaltsplan 2010.
Weiterhin ist das Investitionsprogramm zu beschließen.Der Entwurf des Investitionsprogrammes für die Jahre 2008 bis 2013 wurde erarbeitet und liegt dem Haushaltsplan 2010 bei.

Auch ist der Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2010 erstellt worden und muss ebenfalls beraten und beschlossen werden.
Der Erfolgsplan konnte nur durch eine Zuweisung der Gemeinde in Höhe von 81.600,00 EUR und der Vermögensplan in Höhe von 35.500,00 EUR ausgeglichen werden.
Hier belasten die höheren Abschreibungen und die Investitionskosten den Ausgleich. Die weiteren Zahlen und Erläuterungen ergeben sich aus dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2010.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010, das Investitionsprogramm für die Jahre 2008 bis 2013, der Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2010 und die nachfolgende Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2010 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      1.175.200,-- EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      1.175.200,-- EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      159.100,-- EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      159.100,-- EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      3,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,00 EUR.
Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.



Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO
für das Wirtschaftsjahr 2009
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung hat die Gemeindevertretung durch Beschluß vom 2009 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 festgestellt:
1.
Es betragen:
 
 
 
 
1.1. im Erfolgsplan
die Erträge
256.900,00 €
 
 
 

die Aufwendungen

256.900,00 €
 
 
 

der Jahresgewinn

0,00 €
 
 
 

der Jahresverlust

0,00 €
 
 

1.2. im Vermögensplan

die Einzahlungen

35.500,00 €
 
 
 

die Auszahlungen

35.500,00 €
 
 
 
 


 
2.
Es werden festgesetzt:
 
 
 
 

2.1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderingsmaß- nahmen auf

0,00 €
 
 

2.2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti- gungen auf

0,00 €
 
 

2.3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0,00 €
 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Anschaffung eines Defibrillators (Standort Schönhagen)

Die DLRG hat für den Standort / Wachbereich Schönhagen die Anschaffung eines Defibrillators beantragt. Der Bürgermeister erklärt, dass es einfach zu handhabende Geräte gibt, die im Zweifel Leben retten können. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf rund 900 €. In größeren Einrichtungen und Einkaufszentren sollen seiner Kenntnis nach auch schon solche Geräte vorgehalten werden.

Beschluss:
Dem Antrag wird entsprochen. Es wird ein Defibrillator für Schönhagen angeschafft. Die Kosten werden anerkannt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 23. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.

Der Bürgermeister gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.



Christian Schlömer  Jan Andresen 
Bürgermeister  Protokollführer/in