N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby vom 17.12.2010.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Brodersby
Beginn der Sitzung:  17.30 Uhr
Ende der Sitzung:  19.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreterin Maren Block
2. stellv. Bürgermeister Friedrich Hammer
Gemeindevertreter Karl-Christoph Jensen
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Kohrt
1. stellv. Bürgermeister Helmut Prager
Gemeindevertreter Gerd Schütt
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Gast Mike Rumpf

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Bürgermeisters
3. Einwohnerfragestunde
4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
5. Änderungsanträge zur Tagesordnung
6. Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht - Monitoringkonzept
  Beschlussvorlage - 23/2010
7. Antrag auf Erneuerung des "Ballfangzauns" am B-Platz Karby
  Beschlussvorlage - 25/2010
8. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 28/2010
9. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2010
  Beschlussvorlage - 29/2010
10. Kostenentwicklung Anschluss Schönhagen an das Klärwerk Kappeln
  Beschlussvorlage - 35/2010
11. Erlass der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe für den Ortsteil Schönhagen
  Beschlussvorlage - 33/2010
12. Erlass der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe für den Ortsteil Schönhagen
  Beschlussvorlage - 32/2010
13. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die gemeinsame Kläranlagennutzung mit der Stadt Kappeln
  Beschlussvorlage - 37/2010
14. Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2009
  Beschlussvorlage - 38/2010
15. Mitverlegung eines Leerrohres für eine Breitbandversorgung in Schönhagen
  Beschlussvorlage - 34/2010
16. Erlass Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 30/2010
17. Änderung der Geschäftsordnung
  Beschlussvorlage - 40/2010
18. Widmung von Wegeflächen um den ehem. Vermessungsstand der Bundeswehr in Schönhagen
  Beschlussvorlage - 41/2010
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
24. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Bericht des Bürgermeisters

Herr Bürgermeister Schlömer berichtet über folgende Punkte:

- Hinweis auf die Räumpflicht der Grundstückseigentümer nach der Straßenreinigungssatzung
und Haftung bei Unfällen liegt bei den Anliegern
- Einbau neuer Fenster im Feuerwehrgerätehaus
- WC-Gebäude in Schönhagen ab Oktober im Betrieb, welches auch im Winter geöffnet ist
- Leinenzwang für Hunde auf der Promenade während der Kurabgabenzeit ab 2011
- Hunde am Strand sind nur am neuen Hundestrand in Richtung Weidefeld erlaubt, außerhalb
der Kurabgabenzeit auch am ganzen Strand


zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Herr Klaehn fragt nach dem Sachstand zur Küstenschutzabgabe. Herr Schlömer informiert darüber, dass eine solche Abgabe geplant ist. Das Erhebungsverfahren ist allerdings noch nicht geregelt. Die Abgabe ist für Überschwemmungsflächen vorgesehen. Aber detailierte Informationen liegen noch nicht vor. Auf Nachfrage von Herrn Klaehn, warum keine automatische Schließanlage mit Zeituhr beim neuen Toilettengebäude eingebaut wurde, verweist Herr Schlömer auf die hohen Kosten von 2.500 € pro Schloss. Des Weiteren wird nachgefragt, was sich hinter dem TOP 19 verbirgt. Es wird mitgeteilt, das es sich hierbei um eine Bauvoranfrage handelt. Zu dem gestellten Antrag auf Benennung von Wegen nach Personen, erfolgt der Hinweis auf die nächste Bauausschusssitzung, wo über den Antrag beraten wird.
Herr Stoltz und Herr Olma bitten um Erläuterung, welche hoheitlichen Aufgaben die Kurbetriebe für die Gemeinde wahrnehmen. Hierzu wird mitgeteilt, dass die Gemeinde auf Messen durch die Kurbetriebe bzw. GLC vertreten wird. Des Weiteren wird nachgefragt, ob aufgrund des Defizits der Kurbetriebe eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt wurde. Herr Schlömer verweist auf eine durchgeführte Analyse. Es wird auf die Kosten sowie auf das Prinzip und den Hintergrund des Kurbetriebes hingewiesen. Hinzu kommt die Wertschöpfung durch diesen Betrieb für die Region. Zu den möglichen Vorteilen des Kurbetriebes für die Gemeinde entsteht unter den Anwesenden eine kurze kontroverse Diskussion. Wie hoch die Übernachtungszahlen in Schönhagen sind, wird auf die GLC, Herrn Witt, verwiesen.
Herr Kühlcke weist bei der geplanten Erhöhung der Kurabgabe auf die überproportionale Belastung für die Einrichtung der Hamburger Sport Jugend in Schönhagen hin. Bisher wurde diese mit einem Pauschalbetrag veranlagt. Hierzu teilt Herr Schlömer mit, dass dies abgabenrechtlich nach der neuen Satzung nicht mehr möglich ist. Herr Kühlcke schlägt vor, die daraus entstehende Problematik an einem runden Tisch noch mal zu erörtern.    


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Schlömer stellt den Antrag, die Tagesordnung um einen neuen Punkt 19 „Widmung von Wegeflächen um den ehem. Vermessungsstand der Bundeswehr in Schönhagen“ zu erweitern. Alle folgenden Punkte werden entsprechend neu nummeriert.

Beschluss
Die Tagesordnung wird um den neuen Tagesordnungspunkt 19 „Widmung von Wegeflächen um den ehem. Vermessungsstand der Bundeswehr in Schönhagen“ erweitert. Alle folgenden Punkte werden entsprechend neu nummeriert.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht - Monitoringkonzept
Beschlussvorlage - 23/2010

Mit Schreiben vom 21.12.2009 hat die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord, Planfeststellungsbehörde, die Träger öffentlicher Belange über die geplante Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus wurden u. a. dem Amt Schlei-Ostsee sowie dem Amt Dänischenhagen die Planfeststellungsunterlagen zur öffentlichen Auslegung (08.01.2010 bis 08.02.2010) übersandt.

Durch die Verklappung des durch den Ausbau des NOK anfallenden Nassbaggerguts in der Ostsee wurden durch die an die Eckernförder Bucht angrenzenden Gemeinden nicht vorhersehbare Beeinträchtigungen für die gesamte Region gesehen. Neben einer Trübung des Wassers musste auch mit Verdriftungen des Verklappungsgutes gerechnet werden. Diese Beeinträchtigungen können, aufgrund der lang anhaltenden Dauer dieser Maßnahme, zu rückgängigen Besucherzahlen führen.

Die Verklappung des Nassbaggerguts wurde in mehreren geführten Gesprächen durch die Gemeinden für die gesamte Region als bedenklich eingestuft. Da für die Folgen der Verklappung, insbesondere die Verdriftung des Baggerguts sowie die zusätzliche Trübung der Ostsee, nicht absehbar waren, wurde Herr Prof. Dr. Ing. Malcherek von der Universität der Bundeswehr München, Institut für Wasserwesen, beratend hinzugezogen. Ein entsprechendes Fachgespräch mit dem WSA Kiel-Holtenau hatte bereits am 12.06.2009 stattgefunden. Die Ergebnisse dieses Fachgesprächs haben aufgezeigt, dass der Vorhabenträger die durch die Verklappung zu erwartenden Beeinträchtigungen nicht ausreichend untersucht hat. Dies hat die Anrainergemeinden dazu veranlasst, die Universität der Bundeswehr München, Institut für Wasserwesen, mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens zu beauftragen, welches am 29.01.2010 im Congress Centrum Damp vorgestellt wurde.

Wie den Gemeinden bekannt ist, kann festgehalten werden, dass die vorgelegten Planfeststellungsunterlagen keine ausreichenden Untersuchungen zu den Auswirkungen der Verklappung aufweisen. Die angenommenen Auswirkungen (Wirkungsradius ca. 500 m zzgl. 250 m Reserve) sind vermutlich als zu niedrig zu beurteilen. Durch das Gutachten wurde ein Wirkungsradius von mind. 5.000 m ermittelt. Da aufgrund der Unvorhersagbarkeit der vor allem meteorologisch induzierten Strömungen in der Ostsee nicht alle möglichen Situationen prognostiziert werden können, liegt eine Überschreitung des im Gutachten ermittelten Wirkungsradius von 5.000 m im Bereich des Möglichen. Eine Beeinträchtigung der Strände kann somit nicht in Gänze ausgeschlossen werden; für die Gemeinden verbleibt ein nicht kalkulierbares Restrisiko, das so nicht hingenommen werden kann.
Da es sich aufgrund der nicht klar vorhersehbaren Strömungsverhältnisse der Ostsee nicht ausschließen lässt, dass die Strände der Eckernförder Bucht doch beeinträchtigt werden, wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ein entsprechendes Monitoring gefordert.

Im Dialog zwischen Vorhabenträger, Verwaltung und dem Vertreter der Anrainergemeinden (Bürgermeister Böttcher) wurde in mehreren Gesprächen über Möglichkeiten eines geeigneten Monitoringprogramms beraten. Als Ergebnis kann folgendes festgehalten werden:

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Monitoringkonzept

Zunächst sind Fahrstrecke und Entladeklappenzustand der eingesetzten Klappschuten zu überwachen, um sicherzustellen, dass Abladevorgänge nur innerhalb des zur Verbringung vorgesehenen Gebietes stattfinden.

Weiterhin werden 5 Dauermessstationen um die Verbringungsfläche B1 herum angeordnet.
Die Entfernung der Stationen zum Rand der Verbringungsfläche B1 beträgt ca. 500 m; die nach Süden ausgerichteten Station wird auf der Grenze des FFH-Gebietes „Eckernförder Bucht mit vorgelagerten Flachgründen“ positioniert.
Eine weitere Station etwa 5 km westlich der Verbringungsfläche dient als Referenzstation.
Anordnung und Position der Stationen ergeben sich aus der nachfolgenden Abbildung.


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Rot: Dauermessstation
Orange: Referenzstation

Dauermessprogramm für den Zeitraum der Umlagerung:
  • Strömungsgeschwindigkeit und –richtung (an mind. 1 Mess- und der Referenzstation)
  • Trübung und Fluoreszenz (an allen 6 Stationen)
  • Temperatur (an allen 6 Stationen)
  • Leitfähigkeit (an allen 6 Stationen)
  • Sauerstoffgehalt (an allen 6 Stationen)
Die Aufnahme der Parameter erfolgt jeweils 2 m unter Wasseroberfläche und 2 m über Grund.




Nullmessung
Zur Dokumentation der natürlichen Situation anhand einer Jahresganglinie erfolgt eine Datenerhebung mit mindestens zwei Messstationen (Referenzstation und südliche Station zum FFH-Gebiet) bereits vor Beginn der Umlagerung. Die Nullmessung soll nach Beendigung des Planfeststellungsverfahrens (voraussichtlich Frühjahr 2011) beginnen. Mit der Verbringung des Nassbaggerguts ist voraussichtlich Ende 2012 zu rechnen.


Kampagnenmessung
Zusätzlich zum oben beschriebenen Dauermessprogramm werden die ersten Abladevorgänge durch Befliegung, Probennahmen aus der „Trübungswolke“ und eine Aufnahme der Trübungswolke per ADCP von einem Messschiff aus begleitet. Je nach Ergebnis ist eine Anpassung des Monitoringumfangs in Abstimmung mit den Betroffenen und der Planfeststellungsbehörde vorzunehmen.

Bereitstellung von Informationen
Die Datenerfassung an den Dauermessstationen erfolgt per Datenlogger. Die erfassten Daten sollen von den Messstationen parallel und in Echtzeit per Funk oder GPRS, prozessiert durch ein externes Ing.-Büro, im Internet veröffentlicht werden.

Nach ggf. erforderlicher Umrechnung auf die darzustellenden Parameter (z.B. je nach verwendeter Messtechnik Trübung von „NTU“ auf „mg/l“) durch ein Software-Skript erfolgt die Veröffentlichung der darzustellenden Parameter auf der Internet-Präsenz zu den Ausbauprojekten der WSV (www.portal-nok.de) und eine Weiterleitung an einen von den Anrainer-Kommunen noch zu benennenden Teilnehmerkreis.

Der Vorhabenträger wird ausarbeiten, in welcher Art die Daten zur Verfügung gestellt werden können. Neben den Messdaten der Dauermessstationen sollen auch die Informationen über die Klappschuten visualisiert im Internet dargestellt werden.

Begleitet wird die Veröffentlichung durch regelmäßige Kurzberichte des das Monitoring begleitenden Gutachters, um auch für den interessierten Laien eine verständliche Darstellung zu gewährleisten.
Die Anrainerkommunen richten auf ihren Internet-Präsenzen eine Verlinkung zur WSV-Seite ein.

Weiteres Vorgehen
Die Festlegung des Grenzwertes, ab dem die Verbringung des Nassbaggergutes einzustellen ist, ist auf der Grundlage der Ergebnisse der Nullmessung und ggf. der Kampagnenmessung noch zu benennen. Hierzu wird sich der Vorhabenträger mit dem die Anrainerkommunen beratenen Prof. Malcherek abstimmen.

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Dieses Konzept soll sich in einer noch zu schließenden schriftlichen Vereinbarung zwischen Anrainergemeinden und Vorhabenträger widerspiegeln. Im Hinblick auf das laufende Planfeststellungsverfahren ist eine zeitnahe Abwicklung wünschenswert.

Die Anrainergemeinden haben im Rahmen der Solidargemeinschaft gemeinsam das bisherige Verfahren begleitet. Auf dieser Basis werden ebenfalls alle betroffenen Gemeinden gebeten, das verhandelte Monitoringkonzept zu beraten und den Bürgermeister/die Bürgermeisterin zur Unterzeichnung der Vereinbarung zu ermächtigen.


Herr Hammer und Herr Schlömer erläutern kurz den Hintergrund und den aktuellen Sachstand zu dem Verfahren.


Beschluss:

Dem Monitoringkonzept zur geplanten Verbringung von Nassbaggergut aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals in der Eckernförder Bucht wird inhaltlich zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde zu schließende Vereinbarung zu unterzeichnen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Antrag auf Erneuerung des "Ballfangzauns" am B-Platz Karby
Beschlussvorlage - 25/2010

Der B- Sportplatz hinter der Schule Karby wird östlich zum Vorfluter abgegrenzt durch einen Maschendrahtzaun. Dieser war ehedem mal rund 1 m hoch. Heute hängt er durch, ist niedergetrampelt und in Gänze abgängig. Eine Funktion als Ballfangzaun erfüllt der Zaun schon lange nicht mehr.
  • Baujahr des Zauns 1983
  • über die Jahre vielfach repariert und gespannt
Eine erneute Reparatur ist völlig unwirtschaftlich.

Nach Kenntnis von Herrn Andresen finden auf dem B-Platz wochenendlich Jugendpunktspiele statt. Dabei werden zwei Spiele zeitgleich auf quer ausgetragen. Ferner finden zu den Turniertagen (Freundschaftsturnier + Bäderturnier) Punktspiele auf dem ganzen Platz statt. Dabei ist es wohl ein Ärgernis, dass der Ball häufig aus dem Gelände der Vorflut oder aus der Vorflut selbst herausgeholt werden muss.

Daher strebt der TSV den Bau eines neuen Zauns an. Ein eingeholtes Angebot schließt für die 95 m Zaunlänge mit rund 8.700 €. Dabei wurde ein rund 2,40 m hoher, grün pulverbeschichteter Doppelstabmattenzaun angeboten. Der angebotene Preis ist fair kalkuliert und entspricht den Preisen, die auch sonst beim Amt Schlei-Ostsee angeboten werden.

Der Unterzeichner kann nur empfehlen, für den Fall, dass ein Zaun gebaut werden soll und die Finanzierung möglich wird, tatsächlich einen stabilen Doppelstabmattenzaun zu bauen. Die Zäune sind nicht übersteigbar und haben eine hohe Stabilität. Durch die Verzinkung und Pulverbeschichtung ist die Lebendauer sehr hoch. Ein billiger Maschendrahtzaun ist keine dauerhafte und wirtschaftliche Lösung.

Sollte es zum Bau kommen, so wäre der Schulverband als teilweise Eigentümer in die Prozesse einzubinden.


Aufgrund der Beratung im Finanzausschuss wird dem Antrag nicht zugestimmt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, für den Bau eines Ballfangzauns am B-Platz einen Zuschuss von rund 2.200 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :9
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 8. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 28/2010

Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden.
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 77 Aktien erwerben. 


Innerhalb der Gemeindevertretung herrscht Einigkeit darüber, keine Aktien zu erwerben.


Beschluss:

Es wird beschlossen, keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2010
Beschlussvorlage - 29/2010

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch erhebliche Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2010 und ein Nachtragshaushaltsplan 2010 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.


Beschluss:

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2010 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2010 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Kostenentwicklung Anschluss Schönhagen an das Klärwerk Kappeln
Beschlussvorlage - 35/2010

Die Sanierung bzw. Erweiterung des Klärwerkes Schönhagen wird bereits seit mehreren Jahren überlegt. Konkrete Planungen wurden bisher jedoch nicht beauftragt.
Im vergangenen Jahr hat sodann ein erstes Gespräch mit der Stadt Kappeln und der Schleswag Abwasser GmbH stattgefunden, in dem als alternative Lösung der Anschluss an das Kappelner Klärwerk erörtert wurde. Weitere Gespräche sowie technik- und kostenbezogene Ermittlungen wurden bis Mai 2010 durchgeführt. Weitere konkretisierende Gespräche erfolgten im Oktober 2010.
Dabei wurden folgende Veränderungen der bisherigen Berechnung erforderlich:
  • Investitionskosten: +75.100,- € durch genaue Festlegung der Leitungstrasse und Einbeziehung der Planungskosten und aller Nebenkosten wie z.B. Entschädigung und Vermessung.
  • Betriebskosten: + 5.800,- € durch Betriebsführung Schleswag Abwasser

Folgendes lässt sich als Ergebnis feststellen:
  1. Aufgrund des Anschlusses an das Kappelner Klärwerk würde die absolute Abwassergebühr (später erfolgt eine Aufteilung in eine Grund- und Verbrauchsgebühr) bei der aktuellen Kostensituation von 2,52 € auf 2,94 € steigen (siehe vorliegende Berechnung).
  2. Die Differenz der Gebühr (0,42 €/m³) entspricht einer rechnerischen Investitionssumme von 323.000,00 € (siehe vorliegende Berechnung). Mit dieser Summe ließe sich die Sanierung bzw. Erweiterung des Schönhagener Klärwerks in keinem Fall realisieren; die Kosten lägen deutlich höher, so dass auch die Gebührensteigerung entsprechend ausfallen würde.

  1. Die Kläranlage in Kappeln erreicht sehr gute Reinigungswerte und hat freie Kapazitäten, so dass ein Anschluss der Schönhagener Ortsentwässerung insgesamt sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen würde.


Herr Schlömer erläutert, dass das Klärwerk inzwischen 40 Jahre alt und seine bauliche und technische Leistungsgrenze erreicht hat. Der Bürgermeister verweist auf die Möglichkeiten des Neubaus, Anschluss ans Kappelner Klärwerk und die Einleitung in die Kläranlage Revkuhl. Von diesen Möglichkeiten ist der Anschluss ans Kappelner Klärwerk die günstigste Variante. Die Gesamtkosten würden sich auf 825.203,16 € belaufen. Diese Summe wird durch Kredite finanziert. Die Abschreibungsrücklage wird nicht in Anspruch genommen, weil diese für die Erstellung des Kanalkatasters genutzt werden soll.


Beschluss:

Die vorliegende Berechnung wird anerkannt. Die Gesamtinvestitionen in Höhe von 825.203,16 € werden zu 75 % über ein I-Fond Darlehen finanziert. Die restlichen 25 % werden über einen Kredit auf dem freien Kapitalmarkt finanziert. Die Einnahmen und Ausgaben sind im Haushalt 2011 entsprechend einzustellen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe für den Ortsteil Schönhagen
Beschlussvorlage - 33/2010

Die letzte Kalkulation der Kurabgabe stammte aus dem Jahr 2004. Aufgrund einiger tatsächlicher und rechtlicher Veränderungen war eine Neukalkulation und auch eine Anpassung der Satzung erforderlich. Vorrangiges Ziel war hierbei die Erhöhung der Einnamen und somit eine Verringerung des Defizits des Kurbetriebes.

Hierzu wurden folgende Änderungen umgesetzt:
  • Änderung des Erhebungszeitraumes für die Kurabgabe und die die Strandkurabgabe auf 01.04. - 31.10.
  • Erhöhung der Kurabgabe für Erwachsene von 1,30 € auf 1,50 €
  • Erhöhung der Strandkurabgabe für Erwachsene von 1,80 € auf 2,00 €
  • Kinder bis zum 12. Lebensjahr zukünftig frei (bisher 6. Lebensjahr)
  • Keine Pauschalregelungen mehr. Abrechnung für alle nach tatsächlichen Übernachtungszahlen.
Durch die Kurabgabe werden zukünftig die Aufwendungen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen zu 74 v. H. (bisher 79,04 v.H.) gedeckt werden. Die Verschiebung des umlagefähigen Aufwandes von 5 % erfolgt in Richtung Fremdenverkehrsabgabe. Aus der Kalkulation wird jedoch deutlich, dass trotz Absenkung des umlagefähigen Aufwandes immer noch nicht alle Kosten aus der Kurabgabe gedeckt werden. Es verbleibt nach den prognostizierten Einnahmen immer noch ein Defizit von ca. 23.000,- €. Hier ist jedoch die Entwicklung der Ausgabenseite des Kurbetriebes abzuwarten.



Herr Schlömer erläutert die Notwendigkeit zum Erlass einer Satzung auf der Basis einer Neukalkulation der Kurabgabe. Die geplante Erhöhung ist auch aufgrund der Kosten durch den Kurbetrieb erforderlich. 


Beschluss:

Die Neukalkulation für die Erhebung der Kurabgabe für 2011 wird beschlossen. Der Erlass der Satzung über die Erhebung der Kurabgabe wird zum 01.01.2011 für 1 Jahr beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe für den Ortsteil Schönhagen
Beschlussvorlage - 32/2010

Die letzte Kalkulation der Fremdenverkehrsabgabe stammte aus dem Jahr 2001. Aufgrund einiger tatsächlicher und rechtlicher Veränderungen war eine Neukalkulation und auch eine Anpassung der Satzung erforderlich. So müssen nach der Rechtsprechung zukünftig auch Vermieter und Verpächter von Gaststättenräumen und Ladengeschäften und Vermieter und Verpächter an Beherbergungsbetriebe und an sonstige unmittelbar an Fremde leistende Unternehmen usw. bei der Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe berücksichtigt werden. Diese Regelung wurde in die Satzung eingearbeitet. Auch die Zuordnung der einzelnen Gewerbe in die unterschiedlichen Vorteilsstufen wurde überarbeitet.

Durch die Fremdenverkehrsabgabe werden zukünftig die Aufwendungen für die Fremdenverkehrswerbung zu 70 v. H. und die Aufwendungen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen zu 15 v. H. (bisher 10 v.H.) gedeckt werden. Hierdurch kann ein größerer Anteil der entstehenden Kosten gedeckt werden. Da jedoch zukünftig auch Vermieter und Verpächter zur Zahlung von Fremdenverkehrsabgabe herangezogen werden, erhöhen sich die Umlagegrundlagen. Dieses hat letztendlich zur Folge, dass der Abgabesatz und damit die Belastung für den Einzelnen sinkt.

Die Neukalkulation der Fremdenverkehrsabgabe hat unter Berücksichtigung der planerischen Kosten für 2011 ergeben, dass zukünftig eine Abgabe von 18,80 € je Vorteilseinheit zu erheben ist. Der bisherige Abgabesatz betrug 26,00 €.


Beschluss:

Die Neukalkulation für die Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe ab 2011 wird beschlossen. Der Erlass der Satzung über die Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe wird zum 01.01.2011 beschlossen. Der Abgabesatz beträgt 18,80 € je Vorteilseinheit.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die gemeinsame Kläranlagennutzung mit der Stadt Kappeln
Beschlussvorlage - 37/2010

Die Gemeindevertretung hat am 21.06.2010 grundsätzlich beschlossen, die Ortsentwässerungsanlage Schönhagen an das Klärwerk in Kappeln anzuschließen. Die notwendigen baulichen und vertraglichen Maßnahmen sollten vorbereitet werden. In der Zwischenzeit haben diverse Termine und Verhandlungen stattgefunden. Der Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages liegt nunmehr vor und wird derzeit sowohl in Kappeln als auch in Brodersby beraten.


Der Bürgermeister teilt den Anwesenden mit, dass die Stadtvertretung Kappeln dem Vertragsentwurf zugestimmt hat. Die Gemeinde Brodersby würde sich mit 3.500 EGW's einkaufen. Benötigt z. Zt. nur 2.500 EGW's, wodurch eine Reserve für mögliche künftige Projekte vorhanden ist.


Beschluss:

Der vorliegende Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur gemeinsamen Nutzung des Kappelner Klärwerkes wird beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2009
Beschlussvorlage - 38/2010
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DanRevision GmbH, Flensburg-Handewitt, hat den Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2009 erstellt und den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 vorgelegt.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Bericht.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby muss nunmehr den Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert feststellen und den Beschluss fassen, den Jahresverlust in Höhe von 71.150,83 EUR auszugleichen.

Beschluss:
Durch Beschluss wird der Jahresabschluss 2009 der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby in der geprüften Fassung unverändert festgestellt. Der Jahresverlust in Höhe von 71.150,83 EUR wird durch die Gemeinde ausgeglichen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Mitverlegung eines Leerrohres für eine Breitbandversorgung in Schönhagen
Beschlussvorlage - 34/2010
Die Landesregierung strebt eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft in Schleswig-Holstein mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen an. Eine moderne Breitbandinfrastruktur gilt als Basisinfrastruktur des 21. Jahrhunderts. Oberstes Ziel der Landesregierung ist eine nachhaltige Breitbandversorgung, die den künftigen Anforderungen gerecht wird und dynamische Anpassungen zulässt. Die Unterschiede im Breitbandzugang zwischen den Ballungsgebieten und dem ländlichen Raum sind so schnell wie möglich auszugleichen.

Ein Baustein zur entsprechenden Zielerreichung ist die Förderung der Verlegung von Leerrohren, in die zu einem späteren Zeitpunkt Glasfaserkabel zur Breitbandversorgung eingezogen werden. Voraussetzung ist ein nachhaltiges Konzept.

In jedem Fall ist heutzutage bei sämtlichen Tiefbauarbeiten zu prüfen, inwieweit die Mitverlegung von Leerrohren sinnvoll ist. Folglich ist diese Prüfung auch bei der Verlegung der Abwasserdruckrohrleitung von Schönhagen nach Olpenitz vorzunehmen. Die derzeitige Planung, Port Olpenitz mit einer optimalen Breitbandversorgung zu versehen, macht es offensichtlich, dass ein Anschluss von Schönhagen in der Verlängerung zu überlegen ist.

Die Kosten einer Mitverlegung werden auf ca. 50.000,00 € geschätzt. Soweit die Anschlussmöglichkeit an Port Olpenitz und eine bedarfsgerechte Nutzung konzeptionell nachgewiesen werden kann, ist eine Förderung im Bereich von 75% denkbar, so dass für die Gemeinde 12.500,00 € nachblieben.

Der Vorsitzende berichtet kurz über die Probleme der Breitbandversorgung im ländlichen Raum und die Möglichkeit, im Rahmen der Tiefbauarbeiten für den Anschluss ans Kappelner Klärwerk, ein Leerrohr für Kabel zur Breitbandversorgung mit zu verlegen. Der Anschluss an das Abwassernetz der Stadt Kappeln erfolgt in Port Olpenitz. Dorthin soll eine entsprechende Breitbandversorgung hingelegt werden. Somit besteht die Möglichkeit, eine Breitbandversorgung in der Gemeinde Brodersby erheblich zu verbessern. Die Kosten würden sich auf ca. 15.000 € belaufen.
Herr Hammer sieht diese Investition kritisch, da für eine Möglichkeit in 4 - 5 Jahren, 15.000 € eingegraben werden. Vielleicht gibt es dann zu diesem Zeitpunkt schon kostengünstigere Varianten der Breitbandversorgung.
Herr Jensen sieht es als schwerig, in Anbetracht der Haushalts- und Finanzlage, eine Entscheidung zu treffen. Eine Förderung erfolgt nur, wenn eine bedarfsgerechte Nutzung durch ein Konzept nachgewiesen wird.


Beschluss:
Für die Mitverlegung eines Leerrohres werden bis zu 15.000,00 € bereit gestellt. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Konzept erstellen zu lassen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Erlass Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 30/2010
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Auch ist der Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2011 erstellt worden und muss ebenfalls beraten und beschlossen werden.
Die Zahlen und Erläuterungen ergeben sich aus dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2011.

Herr Bürgermeister Schlömer stellt den Haushalt mit seinen Eckdaten, der Einnahmeentwicklung, den zu zahlen Umlagen, Schuldenstand sowie der voraussichtlichen Rücklage vor.


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011, das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2014, der Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2011 und die nachfolgende Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2011 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      989.700,-- EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      989.700,-- EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      909.100,-- EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      909.100,-- EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      825.300,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      3,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,00 EUR.
Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.



Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO
für das Wirtschaftsjahr 2011
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 17.12.2010den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 festgestellt:
1.
Es betragen:
 
 
 
 
1.1. im Erfolgsplan
die Erträge
277.500,00 €
 
 
 

die Aufwendungen

277.500,00 €
 
 
 

der Jahresgewinn

0,00 €
 
 
 

der Jahresverlust

0,00 €
 
 

1.2. im Vermögensplan

die Einzahlungen

8.000,00 €
 
 
 

die Auszahlungen

8.000,00 €
 
 
 
 


 
2.
Es werden festgesetzt:
 
 
 
 

2.1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderingsmaß- nahmen auf

0,00 €
 
 

2.2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti- gungen auf

0,00 €
 
 

2.3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0,00 €
 


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Änderung der Geschäftsordnung
Beschlussvorlage - 40/2010

Bisher sah die Geschäftsordnung der Gemeinde Brodersby vor, dass die Einwohnerfragestunde zu Beginn der Sitzung im Rahmen der formellen Tagesordnungspunkte durchgeführt wurde. Aufgrund des Informationsbedürfnisses der Einwohner zu den erfolgten Sachbeschlüssen, ist es für die Einwohner entgegenkommend, die Fragestunde ans Ende der Tagesordnung zu setzen, damit zu den Beschlüssen Fragen gestellt werden können. Eine solche Regelung ist konform zu § 16c der Gemeindeordnung, welcher die Einwohnerfragestunde regelt. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Brodersby wäre entsprechend zu ändern, da § 7 vorsieht, dass diese zu Beginn der Sitzung ist. Um Erfahrungen mit dieser Verfahrensweise zu erhalten, wäre es praktikabel, diese Regelung zunächst für ein Jahr durchzuführen. Sollte sich diese Verfahrensweise als positiv herausstellen, ist eine Änderung der Geschäftsordnung durchzuführen.  


Herr Schlömer teilt zu diesem Tagesordnungspunkt mit, dass es sich hierbei um einen Wunsch von Einwohnern handelt, um Fragen zu gefassten Beschlüssen stellen zu können.


Beschluss:

Es wird beschlossen, abweichend von der Geschäftsordnung, die Einwohnerfragestunde in den Sitzungen der Gemeindevertretung und Ausschüssen für ein Jahr probehalber am Ende des öffentlichen Teils der Sitzung durchzuführen. 


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Widmung von Wegeflächen um den ehem. Vermessungsstand der Bundeswehr in Schönhagen
Beschlussvorlage - 41/2010

Die Gemeinde Brodersby hat von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) die Wege- und Strandfläche um das Grundstück des ehemaligen Vermessungsstandes der Bundeswehr in Schönhagen erworben. Die BIMA hatte der Gemeinde die unentgeltliche Übertragung der Flächen angeboten. Bedingung war, dass die Wegeflächen für den öffentlichen Verkehr gewidmet und die Zuwegung des verbleibenden eingezäunten Bereiches des Grundstückes gesichert bleibt. Der Grundstücksübertragungsvertrag wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Nachfolgend hat nunmehr die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche zu erfolgen.


Der Bürgermeister verweist auf die Notwendigkeit der Widmung der dortigen Wege um den ehemaligen Vermessungsstand der Bundeswehr, da ansonsten diese Wege Privatfläche werden. Das Gebäude soll abgerissen werden. Die Nutzung soll für Fußgänger, Fahrradfahrer und evtl. für Reiter erlaubt werden, aber nicht für Fahrzeuge. 


Beschluss:

Die Gemeinde Brodersby verfügt hiermit gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein die Widmung als öffentliche Gemeindestraße.
Sie ist gemäß § 3 Abs. 1, Nr. 4, Buchst. a), als sonstige öffentliche Straße einzustufen. Das Amt wird beauftragt, die Widmungsverfügung mit den vorstehenden Festlegungen
bekanntzumachen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil
Da die Öffentlichkeit nicht mehr anwesend ist, kann diese über die gefassten Beschlüsse nicht informiert werden.

zu TOP 24. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Bürgermeister gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.



Christian Schlömer  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer