N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby vom 20.07.2015.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Eiskellerweg 1, 24398 Brodersby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  22.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreterin Maren Block
Gemeindevertreter Peter Kühlcke
Gemeindevertreterin Elsbeth Müller
1. stellv. Bürgermeister Dieter Olma
Gemeindevertreter Helmut Prager
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Gemeindevertreter Björn Steffen
Gemeindevertreter Jürgen Thietje
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Michael Mikulsky (entschuldigt )
2. stellv. Bürgermeister Michael Sander (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
5. Standortbestimmung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses
  Beschlussvorlage - 14/2015
6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Am Mittelkamp - Am Breekenbarg, OT Schönhagen"
  Beschlussvorlage - 2/2015
7. Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für den Bereich "Brodersby, Olpenitzer Straße Ost"
  Beschlussvorlage - 53/2014
8. Zukünftiger Umgang mit Windkraft in der Gemeinde Brodersby
  Beschlussvorlage - 10/2015
9. Bepflanzung von Straßenbegleitgrün in Schönhagen, Ecke Strandstraße / Günter-Remien-Ring
  Beschlussvorlage - 18/2015
10. Anschaffung einer Stranduhr zur Montage am Strandhus
  Beschlussvorlage - 11/2015
11. Entschädigung für Mitglieder der Feuerwehr für "nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden" im Feuerwehrdienst
  Beschlussvorlage - 16/2015
12. Antrag des TSV Nordschwansen-Karby auf einen Zuschuss für die Instandsetzung der Flutlichtanlage
  Beschlussvorlage - 19/2015
13. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung


Herr Bürgermeister Schlömer stellt den Antrag, die TOP 7 und 15 von der heutigen Tagesordnung abzusetzen, da zu diesen beiden Punkten weiterer Klärungsbedarf besteht. Zusätzlich beantragt er, die Tagesordnung um einen neuen TOP 15 "Grundstücksangelegenheit" zu erweitern. Weitere Änderungsanträge werden nicht gestellt.

Des Weiteren beantragt Herr Schlömer den neuen Tagesordnungspunkt 15 sowie den TOP 16 im nicht öffentlichen Sitzungsteil zu beraten. Widerspruch hiergegen erhebt sich nicht.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Änderungsanträgen zuzustimmen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Schlömer berichtet über folgende Punkte:

- 2 neue Strandkurkartenautomaten
- Neue Bepflanzung im Günther-Remien-Ring angelegt
- Kauf von Findlingen zum Küstenschutz
- Arbeiten zur Stärkung der Böschung beginnen leider erst in 8 Wochen
- Mit dem Betreiber vom Haus Birkenhof wurden bisher nur Abstimmungsgespräche geführt,
es wurden weder Verträge geschlossen noch Zusagen erteilt. Es wird ein Informationstermin
für die Anlieger stattfinden
- Vorliegen eines Kaufangebotes für den Seestern, über welches die Gemeinde beraten muss
- Herr Thietje ist neuer Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion
- Lieferung des neuen MLF für die Feuerwehr erst in der 48. KW


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Standortbestimmung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses
Beschlussvorlage - 14/2015

Die Gemeinde beabsichtigt, das Feuerwehrgerätehaus (FWGH) in Schönhagen zu verlagern, da am derzeitigen Standort im Eiskellerweg nicht mehr genügend Platz für künftige Erfordernisse vorhanden ist. Beabsichtigt ist, eine gemeindeeigene Fläche im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4 an der Schloßstraße/Ostseestraße zu wählen.

Zwischenzeitlich ist jemand mit einem weiteren Vorschlag, bezüglich des Standortes, an den Bürgermeister herangetreten. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine gemeindeeigene Fläche, die sich jedoch am Ende der Straße "Zum Wiesengrund" befindet. Die Verwaltung hat diesen Standort geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Regelausbauquerschnitt von ca. 5,50 m nicht eingehalten werden würde. Diese Breite ist bei einem Begegnungsverkehr PKW/LKW zwingend vorgeschrieben. Die ca. 5,50 m beziehen sich auf die reine Fahrbahnbreite (ohne Hinzurechnung eines eventuell vorhandenen Seitenstreifens, Gehweges o. a. ).



Zu diesem TOP präsentieren die Architekten Moll und Wohlenberg jeweils ihre Entwürfe für den Bau eines FWGH für den Standort Schloß- / Ostseestraße. Hierbei gehen sie auf mögliche Details und Materialen ein. Des Weiteren werden durch die Planer einzelne Fragen zu ihren Entwürfen beantwortet.

Die Entwürfe werden dem Protokoll in DIN A4 beigefügt.

Hinsichtlich des möglichen alternativen Standortes in der Straße "Zum Wiesengrund" wird auf die Beratung im Bauausschuss verwiesen, wo festgestellt wurde, dass der Standort u. a. aufgrund der zu geringen zur Verfügung stehenden Grundstückfläche nicht geeignet ist.


Beschluss:

Die Gemeinde beschließt, den Antrag abzulehnen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Am Mittelkamp - Am Breekenbarg, OT Schönhagen"
Beschlussvorlage - 2/2015

Die Gemeinde beabsichtigt, das Feuerwehrgerätehaus in Schönhagen zu verlagern, da am derzeitigen Standort im Eiskellerweg nicht mehr genügend Platz für künftige Erfordernisse vorhanden ist. Es bietet sich eine gemeindeeigene Fläche im südlichen Bereich des Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 4 an.

Die Fläche ist derzeit als Grünfläche - Obstwiese festgesetzt. In einem B-Plan können gem. § 9 (1) Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzt werden. Solche Flächen erfassen die Standorte von Anlagen und Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen. Hierzu gehören etwa Schulen, Kirchen sowie sonstige Gebäude und Einrichtungen, die kirchlichen, gesundheitlichen und kulturellen Zwecken dienen.

Zwischenzeitlich hat eine Rücksprache mit Herrn Breuer vom Kreis Rendsburg-Eckernförde ergeben, dass das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden kann.

Der Entwurf des Planungsbüros für die öffentliche Auslegung liegt inzwischen vor.


Beschluss:

  1. Für den Bebauungsplan Nr. 4 für den Bereich "Am Mittelkamp-Am Brekenbarg" OT Schönhagen wird eine 1. Änderung aufgestellt. Das Verfahren soll auf das beschleunigte Verfahren nach § 13 i. V. m. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) umgestellt werden. Der Bebauungsplan soll wie folgt geändert werden: Die bisher als Obstwiese festgesetzte Fläche soll geändert werden. Es soll Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt werden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  4. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  5. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 und die Begründung werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB an die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme gegeben.
  6. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
  7. Die Beteiligung soll erst nach Durchführung der Baugrunduntersuchungen erfolgen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für den Bereich "Brodersby, Olpenitzer Straße Ost"
Beschlussvorlage - 53/2014

Über die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Brodersby für den Bereich "Brodersby, Olpenitzer Straße Ost" wurde in den letzten Sitzungen des Fachausschusses beraten. Durch die Gemeinde wurde der Wunsch geäußert, dass ein Gespräch mit dem Städteplaner zu den Inhalten der angedachten Änderungen geführt wird. In diesem Gespräch sollte auch dargelegt werden, warum damals die Festsetzungen nicht klar für Haupt- und Nebenanlagen differenziert wurden.

Am 06.07.2015 hat mit Vertretern der Gemeinde, dem Städteplaner und der Verwaltung das gewünschte Gespräch stattgefunden. Alle relevanten Punkte wurden erörtert und sollen nunmehr für das weitere Bauleitplanverfahren vorbereitet werden. Zur Differenzierung konnte insoweit keine abschließende Aussage getroffen werden, als das der Ursprungsbebauungsplan von einem anderen Städteplaner aufgestellt wurde. Ein konkreter Bedarf der Teilnahme des Städteplaners an der Gemeindevertretersitzung hat sich nach dem Gespräch erübrigt.

Es fanden somit alle Vorgespräche statt, die für die Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses gefordert wurden. Ziel der Bauleitplanung ist die Anpassung der Außenwandmaterialien für Carports, Geräteschuppen sowie für Giebeldreiecke an den Hauptgebäuden. Die zeichnerischen Festsetzungen (Teil A) des Bebauungsplanes sollen unverändert bestehen bleiben.


Beschluss:

  1. Der B-Plan Nr. 8 für das Gebiet "Brodersby, Olpenitzer Straße Ost" soll geändert werden. Ziel der Planung ist die Änderung der gestalterischen Festsetzungen für die Carports und Nebenanlagen sowie die Giebeldreiecke der Hauptgebäude.
    Die Änderung wird gem. § 13 i. V. m. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Frank Springer, Alte Landstraße 7, 24866 Busdorf, beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und 4 (1) BauGB kann gem. § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen werden.



räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)
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Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Zukünftiger Umgang mit Windkraft in der Gemeinde Brodersby
Beschlussvorlage - 10/2015

Mit Datum vom 31.03.2015 hat die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft demIni gem. § 34 Abs. 4 Gemeindeordnung die Aufnahme des Tagesordnungspunktes "Zukünftiger Umgang mit Windkraft in der Gemeinde Brodersby" für die nächste Gemeinderatssitzung beantragt.

1. Hintergrund
Das OVG Schleswig hat mit Urteilen vom 20.1.2015 die Regionalpläne 1 und 2 des Landes Schleswig-Holstein zur Definition von Windeignungsflächen für ungültig erklärt. Eine Revision ist nicht zugelassen. Die Frist zur Klage gegen die Nichtzulassung der Revision endet am 10.4.2015. Sollte die Klage abgewiesen werden, besteht nach mehrheitlicher Meinung zunächst das ursprüngliche Planungsrecht nach Baugesetzbuch. Wird die Klage angenommen, gelten zunächst die Regionalpläne weiter.

2. Konsequenzen für die Gemeinde Brodersby
Das Urteil des OVG erklärt u.a. die Entscheidung einer Gemeinde, auf ihrem Gebiet pauschal keine Windeignungsflächen auszuweisen, als unzulässig. Es müsse in jedem Fall eine Abwägung zwischen den Interessen eines Investors und dem öffentlichen Interesse stattfinden und die Argumente dokumentiert werden (BVerwG-4CN 2/12 vom 11.4.2013). Falls die Klage gegen die Nichtzulassung der Revision abgewiesen wird – und damit die Urteile bestandskräftig werden – sollte frühzeitig eine Diskussion in den Gemeindegremien begonnen werden, wie der seinerzeit gefasste Beschluss zur Nichtausweisung von Eignungsflächen gerichtsfest ausgestaltet werden kann.

Das o.g. Urteil des BVerwG vom 11.4.2013 hat dazu die Verfahrensweise festgestellt.

3. Antrag der Fraktion demIni
Die Fraktion der demIni schlägt vor, Beratungen über einen erneuten Beschluss des Gemeinderates zur Nichtausweisung von Windeignungsflächen im Bereich der Gemeinde Brodersby frühzeitig – aber spätestens nach erfolgloser Klage gegen die Nichtzulassung der Revision - aufzunehmen. Zur Formulierung eines gerichtsfesten Beschlusses soll die Beratung durch einen in Gemeindeangelegenheiten erfahrenen Rechtsbeistand in Anspruch genommen werden.


Der Antrag der Fraktion demIni und die aktuelle Rechtslage aufgrund des vorliegenden Gerichtsurteils von OVG Schleswig wird kurz erläutert. Ziel ist es, einen rechtssicheren Beschluss mit dem Ziel zu fassen, dass keine weiteren Windkraftanlagen in der Gemeinde errichtet werden können.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Angelegenheit noch mal an den Bauausschuss zu verweisen, um eine rechtssichere Beschlussfassung, unter Berücksichtung der aktuellen Rechtssprechung und Gesetzeslage, zu erarbeiten.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bepflanzung von Straßenbegleitgrün in Schönhagen, Ecke Strandstraße / Günter-Remien-Ring
Beschlussvorlage - 18/2015

In der Bauausschusssitzung am 30.03.2015 wurde die Bepflanzung der im Betreff genannten Fläche beschlossen.
Der Ausschussvorsitzende und der stellvertretende Bürgermeister haben das Vorhaben erklärt. Die betroffene Fläche wurde durch die Kanalbauarbeiten im vergangenen Jahre stark in Mitleidenschaft gezogen. Ein kleiner Baum musste weichen. Die Fläche war wenig ansprechend. Daher war die Überlegung, die Fläche durch einen Fachmann herrichten und bepflanzen zu lassen. Es lagen Angebote vor.
Es wurde die Sinnhaftigkeit hinterfragt und durch den stellvertretenden Bürgermeister dadurch begründet, dass die Fläche einem Kurort nicht würdig ist. Sie sollte als quasi Blickfang an der Hauptstraße hergerichtet werden, möglichst so, dass dieses Jahr schon die Wirkung eintritt.
Daher kam man im Bauausschuss überein, dass im Falle einer eindeutig und mehrheitlich befürwortenden Meinung der Gemeindevertreter eine Bepflanzung kurzfristig erfolgen solle.
Abschließend hat der Bauausschuss beschlossen, die Fläche in Form der beschriebenen Bepflanzung aufzuwerten und den Auftrag kurzfristig zu erteilen. Der Ausschuss war sich einig, dass der notwendige GV-Beschluss in der kommenden GV nachgeholt würde. Dieses soll mit dieser Vorlage organisiert werden.

Ferner wurde angeregt, den "Verschönerungsverein Schönhagen" zu fragen, ob dieser die zukünftige Pflege übernimmt.

Unterdessen wurde die Maßnahme umgesetzt. Als die ausführende Firma die Grasnarbe abgeschält hatte, stellte sich heraus, dass der anstehende Boden mit Nichten die Qualität von Pflanzerde besaß, sondern vielmehr mit Bauschutt, Steinen etc. vermengt war. Da die ausführende Gartenbaufirma keine schlagkräftigen Kapazitäten für den Bodenaustausch hatte, wurde Herr Andresen gebeten, schnellstmöglich einen Austausch zu organisieren. Aus diesem Grunde wurde der bis dahin anerkannte Kostenrahmen um 1.700 € überschritten. Der Aushub wurde auf die Kläranlage verbraucht.

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Beschluss:

Es wird beschlossen, die Bepflanzung zu genehmigen und die erforderlichen Mittel über den Wegeunterhaltungshaushalt bereit zu stellen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Anschaffung einer Stranduhr zur Montage am Strandhus
Beschlussvorlage - 11/2015

Der Bürgermeister hat Herrn Andresen gebeten zu erkunden, was eine adäquate Außenuhr kosten würde, die für die Badegäste gut sichtbar außen am Strandhus montiert werden könnte.

Herr Andresen hat ein Angebot eines Herstellers eingeholt. Dabei wurde auf eine gut erkennbare Größe (80 x 80 cm) auf hochwertige Materialien (Aluminium eloxiert wegen Seewettereinfluss) und eine beidseitige Lesbarkeit aus einer Entfernung von ca. 150 m je Seite geachtet.



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Exemplarische Wandarmhalterung

Ferner wird der Gemeindevertretung eine Musterdarstellung mit dem Wappen des Amtes exemplarisch zur Verfügung gestellt.



Das Angebot sei zitiert:

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Es ist ersichtlich, dass die Beschaffungskosten mit der Annahme, dass auf beiden Zifferblättern eine Gestaltung mit Logo / Wappen vorgenommen werden soll, bei rund 3.400 € liegen. Da die Montage wahrscheinlich an der seeseitigen Giebelseite des Strandhuses vorgenommen werden soll, und diese nicht lotrecht, sondern geneigt verläuft, müsste wohl noch ein verzinkter Adapter für die Wandhalterung konstruiert werden. Aufgrund des Gewichtes der Uhr, einschließlich Wandarm mit fast 60 kg, bedarf es einer stabilen Befestigung an der Unterkonstruktion der Wand. Die Kosten für die Erstellung des Adapters und die Montage sowie die Herstellung eines Stromanschlusses mögen mit weiteren rund 1.000 € angenommen werden.
Um die Lebensdauer der Uhr zu erhöhen, sollte diese im Winter besser demontiert und eingelagert werden.


Herr Thietje weist daraufhin, dass die Anschaffung wenn durch die Kurbetriebe erfolgen sollte, da diese die Vorsteuer abziehen könnten. Eine solche Uhr hat einen Abschreibungszeitraum von 8 Jahren. Diese Vorgehensweise wird bei einer möglichen Anschaffung favorisiert. Frau Schwartz-Sander schlägt als Standort die Strandpromenade vor, damit die Uhr ein größeres Blickfeld erhält.


Beschluss:

Es wird beschlossen, eine Stranduhr anzuschaffen. Die Gesamtkosten in Höhe von rund 4.200 € werden anerkannt. Die Beschaffung soll zur Saison 2016 erfolgen, so dass erforderliche Mittel in den Haushalt 2016 eingestellt werden.

Der Bauausschuss wird die Angelegenheit noch mal aufnehmen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 11. Entschädigung für Mitglieder der Feuerwehr für "nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden" im Feuerwehrdienst
Beschlussvorlage - 16/2015

Mit Schreiben vom 27.05.2015 informiert die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK) über einen neugegründeten Fonds mit dem Zweck, den Mitgliedern von Feuerwehren auch bei nicht-unfallbedingten Gesundheitsschäden im Feuerwehrdienst eine hundertzprozentige Absicherung zu gewährleisten.

Hierfür wäre ein jährlicher Beitrag zu zahlen. Dieser bemisst sich nach der Anzahl der Einwohner. Je Einwohner werden etwa 0,03 € erhoben.

Für die Gemeinde Brodersby ergäbe sich somit folgende Berechnung, wenn man die Einwohnerzahlen des statistichen Landesamtes für Hamburg und Schleswig-Holstein zum 30.09.2014 zugrunde legt.

685 Einwohner x 0,03 € = 20,55 € Gesamtjahresbeitrag

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigelgten Informationsmaterial der HFUK.



Durch Herrn Steffen und Herrn Stöcks wird der Hintergrund und Notwendigkeit über diesen neugegründeten Fond kurz erläutert.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass eine Beauftragung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK) für die Entschädigung von Feuerwehrmitgliedern für "nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden" im Feuerwehrdienst durch den Bürgermeister vorgenommen werden soll. Der Gesamtjahresbeitrag ist im Haushalt zur Verfügung zu stellen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Antrag des TSV Nordschwansen-Karby auf einen Zuschuss für die Instandsetzung der Flutlichtanlage
Beschlussvorlage - 19/2015

Mit Schreiben vom 29.04.2015 teilt der TSV Nordschwansen-Karby mit, dass der Sportverein nach dem Ausfall der Flutlichtanlage auf dem A- und B-Platz gezwungen war, eine Notreparatur vorzunehmen. Die akute Lage erforderte eine sofortige Instandsetzung, da die Flutlichtanlage am Abend benötigt wurde.

Ein Zuschussantrag für die Instandsetzung der Flutlichtanlage konnte daher nicht im Vorwege gestellt werden.

Der TSV Nordschwansen-Karby bittet im Nachhinein um einen Zuschuss. Die Instandsetzungskosten von 2.300 € waren für den Sportverein erheblich und belasten das Vereinskonto sehr.


Innerhalb der Gemeindevertretung erhebt sich Kritik über die wiederholte Vorgehensweise vom TSV Karby, das nach einer durchgeführten Maßnahme wieder ein Zuschussantrag gestellt wird. Es wurde in einem gemeinsamen Gespräch vereinbart, dass vor der Durchführung die Zuschussanträge, entsprechend nach einem Verteilerschlüssel über die Mitgliederzahl aus den einzelnen Gemeinden, zu stellen sind. Künftig erfolgt keine nachträgliche Bezuschussung mehr.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem TSV Nordschwansen-Karby nachträglich für die Instandsetzung der Flutlichtanlage einen Zuschuss in Höhe von 500,- € zu gewähren. Künftig wird eine nachträgliche Bezuschussung nicht mehr erfolgen. Vom TSV Karby soll der Verteilerschlüssel über die Mitglieder aus den einzelnen Gemeinden nachgereicht werden.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Einwohnerfragestunde

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Herr Lenz von der Einrichtung "Haus Birkenhof" begrüßt. Herr Lenz erläutert kurz seine gestellte Bauvoranfrage und den Hintergrund zum Erwerb einerTeilfläche von der Gemeinde, die zur Zeit als Bolzplatz genutzt wird. Durch den geplanten Bau werden nicht mehr Unterbringungsplätze, als jetzt schon vorhanden sind, geschaffen. Die Zimmer im vorhandenen Gebäude sind Doppelzimmer. Diese sollen zu Einzelzimmern umgebaut werden. Daher wird zusätzliche Fläche für die Unterbringung benötigt.
Von anwesenden Einwohnern wird die Frage gestellt, warum eine zentrale Fläche in der Gemeinde verkauft werden soll. Dieser Platz wird als wertvoll für die Gemeinde bezeichnet, weil dort Feste durchgeführt werden können und Kinder Fußball spielen. Die Gemeinde sollte diese Fläche nicht verkaufen.
Herr Schlömmer teilt mit, dass die Gemeinde über die Fläche keine Kaufverhandlungen geführt oder Zusagen gemacht hat. Grundsätzlich wird kein Bauvorhaben untersagt. Der Bauausschuss hat lediglich den Aufstellungsbeschluss für ein notwendiges Bauleitverfahren befürwortet, welches bei einer Realisierung der Maßnahme notwendig wäre. Es bestehen Überlegungen bei einem anteilgen Verkauf der Fläche von einem benachbarten Grundstück entsprechende Fläche zu kaufen, um beim Bolzplatz keinen Flächenverlust zu haben.
Die anwesenden Einwohner plädieren dafür, die Fläche bzw. anteilige Fläche nicht zu verkaufen.

Es wird vereinbart, eine Informationsveranstaltung zu dem geplanten Bauvorhaben im September durchzuführen. In einem Gespräch vor Ort soll das Vorhaben, insbesondere die Regelung zu der neuen, vom Kreis geforderten, Zufahrt über den Schulwald, erläutert werden. 
Frau Müller weist auf den sehr niedrigen Wasserdruck der letzen Monate in Brodersby hin. Dem Wasserbeschaffungsverband (WBV) ist dieses Problem bekannt. Um das Problem zu lösen,müsste eine Druckerhöhungsstation errichtet werden. Der WBV soll hinsichtlich des Problems und der notwendigen Druckerhöhungsstation angeschrieben werden.

Von einem anwesenden Einwohner wird darum gebeten, die Sitzungstermine auch im Schleiboten veröffentlichen zu lassen.


Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben

Bekanntgaben erfolgen nicht.



Christoph Stöcks  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer