N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby vom 23.04.2014.

Sitzungsort:  im Strandhus in Schönhagen, Brodersby
Beginn der Sitzung:  20.40 Uhr
Ende der Sitzung:  22.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreterin Maren Block
2. stellv. Bürgermeister Norbert Kummer-Schmidt
Gemeindevertreter Peter Kühlcke
Gemeindevertreter Michael Mikulsky
Gemeindevertreterin Elsbeth Müller
1. stellv. Bürgermeister Dieter Olma
Gemeindevertreter Helmut Prager
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Gemeindevertreter Björn Steffen
Gemeindevertreter Jürgen Thietje
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Norbert Jordan
8 Gäste
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
5. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Schloss Schönhagen"
Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 5/2014
6. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 für den Bereich zwischen Torhaus und Schloßbrücke
- Aufstellungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 14/2014
7. Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
  Beschlussvorlage - 13/2014
8. Zahlung von Pauschalbeträgen der Gemeinde Brodersby
  Beschlussvorlage - 10/2014
9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 4/2014
10. Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2013
  Beschlussvorlage - 9/2014
11. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Durch den Bürgermeister wird beantragt, die Tagesordnungspunkte 12 und 13 nicht öffentlich zu behandeln. Weiterhin soll die Reihenfolge dieser Punkte getauscht werden. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Schlömer berichtet über folgende Punkte:
  • Es wurden 80 to dänische Findlinge im Uferdeckwerk eingebaut. Die Kosten hierfür betrugen ca. 4.500,00 EURO.
  • Harald Steffen wird ab dem 15.05.2014 als neuer Gemeindearbeiter tätig werden. Herr Steffen ist zugegen und stellt sich den Anwesenden kurz vor.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Schloss Schönhagen"
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 5/2014

Es liegt ein Antrag der Helios Klinik Schloss Schönhagen vom 03.02.2014 zur Änderung des B-Planes Nr. 3 "Schloss Schönhagen" der Gemeinde Brodersby vor.
Schon zur Gemeindevertretersitzung am 18.04.2013 hat die Gemeinde ein grundsätzliches Planungserfordernis für diesen Bereich festgestellt. Der vorliegende Antrag beinhaltet eine Anpassung der Baugrenzen im Bereich der Sporttherapie sowie die Erweiterung der Baugrenzen für einen zusätzlichen Speisesaal.

Die Voraussetzungen nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren) sind hier gegeben - nach Rücksprache mit dem Kreis.
Ein Umweltbericht ist somit nicht erforderlich, allerdings ist der Artenschutz zu prüfen.

Die mit Aufstellungsbeschluss vom 26.03.2008 angedachte Planung wird derzeit nicht fortgeführt.

Seit Antragstellung hat es zwischen der Gemeinde, dem Antragsteller und der Amtsverwaltung Abstimmungsgespräche gegeben, um im Vorwege offene Fragen abzuklären. Alle weiteren Belange werden im Verfahren des B-Planes behandelt.


Beschluss:

  1. Der Aufstellungsbeschluss vom 26.03.2008 für die 2. Änderung des B-Planes Nr. 3 wird hiermit aufgehoben.
  1. Der Bebauungsplan Nr. 3 für das Gebiet "Schloß Schönhagen" soll wie folgt geändert werden:
            - Erweiterung der Baugrenzen für einen Bereich "Speisesaal"
            - Anpassung der Baugrenzen für den Bereich "Sporttherapie"
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.
  1. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13a BauGB abgesehen werden.
  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  1. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
  1. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.      


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 für den Bereich zwischen Torhaus und Schloßbrücke
- Aufstellungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 14/2014

Die Gemeinde hat sich intensiv mit den Festsetzungen des B-Planes Nr. 6 auseinandergesetzt in Gesprächen mit der Amtsverwaltung und dem Betreiber der Reha-Klinik Schloss Schönhagen.

Es zeigt sich, dass ein Planungserfordernis vorhanden ist. Es handelt sich hier u. a. um die            
  • Sicherung der öffentlichen Erschließung
  • Erweiterung um den Bereich der Tennishalle im Westen
  • Erweiterung um den Bereich Schloßstraße und östlich gelegene Flächen zwischen Torhaus und Schossbrücke (bisher Teilbereich B-Plan 3)
  • Überplanung des ehemaligen Bereiches Schwesternwohnheim

In den Gesprächen wurde auf die derzeitige Situation des Feuerwehrgerätehauses am Eiskellerweg und die mangelnde öffentlich-rechtliche Erschließung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6 hingewiesen. Durch Herrn Schlömer und Herrn Olma wurde ausgeführt, dass hier eine nachhaltige Lösung gesucht werden sollte. Eine Anpassung des Bebauungsplanes Nr. 6 wäre daher wünschenswert. Die große Freifläche, auf der bisher das Schwesternheim geplant war, könnte dann entsprechend überplant werden. Überdies soll es Ziel der Planung sein, für alle Betroffenen eine gesicherte Erschließung zu schaffen. Mit in den Geltungsbereich einfließen soll dann auch der Bereich der Tennishalle mit Außenanlagen.

Die HELIOS signalisierte eine mögliche Flächenbereitstellung für die Entwicklung im Bereich des Feuerwehrgerätehauses. So könne die Gemeinde, auch wenn durch den östlich angrenzenden Grundeigentümer kein Land zur Verfügung gestellt wird, eine Entwicklung vornehmen. Dieses Angebot nimmt die Gemeinde dankend an.

Nach konstruktivem Austausch signalisiert die HELIOS Bereitschaft für eine Überplanung des Bebauungsplanes Nr. 6. Grundsätzlich muss aber noch die Regionalgeschäftsführung mit eingebunden werden.
Die notwendigen Aufstellungsbeschlüsse sollen beide im Rahmen der nächsten Sitzung erfolgen. In diesen Beschlüssen würde dann die Verwaltung beauftragt werden, entsprechende Kostenerstattungsverträge mit HELIOS auszuarbeiten. Die Kostenbeteiligung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6 soll dabei nur anteilig (nach Fläche) erfolgen.


Beschluss:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 6 für das Gebiet "Schönhagen zwischen Schloßstraße und Eiskellerweg" soll wie folgt geändert werden:*
  • Sicherung der öffentlichen Erschließung
  • Erweiterung um den Bereich der Tennishalle im Westen
  • Erweiterung um den Bereich Schloßstraße und östlich gelegene Flächen zwischen Torhaus und Schloßbrücke (bisher Teilbereich B-Plan 3)
  • Überplanung des ehemaligen Bereiches Schwesternwohnheim
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  5. Ein Kostenerstattungsvertrag für anteilige Flächen ist abzuschließen.
      
- *s. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges
Beschlussvorlage - 13/2014

In Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Gemeindewehrführung haben die Wehrführer Björn Steffen und Matthias Schlömer den Feuerwehrbedarfsplan für die Gemeinde Brodersby erstellt. Der Feuerwehrbedarfsplan bildet die Entscheidungsgrundlage für die verantwortlichen Gremien des Trägers des Feuerwehrwesens. Ziel ist es, auf Grundlage des kritischen Wohnungsbrandes, den geltenden Bemessungswerten und dem in Schleswig-Holstein angewandten Merkblatt zur Ermittlung notwendiger Feuerwehrfahrzeuge (Löschfahrzeuge) aufgrund von Risikoklassen den für eine leistungsfähige Feuerwehr erforderlichen Bedarf festzustellen.

Der Feuerwehrbedarfsplan basiert auf einem Punktesystem. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass dieses durch verschiedene Gefährdungspotentiale (z.B. Rehaklinik und Heimeinrichtungen) entsprechend hoch ist. Derzeit erreicht die Gemeinde Brodersby nicht die notwendigen Punktezahlen. Dieses Punktedefizit kann durch Austausch des vorhandenen
Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF-W) mit einem Mittellöschfahrzeug (MLF) aufgefangen werden.


Durch den Gemeindewehrführer wird ausgeführt, dass nach der Überarbeitung des Feuerwehrbedarfsplans ein Defizit von 18 Punkten besteht. Durch die Anschaffung eines MLF würde dieses Defizit beseitigt werden und ein Überhang von 7 Punkten entstehen. So liegt eine leichte Reserve für künftige Entwicklungen im Gemeindegebiet vor. Das bisher im Einsatz befindliche Fahrzeug soll meistbietend veräußert werden.

Gemeindevertreterin Schwartz-Sander fragt nach möglichen Folgekosten, wie z. B. Ausbau des Feuerwehrgerätehauses oder der notwendigen Führerscheinklasse, die mit der Neuanschaffung verbunden sein könnten. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass dies nicht notwendig ist und führt nähere Details aus der Besichtigung der Feuerwehr-Unfallkasse aus.

Die Bauzeit für ein neues MLF beträgt ca. acht bis zwölf Monate. Mit einer Inbetriebnahme ist somit erst gegen Ende 2015 zu rechnen.

Da das jetzige Fahrzeug der Brodersbyer Wehr als Fahrschulfahrzeug ausgestattet ist, sollten bis Ende 2015 noch potentiell in Frage kommende Kameraden fortgebildet werden. Dies wird durch die Gemeindevertretung entsprechend unterstützt.

Bürgermeister Schlömer informiert, dass eine neue Tragkraftspritze nicht notwendig wird. So können ca. 10.000,00 EURO eingespart werden. das Fahrzeug selbst ist mit dem in Schönhagen vergleichbar.

Für die Anschaffung können durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde voraussichtlich 25 % der Anschaffungskosten bezuschusst werden. Sofern es sich um ein Fahrzeug mit Allrad handeln sollte, wäre eine Bezuschussung bis zu 30 % möglich. Bei einem voraussichtlichen Anschaffungswert von 160.000,00 EURO verbleiben nach Abzug der Bezuschussung und des Verkaufserlöses des Altfahrzeugs ca. 90.000,00 EURO Restbetrag, der durch die Gemeinde finanziert werden muss.


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zur Neuanschaffung eines MLF beim Kreis Rendsburg-Eckernförde zu stellen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Zahlung von Pauschalbeträgen der Gemeinde Brodersby
Beschlussvorlage - 10/2014

In der Finanzausschusssitzung am 11.12.2013 wurde vereinbart, die Zahlung von Pauschalbeträgen der Gemeinde Brodersby neu zu beleuchten.


Durch den Finanzausschussvorsitzenden wird die vorliegende Beschlussvorlage näher erläutert sowie die einzelnen Zuwendungsempfänger dargelegt. Die neu ermittelten Pauschbeträge sollen ab dem 01.01.2015 zur Auszahlung gelangen. Die Höhe der Gesamtsumme ist von 2.188,00 EURO auf nunmehr 2.570,00 EURO gestiegen.

Bei den bisherigen Zahlungen wurden EURO-Rundungen angepasst und die Empfängerliste inhaltlich überarbeitet. Bisherige Zahlungen an die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald sollen künftig entfallen und zur Pflanzung eigener Bäume verwandt werden.


Beschluss:

Die Pauschalbeträge der Gemeinde Brodersby werden ab dem Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgelegt:

 
Zahlung von Pauschbeträgen der Gemeinde Brodersby im Haushaltsjahr 2015
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Empfänger
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Schwansener Gesangverein
120,00 €
 
 
 
 
Volkshochschule Karby
 
160,00 €
 
 
 
 
DRK Brodersby, Zuschuß f. Altenbetreuung
 
770,00 €
 
 
 
 
Oldtimer Interessengemeinschaft Nordschwansen
 
70,00 €
 
 
 
 
Landjugend Schwansen
 
100,00 €
 
 
 
 
Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger
 
70,00 €
 
 
 
 
Sozialverband, Ortsgruppe Karby-Winnemark
 
120,00 €
 
 
 
 
Schützenverein Nordschwansen
 
70,00 €
 
 
 
 
Freiwillige Feuerwehr Brodersby
 
250,00 €
 
 
 
 
Freiwillige Feuerwehr Schönhagen/Höxmark
 
250,00 €
 
 
 
 
Jugendfeuerwehr Winnemark
 
100,00 €
 
 
 
 
Arbeiterwohlfahrt Amtsverband Schwansen
 
110,00 €
 
 
 
 
Kirchengemeinde Karby
 
80,00 €
 
 
 
 
Via Beratung e. V. Eckernförde
 
150,00 €
 
 
 
 
Sozial-Forum e. V. Kappeln
 
150,00 €
 
 
 
 
 
 
2.570,00 €
 
 
 
 
 
 
 
 
 


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 4/2014

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Brodersby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
  1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
  3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
  4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2013.


Ergänzend zum Sachverhalt werden die Inhalte der Jahresprüfung, die Investitionsmaßnahmen sowie die Haushaltsüberschreitungen durch den Finanzausschussvorsitzenden vorgetragen und erläutert. Grundsätzliche Beanstandungen gab es keine.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Brodersby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2013 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2013
Beschlussvorlage - 9/2014

Steuerberater Jürgen Pilatzke, Kiel, hat den Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2013 erstellt und vorgelegt.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Jahresabschluss. Eine Langfassung wird zur Sitzung vorgelegt.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DanRevision GmbH, Flensburg-Handewitt, wird für die vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses drei Wirtschaftsjahre zusammenfassen. Ein Prüfbericht wird im Laufe des Jahre 2014 vorgelegt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby muss nunmehr den Jahresabschluss unverändert feststellen und den Beschluss fassen, den Jahresverlust auszugleichen.


Durch den Finanzausschussvorsitzenden werden die einzelnen Veränderungen der Bilanz näher vorgestellt. Veränderungen haben in der Gewinn- und Verlustrechnung u. a. bei den Verkaufserlösen, den sonstigen betrieblichen Erlösen sowie dem Personalaufwand und den Abschreibungen ergeben.
Weitere Veränderungen bei den Abschreibungen werden bereits in 2014 zu einer deutlichen Verbesserung der Finanzsituation führen. Ggf. können Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde ausgeglichen werden.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in 2014 eine Wirtschaftsprüfung der Jahresabschlüsse 2011, 2012 und 2013 stattfindet. Hier soll dann geklärt werden, ob ein Fehlbetragsausgleich bzw. Schuldenausgleich von der Rücklage des Kurbetriebs an die Gemeinde erfolgen kann.


Beschluss:

Durch Beschluss wird der Jahresabschluss 2013 der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby in der vorgelegten Fassung unverändert festgestellt. Der Jahresfehlbetrag beträgt 32.566,99 €. Im Rahmen der in 2014 durchzuführenden Wirtschaftsprüfung der Jahresabschlüsse 2011, 2012 und 2013 soll geklärt werden, ob ein Fehlbetragsausgleich bzw. Schuldenausgleich von der Rücklage des Kurbetriebs an die Gemeinde erfolgen kann.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Einwohnerfragestunde

Gemeindevertreter Kühlcke fragt nach der aktuellen Entwicklung zum Restaurant "Seestern". Hierzu wird durch Bürgermeister Schlömer erläutert, dass es keinen neuen Sachstand gibt. Gespräche mit dem Vorhabenträger verliefen ergebnislos. Um ein zusätzliches Angebot zu schaffen, werden voraussichtlich zwei neue Imbissstände zwischen Strandhus und Fischimbis errichtet. Das Genehmigungsverfahren läuft. Es wurde angedacht, dieses Angebot im Restaurant unterzubringen. Diesbezüglich kam es aber zu keiner Einigung.

Gemeindevertreter Kühlcke fragt weiterhin nach dem aktuellen Stand zum Volleyballfeld. Bürgermeister Schlömer legt dar, dass das neue Netz schon bestellt ist. Weiteres müsste sich noch einmal vor Ort angesehen werden.

Ein Einwohner bittet um Auskunft über den weiteren Fortbestand der am Strand befindlichen Bootsliegeplätze. Hierzu kann, so Bürgermeister Schlömer, noch keine abschließende Aussage getroffen werden. Die Verhandlungen diesbezüglich laufen noch.

Abschließend schildert Gemeindevertreterin Müller kurz die Beweggründe zur abweichenden Haltung bei der Entwicklung der Reha-Klinik.


Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben

Da keine Bürger mehr zugegen sind, wird auf eine Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse verzichtet.



Norbert Jordan  Christian Schlömer 
Protokollführer  Bürgermeister