N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby vom 13.10.2015.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schönhagen, Eiskellerweg
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreterin Maren Block
Gemeindevertreter Peter Kühlcke
Gemeindevertreter Michael Mikulsky
Gemeindevertreterin Elsbeth Müller
1. stellv. Bürgermeister Dieter Olma
Gemeindevertreter Helmut Prager
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:
2. stellv. Bürgermeister Michael Sander (entschuldigt )
Gemeindevertreter Björn Steffen (entschuldigt )
Gemeindevertreter Jürgen Thietje (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
5. 1. Änderung für den Bebauungsplan Nr. 8 für den Bereich "Brodersby, Olpenitzer Straße Ost"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 23/2015
6. Qualitätsverbesserung des Ostseeküstenradwanderweges
  Beschlussvorlage - 21/2015
7. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016
  Beschlussvorlage - 22/2015
8. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 26/2015
9. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
  Beschlussvorlage - 24/2015
10. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
  Beschlussvorlage - 25/2015
11. Beschluss über die Ergebnisse der Fremdenverkehrsabgabe für die Jahre 2009 bis 2012
  Beschlussvorlage - 30/2015
12. Weitere Vorgehensweise in Sachen Windkraft
  Beschlussvorlage - 31/2015
13. Integration der Asylbewerber in die Gememeinde Brodersby
14. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Bürgermeister Schlömer beantragt, die Tagesordnung im öffentlichen Sitzungsteil um die Angelegenheit "Weitere Vorgehensweise in Sachen Windkraft" zu erweitern. Frau Müller beantragt, den nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt 15 "Personalangelegenheit", der die Betreuung der Asylbewerber in der Gemeinde Brodersby durch eine Arbeitskraft behandeln sollte, inhaltlich abzuändern, und globaler als "Integration der Asylbewerber in die Gemeinde Brodersby" öffentlich zu beraten.
Herr Mikulsky beantragt, den TOP 5 "Anschaffung einer Stranduhr für die Promenade" von der Tagesordnung abzusetzen, da die Angelegenheit noch nicht wieder im Bauausschuss diskutiert wurde.

Allen drei Anträgen wird einstimmig zugestimmt.

Herr Schlömer beantragt, die bisherigen TOP 14 (Beschlussvorlage 28/2015) und 16 (Beschlussvorlage 29/2015) nicht öffentlich zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters
Herr Bürgermeister Schlömer berichtet über folgende Angelegenheiten:

- Verstärkung der Böschung am Dorfteich
- Ausfall beider Gemeindearbeiter

Er begrüßt Herrn Puls von der PLANET-Gruppe und Herrn Johannsen vom Geotanium, die eine mögliche Nutzung des Seesterns in Form von Gastronomie und geologischen Erlebnisraum vorstellen.

Des Weiteren informiert er über ein mit Herrn Lenz, Birkenhof, geführtes Gespräch, in dem dieser mitteilt, dass es keine Änderungen hinsichtlich der "Alten Wache" und "Haus um die Ecke" geben wird. In diesem Zusammenhang verweist Herr Schlömer auf die geplante Informationsveranstaltung zu den dort geplanten Maßnahmen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 5. 1. Änderung für den Bebauungsplan Nr. 8 für den Bereich "Brodersby, Olpenitzer Straße Ost"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 23/2015

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.07.2015 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 gefasst. Ziel der Bauleitplanung ist die Anpassung der Außenwandmaterialien für Carports, Geräteschuppen sowie für Giebeldreiecke an den Hauptgebäuden.

Herr Thomsen trägt in Vertretung für Herrn Mikulsky die Gründe für die Änderung der B-Plans vor.

Beschluss:

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet "Brodersby, Olpenitzer Straße Ost" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt/ mit folgenden Änderungen gebilligt:
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Michael Mikulsky

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Qualitätsverbesserung des Ostseeküstenradwanderweges
Beschlussvorlage - 21/2015

Der Ostseeküstenradwanderweg (OKR) ist einer der meistbefahrenen deutschen Radfernwege. Er führt in Schleswig-Holstein über 442 km von Lübeck bis Flensburg und davon gut 30 km durch das Amt Schlei-Ostsee. Von Eckernförde bis Damp führt er entlang des Radweges an der L 26. Dieser Radweg befindet sich derzeit in einem desolaten Zustand. Außerdem ist die Ostsee über eine große Wegstrecke (anders als der Name des Radweges vermuten lässt) nicht erlebbar. In Zusammenarbeit mit der Ostseefjord Schlei GmbH und den Bürgermeistern der Gemeinden entlang der westlichen Eckernförder Bucht wurden daher 2 Maßnahmen zur regionalen Qualitätssicherung des OKR mit Landtagsabgeordneten, Vertretern von Naturschutzverbänden sowie der zuständigen Behörden und Grundbesitzern thematisiert. Erstens: Die Sanierung des Radweges entlang der L 26, die zwischenzeitlich vom zuständigen Ministerium zugesagt wurde. Zweitens: Die Verlegung des Radweges von Damp nach Kappeln soweit wie möglich an die Ostsee. Im Amt Schlei-Ostsee wären hiervon die Gemeinden Brodersby, Dörphof und Damp betroffen. Der OKR wird derzeit aus Waabs kommend vor dem Ostseebad Damp in Richtung der Ortschaften Dörphof und Karby von der Ostsee weggeführt, um anschließend in Schönhagen wieder einen kurzen Abschnitt in Ostseenähe zu verlaufen. Hier besteht die Überlegung, den OKR als Alternativroute ab dem Entdeckerbad in Damp direkt an der Ostsee entlang zu führen, so dass er am Campingplatz Schubystrand vorbei und durch das Naturschutzgebiet Schwansener See führen würde. Dieser Weg steht bereits Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung - eine Ausweisung für den OKR ist derzeit jedoch nicht möglich, da der Pflegezustand dieses nicht zulässt. Hierfür wäre eine maßvolle (wassergebundene) Herrichtung und eine laufende Unterhaltung des Weges für die Nutzung als Wander- und Radweg in einer Mindestbreite von zwei Metern mit einem Belag, der eine Befahrbarkeit auch bei längeren Trocken- oder Regenperioden ermöglicht, erforderlich. Für eine entsprechende Entwurfsplanung in Abstimmung mit sämtlichen Beteiligten sowie die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für eine evt. Maßnahmenumsetzung mit einer Kostenschätzung sind höchstens 4.000,00 € zu veranschlagen, welche auf die drei Gemeinden aufzuteilen wären. Zuschüsse können für die Entwurfsplanung nicht eingeworben werden. In Abhängigkeit vom Planungsergebnis müssen für eine evt. Umsetzung der Maßnahme sodann Fördermöglichkeiten abgeklärt werden.

Herr Mikulsky erläutert kurz die Empfehlung aus dem Bauausschuss, den See bei einer wachsenden Zahl von Touristen, umfahren zu lassen. Herr Schlömer berichtet über aktuelle Informationen , dass ein Umfahren des Sees nicht geplant ist. Frau Schwartz-Sander empfiehlt aufgrund aufkommender Bedenken durch die aktuelle Information, der Beschlussempfehlung zu folgen, der Empfehlung trotzdem zu entsprechen, da diese eine Prüfung beider Trassen beinhaltet.

Beschluss:

Die Gemeinde beteiligt sich mit einem Drittel an den Planungskosten in Höhe von höchstens 4.000,00 €. Die Trassenführung von Damp kommend über Schubystrand, Schuby, Karlberg, Lückeberg nach Schönhagen und umgekehrt soll auch geprüft werden.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016
Beschlussvorlage - 22/2015
Die Hundesteuersatzung (mit allen Nachtragssatzungen) der Gemeinde Brodersby verliert im Januar 2016 gemäß § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Daher ist zum 01.01.2016 eine neue Hundesteuersatzung zu erlassen.

Inhaltlich wurde die Satzung entsprechend der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung überarbeitet.

Auf Besonderheiten wird im folgenden hingewiesen (in der Satzung kursiv gedruckt):

§ 6 Abs. 1 Buchstabe d und Abs.2:
Aufgrund des ab 01.01.2016 gültigen Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) kann die Gemeinde die Hundesteuer für Hunde ermäßigen, deren Halter/innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HundeG abgelegt haben.

Es steht - wie bei den weiteren Ermäßigungen auch - im Ermessen der Gemeinde, ob sie mit einer Steuerermäßigung um die Hälfte der Jahressteuer einen Anreiz für den Erwerb der Sachkunde für das Halten von Hunden schaffen will.

Welche finanziellen Auswirkungen eine entsprechende Ermäßigung hätte, ist schwer einschätzbar, da eine Prognose über die Zahl abzulegender Sachkundeprüfungen nicht möglich ist.

§ 11 Abs. 2:
Grundsätzlich wird die Hundesteuer in Vierteljahresraten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Das führt bei Hundehaltern, die nicht gleichzeitig Grundbesitzabgaben zahlen, zu niedrigen Einzelfälligkeiten, die bei Nichtzahlung erheblichen Verwaltungsaufwand in Hinblick auf Mahnungen und Vollstreckungen verursachen.
Deswegen enthält der Entwurf der Satzung in § 11 Abs. 2 das Fälligwerden der Hundesteuer in einem Jahresbetrag am 15.05. Dadurch würden die Mahn- und Vollstreckungsgebühren für den säumigen Steuerzahler und der Aufwand für die Verwaltung gleichzeitig reduziert.

Hinweis zu
§ 4 Abs.1:
Die Steuersätze wurden zuletzt zum 01.01.2012 erhöht:
  • für den ersten Hund von bisher 30 € auf 40 € pro Jahr
  • für den zweiten Hund von bisher 40 € auf 55 € pro Jahr
  • für jeden weiteren Hund von bisher 50 € auf 65 € pro Jahr

Eine Veränderung der Steuersätze steht im Ermessen der Gemeinde Brodersby.
Frau Schwartz-Sander erläutert kurz den Hintergrund zum Erlass einer neuen Hundesteuersatzung und die Empfehlung aus dem Bauausschuss.
Frau Müller schlägt vor, da eine Steuerermäßigung bei Vorliegen einer theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung nach dem Hundegesetz im Finanzausschuss abgelehnt wurde, in diesen Fällen eine Steuerbefreiung in die Satzung aufzunehmen.

Da der Vorschlag von Frau Müller der weitergehendere ist, wird über diesen zuerst abgestimmt. Auf den Vorschlag von Frau Müller entfallen 1 Ja-Stimme, 5 Nein-Stimmen, bei 3 Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Beschluss:
Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 04.08.2015 mit folgender Änderung beschlossen:

§ 6 Absatz 1 Buchstabe d wird ersatzlos gestrichen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 26/2015
Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen ist. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurden die bisherigen Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gem. Entwurf zu beschließen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
Beschlussvorlage - 24/2015
Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindvertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt.

Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt.
Herr Schlömer und Herr Olma erläutern den Zweck eines Breitbandzweckverbandes und die Planung zur Breitbandversorgung im Amtsgebiet.

Beschluss:
Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
Beschlussvorlage - 25/2015
Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt.

Beschluss:
Die Verbandssatzung wird beschlossen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Beschluss über die Ergebnisse der Fremdenverkehrsabgabe für die Jahre 2009 bis 2012
Beschlussvorlage - 30/2015

Gemäß § 5 Abs. 2 der Fremdenverkehrsabgabesatzung der Gemeinde Brodersby ist der zu verteilenden Anteil an den Aufwendungen der Gemeinde Brodersby jährlich berechnen und durch die Gemeindevertretung zu bestätigen. Die Berechnung anhand der Abschlussergebnisse sind bisher unterblieben und werden hiermit nachgeholt.

In den Jahren 2009 bis 2012 haben sich im Bereich der Fremdenverkehrsabgabe folgende Überschüsse bzw. Defizite ergeben:

2009: +41,82 €
2010: - 30,52 €
2011: -879,93 €
2012: -3.119,51 €

Die genaue Darstellung der Ergebnisse ergibt sich aus den der Vorlage beigefügten Abrechnungsunterlagen.

Diese Ergebnisse sind in Bezug auf das Gesamtvolumen der Fremdenverkehrsabgabe derart geringfügig, dass auf eine Veränderung der bisher bestehenden Kalkulationen verzichtet werden kann. Einen Nachteil für den einzelnen Abgabenschuldner ergibt sich daraus nicht, da bei einer Übernahme der Ergebnisse in die Folgekalkulationen die Abgabe lediglich geringfügig angestiegen wäre.


Beschluss:

Die Ergebnisse der Jahre 2009 bis 2012 werden beschlossen. Gleichzeitig wird aufgrund der Geringfügigkeit auf eine Veränderung der bisher bestehenden Kalkulationen verzichtet.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Weitere Vorgehensweise in Sachen Windkraft
Beschlussvorlage - 31/2015
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.07.2015 wurde über einen Antrag der demIni zum zukünftigen Umgang mit Windkraft in der Gemeinde Brodersby beraten. Inhaltlich wird hierzu auf die Beschlussvorlage Nr. 10/2015 verwiesen.
Im Ergebnis wurde beschlossen, dass die Angelegenheit noch einmal an den Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss verwiesen wird. Ziel ist, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage, eine rechtssichere Beschlussfassung vorzubereiten.

Zum aktuellen Sachstand kann mitgeteilt werden, dass mit Datum vom 26.08.2015 der aktuellste Beratungserlass veröffentlicht wurde. Dieser trifft umfassende Aussagen zur Ansiedlung von Windkraftanlagen (einschl. Repowering). Der Landesentwicklungsplan, der bisher die Voraussetzungen hierfür definiert hat, wurde inzident mit dem OVG Urteil für unwirksam bewertet. Dies hat das Land S.-H. dazu veranlasst mit Planungserlass vom 23.06.2015 die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes S.-H. 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) für die Planungsräume I bis III auf den Weg zu bringen. In diesem Erlass werden auch die harten und weichen Ausschlusskriterien definiert.
Die Erlasse und weitere Ausführungen können unter
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/landesplanung_raumordnung/windeignungsflaechen_ausweisung/landesplanung_windenergie_planungserlass.html#tabs1911212-tab-1
eingesehen werden.

Legt man die derzeitige Sach- und Rechtslage zu Grunde, werden aus Sicht der Verwaltung folgende Möglichkeiten aufgezeigt:
 
  1. Die Gemeinde gibt gegenüber der Staatskanzlei eine Eigenerklärung ab, in der Sie klar zum Ausdruck bringt, dass sie keine Eignungsflächen für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet vorhalten möchte und darüber hinaus einem Repowering außerhalb von Eignungsflächen nicht zustimmen wird. Dies kann insoweit nicht rechtssicher erfolgen, als das es aktuell noch keine abschließenden rechtlichen Rahmenbedingen hierfür gibt.  Diese Erklärung kann von der Gemeinde, gerne auch mit Unterstützung der Verwaltung, erarbeitet werden. Bindend wird diese aber nicht sein. Sie wird lediglich den aktuellen politischen Standpunkt der Gemeinde zum Ausdruck bringen.
  1. Im Rahmen der o. g. Teilfortschreibung werden alle Gemeinden formal beteiligt. Es liegen dann konkrete Planentwürfe vor, zu denen sich die Gemeinde positionieren kann. In diesem Verfahren sind dann die notwendigen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken vorzutragen.
  1. Die Gemeinde bedient sich zur Erarbeitung einer Stellungnahme der Unterstützung eines/r Fachjuristen. Die Kosten betragen hierfür zwischen 230,00 bis 250,00 €/Std. zzgl. MwSt.
Herr Mikulsky erläutert die Hintergründe, warum die Gemeinde eine Erklärung gegenüber dem Land abgibt, dass sie keine Eignungsflächen in der Gemeinde für Windenergieanlagen vorhalten sowie ein Repowering außerhalb von Eignungsflächen ebenfalls nicht befürworten wird. Des Weiteren erfolgt eine Erläuterung, warum die Gemeinde die Notwendigkeit sieht, diese vorzeitig abzugeben. Herr Mikulsky stellt aber auch dar, dass die Gemeinde nicht gegen erneuerbare Energien ist. Die Gemeinde will der Gefahr der Maßlosigkeit beim Bau von Windernergieanlagen vorbeugen.
Herr Schlömer weist darauf hin, dass diese Willensbekundung keinen rechtlichen Bestand hat. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, wie folgt vorzugehen:

Die Gemeinde gibt gegenüber der Staatskanzlei eine Eigenerklärung ab, in der sie klar zum Ausdruck bringt, dass sie keine Eignungsflächen für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet vorhalten möchte und darüber hinaus einem Repowering außerhalb von Eignungsflächen nicht zustimmen wird.
Für die Erarbeitung soll ein Fach- / Arbeitsausschuss, bestehend aus Vertretern aller Fraktionen der Gemeinde, gegründet werden. Ein mögliches Ergebnis, bzw. der dann momentan herrschende Stand der Arbeit, soll in der GV im Dezember der Gemeinde vorgetragen werden.
Der Fach- / Arbeitsausschuss besteht aus:
  • Herrn Mikulsky für die DEMINI
  • Herrn Thietje für die CDU
  • Herrn Kühlcke für die SPD
sowie dem Bürgermeister, der ebenfalls eingeladen wird.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Integration der Asylbewerber in die Gememeinde Brodersby
Frau Müller berichtet über das Tätigkeitsfeld des Willkommenskreises-Höxmark (WKK). Hierzu verteilt sie ein Schreiben, welches an die vier Gemeinden (Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark) der Kirchengemeinde Karby gerichtet ist. Sie schildert die Entwicklung, die die Personen seit ihrer Ankunft in der Gemeinde gemacht haben sowie der Betreuung von Jugendlichen, die außerhalb der Gemeinde untergebracht sind, aber verständlicher Weise den Kontakt zu ihren Landsleuten suchen.
Die Arbeit des WKK wird öffentlich dargestellt, um mehr praktische und finanzielle Unterstützung zu erhalten. Es wurden für bestimmte Aufgabenbereiche Arbeitsgruppen gebildet, die sich um die unterschiedlichen Angelegenheiten der Asylbewerber kümmern. Der WKK hat z.B. eine To-Do-Liste, was alles berücksichtigt werden muss, wenn die Aufenthaltsgenehmigung vorliegt, eine Dolmetscherliste und eine Liste über die beruflichen Qualifikationen der einzelnen Flüchtlinge aufgestellt. Aber die Arbeit der WKK umfasst viele Bereiche aus dem Alltag der Flüchlinge. Sie bittet um Hilfe der 4 Gemeinden bei der Beschäftigung der Flüchtlinge. Hier bestehe vielleicht die Möglichkeit bei den Feuerwehren, dem Sportverein oder sonstigen Institutionen. Es wird seitens des WKK gewünscht, einen Termin mit den 4 Gemeinden und Institutionen zwecks Abstimmung der Integration bzw. Beschäftigung der Asylbewerber zu vereinbaren.
Weiter wird der schwierige Besuch der Schulen, an denen Deutsch als zweite Fremdsprache (DaZ) unterrichtet wird, dargestellt. Herr Olma bittet Herrn Schlömer als Kreistagsabgeordneten, dieses Thema bitte auf Kreisebene zu diskutieren. Bisher müssen diese nach Sterup und Eckernförde fahren. Herr Schlömer schildert die Situation des Kreises hinsichtlich der Zahl der Asylbewerber. Er informiert darüber, dass auch Personen für Vormundschaften für Jugendliche und Kinder gesucht werden. Ein Einsatz von Asylbewerbern in der Feuerwehr wird schwierig gesehen, da hierfür die deutsche Sprache gut beherrscht werden muss. Dazu kommt die teure Einkleidung von 1.300,- € pro Kamerad.
Frau Müller infomiert über ein Fest am kommenden Donnerstag in Karby, welches mit den Asylbewerbern organisiert wird, deren Wunsch es auch war, ein solches zu veranstalten.

zu TOP 14. Einwohnerfragestunde
Es wird angefragt, ob es einen Verteilungsschlüssel für die Flüchtlinge innerhalb des Amtes gibt.
Herr Schlömer informiert darüber, dass es einen solchen Schlüssel nicht gibt, aber eine ausgewogene Verteilung angestrebt wird. Letztendlich kommt es darauf an, wo das Amt Unterkünfte anmieten kann.

Es wird die Arbeit des Willkommenskreises-Höxmark hervorgehoben und darum gebeten, diesen aufgrund des gestiegenen Aufwands bei der Betreuung der Flüchtlinge seitens der Gemeinde mehr zu unterstützen.

Aufgrund der Anregung eines Bürgers wird zugesagt, bei der Erklärung ans Land hinsichtlich der Windenergieanlagen auf eine Kapazitätsbemessung für Schleswig-Holstein hinzuweisen. Es soll nicht mehr Energie durch diese Anlagen produziert werden, wie Schleswig-Holstein benötigt. Dadurch könnte die Zahl der Windenergieanlagen begrenzt werden.

Seitens der Bürger wird die Durchführung einer Informationsveranstaltung zu den Veränderungen im Bereich des Birkenhofes in Brodersby begrüßt. Es wird darum gebeten, dass die Gemeinde zu den einzelnen Punkten im Rahmen der dort geplanten Maßnahmen klare Stellung bezieht. Herr Schlömer teilt mit, dass die Gemeinde hierzu noch keine Beschlüsse gefasst und keine Zusagen gemacht hat. Bei den dort wohnenden Personen handelt es sich aber auch um Bürger der Gemeinde Brodersby, die teilweise schon über Jahre in der Gemeinde wohnen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgaben
Es erfolgen keine Bekanntgaben.


Christian Schlömer  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer