Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus, Drasberger Weg 2a, 24398 Brodersby |
Beginn der Sitzung: | 18.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.10 Uhr |
Gemeindevertreterin Maren Block |
Gemeindevertreterin Elsbeth Müller |
1. stellv. Bürgermeister Dieter Olma |
Gemeindevertreter Helmut Prager |
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander |
Gemeindevertreter Björn Steffen |
Gemeindevertreter Jürgen Thietje |
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen |
Bürgermeister Christian Schlömer (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter Peter Kühlcke (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter Michael Mikulsky (entschuldigt ) |
2. stellv. Bürgermeister Michael Sander (entschuldigt ) |
Amtsdirektor Gunnar Bock |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht des Bürgermeisters |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung |
5. | Zuschussantrag der Angelner Eisenbahn Gesellschaft für einen Schwellenwechsel |
Beschlussvorlage - 35/2015 | |
6. | 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Schloss Schönhagen" |
6.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 36/2015 | |
6.2 | Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Schloss Schönhagen" sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 37/2015 | |
7. | Zukünftiger Umgang mit Windkraft in der Gemeinde Brodersby |
Beschlussvorlage - 40/2015 | |
8. | Straßenausbau Drasberger Weg |
Beschlussvorlage - 42/2015 | |
9. | 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Brodersby |
Beschlussvorlage - 27/2015 | |
10. | Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby, Ortsteil Schönhagen (Gebührensatzung) |
Beschlussvorlage - 46/2015 | |
11. | Jahresabschlüsse des Kurbetriebes Schönhagen für die Wirtschaftsjahre 2011-2013 |
Beschlussvorlage - 51/2014 | |
12. | Jahresabschluss des Kurbetriebes Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2014 |
Beschlussvorlage - 38/2015 | |
13. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2015 |
Beschlussvorlage - 43/2015 | |
14. | Erlass Haushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 39/2015 | |
15. | Einwohnerfragestunde |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
20. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der 1. stellv. Bürgermeister Dieter Olma eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Er teilt mit, dass Bürgermeister Schlömer kurzfristig krankheitsbedingt ausfällt. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die TOP 16 bis 19 werden nicht öffentlich behandelt.
|
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Bericht des Bürgermeisters |
Der Bürgermeister
|
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.
|
zu TOP 5. | Zuschussantrag der Angelner Eisenbahn Gesellschaft für einen Schwellenwechsel |
Beschlussvorlage - 35/2015 Die Angelner Dampfeisenbahn gehört zu den touristischen Highlights der Schleiregion mit einem Alleinstellungsmerkmal. Seit nunmehr 40 Jahren rollt die Museumsbahn auf der Eisenbahnstrecke zwischen Kappeln und Süderbrarup und befördert bis zu 15.000 Fahrgäste im Jahr. Der Erhalt der kreiseigenen Eisenbahninfrastruktur war in den vergangenen Jahren immer eine Gemeinschaftsaufgabe des Kreises, der Ämter, Gemeinden und der Stadt Kappeln. Es wird jedoch immer schwieriger, diese Aufgabe zu bewältigen. Da auch die Region Schwansen von der Angelner Dampfeisenbahn profitiert, muss die Finanzierung auf weitere Träger verteilt werden, um diese Aufgabe zu bewältigen. Unter diesem Aspekt stellt die Angelner Eisenbahn Gesellschaft einen Förderantrag, der dieser Vorlage beigefügt ist und bittet um finanzielle Unterstützung.
|
Beschluss: Es wird beschlossen, der Angelner Eisenbahn Gesellschaft keinen Zuschuss für die Erneuerung der Schwellen zu gewähren.
|
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Schloss Schönhagen" |
zu TOP 6.1 | Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 36/2015 Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Schloss Schönhagen" der Gemeinde Brodersby und die Begründung haben in der Zeit vom 22.05.2015 bis zum 23.06.2015 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 15.05.2015 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
|
Beschluss: Abwägungsbeschlüsse Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Schloss Schönhagen" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)
|
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6.2 | Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Schloss Schönhagen" sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 37/2015 Siehe Beschlussvorlage 36/2015.
|
Beschluss: Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Schloss Schönhagen" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Schloss Schönhagen" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 für das Gebiet "Schloss Schönhagen" in Kraft.
|
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Zukünftiger Umgang mit Windkraft in der Gemeinde Brodersby |
Beschlussvorlage - 40/2015 Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.10.2015 wurde beschlossen, eine Eigenerklärung der Gemeinde Brodersby gegenüber der Staatskanzlei zur geplanten Ausweisung von Vorrang-/ Eignungsflächen für Windkraft abzugeben. In der Eigenerklärung soll klar zum Ausdruck gebracht werden, dass keine Flächen für Windkraft im Gemeindegebiet vorgehalten werden sollen und darüber hinaus einem Repowering außerhalb von Eignungsflächen nicht zugestimmt wird. Für die Erarbeitung der Stellungnahme wurde ein Arbeitsausschuss gegründet, der die Ergebnisse vortragen wird.
|
Die vorliegende Stellungnahme wurde von einem Arbeitsausschuss erarbeitet. Naturschutzrechtliche Themen wurden nach Erörterung mit Naturschutzverbänden bewertet. Der 1. stellv. Bürgermeister stellt fest, dass die Gemeinde nicht grundsätzlich gegen regenerative Energien sei. Durch die vorhandenen Windkraftanlagen und die Flächenphotovoltaikanlage habe man bereits einen umfassenden Beitrag zur Energiewende geleistet. Zahlreiche Haushaltsmittel würden in den Tourismus fließen. Eine Ausdehnung der Windkraftnutzung würde diesen Belangen entgegenstehen. Abschließend sei festzuhalten, dass diese Eigenerklärung der Gemeinde keine verbindliche Rechtsgrundlage darstellen würde. Es soll jedoch bereits frühestmöglich im Verfahren zur Fortschreibung der Regionalpläne der politische Standpunkt der Gemeinde dargelegt werden.
|
Beschluss: Es wird beschlossen, die vom Arbeitsausschuss vorbereitete Stellungnahme an die Staatskanzlei - mit der Bitte um Beachtung - weiterzuleiten.
|
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Straßenausbau Drasberger Weg |
Beschlussvorlage - 42/2015 Vor einigen Jahren hat die Gemeinde Brodersby beim Kreis Rendsburg-Eckernförde einen Antrag auf Bezuschussung einer sogenannten Deckenerneuerung des Drasberger Wegs von Brodersby bis Höxmark gestellt. Die Gemeindestraße hat die interne Bezeichnung GIK 4. Die Bezeichnung "Deckenerneuerung" beinhaltet eine Verstärkung mittels einer Profilierung aus Asphalttragschichtmaterial sowie einer neuen Asphaltdecke. Wie bereits hinlänglich beraten, kann ein schlichtes Erneuern der Asphaltdecke aus technischen Gründen mit Nichten empfohlen werden. Überdies würde diese Bauweise auch nicht bezuschusst werden. Nunmehr hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde telefonisch bei Herrn Andresen angefragt, ob in der Gemeinde Brodersby die Deckenerneuerung in 2016 durchgeführt werden soll. Aufgrund der Rangfolge der Antragseingänge kann eine Bezuschussung in 2016 in Aussicht gestellt werden. Die Zuschussquote liegt bei 55 % auf die Nettobaukosten.Zum Zeitpunkt der Antragstellung in 2012 wurden 210.000 € Baukosten geschätzt. Der Bürgermeister hat die Gremien der Gemeinde gebeten, zu beraten, ob ein Straßenausbau durchgeführt werden soll. Sofern dieses der Fall sein sollte, wären zweifelsohne Ausbaubeiträge zu erheben. Dazu bedürfte es dann zunächst der Einführung einer Straßenausbaubeitragssatzung. Die aus FAG- und / oder GVFG stammenden Zuschussmittel würden den beitragsfähigen Aufwand nicht mindern und würden daher lediglich den Haushalt der Gemeinde entlasten.
|
Beschluss: Es wird beschlossen, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde zu melden, dass ein Straßenausbau der GIK 4 durchgeführt werden soll. Da der Kreis die Verteilung der zur Verfügung stehenden Zuschussmittel aus Landes- und Bundesmitteln sicher planen muss, ist der Gemeinde bewusst, dass diese Meldung eine gewisse Verbindlichkeit besitzt. Über die Finanzierung und die Aufstellung einer Ausbaubeitragssatzung wird zu Beginn des Jahres 2016 gesondert beraten.
|
Ja-Stimmen | :0 |
Nein-Stimmen | :8 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 9. | 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Brodersby |
Beschlussvorlage - 27/2015 Da der frühere Preisindex durch hinzukommen der neuen Bundesländer nicht mehr fortgeschrieben wird, wurde seinerzeit empfohlen, den Hochrechnungsfaktor in den Satzungen auf den Stand Oktober 1998 festzuschreiben. Nunmehr erfolgt wieder durch das Statistische Bundesamt eine Ermittlung eines Preisindexes der Lebenshaltungskosten für das gesamte neue Bundesgebiet ab Januar 1995. Durch die Rechtsprechung wird nunmehr nicht beanstandet, dass die Berechnung des Hochrechnungsfaktors in zwei Schritten erfolgt. Von 1964 bis 1995 nach den Ermittlungen des Statistischen Landesamtes und von 1995 bis zum Oktober des Vorjahres nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes. Es kann also wieder zu einer jährlichen Berechnung des Hochrechnungsfaktors zurückgekehrt und dieses in der Satzung dementsprechend abgebildet werden. Der vorgelegte Satzungsentwurf berücksichtigt dieses. Die Mehreinnahmen werden sichdurch diese Änderung auf ca. 22.500 € belaufen.
|
Beschluss: Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Brodersby wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
|
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erlass einer III. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby, Ortsteil Schönhagen (Gebührensatzung) |
Beschlussvorlage - 46/2015 Aufgrund gestiegener Kosten und geringerer Wasserverbräuche wurde eine Neukalkulation der Gebühren für die Ortsentwässerung erforderlich. Diese ergibt einen absoluten Abwasserpreis von 4,48 € pro m³ Abwasser. Aufgeteilt auf Grundgebühren und Zusatzgebühren für Schmutzwasser ergeben sich folgende Beträge: Grundgebühr: Wasserzähler bis 2,5 qn 180,00 € / jährlich bis 6 qn 360,00 € / jährlich bis 10 qn 1.080,00 € / jährlich bis 50 qn 8.100,00 € / jährlich Zusatzgebühr pro m³ Abwasser 2,90 € Niederschlagswassergebühr pro qm 0,45 €/ jährlich.
|
Beschluss: Die III. Nachtragssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brodersby, Ortsteil Schönhagen (Gebührensatzung) wird beschlossen.
|
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Jahresabschlüsse des Kurbetriebes Schönhagen für die Wirtschaftsjahre 2011-2013 |
Beschlussvorlage - 51/2014 Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DanRevision GmbH, Flensburg-Handewitt, hat die Jahresabschlüsse des Kurbetriebes Schönhagen für die Wirtschaftsjahre 2011-2013 erstellt und die Berichte über die Prüfung vorgelegt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus denBerichten. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby muss nunmehr die Jahresabschlüsse in der geprüften Fassung unverändert feststellen. Diverse Fragen wurden mit der DanRevision geklärt.
|
Beschluss: Durch Beschluss werden die Jahresabschlüsse 2011-2013 des Kurbetriebs Schönhagen der Gemeinde Brodersby in der nunmehr vorgelegten geprüften Fassung festgestellt.
|
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Jahresabschluss des Kurbetriebes Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2014 |
Beschlussvorlage - 38/2015 Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rades, Kiel, hat den Jahresabschluss des Kurbetriebes Schönhagen für die Wirtschaftsjahre 2014 erstellt und den Bericht über die Prüfung vorgelegt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Bericht. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby muss nunmehr den Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert feststellen.
|
Beschluss: Durch Beschluss wird der Jahresabschluss 2014 der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby in der geprüften Fassung unverändert festgestellt. Der Jahresverlust in Höhe von 23.214,12 EUR wird durch die Gemeinde ausgeglichen.
|
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2015 |
Beschlussvorlage - 43/2015 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben beieinzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2015 und ein Nachtragshaushaltsplan 2015 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.
|
Änderungen des Finanzausschusses wurden eingearbeitet.
|
Beschluss: Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 werden beschlossen.
|
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Erlass Haushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 39/2015 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
|
Änderungen des Finanzausschusses wurden eingearbeitet.
|
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016, das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019, der Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2016 unddie nachfolgende Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2016 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 1.332.300,00 EUR in der Ausgabe auf 1.332.300,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 648.200,00 EUR in der Ausgabe auf 648.200,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,-- EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 2,0 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 % 2. Gewerbesteuer 310 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,00 EUR. § 5 Als Anlage gilt der Stellenplan. Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2016 Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 16.12.2015 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016festgestellt:
|
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Einwohnerfragestunde |
Diverse Einwohnerfragen werden erörtert bzw. beantwortet.
|
ab hier abwesend: | Herr Helmut Prager |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 20. | Bekanntgaben |
Es ist keine Öffentlichkeit mehr zugegen.
|
Gunnar Bock | Dieter Olma |
Protokollführer | 1. stellv. Bürgermeister |