N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby vom 18.04.2013.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Drasberger Weg 2a, 24398 Brodersby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreterin Maren Block
2. stellv. Bürgermeister Friedrich Hammer
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Kohrt
1. stellv. Bürgermeister Helmut Prager
Gemeindevertreter Gerd Schütt
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:
Gemeindevertreter/in Sabine Schmidt (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Gast Florian Steffen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
5. Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Schönhagen-Höxmark sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 14/2013
6. Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Schönhagen-Höxmark sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 15/2013
7. Schadenspotentialanalyse
  Beschlussvorlage - 3/2013
8. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Nordhagener Straße" in Schönhagen
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 4/2013
9. Entwässerungssituation Strandstraße und Weidengrund
  Beschlussvorlage - 5/2013
10. Sachstandsbericht zur Aufstellung des Kanalkatasters
  Beschlussvorlage - 7/2013
11. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 8/2013
12. Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2012
  Beschlussvorlage - 9/2013
13. Ballfangzaun südliches Tor B-Platz
  Beschlussvorlage - 10/2013
14. Rückübertragung der Aufgabe "Jugendfeuerwehr Schwansen"
  Beschlussvorlage - 11/2013
15. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übernahme der Trägerschaften für die Jugendfeuerwehren
  Beschlussvorlage - 12/2013
16. Verlängerung inneres Darlehen für die Abwasserbeseitigung im Ostseebad Schönhagen zur Herstellung einer RW-Kanalisation
  Beschlussvorlage - 13/2013
17. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
20. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Bürgermeister Schlömer stellt den Antrag, die Tagesordnung um die Punkte „Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Schönhagen-Höxmark sowie Ernennung“ und „Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Schönhagen-Höxmark sowie Ernennung“ als neue Tagesordnungspunkte 5 und 6 zu ergänzen. Die folgenden Tagesordnungspunkte sind entsprechend neu zu nummerieren.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Tagesordnung um die Punkte „Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Schönhagen-Höxmark sowie Ernennung“ und „Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Schönhagen-Höxmark sowie Ernennung“ als neue Tagesordnungspunkte 5 und 6 zu ergänzen. Die folgenden Tagesordnungspunkte sind entsprechend neu zu nummerieren.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters

Herr Bürgermeister Schlömer berichtet über folgende Punkte:

- der Winterdienst hat von November 2012 bis April 2013 gedauert, wobei 14 Tonnen Salz verbraucht wurden
- eine neue Seilbahn wurde auf dem Spielplatz in Schönhagen aufgebaut, welche sehr gut angenommen wird
- das Gästeinformationssystem wurde eingerichtet, es gibt noch leichte Probleme mit der Netzstabilität
Herr Hammer weist auf die Sonnenlichtspiegelungen beim Bildschirm hin. Herr Schlömer teilt mit, dass das
Problem bekannt ist. Das Problem wird bei höheren Sonnenstand weniger.
- Gemeindearbeiter Pohl ist schwer erkrankt
- letzten 60 Meter der Promenade wird z. Zt. gepflastert  


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Schönhagen-Höxmark sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 14/2013

Die Freiwillige Feuerwehr Schönhagen-Höxmark hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 04.01.2013 Herrn Björn Steffen zum Ortswehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Björn Steffen zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Schönhagen-Höxmark zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Björn Steffen zum Ortswehrführer vor.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Schönhagen-Höxmark sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 15/2013

Die Freiwillige Feuerwehr Schönhagen-Höxmark hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 04.01.2013 Herrn Florian Steffen zum stellvertretenden Ortswehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Florian Steffen zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Schönhagen-Höxmark zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Florian Steffen zum stellvertretenden Ortswehrführer vor.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Schadenspotentialanalyse
Beschlussvorlage - 3/2013

Am 23. Januar 2013 hat im Amtsgebäude Schlei-Ostsee eine Veranstaltung zum Küstenschutz stattgefunden. Thema war die Vorstellung der Möglichkeiten sowie der Kosten einer Schadenspotentialanalyse. Hierbei wird das Szenario bei Hochwasser +3,50 m über NN dargestellt. Es wird ersichtlich inwieweit die Küste und das Landesinnere bei einer Sturmflut überflutet und betroffen sind. Eine solche Analyse wäre erforderlich um später Mittel für die Maßnahmenplanung und Umsetzung zum Küstenschutz beim Land erhalten zu können. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es schützenswertes Vermögen innerhalb der Gemeinden gibt. Die Vergabe der Fördermittel hängt von der Bedeutung bzw. Gewichtung der jeweiligen Gebiete ab. Auch wenn vorrangig die Ostseeküste betroffen ist wirkt sich das Hochwasser auch auf die Schlei aus, so dass ebenfalls die Anrainerkommunen betroffen sind. Zurzeit werden überwiegend Fördermittel an der Westküste eingesetzt.

Die vorstellige Firma hat den Gemeinden ein Angebot unterbreitet, in welchem eine solche Analyse unterstützt durch eine Masterarbeit erstellt werden könnte. Die Kosten wären dementsprechend geringer als bei einem fertig ausgebildeten Geographen. Das derzeitige Angebot liegt bei 82.500,00 € /netto. Da die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden müssen wird Seitens der Verwaltung mit insgesamt 90.000,00 €/netto gerechnet. Die Mehrwertsteuer würde sich dann auf 17.100,00 € belaufen. Zu beachten ist hier, dass lediglich die Nettokosten, nicht aber die Mehrwertsteuer, durch die AktivRegion Schlei-Ostsee förderungsfähig sind. Im Rahmen des Gespräches ergab sich somit, dass man sich vorstellen könnte, die nicht förderungsfähige Mehrwertsteuer auf die betroffenen Campingplatzbetreiber zu verteilen, wobei eine Verteilung nach Stellplätzen erfolgen würde. Die, nach Abzug der Förderung, bereinigten Nettokosten wären dann auf die betroffenen Gemeinden prozentual nach dem Amtsumlagesatz aufzuteilen.

Weitere Überlegungen sind dahingehend zu machen, wann eine solche Analyse durchgeführt werden soll. Nach Abstimmung mit der AktivRegion Schlei-Ostsee kann festgehalten werden, dass eine solche Maßnahme grundsätzlich förderfähig wäre. Die Förderperiode I der AktivRegion Schlei-Ostsee läuft vom Jahre 2008 bis Ende 2013. Hier bestünde die Möglichkeit eine Förderung bis zu 55 % der Nettosumme zu erhalten. In solch einem Fall wären dann noch 45 % durch die Gemeinden selbst, als bereinigte Nettosumme, zu finanzieren. Die Förderperiode II betrifft den Zeitraum der Jahre 2014 bis Ende 2019. Fördeschwerpunkt ist dort der Klimawandel und die Energiewende. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Förderung bei bis zu 80% der Nettosumme liegen kann und die Gemeinden somit nur noch die verbleibenden 20 % als bereinigte Nettosumme tragen müssten. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum nicht mehr die Möglichkeit bestünde die Schadenspotentialanalyse unterstützt durch die Masterarbeit erstellen zu lassen. Die Kosten würden sich dann auf 30.00,00 € bis 50.000,00 € mehr belaufen.

Aufgrund dieser vorläufigen Schätzungen hat die Verwaltung eine Berechnung durchgeführt in der die jeweiligen Kosten und Möglichkeiten gegenübergestellt worden sind.
  1. Bei einer Investitionssumme von 90.000,00 € netto und einer Förderung von 55% würde ein Restbetrag für die Gemeinden i. H. v. 40.500,00 € verbleiben. Für die Gemeinde Brodersby ergibt sich somit eine Kostenbeteiligung von ca. 1.800,00 €.
  2. Entscheiden sich die Gemeinden dafür das Projekt erst ab dem Jahr 2014 zu starten ist von den höheren Kosten und einer Förderung von 80 % zu rechnen.
Das bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Investitionssumme von 120.000,00 € netto und einer Förderung von 80% eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Brodersby von ca. 1.100,00 €.
  1. Geht man sogar von Kosten i. H. v. 140.00,00 € aus, so hätte die Gemeinde Brodersby ca. 1.200,00 € davon zu tragen.

Für die Campingplatzbetreiber ergibt sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer Folgendes:
  • Bei 90.000,00 € beträgt diese 17.100,00 €,
  • bei einer Investitionssumme von 120.000,00 € sind es 22.800,00 €
  • und bei Kosten von 140.000,00 € liegen die Steuern bei 26.600,00 €.

In die Überlegung der Gemeinde sollte mit einfließen, dass der Kostenaufwand für eine Schadenspotentialanalyse zu einem späteren Zeitpunkt steigen wird, so dass die Belastung der Campingplatzbetreiber in so einem Fall höher wäre. Dem steht gegenüber, dass geht man von einer späteren möglichen Förderung von bis zu 80 % der Nettosumme aus, so sind die Kosten für die Gemeinde geringer. Es sei aber dennoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den 80 % um eine Angabe handelt von der im jetzigen Zeitpunkt auszugehen ist, welche allerdings im Moment noch nicht fest steht. Weiter weist die Verwaltung auf den zeitlichen Aspekt und die Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen mit jedem weiteren Jahr hin.


Herr Schlömer erläutert kurz die Vorlage und die Notwendigkeit des Hochwasserschutzes, insbesondere für den Bereich Schönhagen. Auf Nachfrage von Herrn Hammer teilt Herr Stöcks mit, dass die in der Beschlussvorlage genannte Masterarbeit als Grundlage für die weiteren Schritte ausreichend ist, da diese von fachlich anerkannten Stellen begleitet wird. Die Masterarbeit dient zur Grundlagenermittlung.


Beschluss:

Die Gemeinde Brodersby beschließt, sich im Verhältnis des Amtsumlagesatzes der 16 betroffenen Gemeinden mit einem Betrag bis zu max. 1.800,00 € zu beteiligen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Nordhagener Straße" in Schönhagen
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 4/2013

Die Gemeindevertretung hat am 15.05.2012 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 beschlossen.
Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 27.09.2012 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 09.10.2012 mitgeteilt, dass auf eine Stellungnahme verzichtet wird, da die Erfordernisse von Raumordnung und Landesplanung nur unwesentlich berührt werden.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt am 31.10.2012.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro eine Entwurfsfassung erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist.


Herr Thomsen erläutert die Sachlage sowie die Notwendigkeit der Änderung und Erweiterung des B-Plans.


Beschluss:

1. Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet “Nordhagener Straße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen gebilligt:
Die textlichen Festsetzungen der Ziffern 4.3 und 4.4 werden gestrichen.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Entwässerungssituation Strandstraße und Weidengrund
Beschlussvorlage - 5/2013

In der GV am 14.12.2012 wurde unter TOP 10 beschlossen, die seinerzeit im Sachverhalt der Vorlage beschreibenen Maßnahmenschritte 1- 4 durchzuführen und das Ergebnis in der Sitzungsrunde Mitte März 2013 vorzutragen.


Zur Erinnerung seien die Punkte hier erneut genannt:
  1. Ergänzung der durch die Kanalkatastererstellung gewonnenen Erkenntnisse durch weiterführende Untersuchungen mit Spezialwerkzeug und Planer, Einholen von Bestandsplänen Dritter, Grundaussage der Umsetzbarkeit, erste grobe Kostenschätzung, Angebot eines Ingenieurvertrages: Alles bis 25.01.2013
  2. Abschluss eines Ingenieurvertrages bis 08.02.2013
  3. Erstellung der Entwurfsplanung nebst Kostenberechnung bis 28.02.2013
  4. Konzeptionierung der Finanzierung (6-stellige Summe wird prognostiziert)
  5. Bauausschuss- und Gemeindevertretersitzung bis Mitte April 2013
  6. Ausschreibung und Vergabe der Leistung bis Mitte Juni 2013
  7. Bauausführung nach der Sommersaison 2013 ab Mitte September (Bauzeit rund 10 Wochen)

Die Punkte 1- 3 sind momentan in der Umsetzung. Der selbst gesetzte Termin 28.02.2013 kann leider nicht gehalten werden. Der Sondereinsatz des Spülfahrzeugs und des Inspektionsfahrzeugs war nur in einer frostfreien Zeit möglich. Die Baugrunderkundung erfolgt in der 9.KW. Die bereits begonnenen Planungen werden bis zur Sitzung am 12.03.2013 vervollständigt und das Ergebnis durch Herrn Flach vom Büro Torresin & Partner sowie Herrn Andresen vorgetragen.

Hinsichtlich des Maßnahmenpunktes 3 „Konzeptionierung der Finanzierung“ teilt Herr Peters als Kämmerer mit, dass er dem Protokollführer der Bauausschusssitzung am 13.03.2013 Informationen zur Finanzierung mitgeben werde.

Ob die Terminierung der weiteren Maßnahmenpunkte 5- 7 so beibehalten werden kann, wie bereits im Sachverhalt der Vorlage 38/2012 vorgesehen, muss die Beratung in der Sitzung am 12.03.2013 (bzw. der nachfolgenden GV) ergeben.


Herr Schlömer erläutert kurz die Entwässerungssituation in den beiden Staßen und hebt die Notwendigkeit hervor, den Status Quo durch einen Gutachter feststellen zu lassen. Er schlägt vor, nach Rücksprache mit dem Amtskämmerer, die Durchführung der Maßnahme zunächst über die Rücklage zu finanzieren und später über eine Kreditaufnahme zu entscheiden, da dann die genaue Summe feststeht. Frau Schwarz-Sander befürwortet eine Finanzierung durch sofortige Kreditaufnahme und beantragt dies auch. Hinsichtlich der ersten beiden Sätze des Abstimmungstextes besteht Einstimmigkeit. Bezüglich der Finanzierung wird zunächst über eine Rücklagenentnahme bei möglicher Refinanzierung der Rücklage durch eine Kreditaufnahme, mit einer Verzinsung zu Lasten der Abwasserentsorgung, abgestimmt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Maßnahme entsprechend der Punkte 6 + 7 des Sachverhaltes fortzusetzen. Die geschätzten Kosten in Höhe von ca. 165.000,00 € werden zur Kenntnis genommen. Die Finanzierung wird zunächst über eine Rücklagenentnahme bei möglicher Refinanzierung der Rücklage durch eine Kreditaufnahme, mit einer Verzinsung zu Lasten der Abwasserentsorgung, erfolgen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Sachstandsbericht zur Aufstellung des Kanalkatasters
Beschlussvorlage - 7/2013

Die Kanalreinigungs- und inspektionsarbeiten sind unterdessen im Januar 2013 abgeschlossen worden, u.a. auch die Sonderuntersuchungen im Bereich Weidengrund. Der Aufwand ist bereits abgerechnet. Die Kosten belaufen sich auf gerundet 55.000 € und bewegen sich voll innerhalb des eingeplanten Budgets. Im Ausblick auf die Fertigstellung des gesamten Katasters kann vorsichtig prognostiziert werden, dass auch hier das bereitgestellte Budget eingehalten werden kann.

Die Inspektion hat keine Schäden aufgezeigt, die ein unverzügliches Sanieren erfordern. Kurz vor Weihnachten 2012 wurden zwei „Fast-Verstopfungen“ entdeckt (Schmutzwasserkanal „Am Park“ und Regenwasserkanal als Abfluss des Schlossteiches). Um zu verhindern, dass diese ausgerechnet über die Festtage und die Jahreswende zu einer Havarie führen, wurde in Abstimmung mit dem Bürgermeister ein spontaner Fräsrobotereinsatz nebst Partlinersetzung angeordnet.

Dennoch muss leider insbesondere für das östliche Schönhagen erklärt werden, dass die Kanäle dort vielfach in einem erbärmlichen Zustand sind. Auch andern Orten gibt es erhebliche Schäden. Wenngleich Herr Andresen einige Bilder von Schäden bereits gezeigt bekommen hat, so kann er noch nichts genaueres erklären. Dieses soll schließlich mit dem in der Entstehung befindlichen Kataster und dem dazugehörigen Sanierungskonzept ausgesagt werden. Herr Flalch vom Büro Torresin & Partner arbeitet stetig an der Vollendung. Sobald es vorliegt, wird es automatisch in einer Bauausschusssitzung der Gemeinde Brodersby vorgetragen.

Der Sachstandsbericht wird von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen.


Beschluss:

zu TOP 11. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2012, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2012 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 8/2013

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Brodersby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2012.


Frau Schwarz-Sander berichtet kurz über die durchgeführte Prüfung.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Brodersby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2012 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2012
Beschlussvorlage - 9/2013

Steuerberater Jürgen Pilatzke, Kiel, hat den Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2012 erstellt und vorgelegt.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Jahresabschluss. Eine Langfassung wird zur Sitzung vorgelegt.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DanRevision GmbH, Flensburg-Handewitt, wird für die vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses drei Wirtschaftsjahre zusammen fassen. Ein Prüfbericht wird im Jahre 2014 vorgelegt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby muss nunmehr den Jahresabschluss unverändert feststellen und den Beschluss fassen, den Jahresverlust auszugleichen.


Herr Bürgermeister Schlömer erläutert das gute Ergebnis, welche u. a. auf die verlängerung der Abgabenzeit zurückzuführen ist. Die künftige Gemeindevertretung sollte sich vielleicht Gedanken machen, die Abgabenzeit aufs ganze Jahr auszudehnen. Dann müsste die Abgabe neu kalkuliert werden, aber dadurch könnten dann auch die genauen Übernachtungszahlen für ein Jahr ermittelt werden. 


Beschluss:

Durch Beschluss wird der Jahresabschluss 2012 der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby in der vorgelegten Fassung unverändert festgestellt. Der Jahresverlust in Höhe von 10.948,50 EUR wird durch die Gemeinde ausgeglichen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Ballfangzaun südliches Tor B-Platz
Beschlussvorlage - 10/2013

Der TSV hatte einen Antrag an die Gemeinde Karby gerichtet und um Erneuerung des Ballfangzaunes gebeten. Am 21.02.2013 fand diesbzgl. um 17:00 Uhr ein Ortstermin am Ballfangzaun des B-Platzes statt. Anwesend waren als Vertreter der Gemeinde Herr Bürgermeister Becker sowie Herr Hauser. Seitens des Sportvereins waren Frau Pohl, Herr Jammers und Herr Behrens anwesend. Von der Verwaltung war Herr Andresen dabei.

Der Zaun ist rund 45 m lang und 4 m hoch. 17 Spannbetonpfähle richten ihn auf.

Es wurde einhellig festgestellt, dass das vorhandene Geflecht abgängig und keiner Reparatur mehr würdig ist. Es wurde über die verschiedenen Optionen der Sanierung oder des Neubaus diskutiert.

Herr Andresen hat das Ergebnis dieser Diskussion sowie zusätzliche Informationen in dieser Vorlage zusammengefasst:
  1. Option: Nylonnetz
Nylonnetze werden erst ab einer Höhe ab 2,00 m eingesetzt. In den unteren 2 m wird immer ein nicht besteigbares Material verwendet. Die Kosten sind unwesentlich günstiger, die Dauerhaftigkeit dafür geringer als andere Materialien. Aus diesem Grunde wird diese Option hier nicht weiter verfolgt.
  1. Option: Sanierung des vorhandenen Zauns mit neuem Drahtgeflecht
Der Bewuchs hinter dem Zaun wird bauseits durch die Gemeinde / den Sportverein in Eigenleistung soweit zurückgeschnitten, dass ein Arbeiten am Zaun ohne Behinderung möglich ist.
Das vorhandene Drahtgeflecht wird demontiert und entsorgt. Neues Geflecht mit einer Maschenweite von 50/3,1 mm wird geliefert und montiert. Da die vorhandenen Befestigungsösen teilweise abgerostet sind, müssen neue eingebohrt werden. Ob dieses schadlos an den alten Pfosten möglich ist, müsste zunächst ausprobiert werden. Falls beim Bohren der Beton absprengt, müsste das neue Geflecht mit Drahtschlaufen an den Pfosten fixiert werden. Das Geflecht sollte mit einem Bodenfreistand von rund 7,5 cm montiert werden, damit der Faden eines Freischneiders unterdurchschlagen kann.
Kosten rund 5.000 €
  1. Option: Komplette Demontage des vorhandenen Zauns und Lieferung sowie Montage eines neuen Doppelstabmattenzauns
Der Bewuchs hinter dem Zaun wird bauseits durch die Gemeinde / den Sportverein in Eigenleistung soweit zurückgeschnitten, dass ein Arbeiten am Zaun ohne Behinderung möglich ist.
Nach der Demontage und der Entsorgung des alten Geflechtes sowie der alten Spannbetonpfähle werden neue, verzinkte Stahlpfosten im Rastermaß von 2,50 m einbetoniert. Dann würden bis 2,0 m Höhe verzinkte Doppelstabmatten mit einer Maschenweite von 50/200 mm und darüber mit einer Maschenweite von 100/200 mm montiert. Die Doppelstabmatten sollten mit einem Bodenfreistand von rund 7,5 cm montiert werden, damit der Faden eines Freischneiders unterdurchschlagen kann.
Kosten rund 9.000 € gemäß Angebotseinholung durch Herrn Bürgermeister Becker

Es wurde zudem überlegt, ob zum Schutze des Drahtgeflechtes eine Rodung der vorhandenen Stubben von Büschen und Bäumen sinnvoll sei. Da diese teilweise unmittelbar neben den Pfosten stehen, ist ein Roden ohne Beeinträchtigung der Pfosten durch die kreuz und quer verlaufenden Wurzeln nicht möglich. Daher wird empfohlen, die Stubben so kurz als möglich zurück zu schneiden und die wachsenden Zweige jährlich mit dem Freischneider abzumähen.

Ferner wurde angeregt, die Maschendrahtzäune links und rechts des Ballfangzauns aus optischen Gründen komplett zu demontieren. Dieses würde ggf. bauseits durch die Gemeinde oder den Sportverein erfolgen.

Inwiefern die Umlandgemeinden um eine Beteiligung an den Kosten einer Sanierung gebeten werden sollen, müssen die Beratungen ergeben.

Aktuell stellt die Gemeinde Karby einen Antrag auf Beteiligung der Gemeinden Dörphof, Winnemark und Brodersby. Herr Bürgermeister Becker unterbreitet den Vorschlag, dass die Gemeinde Karby 5.000 € der Kosten eines Neubaus übernimmt und die verbleibenden 4.000 € von den Umlandgemeinden zu z.B. je ein Drittel getragen werden.


Der Bürgermeister berichtet über ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des TSV Karby. Dieser möchte zu Beginn der neuen Wahlzeit einen eigenen neuen Antrag stellen. Frau Schwarz-Sander schlägt vor, aufgrund der neuen Sachlage eine Entscheidung zurückzustellen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, aufgrund der neuen Sachlage die Entscheidung über eine Bezuschussung zurückzustellen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Rückübertragung der Aufgabe "Jugendfeuerwehr Schwansen"
Beschlussvorlage - 11/2013

Die Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark haben die Aufgabe „Jugendfeuerwehr Schwansen“ derzeit auf das Amt übertragen. Aufgrund der Änderung des § 5 der Amtsordnung ist eine Rückübertragung dieser Aufgabe beabsichtigt. Entsprechende Gespräche wurden mit den Bürgermeistern und den betroffenen Feuerwehrverantwortlichen geführt. Es ist beabsichtigt, die Trägerschaft durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln. Vorher ist jedoch grundsätzlich über die Rückübertragung zu entscheiden.

Die Aufgabe kann zum 01.01.2014 an die Gemeinden zurückübertragen werden, wenn neben dem Amtsausschuss auch alle betroffenen Gemeindevertretungen zustimmen.


Beschluss:

Die Aufgabe „Jugendfeuerwehr Schwansen“ wird zum 01.01.2014 auf die Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark übertragen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übernahme der Trägerschaften für die Jugendfeuerwehren
Beschlussvorlage - 12/2013

Nach dem Grundsatzbeschluss über die Rückübertragung der Aufgabe „Jugendfeuerwehr Schwansen“ auf die Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark ist zwischen diesen Gemeinden eine Regelung über die künftige Wahrnehmung der Aufgabe zu vereinbaren. Hierzu dient der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übernahme der Trägerschaften für die Jugendfeuerwehren Waabs und Winnemark durch die Gemeinden Waabs und Winnemark.

Für die jugendlichen Feuerwehrmitglieder wird sich in der Praxis keine Veränderung ergeben. Auch für die Gemeinde ergeben sich (außer des Trägerwechsels) keine spürbaren Neuerungen.


Beschluss:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag der Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark zur Übernahme der Trägerschaft für die Jugendfeuerwehren Waabs und Winnemark durch die Gemeinden Waabs und Winnemark wird beschlossen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Verlängerung inneres Darlehen für die Abwasserbeseitigung im Ostseebad Schönhagen zur Herstellung einer RW-Kanalisation
Beschlussvorlage - 13/2013

Im Jahre 2003 wurde ein inneres Darlehen in Höhe von 50.000 € für die Herstellung einer RW-Kanalisation im Bäckergang für die Abwasserbeseitigung im Ostseebad Schönhagen aufgenommen. Die Laufzeit wurde mit 10 Jahren vereinbart und ist am 23.01.2013 abgelaufen. Als Zinssatz wurden jährlich 4 % festgeschrieben. Die Tilgung beträgt jährlich 1.000 €.

Der nach Ende der Laufzeit noch nicht getilgte Darlehensbetrag in Höhe von 39.750 € ist in einer Summe fällig.


Beschluss:

Es wird beschlossen, das innere Darlehen um weitere 10 Jahre zu einem Zinssatz von 2% und einer Tilgung von jährlich 2.000 € zu verlängern und den Bürgermeister zu ermächtigen, einen entsprechenden Datlehensvertrag zu unterzeichnen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Einwohnerfragestunde

Herr von Riesen fragt, wo die Auslegung zur beschlossenen 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 9 bekanntgemacht wird. Die Bekanntmachung wird im Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee erfolgen, mit dem Hinweis für welche Dauer und wo in der Verwaltung.

Warum die letzte Finanzausschusssitzung in Eckernförde stattgefunden hat, wird mitgeteilt, dass dies mit der durchgeführten Prüfung der Jahresrechnung 2012 zusammenhängt, weil nur in der Amtsverwaltung die einzelnen Belege geprüft werden können.


Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 20. Bekanntgaben

Herr Schlömer informiert die Öffentlichkeit über die im nichtöffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse. Des Weiteren gibt er bekannt, dass die Gemeinde Betonplatten 50 x 50 x 5 cm verkauft.

Herr Hammer teilt mit, dass der SPD-Ortsverein am 04.05.2013 das 150jährige Bestehen der SPD in Deutschland am Grillplatz in Schönhagen feiern wird.



Christian Schlömer  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer