N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby vom 03.03.2015.

Sitzungsort:  im Strandhus in Schönhagen, Brodersby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreterin Maren Block
Gemeindevertreter Peter Kühlcke
Gemeindevertreter Michael Mikulsky
Gemeindevertreterin Elsbeth Müller
1. stellv. Bürgermeister Dieter Olma
Gemeindevertreter Helmut Prager
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Gemeindevertreter Björn Steffen
Gemeindevertreter Jürgen Thietje
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:
2. stellv. Bürgermeister Michael Sander (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
5. Feststellung Ergebnisse Wirtschaftsprüfung der Jahresabschlüsse des Kurbetriebes Schönhagen für die Jahre 2011-2013
  Beschlussvorlage - 19/2014
6. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 4/2015
7. Ermittlung der Innenentwicklungspotentiale in der Gemeinde Brodersby
  Beschlussvorlage - 1/2015
8. Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit
  Beschlussvorlage - 52/2014
9. Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für den Bereich "Brodersby, Olpenitzer Straße Ost"
  Beschlussvorlage - 53/2014
10. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Schloß Schönhagen" im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch
  Beschlussvorlage - 3/2015
11. Verkehrsangelegenheiten; hier: Überholverbot K 62 / Ortsteil Schönhagen
  Beschlussvorlage - 5/2015
12. Überprüfung der Tragfähigkeit der Gemeindestraßen
  Beschlussvorlage - 7/2015
13. Planungen für das Feuerwehrgerätehaus Schönhagen
  Beschlussvorlage - 6/2015
14. Ersatzbeschaffung eines Anhängers für der Werkhof
15. Einwohnerfragestunde

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

TOP 10 „Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich „Am Mittelkamp - Am Breekenbarg, OT Schönhagen“ soll entfallen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


GV Olma erinnert den Bürgermeister an den per e-mail eingereichten Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes "Allgemeine Aussprache". Der Bürgermeister weist darauf hin, dass dieser zu spät eingereicht worden sei, worauf hin GV Olma ankündigt, die Thematik in der Einwohnerfragestunde anzusprechen.


zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtet über:
  • die Aufstellung der Hinweistafeln der DLRG
  • die Modernisierung der WC-Anlage Nordhagen
  • eine Baubesprechung bezüglich des Feuerwehrfahrzeuges
  • eine vorgenommene Strafanzeige
  • das Eintreffen von 18 Flüchtlingen in Höxmark in der nächsten Woche


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Feststellung Ergebnisse Wirtschaftsprüfung der Jahresabschlüsse des Kurbetriebes Schönhagen für die Jahre 2011-2013
Beschlussvorlage - 19/2014

Nachdem zum Zeitpunkt des Aufrufs des Tagesordnungspunktes noch kein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anwesend ist, wird der TOP nach Erscheinen des Vertreters im Anschluss an TOP 11 nochmals aufgerufen. Sodann konnten Fragen der Gemeindevertreter bereits zu Beginn nicht beantwortet werden, weshalb der Bürgermeister den TOP abbricht und darum bittet, dass für eine folgende Sitzung eine bessere Vorbereitung erfolgt.


Beschluss:

Der TOP wird vertagt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 6. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2014, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2014 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 4/2015

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Brodersby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Haupt- und Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2014.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Brodersby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2014 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Ermittlung der Innenentwicklungspotentiale in der Gemeinde Brodersby
Beschlussvorlage - 1/2015

Die Gemeinde hat in der Vergangenheit verschiedene Planungsansätze in den einzelnen Ortslagen diskutiert. Um Bauleitplanung betreiben zu können, wird von der Landesplanung eine Analyse der Innenentwicklungspotenziale gefordert. Diese wurde von der Gemeinde in Auftrag gegeben und liegt inzwischen vor.

Die Ergebnisse dieser Erfassung der Innenentwicklungspotenziale werden in die Bauleitplanung einfließen.


Beschluss:

Die festgestellten Innenentwicklungspotentiale werden zur Kenntnis genommen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit
Beschlussvorlage - 52/2014

Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum 01.01.2013 hat der Bund die Zielsetzung der Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022 aufgenommen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde widmet sich nunmehr mit dem Maßnahmenplan Barrierefreiheit der Frage der Weiterentwicklung der Barrierefreiheit in einem ersten Schritt bis 2018. Die Amtsverwaltung hat in einer Vorabbeteiligung bereits allgemein Stellung genommen und wird sich zu den Sachverhalten, die für alle Gemeinden gemeinsam gelten (Fragen zu Zuständigkeiten, Förderungen, Straßenausbaubeitragsverpflichtungen usw.), ohnehin im weiteren Verfahren äußern. Der Maßnahmenplan enthält jedoch auch eine gemeindebezogene Liste mit seitens des Kreises bis 2018 zum Umbau vorgeschlagenen Haltestellen. Hierauf soll sich der Blick der Gemeinden bei ihrer Stellungnahme verstärkt richten.

Der Maßnahmenplan schlägt für Brodersby den barrierefreien Ausbau der beidseitigen Haltestellen in Höxmark bis 2018 vor. Die Notwendigkeit und die Priorisierung wird mit dem nicht vorhandenen Bordstein begründet. Eine barrierefreie Nutzung eines Niederflurbusses soll eine Bordsteinhöhe von 16 bis 18 cm erfordern. Weitere bauliche Notwendigkeiten können der Ziffer 3.2 des Maßnahmenplanentwurfes entnommen werden. Die Bedeutung dieser Haltestellen wird mit einer naheliegenden Seniorenwohnanlage begründet, wobei diese nicht mehr betrieben wird.

Die Haltestellen liegen an der K 62 oder im Einmündungsbereich zur K 62, weshalb die Straßenbaulast zumindest zu einem wesentlichen Teil beim Kreis liegen müsste, so dass dieser grundsätzlich auch für die Kosten aufkommen muss. Auch, wenn Grenzfälle hinsichtlich der Zuständigkeit noch grundsätzlich mit den nicht gemeindlichen Straßenbaulastträgern geklärt werden müssen, sollte sich die Gemeinde derzeit auf den Standpunkt stellen, für die Haltestellen zumindest zu einem wesentlichen Teil nicht zuständig zu sein. Soweit der Kreis hier in der Pflicht ist, sollte er auch federführend Verantwortung übernehmen und die Gemeinde rechtzeitig in die Planung einbeziehen sowie eine mögliche Kostenverteilung abstimmen. Der Kreis sollte sich daher auch im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens zu den Haltestellen in Höxmark Gedanken machen.


Beschluss:

Die Gemeinde Brodersby ist für die Haltestellen in Höxmark an der K 62 zumindest in wesentlichen Teilen kein Straßenbaulastträger. Der Kreis ist daher in der Pflicht, die Maßnahme durchzuführen. Er sollte daher insgesamt federführend Verantwortung übernehmen und die Gemeinde rechtzeitig in die Planung einbeziehen sowie eine mögliche Kostenverteilung abstimmen. Aus diesem Grunde sollte der Kreis auch als Straßenbaulastträger im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens zu den Haltestellen in Höxmark Stellung nehmen. Der Bordstein entlang der Ostseestraße (Kreisstraße) sollte in diesem Zusammenhang ebenfalls eine barrierefreie Querung ermöglichen.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.
nur bei folgendem TOP abwesend: Herr Michael Mikulsky

zu TOP 9. Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für den Bereich "Brodersby, Olpenitzer Straße Ost"
Beschlussvorlage - 53/2014

Die Gemeinde Brodersby möchte im Bereich des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 8 die gestalterischen Festsetzungen für die Nebenanlagen ändern.


GV Olma bemängelt, dass eine Vorberatung im Bauausschuss nicht habe stattfinden können, da der Bauausschussvorsitzende die entsprechende Sitzung aufgrund der Nichtladung eines Ausschussmitgliedes für nicht ordnungsgemäß geladen habe erklären und folglich abbrechen müssen. Der TOP müsse daher vertagt werden; er beantragt, den TOP zur nächsten Sitzung aufzunehmen.
AD Bock erklärt, dass der Bauausschussvorsitzende die Sitzung nicht hätte abbrechen dürfen. Es hätte ein Drittel der Ausschussmitglieder der Durchführung der Sitzung wegen der Nichteinhaltung der ordnungsgemäßen Ladungsfrist widersprechen müssen. Im Übrigen sei die Gemeindevertretung souverän heute zu entscheiden.

Die vom Bürgermeister durchgeführte Abstimmung über die Vertagung/Verweisung wird mit 5 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen abgelehnt.

Nach weiterer Erörterung der Situation wird im Hinblick auf die von der Gemeindevertretung mehrheitlich nicht erkannte Eilbedürftigkeit einer Entscheidung erneut über die Verweisung in den Bauausschuss und die Vertagung in die nächste Sitzung der Gemeindevertretung abgestimmt.


Beschluss:

Der TOP wird vertagt, da eine Vorberatung im Bauausschuss nicht stattgefunden hat. 


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 10. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Schloß Schönhagen" im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch
Beschlussvorlage - 3/2015

Die HELIOS Klinik beantragte am 03.02.2014 die Änderung des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 3. Die Gemeinde stellte ein grundsätzliches Planungserfordernis fest und hat in ihrer Sitzung am 23.04.2014 den Aufstellungsbeschluss für die Bauleitplanung gefasst. Zwischenzeitlich sind die Unterlagen für die Entwurfs- und Auslegungsfassung vom Planungsbüro eingegangen.


Beschluss:

  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Schloß Schönhagen" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebeit "Schloß Schönhagen" und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Verkehrsangelegenheiten; hier: Überholverbot K 62 / Ortsteil Schönhagen
Beschlussvorlage - 5/2015

Am 22.01.2015 hat u. a. mit Herrn Brück vom Kreis Rendsburg-Eckernförde (Verkehrsaufsicht), Herrn Bürgermeister Schlömer, Herrn Olma und Herrn Mikulsky ein Ortstermin in Brodersby, Ortsteil Schönhagen, wegen dem geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses stattgefunden. Es wurde dabei auch die verkehrliche Situation erörtert, insbesondere das Befahren der Kreisstraße. Die Zufahrt zum neuen Feuerwehrgerätehaus ist von der Schlossstraße geplant.
In diesem Ortstermin wurde es für notwendig erachtet, dass auf der K 62 im Bereich ab Höhe Nordhagener Straße bis zur Abfahrt Lückeberg ein beidseitiges Überholverbot eingerichtet wird. Herr Brück (Verkehrsaufsicht) hat hiergegen keine Bedenken geäußert und um Vorlage eines entsprechenden Antrages gebeten, sofern die Gemeinde Brodersby ein entsprechendes Überholverbot wünscht.

Die Gemeinde wünscht ein Überholverbot von Am Schloßteich bis Lückeberg.


Beschluss:

Die Gemeinde Brodersby beschließt, bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu beantragen, dass auf der K 62 auf dem Streckenabschnitt zwischen Am Schloßteich und Einfahrtbereich Lückeberg, ein beidseitiges Überholverbot angeordnet wird.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Überprüfung der Tragfähigkeit der Gemeindestraßen
Beschlussvorlage - 7/2015

Herr Andresen wurde gebeten, eine Aussage über mögliche Kosten einer Untersuchung der Tragfähigkeit der Gemeindestraßen zu treffen. Das Ziel, das im Falle des Attests einer mangelnden Tragfähigkeit verfolgt werden soll, wäre der Versuch einer Ablastung von Gemeindestraßen. Vorweg muss Herr Andresen erwähnen, dass diese Vorlage teilweise nur spekulative Aussagen enthält:

Um zunächst eine Größenordnung über die Länge des gemeindlichen Straßennetzes zu erhalten, wurden die Straßen und Wege grob gelistet und überschlägig die Längen ermittelt (es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben):

Außerorts führende Straßen, asphaltiert:
- Höxmark 400 m
- Drasberger Weg 1.850 m
- Langacker 2.000 m
- Wiesenredder 2.000 m
- Eiskellerweg 475 m
- Lückeberg Strand 1.850 m
- Sibirenweg 500 m
- Nübelfeld 200 m
- Ellerüher Weg 400 m
- Westerfelder Weg 350 m
- Ossenrüh 200 m
- Dingelsby 300 m
= Summe der außerorts führenden, asphaltierten Straßen: rund 10.500 m

Außerorts führende Weg, Betonspurbahn
- Lückeberg 1.650 m

Innerorts führende Straßen, asphaltiert:
- Westerfelder Weg 500 m
- Am Moor 100 m
- Schulweg 175 m
- Am Denkmal... 100 m
- Um de Eck 125 m
- Obstweise 150 m
- Festung 50 m
- Drasberger Weg 300 m
- Schlossstraße + Am Park 1.000 m
- Brekenbarg 100 m
- Mittelkamp 150 m
- Nordhagener Straße 425 m
- Möwenring 350 m
- Am Kurgarten 100 m
- Schwalbenweg 75 m
- Strandpark und Strandblick sind neu, daher außer Betracht gelassen
- Günther-Remien-Ring 875 m
= Summe der innerorts führenden, asphaltierten Straßen: rund 4.500 m

Um eine halbwegs fundierte und belastbare Aussage zur Tragfähigkeit einer Straße tätigen zu können, müssen Bohrkerne vom Straßenoberbau, Straßenunterbau (sofern vorhanden) und Untergrund entnommen werden. Die Anzahl der Bohrkernentnahmestellen hängt natürlich von den örtlichen Verhältnissen ab. Topographische und morphologische Gegebenheiten müssen Berücksichtigung finden. Um zu einer Kostenaussage zu gelangen, muss an dieser Stelle eine theoretische Annahme getroffen werden. Es wird davon ausgegangen, dass alle 500 m ein Bohrkern zu entnehmen sein wird.
  • Kosten für eine Beprobung der asphaltierten Außerortsstraßen: ca. 8.000 €
  • Kosten für eine Beprobung der asphaltierten Innerortsstraßen: ca. 3.500 €
  • Kosten für eine Beprobung der Betonspurbahnen: ca. 1.500 €
Diese Kostenrahmen gelten nur, wenn eine große Anzahl von Bohrungen im Paket beauftragt werden. Die Kosten für Kleinmengen von beispielsweise nur 5 Stück müssen mit rund 450 €/Stk abgeschätzt werden.

Bevor der Auftrag für eine großflächige Analyse erteilt wird, sollte zunächst mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Kreises Rd-Eck geklärt werden, ob es denn überhaupt realistisch ist, dass einem möglicherweise folgenden Antrag auf Ablastung einer Anzahl (Vielzahl) von Straßen entsprochen werden würde. Behördlich erteilte Anordnungen müssen befolgbar sein. Ob die Anordnung einer Ablastung ganzer Straßen tatsächlich befolgbar wäre, darf zumindest bezweifelt werden. Um diese Zweifel zu begründen, hat Herr Andresen die tatsächlichen Gewichte verschiedener Fahrzeuge, die sich in den Gemeinden des Amtes üblicherweise bewegen und bewegen müssen, im Folgenden notiert. Herr Andresen hat bei verschiedenen Dienstleistern und Betrieben Angaben recherchiert.
  • Heizöl:                                     7,5 to (eine Firma im Amt hat noch so ein FZ)
    normale Tankwagen als Solofahrzeug:            ca. 26 to Gesamtgewicht.
  • Milchwagen als Solofahrzeug:             ca. 27 to
  • Schrotlieferung (Kraftfutter z.B. HaGe, Getreide AG, ATR…), je nach Fahrzeug: 30- 40 to
  • Müllwagen AWR als Dreiachser:            26 to
  • LKW- Materiallieferungen zu und von Gewerbetreibenden bis 40 to
  • Schulbus (zul. Gesamtgewicht Zweiachser 16 to, Dreiachser 24 to)
Landwirtschaftlicher Verkehr von und zu den Äckern:
  • Silagetransport mit Schlepper und 40- 50 m³- Zweiachsanhänger: 30– 35 to
    (Der Verwaltung liegen beispielhaft Wiegekarten einer Brückenwage einer BGA vor. Diese zeigen die Bruttogewichte von vielen Gespannen aus Schlepper mit 2-Achs Silageanhänger bei Vollfüllung mit Maissilage, Gerste-GPS und Silage aus einer Sorgum-Hirse-Kreuzung (KWS-Sole). Die Früchte wurden von 3 unterschiedlichen Lohn-unternehmen transportiert, so dass quasi eine gewisse Repräsentanz gewahrt ist.)
  • Gärreste- oder Gülle ausbringung mit Schlepper und Fassanhänger: zul. bis 40 to
    (Schlepper mit angehängtem Fass mit 3 Achsen und Schleppschlauchverteilgestänge können bei Vollfüllung >40 to wiegen.)

Zusätzlicher Diskussionspunkt:
  • Möglicherweise kommt eine Straßenverkehrsbehörde im Rahmen einer detaillierten Prüfung der Ergebnisse einer Tragfähigkeitsuntersuchung auch zum Ergebnis, dass das Attest einer mangelnden Tragfähigkeit bei bestimmten Interessenlagen der Anlieger einen Ausbau der Straße zwingend erfordert?


Beschluss:

Der TOP wird vertagt, da eine Vorberatung im Bauausschuss nicht stattgefunden hat.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 13. Planungen für das Feuerwehrgerätehaus Schönhagen
Beschlussvorlage - 6/2015

Kurzer Rückblick:

Die Gemeinde hat ein Architektenbüro mündlich mit ersten Planungen beauftragt. Diese wurden erledigt und ein Ergebnis in Form von zwei Entwürfen vorgelegt. Die Leistung wurde anhand des geltenden Preisrechts HOAI (Honorarordnung Architekten und Ingenieure) vergütet. In der Summe ist bisher ein Honorar von 5.595,63 € gezahlt worden. Sofern dieses Architektenbüro mit den weiteren Planungen beauftragt wird, wird diese selbstverständlich auf das Gesamthonorar zu 100 % angerechnet. Der Abschluss eines schriftlichen Architektenvertrages ist zu empfehlen.

Herr Bürgermeister Schlömer hat die Verwaltung gebeten, eine Vorlage für eine Architektenauswahl nach einem "Quasi-Wettbewerb" zu fertigen. Ihm schwebt vor, dass verschiedene, im Feuerwehrhausbau erfahrene Architekten, um Entwürfe gebeten werden. Neben gestalterischen Gesichtspunkten geht es aus finanziellen Gründen auch schwerpunktmäßig um die Vorgabe einer Kostenobergrenze. Herrn Andresen wurden 300.000 € genannt.

Um fundiert und rechtssicher eine Empfehlung an die Gemeinde aussprechen zu können, müssen einige Grundlagen erläutert werden:

Vergabeordnung des Landes SH (VgV SH):

Die VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen) findet nach der Vergabeordnung des Landes SH erst Anwendung ab einem Nettohonorar von 200.000 €. Ab diesem sogenannten Schwellenwert muss eine freiberufliche Leistung sogar europaweit ausgeschrieben werden. Es wird nicht in freihändige-, beschränkte- und öffentliche unterschwellige Vergabe differenziert.  
Bei der Annahme eines durchschnittlichen Schwierigkeitsgrades der Aufgabenstellung und üblicher Zuschläge etc. nach HOAI ergäbe sich ein Bruttobaukostenvolumen von mindestens 1,8 Mio €. Da der Neubau des Feuerwehrwehrgerätehaus Schönhagen niemals diesen Kostenrahmen erreichen soll, schreibt weder die VgV SH noch die Vergabeordnung der Gemeinde Brodersby eine bestimmt Form zur Auswahl des Planers vor. Die Vergabeordnung der Gemeinde Brodersby regelt gar keine VOF- Vergaben. Daher wäre die Vergabeordnung des Landes anzuwenden.

Fazit: Das Ausrufen eines Wettbewerbes unter verschiedenen Architektenbüros dient nicht dazu, vergaberechtlichen Vorgaben zu genügen, sondern um eine Mehrzahl gestalterischer Entwürfe nebst der dazu gehörendenden Kostenberechnungen zu erhalten. Ziel soll es sein, für maximal 300.000 € Bruttoherstellungskosten folgende Leistungen zu garantieren:
  1. Direkte Bauleistungen
  • Baufeld herrichten
  • Tiefbau für die Gründung
  • Sämtlicher Hochbau
  • Anlage der Außenanlagen nebst der Parkplätze und Zufahrt
  1. Erforderliche Nebenleistungen
  • Vermessungsdienstleistungen von Geländeaufnahme bis Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung
  • Baugrunderkundung
  • Sicherheits- und Gesundheitskoordination
  • Tragwerksplanung und Wärmeschutzberechnung
  • Prüfstatikergebühren
  • Architektenhonorar
  1. Bauleitplanung
    Nach Kenntnis von Herrn Andresen sind in dem vorgegebenen Kostenrahmen von 300.000 € die Kosten für die zunächst erforderliche Bauleitplanung nicht enthalten.

Um eine belastbare Kostenaussage zu einer Planungsidee eines Bewerbers zu erhalten, genügt nach Auffassung von Herrn Andresen eine Kostenschätzung nach DIN 276, die in der Leistungsphase 2 HOAI (sogenannte Vorplanung) gefordert ist, nicht! Es ist tatsächlich das Ergebnis der Planungen der Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) mit bemaßten Plänen im Maßstab 1:100 sowie einer Kostenberechnung nach DIN 276, die die spätere Einhaltung der ermittelten Bruttoherstellungskosten auch erwarten lassen kann. Bedenkt man, dass das Architektenhonorar der Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI 24% des Gesamthonorars ausmacht, dann lässt sich erahnen, dass dem Bewerbern für die Erbringung dieser Leistungen ein gehöriger Aufwand entsteht.
Da die Vergütung von Architekten im Rahmen freiberuflicher Leistungen der HOAI als Preisrecht unterliegt (vergleichbar der Gebührenordnung für Anwälte und Notare), kann Herr Andresen des Stellen von Honorarrechnungen nur ausschließen, wenn ein formeller Architektenwettbewerb nach den RPW (Richtlinien für Planungswettbewerbe) gestartet wird.

Ein Wettbewerb wird von der Kammer nur genehmigt, wenn es ein sogenanntes Auftragsversprechen gibt. D.h. die Gemeinde muss einen Beschluss fassen, dass der Sieger nach Durchführung des Wettbewerbs auch tatsächlich den Auftrag für die Planung erhält.

Zum Architektenwettbewerb:
Ein Architektenwettbewerb muss den formellen Vorgaben der RPW (Richtlinie für Planungswettbewerbe) genügen und bei der Architekten- und Ingenieurkammer angemeldet und genehmigt werden. Die zur Verfügung gestellte Broschüre der Architekten- und Ingenieurkammer SH beschreibt den formellen Ablauf eines Wettbewerbs. Die Kammer erhebt für die ihrerseits erforderlichen Leistungen keine Gebühr.

Zum beschriebenen Regelablauf (Broschüre Seite 2 unten rechts) sei zusätzlich erklärt:
  • Zu 1. Als Wettbewerbsaufgabe kann eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung gefordert werden.
  • Zu 2. Das Preisgericht muss aus mindestens 3 Fachpreisrichtern bestehen. Es muss mindestens ein Fachpreisrichter mehr im Gremium sein als es Sachpreisrichter gibt. Bei 3 Fachpreisrichtern können also 2 Sachpreisrichter bestellt werden. Diese beispielsweise 5 Richter haben Stimmrechte. Obendrein können sachverständige Berater ohne Stimmrecht berufen werden. Die Fachpreisrichter müssen Architekten oder Bauingenieure sein (ggf. auch aus der Verwaltung, im besten Falle Externe). Die Sachpreisrichter können der Bürgermeister oder auchGemeindevertreter sein. Gleiches gilt für die sachverständigen Berater.
  • Zu 4. Auf eine Veröffentlichung kann bei unterschwelligen Verfahren verzichtet werden. Es können definierte Büros direkt angesprochen werden, sogenannter Einladungswettbewerb.
  • Alle übrigen Punkte müssen erledigt und dokumentiert werden.

Die am Wettbewerb beteiligten Bewerber bekommen eine Bezahlung, die sich aus der Wettbewerbssumme speist. Die Wettbewerbssumme orientiert sich anhand des eigentlich fälligen Honorars der Aufgabenstellung. Hier ein Beispiel:

  • Bruttoherstellungskosten Feuerwehrhaus          300.000 €
  • Abzgl. Nebenkosten (auf Seite 1 der Vorlage unter
    2 genannte Leistungen)               55.000 €
  • = Bruttobaukosten                    245.000 €
  • Abzgl. MwSt.                    39.000 €
  • = Nettobaukosten rund               206.000 €
  • = anrechenbare Kosten nach HOAI          206.000 €
  • Bruttohonorar für LP 1 bis 3 nach HOAI, HZ III, rund     8.500 €   
  • = Wettbewerbssumme               8.500 €

Das Preisgericht legt fest, wie die Wettbewerbssumme an die Teilnehmer am Wettbewerb verteilt wird. Beispielfortsetzung unter der Annahme, dass 5 Teilnehmer beteiligt werden:
  • 1. Platz Gewinner erhält 35 %, d.h. 2.975 €
  • 2. Platz erhält 25 %, d.h. 2.125 €
  • 3. Platz erhält 20 %, d.h. 1.700 €
  • 4. und 5. Platz erhält je 10 %, d.h. je 850 €

Das Entgelt des Gewinners kann bei dem dann folgendem Abschluss eines Architektenvertrages auf das Architektenhonorar angerechnet werden. Die übrigen Summen, hier im Beispiel 5.525 €, sind nur auszuzahlen.


Beschluss:

Der TOP wird vertagt, da eine Vorberatung im Bauausschuss nicht stattgefunden hat.  


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 14. Ersatzbeschaffung eines Anhängers für der Werkhof

Der Bürgermeister stellt die Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung dar. Angebote sollen eingeholt werden. Die Ersatzbeschaffung eines Anhängers im Wert von ca. 7.000,00 € wird beschlossen. Der Bürgermeister und seine Stellvertreter entscheiden über die Vergabe.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Einwohnerfragestunde

Die entsprechende Bürgernachfrage zum barrierefreien ÖPNV wird von AD Bock dahingehend beantwortet, dass künftig auch sämtliche Busse barrierefrei ausgestattet sein müssen.
GV Olma´s Fragen nach Fördermitteln zum Ostseeküstenradwanderweg, zu Investitionen der örtlichen Kurklinik, zur Nutzung von Räumlichkeiten im Strandhus, zur Aufstellung von Werbetafeln und zu Fristen von Ausschuss- und GV-Sitzungen werden ausführlich erörtert.



Gunnar Bock  Christian Schlömer 
Protokollführer  Bürgermeister