N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby vom 15.03.2016.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Drasberger Weg 2a, 24398 Brodersby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.41 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreterin Maren Block
Gemeindevertreter Peter Kühlcke
Gemeindevertreterin Elsbeth Müller
1. stellv. Bürgermeister Dieter Olma
Gemeindevertreter Helmut Prager
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Gemeindevertreter Jürgen Thietje
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Michael Mikulsky (entschuldigt )
2. stellv. Bürgermeister Michael Sander (entschuldigt )
Gemeindevertreter Björn Steffen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
5. Wahl eines/einer Vertreters/Vertreterin für den Wasserbeschaffungsverband Nordschwansen
6. Vorstellung der Entwurfsplanung zum Neubau Feuerwehrgerätehaus Schönhagen
  Beschlussvorlage -
7. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Am Mittelkamp – Am Brekenbarg" OT Schönhagen
7.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 1/2016
7.2 Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Am Mittelkamp – Am Brekenbarg" OT Schönhagen sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 2/2016
8. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Schönhagen, südlich Schloßstraße"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 8/2016
9. Bebauungsplan Nr. 13 für den Bereich "Schönhagen, südlich Schloßstraße"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 7/2016
10. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 14 für den Bereich "Haus Birkenhof - Am Schulwald"
  Beschlussvorlage - 11/2016
11. Weiteres Vorgehen zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet "Schönhagen zwischen Schloßstraße und Eiskellerweg"
  Beschlussvorlage - 3/2016
12. Erschließung Feuerwehrgerätehaus Schönhagen und Bebauungsplan Nr. 13 "Schönhagen südlich Schloßstraße"
  Beschlussvorlage - 4/2016
13. Anschaffung einer Stranduhr für die Promenade
  Beschlussvorlage - 20/2015
14. Zuschuss für den Helferkreis Nordschwansen
  Beschlussvorlage - 6/2016
15. Zuschussantrag des Schützenvereins Nordschwansen-Dörphof für eine elektronische Trefferauswertung
  Beschlussvorlage - 9/2016
16. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 12/2016
17. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
23. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Bürgermeister Schlömer beantragt folgende Änderungen der Tagesordnung:
  • Absetzen TOP 6 "Vorstellung der Entwurfsplanung zum Neubau Feuerwehrgerätehaus Schönhagen"
  • Neuaufnahme TOP "Genehmigung von 5 Stellplätzen für Wohnmobile im Eiskellerweg" (unter Ausschluss der Öffenlichkeit)

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Schlömer spricht in seinem Bericht folgende Punkte an:
  • Anschaffung neuer Kommunalschlepper
  • Stellenausschreibung Gemeindearbeiter

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 5. Wahl eines/einer Vertreters/Vertreterin für den Wasserbeschaffungsverband Nordschwansen
Für den ausgeschiedenen Gemeindevertreter Norbert Kummer-Schmidt ist ein Nachfolger als Mitglied in die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Nordschwansen zu wählen. Das Vorschlagsrecht hat die SPD-Fraktion. Diese schlägt Michael Sander vor.

Die Gemeindevertretung wählt Michael Sander zum Mitglied in die Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Nordschwansen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Vorstellung der Entwurfsplanung zum Neubau Feuerwehrgerätehaus Schönhagen
Abgesetzt

zu TOP 7. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Am Mittelkamp – Am Brekenbarg" OT Schönhagen

zu TOP 7.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 1/2016
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Am Mittelkamp – Am Brekenbarg" OT Schönhagen der Gemeinde Brodersby und die Begründung haben in der Zeit vom 16.11.2015 bis zum 18.12.2015 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 15.10.2015 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Am Mittelkamp – Am Brekenbarg" OT Schönhagen abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.2 Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Am Mittelkamp – Am Brekenbarg" OT Schönhagen sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 2/2016
Siehe Beschlussvorlage 01/2016.

Beschluss:
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Am Mittelkamp – Am Brekenbarg" OT Schönhagen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Am Mittelkamp – Am Brekenbarg" OT Schönhagen durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Am Mittelkamp – Am Brekenbarg" OT Schönhagen in Kraft.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Schönhagen, südlich Schloßstraße"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 8/2016
Der Aufstellungsbeschluss für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 11.05.2011 gefasst. Der Entwurf dieses Planes sowie die Begründung haben in der Zeit vom 15.02.2012 bis zum 16.03.2012 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Naturschutzverbänden erfolgte mit Schreiben vom 24.01.2012 und fand ebenfalls in der Zeit vom 15.02.2012 bis zum 16.03.2012 statt. Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 15.05.2012 von der Gemeindevertretung beschlossen. Die Genehmigung des Innenministeriums erfolgte am 22.11.2012. Nach Rücksprache mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, sollte die erneute öffentliche Beteiligung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB) sowie der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und die Durchführung der daran anschließenden Verfahrensschritte wiederholt werden. Der Vorhabenträger ist hierüber bereits in Kenntnis gesetzt worden. Somit ist nun der erneute Entwurfs- und Auslegungsbeschluss auf den Weg zu bringen.

Beschluss:
  1. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Schönhagen, südlich Schloßstraße" und die Begründung werden gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.
  3. Es ist eine 1. Änderung des Kostenerstattungsvertrages, bezüglich der zusätzlich anfallenden Kosten, vorzunehmen.
  4. Die Auslegung des Bauleitplanes soll erst erfolgen, nachdem der notwendige Erschließungsvertrag zwischen Vorhabenträger und Gemeinde vorabgestimmt ist.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bebauungsplan Nr. 13 für den Bereich "Schönhagen, südlich Schloßstraße"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 7/2016
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 13 wurde am 11.05.2011 gefasst. Der Entwurf dieses Planes sowie die Begründung haben in der Zeit vom 15.02.2012 bis zum 16.03.2012 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wurde am 15.05.2012 von der Gemeindevertretung beschlossen. In der Regel soll der Bebauungsplan innerhalb von zwei Jahren nach Satzungsbeschluss bekannt gemacht werden. Dies ist bisher nicht erfolgt, da sich die Umsetzung der Erschließung verzögerte und der Erschließungsvertrag bisher nicht abgeschlossen werden konnte. Nach Rücksprache mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, sollte die erneute öffentliche Beteiligung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch - BauGB) sowie der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und die Durchführung der daran anschließenden Verfahrensschritte wiederholt werden. Der Vorhabenträger ist hierüber bereits in Kenntnis gesetzt worden. Somit ist nun der erneute Entwurfs- und Auslegungsbeschluss auf den Weg zu bringen.

Beschluss:
  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 für das Gebiet "Schönhagen, südlich Schloßstraße" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.
  3. Es ist eine 1. Änderung des Kostenerstattungsvertrages, bezüglich der zusätzlich anfallenden Kosten, vorzunehmen.
  4. Die Auslegung des Bauleitplanes soll erst erfolgen, nachdem der notwendige Erschließungsvertrag zwischen Vorhabenträger und Gemeinde vorabgestimmt ist.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 14 für den Bereich "Haus Birkenhof - Am Schulwald"
Beschlussvorlage - 11/2016
Die Gemeinde Brodersby hat am 06.07.2015 den Ausfetllungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14 für den Bereich "Haus Birkenhof - Am Schulwald" im vereinfachten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Seinerzeit war ein Vorhabenträger, mit der Absicht, ein Erweiterungsbau für 15 Menschen mit Behinderung zu errichten, an die Gemeinde heran getreten. Zwischenzeitlich hat sich ergeben, dass aus Sicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde Bauleiplanung nicht mehr erforderlich ist. Der Aufstellungsbeschluss ist somit aufzuheben.

Beschluss:
Die Gemeinde Brodersby hebt den Aufstellungsbeschluss vom 06.07.2015 für den Babuungsplan Nr. 14 für den Bereich "Haus Birkenhof - Am Schulwald" auf.
Geltungsbereich:
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Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Weiteres Vorgehen zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet "Schönhagen zwischen Schloßstraße und Eiskellerweg"
Beschlussvorlage - 3/2016
Die Gemeinde hat am 08.04.2015 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 6 gefasst. Zwischenzeitlich hatten mit der Gemeinde und den Grundeigentümern mehrere Gespräche stattgefunden. Nach Beschluss der Gemeinde, eine Nachverhandlung, bezüglich der Preisvorstellungen der Grundeigentümer zu führen, konnte leider kein anderes Ergebnis erzielt werden. Die Eigentümer halten an ihrer Preisvorstellung fest.

Ziel der Beratung soll es sein, sich darauf zu verständigen, ob die Gemeinde dennoch an ihren Planungsabsichten festhalten will.

Beschluss:
Die Gemeinde hält an ihren Planungsabsichten fest. Mit dem Eigentümer der Tennishalle soll verhandelt werden. Ein Erwerb wird nicht ausgeschlossen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erschließung Feuerwehrgerätehaus Schönhagen und Bebauungsplan Nr. 13 "Schönhagen südlich Schloßstraße"
Beschlussvorlage - 4/2016
Um den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Schönhagen realisieren zu können, ist es notwendig, die Möglichkeiten einer Erschließung der angedachten Baufläche planerisch zu überprüfen. Hiermit wurde ein Ingenieurbüro bedacht, das im Vorfeld bereits einen Vorschlag erarbeitet hat. In diesen Vorschlag fließen unter anderem hydraulische Berechnungen mit ein, die die Entwässerung über die "Schloßstraße" preferrieren und nicht eine kürzere Variante über "Am Brekenbarg". Zudem ist bekannt, dass ein privater Erschließungsträger ebenfalls Baugrund erschließen möchte und zwar unmittelbar gegenüber des geplanten Feuerwehrgerätehauses an der Schloßstraße. Um Synnergien zu nutzen, im Hinblick auf eine Kostenteilung, wurde seitens des Erschließungsträgers Gesprächsbereitschaft signalisiert. Es gilt nun die weitere Vorgehensweise innerhalb des Ausschusses zu beraten und gegebenenfalls einen Beschluss zu fassen.    
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Beschluss:
Es wird beschlossen, die Angelegenheit zu vertagen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Anschaffung einer Stranduhr für die Promenade
Beschlussvorlage - 20/2015
Es wird auf den Inhalt der Vorlage 11/2015 und die dazugehörigen Beratungen im Bauausschuss und in der Gemeindevertretung verwiesen.
In der GV am 20.07.2015 wurde beschlossen, dass sich der Bauausschuss in einer der kommenden Sitzungen erneut des Themas annehmen soll.
Der Bauausschuss hat sich am 10.02.2016 mit dem Thema befasst und eine Beschlussempfehlung ausgesprochen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine Stranduhr über die Kurbetriebe anzuschaffen. Kosten von bis zu 3.000 € werden anerkannt. Die Werkleitung wird ermächtigt, die Anschaffung kurzfristig zu tätigen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Zuschuss für den Helferkreis Nordschwansen
Beschlussvorlage - 6/2016
Der Helferkreis Nordschwansen hat um Unterstützung gebeten (siehe Anlage).
Die Bürgermeister der umliegenden Gemeinden haben sich beraten und schlagen vor, den Helferkreis Nordschwansen in 2016 mit 500 € zu unterstützen.

Beschluss:
Die Gemeinde Brodersby unterstützt den Helferkreis Nordschwansen mit einem Zuschuss in Höhe von 500 €.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Elsbeth Müller

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Zuschussantrag des Schützenvereins Nordschwansen-Dörphof für eine elektronische Trefferauswertung
Beschlussvorlage - 9/2016
Der Schützenverein Nordschwansen-Dörphof beabsichtigt in absehbarer Zeit (in den nächsten zwei Jahren) eine elektronische Trefferauswertung für sechs Luftgewehr- und Luftpistolenstände auf der Schießanlage in Karby anzuschaffen.
Die Kosten für die sechs Anlagen werden sich auf ca. 15.000 € belaufen.
Das zukunftsorientierte aber auch kostenträchstige Projekt kann der Schützenverein nicht aus eigenen Mitteln realisieren und bittet daher um eine Bezuschussung.

Beschluss:
Die Bereitschaft zur Bezuschussung wird bekundet. Der Schützenverein Nordschwansen-Dörphof soll einen Finanzierungsplan vorlegen. Sobald dieser vorliegt, erfolgt eine Neubefassung.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2015, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2015 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 12/2016
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2015 zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2015.
Die Jahresrechnung wird von Herrn Thietje erläutert.
Beanstandungen bei der Belegprüfung haben sich nicht ergeben.

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Brodersby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2015 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Einwohnerfragestunde
Horst Hoffmann fragt, ob es in Bezug auf den teuren Feuerwehrgerätehausneubau Überlegungen gibt, die beiden Feuerwehren zusammenzulegen.
Bürgermeister Schlömer entgegnet, dass eine Zusammenlegung nicht möglich ist und erklärt dieses ausführlich.

Harald Pohl fragt, ob an dem jetzigen Standort ein Aus- und Anbau sicher ist.
Bürgermeister Schlömer bejaht dieses.

Rudolf Winkler bemängelt den Umgang in seiner Angelegenheit. Er vermisst ein abschließendes Gespräch.
Bürgermeister Schlömer antwortet, dass dieses bisher nicht möglich war.

Horst Hoffmann bemängelt den Zustand des Bäckerweges.
Bürgermeister Schlömer entgegnet, dass es sich um eine Übergangslösung handelt.

Ein Bürger stellt Fragen zur Flüchtlingsunterkunft Höxmark, die von Frau Müller beantwortet werden.

Ferner beanstandet er den schlechten Zustand des Weges von Schubystrand nach Schönhagen.
Bürgermeister Schlömer antwortet, dass hier evtl. ein Ausbau im Rahmen des Ostseeküstenradwanderweges erfolgen wird. Die Löcher werden vorher beseitigt.

Frau Müller berichtet, dass der Pfahl des Vorfahrtsschildes im Ellerrüher Weg defekt ist.
Bürgermeister Schlömer will sich darum kümmern.

Herr Flanjak fragt, ob die Beschilderung im Bereich des Hofes Schwansen, die er für unglücklich hält, geändert werden kann.
Bürgermeister Schlömer will das Ordnungsamt hierüber informieren.

Florian Steffen erinnert im Zusammenhang mit der Feuerwehrgerätehausdiskussion an die gesetzliche Hilfeleistungsfrist und untermauert, dass die Feuerwehr für den Bürger tätig ist.

Harald Pohl fragt, ob es eine Option wäre, externe Fremdfirmen zur Entlastung der Gemeindearbeiter, z. B. zur Gehölzbeschneidung, zu beschäftigen.
Maren Block regt an, dieses vielleicht bei der Aktion "Saubere Gemeinde" zu erledigen.

Elsbeth Müller fragt, ob es möglich wäre, einen Informationsabend mit der GeKom zu den Straßenausbaubeiträgen durchzuführen.
Bürgermeister Schlömer befürwortet dieses und schlägt eine öffentliche Veranstaltung vor der Sommerpause vor.
Birgit Schwartz-Sander ist der Meinung, dass dieses unmittelbar vor einer konkreten Ausbausituation passieren sollte.



Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 23. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Ulrich Erichsen  Christian Schlömer 
Protokollführer  Bürgermeister