N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby vom 26.07.2016.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Drasberger Weg 2a, 24398 Brodersby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreterin Maren Block
Gemeindevertreter Peter Kühlcke
Gemeindevertreter Michael Mikulsky
Gemeindevertreterin Elsbeth Müller
Gemeindevertreter Helmut Prager
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Gemeindevertreter Björn Steffen
Gemeindevertreter Jürgen Thietje

Abwesend sind:
1. stellv. Bürgermeister Dieter Olma (entschuldigt )
2. stellv. Bürgermeister Michael Sander (entschuldigt )
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
5. Wahl eines Mitgliedes in den Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss
  Beschlussvorlage - 19/2016
6. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 16/2016
7. Optimierung der Alternativroute des Ostseeküstenradwanderweges
  Beschlussvorlage - 15/2016
8. Bau einer DLRG-Wachstation am Schönhagener Strand
  Beschlussvorlage - 17/2016
9. Planungen Feuerwehrgerätehaus Schönhagen im Eiskellerweg
  Beschlussvorlage - 18/2016
10. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Als neuer TOP 5 wird unter entsprechender Verschiebung der weiteren TOPe aufgenommen: "Wahl eines Mitgliedes in den Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss"

Der TOP 11 wird nicht öffentlich behandelt.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet über:
  • die Startphase der neuen Gemeindearbeiter
  • die Anpassung der Elternbeiträge beim ev. Kindergarten in Karby
  • die DLRG-Strandbewachung

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 5. Wahl eines Mitgliedes in den Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss
Beschlussvorlage - 19/2016
Herr Peter Wolfgang Sauer hat sein Mandat als bürgerliches Mitglied im Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss am 21.06.2016 niedergelegt. Daher ist ein neues Mitglied in den Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss zu wählen.  

Beschluss:
Herr Hans-Walther Wagner wird als Mitglied in den Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss gewählt.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 16/2016
Im Rahmen der Abschlüsse der Wegenutzungsverträge im Jahre 2010 wurde den Gemeinden angeboten, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber in Form von Aktienerwerb zu beteiligen.
Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden, nach Ablauf der Haltefrist für die Aktien von 5 Jahren, ein neues Angebot zum Erwerb für Aktien unterbreitet. Der Preis pro Aktie beläuft sich auf 4.695,24 €.
Die Gemeinde Brodersby könnte maximal 92 Aktien zu einem Preis 431.962,08 € erwerben. Die Mindestabnahme beträgt 22 Aktien für 103.295,28 €. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Aktie. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Aktie, welches einer Verzinsung von 2,73 % entsprechen würde.

Beschluss:
Es wird beschlossen, sich nicht durch den Erwerb von Aktien an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Optimierung der Alternativroute des Ostseeküstenradwanderweges
Beschlussvorlage - 15/2016
Der Ostseeküstenradwanderweg (OKR) ist einer der meistbefahrenen deutschen Radfernwege. Er führt in Schleswig-Holstein über 442 km von Lübeck bis Flensburg und davon gut 30 km durch das Amt Schlei-Ostsee. Von Eckernförde bis Damp führt er entlang des Radweges an der L 26. Dieser Radweg wurde auf dem Teilstück Eckernförde-Waabs im vergangenen Jahr saniert. Das Teilstück Waabs-Damp soll in diesem Jahr folgen, um den bisher desolaten Zustand zu beseitigen.
Unbefriedigend bleibt, dass die Ostsee über eine große Wegstrecke (anders als der Name des Radweges vermuten lässt) nicht erlebbar ist. In Zusammenarbeit mit der Ostseefjord Schlei GmbH und den Gemeinden Damp, Dörphof und Brodersby sowie der Stadt Kappeln wurde daher die Verlegung einer alternativen Route von Damp nach Kappeln soweit wie möglich an die Ostsee thematisiert. Der OKR wird derzeit aus Waabs kommend vor dem Ostseebad Damp in Richtung der Ortschaften Dörphof und Karby von der Ostsee weggeführt, um anschließend in Schönhagen wieder einen kurzen Abschnitt in Ostseenähe zu verlaufen. Hier besteht die Überlegung, den OKR als Alternativroute ab dem Entdeckerbad in Damp direkt an der Ostsee entlang zu führen, so dass er am Campingplatz Schubystrand vorbei und durch das Naturschutzgebiet Schwansener See führen würde. Dieser Weg steht bereits Fußgängern und Radfahrern grundsätzlich zur Verfügung; der Pflege- und Ausbauzustand ist jedoch mangelhaft. Hierfür wäre eine maßvolle (wassergebundene) Herrichtung und eine laufende Unterhaltung des Weges für die Nutzung als Wander- und Radweg in einer Mindestbreite von zwei Metern mit einem Belag, der eine Befahrbarkeit auch bei längeren Trocken- oder Regenperioden ermöglicht, erforderlich. Eine entsprechende Vorplanung wurde von den Gemeinden beauftragt und in Abstimmung mit dem NABU, der Stiftung Naturschutz, der Unteren Naturschutzbehörde, dem Wasser- und Bodenverband, dem Landesamt für Küstenschutz, der Wasserbehörde des Kreises, der Ostseefjord Schlei GmbH und dem Grundeigentümer "Schubystrand" erstellt. Die entsprechende Abschlusspräsentation steht auf der Internetseite des Amtes unter "www.amt-schlei-ostsee.de/das-amt/aktuelles.html" zur Verfügung. Die Gesamtkosten für die Verbesserung der Wegequalität und der Infrastruktur werden danach auf 219.000,00 € geschätzt. Hiervon entfallen 27.000,00 € auf eine optionale Beleuchtungserneuerung der Promenade in Damp, so dass 192.000,00 € nachbleiben würden. Bei einer EU-Förderung über den Schwerpunkt naturorientierter Tourismus kann sich diese Summe auf unter 100.000,00 € reduzieren, so dass jede Kommune bei einer gleichmäßigen Verteilung ca. 25.000,00 € tragen müsste.

Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, dass bei der Planung dieser Wegemaßnahmen der Wunsch nach dem Erleben der Natur und der Ostsee im konstruktiven Dialog mit den Zielen der Naturschutzverbände und -behörden gemeinsam abgewogen wurde. Die Route soll daher auch dauerhaft "nur" eine wassergebundene Alternativstrecke zur asphaltierten Hauptstrecke des OKR darstellen.

Beschluss:
Unter der Voraussetzung der Förderung der Maßnahme beteiligt sich die Gemeinde mit einem Viertel an den verbleibenden Kosten der dargestellten Wegeverbesserungs- und Infrastrukturmaßnahmen zur Optimierung der Alternativroute des Ostseeküstenradwanderweges von Damp bis Kappeln. In den Haushalt des Jahres 2017 werden hierfür 25.000,00 € eingestellt.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Bau einer DLRG-Wachstation am Schönhagener Strand
Beschlussvorlage - 17/2016
Mit Bescheid vom 27.06.1997 wurde der Gemeinde Brodersby durch das Ministerium für Umwelt Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein die Sondernutzung am Meeresstrand für den Badebetrieb erteilt. Der Genehmigung wurde von der unteren Naturschutzbehörde mit Bescheid vom 30.07.2007 verlängert und gilt bis zum 31.12.2037.

Nach dem Konzept für die Badeaufsicht sowie den Auflagen des Genehmigungsbescheides sind die Badestellen in Schönhagen mit 4-6 Rettungsschwimmern zu bewachen. Der 400 m Strandabschnitt, der zum Bereich der Stadt Kappeln gehört, ist hierin enthalten. Der Stadt Kappeln ist im Zuge der Vertragsverhandlungen ebenfalls eine Bewachung dieses Strandabschnittes zugesagt worden.

Die Bewachung ist nach dem Landschaftspflegeanpassunggesetz (Artikel 2) sowie nach den Auflagen der Sondernutzungserlaubnis zwingend vorzunehmen.

Bereits bei der Badestellenabnahme 2015 wurde durch das Ordnungsamt auf die mangelnde Bewachung sowie den fehlenden Turm im Nord Bereich hingewiesen.

Wegen der fehlenden Badeaufsicht wurde am 24.06.2016 durch das Ordnungsamt für die Badestellen in Schönhagen ein Badeverbot ausgesprochen.

Das verhängte Badeverbot führte zu einer grundsätzlichen Diskussion über die zukünftige Vorgehensweise, um einer Wiederholung dieser Situation entgegen zu stehen. Durch intensive Gespräche mit dem DLRG-Landes- und Bundesverband sowie den bisher dort eingesetzten Rettungsschwimmern und dem Betreiber der Badestelle in Weidefeld hat sich herausgestellt, dass die mangelnde Attraktivität der Hauptgrund für die fehlenden Rettungsschwimmer ist. Weder die Unterbringung mit 8 Personen in Weidefeld noch die Ausstattung der Station in Schönhagen kann dazu führen, dass Rettungsschwimmer sich für den Wachdienst auf dieser Station bewerben. Um die Attraktivität des Standortes Schönhagen zu steigern, wurde der Bau einer eigenen DLRG-Wachstation angedacht, für die zunächst verschiedene Standorte ins Auge gefasst wurden.

In einem kurzfristig angesetzten Gespräch mit dem Bürgermeister, Herrn Schlömer, Frau Werner von der Bauaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde, sowie Herrn Jordan und Frau Schiewer vom Amt Schlei-Ostsee wurde letztendlich das gemeindeeigene Grundstück nördlich vom "Strandhuus" und westlich der Rampenanlage anvisiert. Am 06.07.2016 teilte Frau Werner nach Rücksprache in ihrem Hause mit, dass die Bauaufsicht diesen Bereich dem Innenbereich zuordnet. Dem Standort für eine angedachte Bebauung würde demnach zugestimmt. Gleiches würde für eine Aufstockung des „Strandhuus“ gelten.

Um Planungsrecht zu erzielen, ist auf jeden Fall von der Gemeinde eine Bauvoranfrage für den Bau einer DLRG-Wachstation an einer dieser Stellen beim Kreis Rendsburg-Eckernförde einzureichen, da die Untere Naturschutzbehörde sowie der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein als Fachaufsichten zu beteiligen sind.

Diese Bauvoranfrage ist von einem entsprechenden Fachplaner, der von der Gemeinde zu beauftragen ist, zu stellen. Dieser kann in dem Zusammenhang Aussagen über Baukörpervolumen und etwaige Kosten treffen.


Beschluss:
Es wird beschlossen, einen Fachplaner für die Erstellung einer Bauvoranfrage für den Bau einer DLRG-Wachstation als Aufstockung des Strandhuus zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in Abstimmung mit seinen Stellvertretern einen entsprechenden Entwurf eines Wach- und Unterkunftsgebäudes erarbeiten zu lassen und die entsprechenden Kosten zu ermitteln. Weiterhin wird der Bürgermeister ermächtigt, die Bauvoranfrage beim Kreisbauamt zu stellen und Fördermittel zu beantragen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Planungen Feuerwehrgerätehaus Schönhagen im Eiskellerweg
Beschlussvorlage - 18/2016
Nachdem zuletzt im Februar 2016 zuletzt über den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Schlossstraße beraten wurde und äußere Umstände dafür sorgten, dass die GV am 15.03.2016 den Tagesordnungspunkt über weitere Beratungen und Beschlussfassungen an diesem Standort absetzte, soll nunmehr über den Standort Eiskellerweg beraten werden. In den vergangenen Monaten haben die Gemeinde- und Wehrführung zusammen mit den Fraktionen und dem Architekturbüro Wohlenberg einen An- und Neubau am heutigen Standort des Feuerwehrhauses entwickelt. Diese Planung wurde möglich, nachdem die Gemeinde das nördlich benachbarte Grundstück gekauft hatte. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen in Form eines Grundkonzeptes und einer Kostenschätzung aus Mai 2016 zeigen die Planungen.
Derzeit wird die weitergehende Planung noch durch eine fehlende Abstandsfläche auf dem gemeindeeigenen Grundstück gehemmt. Verhandlungen mit einem Nachbarn laufen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, das vorgelegte Grobkonzept vom 09.05.2016 in Abstimmung mit der Gemeinde- und Wehrführung weiter zu einem Entwurf zu entwickeln, notwendige Änderungen einzuarbeiten und den endgültigen Entwurf in die Tat umzusetzen. Das Architektenbüro Wohlenberg sowie die notwendigen Fachplaner erhalten Planungsaufträge. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Planungsaufträge zu erteilen, eine Ausschreibung der Bauleistungen zu veranlassen und die Bauaufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Es wird eine Baufertigstellung in 2017 angestrebt. Die geschätzten Gesamtkosten von 395.000 € werden anerkannt. Entsprechende Mittel werden im Haushalt bereit gestellt.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Einwohnerfragestunde
Entsprechende Fragen werden wie folgt beantwortet und folgende Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen:
  • Kaufinteressenten für die Grundstücke "Tennishalle" haben sich zwar gemeldet, jedoch noch keine jungen Familien, an die die Gemeinde die Grundstücke vorrangig vergeben möchte
  • Der Dank für die Gratulation zur Goldenen Hochzeit und Anregungen zum DLRG-Gebäude werden entgegengenommen
  • Die laufende Unterhaltung des Ostseeküstenradwanderweges obliegt der jeweiligen Gemeinde für ihr Gemeindegebiet
  • Die angedachte Veranstaltung zu Straßenausbaubeiträgen (einmalige und wiederkehrende) soll von einem versierten Fachanwalt für Verwaltungsrecht durchgeführt werden; GV Schwartz-Sander schlägt Prof. Dr. Arndt vor
  • Verschiedene Hinweise zu Straßenbeleuchtungs- und Wegeunterhaltungen werden vom Bürgermeister entgegengenommen

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben
Der Bürgermeister gibt den im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschluss bekannt.


Gunnar Bock  Christian Schlömer 
Protokollführer  Bürgermeister