N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby vom 19.12.2017.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Drasberger Weg 2a, 24398 Brodersby
Beginn der Sitzung:  18.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreter Peter Kühlcke
Gemeindevertreterin Elsbeth Müller
1. stellv. Bürgermeister Dieter Olma
Gemeindevertreter Helmut Prager
Gemeindevertreter Matthias Schlömer
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Gemeindevertreter Jürgen Thietje
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Maren Block (entschuldigt )
Gemeindevertreter Michael Mikulsky (entschuldigt )
2. stellv. Bürgermeister Michael Sander (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
5. Wahl eines Mitgliedes in den Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Brodersby
  Beschlussvorlage - 60/2017
6. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
  Beschlussvorlage - 45/2017
7. Verkehrsangelegenheiten: Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Ostseestraße, Ortsteil Schönhagen, Gemeinde Brodersby bis zur Einmündung Schloßstraße.
  Beschlussvorlage - 49/2017
8. Schadenspotentialanalyse - Vorstellung Hochwasserkarten
  Beschlussvorlage - 41/2017
9. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Satzungsbeschlusses der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Brodersby für den Bereich "Am Mittelkamp/ Am Brekenbarg" für das Gebiet zwischen Ostseestraße und Schlossstraße"
  Beschlussvorlage - 46/2017
10. Fremdenverkehrsabgabeabgabesatzung für den Ortsteil Schönhagen ab 2011
hier: rückwirkender Erlass im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens
  Beschlussvorlage - 59/2017
11. Erlass der 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Brodersby über die Erhebung einer Tourismusabgabe für den Ortsteil Schönhagen
  Beschlussvorlage - 48/2017
12. Betonspurweg "Holmer Weg"
  Beschlussvorlage - 54/2017
13. Asphaltierungsarbeiten in der Schloßstraße im Zuge des B-Plans Nr. 13
  Beschlussvorlage - 56/2017
14. Anregungen des Fahrrad-Workshops des Helferkreises-Nordschwansen zum Spendengeldverbleib
  Beschlussvorlage - 42/2017
15. Rückbau von öffentlichen Kommunikationsstandorten
  Beschlussvorlage - 55/2017
16. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
  Beschlussvorlage - 50/2017
17. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2017
  Beschlussvorlage - 44/2017
18. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 47/2017
19. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
26. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Bürgermeister Schlömer stellt den Antrag die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:

öffentlich:

- Wahl eines Mitgliedes in den Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Brodersby
- Fremdenverkehrsabgabensatzung für den Ortsteil Schönhagen ab 2011
hier: rückwirkender Erlass im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens

nicht öffentlich:

- eine Auftragserteilung
- eine Vertragsangelegenheit

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Des Weiteren erhebt sich kein Widerspruch gegen die nicht öffentliche Beratung der TOP 20 - 25.  

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtet über den guten Baufortschritt beim Neubau der Rettungswache in Schönhagen. Aufgrund der Witterung besteht die Hoffnung, dass der Bau weiterhin so zügig vorangeht.   

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.  

zu TOP 5. Wahl eines Mitgliedes in den Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Brodersby
Beschlussvorlage - 60/2017
Der Gemeindevertreter Matthias Schlömer ist für den ausgeschiedenen Gemeindevertreter Herrn Björn Steffen nachgerückt. Hierdurch bedingt verliert Herr Matthias Schlömer sein Mandat als bürgerliches Mitglied im Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss. Für den Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss ist ein weiteres Mitglied zu wählen.   

Beschluss:
Frau Nadine Kohrt wird als neues bürgerliches Mitglied in den Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss Gemeinde Brodersby gewählt.          

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
Beschlussvorlage - 45/2017
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen als Reserve benannt werden. Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 GKWG dürfen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber (unter anderem) nicht Beisitzerinnen und Beisitzer eines Gemeindewahlausschusses oder Mitglied eines Wahlvorstands sein. Dieses gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber zur Gemeindewahl im Fall ihrer beabsichtigten Mitwirkung im Kreiswahlausschuss. Wer bereits Mitglied eines solchen Wahlorgans ist, scheidet aus, sobald sie oder er als Bewerberin oder Bewerber in einem eingereichten Wahlvorschlag aufgeführt ist.   


Beschluss:
Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

Wahllokal: Strandhus Schönhagen

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher/in:             Horst Hoffmann
  2) stellv. Wahlvorsteher/in:             Ingo Block
  3) Schriftführer/in:                         Jutta Blaase
  4) stellv. Schriftführer/in:             Henning Schulz
  5) Beisitzer/in:                         Maria Brüning
  6) Beisitzer/in:                         Rudolf Winkler
  7) Beisitzer/in:                         Martin Heuvers
  8) Beisitzer/in:                         Andreas Jöhnk
  9) Beisitzer/in:                        Klaus Molter
10) Beisitzer/in:                        Hartmut Pohl  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Verkehrsangelegenheiten: Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Ostseestraße, Ortsteil Schönhagen, Gemeinde Brodersby bis zur Einmündung Schloßstraße.
Beschlussvorlage - 49/2017
Herr Thomsen erläutert kurz den Sachverhalt zu dem Antrag. Ergänzend hierzu teilt Herr Olma mit, dass es für eine Geschwindigkeitsreduzierung keine verkehrsrechtliche Begründung gibt. Frau Schwartz-Sander würde einem entsprechenden Antrag bei der Verkehrsaufsicht des Kreises keine großen Erfolgschancen einräumen.  

Beschluss:
Bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde ist kein Antrag auf Geschwinidgkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Ostseestraße, Ortsteil Schönhagen, Gemeinde Brodersby, bis zur Einmündung Schloßstraße zu stellen.   

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Schadenspotentialanalyse - Vorstellung Hochwasserkarten
Beschlussvorlage - 41/2017
Die Gemeinde Brodersby hat in der Sitzung der Gemeindevertertung vom 01.07.2014 beschlossen eine Schadenspotentialanalyse vom Schlei- Informations- und Erlebniszentrum (SIEZ) gem. Angebot i. H. v. 950,00 € erstellen zu lassen. Mit Schreiben vom 21.08.2017 teilte das SIEZ mit, dass die Hochwasserkarten, aus denen die Auswirkunegn des Klimawandels für die Gemeinde deutlich werde, erstellt worden sind. Es wurden sowohl Grenzen der Bebauung als auch Gefahren durch unzureichenden Küstenschutz für die Gemeinden ersichtlich. In Brodersby deute sich ein möglicher Deichbruch nördlich der Promenade und die Einflutung tiefer liegender Wohnbebauung an.
   
Herr Thomsen berichtet kurz über den Hintergrund für die Erstellung einer Schadenspotentialanalyse und deren Notwendigkeit. Hierzu verweist er auf deren Vorstellung im Rahmen des Bauausschusses am 11.12.2017. Eine Erkenntnis daraus ist, dass der Bereich Weidefeld bei einem Hochwasser eine Schwachstelle darstellt.  

Beschluss:
Die vorliegende Schadenspotentialanalyse wird zur Kenntnis genommen. Der Stadt Kappeln soll mitgeteilt werden, dass bei einem Hochwasser der Bereich Weidefeld, der zur Stadt Kappeln gehört, eine Schwachstelle darstellt.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und Satzungsbeschlusses der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Brodersby für den Bereich "Am Mittelkamp/ Am Brekenbarg" für das Gebiet zwischen Ostseestraße und Schlossstraße"
Beschlussvorlage - 46/2017
Die Gemeinde Brodersby hat am 16.09.2014 den Aufstellungsbeschluss und am 15.03.2016 den Satzungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Am Mittelkamp/ Am Brekenbarg" für das Gebiet zwischen Ostseestraße und Schlosstraße gefasst. Ziel der Bauleitplanung war es das Feuerwehrhaus an diesen Standpunkt zu verlagern. Zwischenzeitlich wurde ein neues Feuerwehrgerätehaus im Eiskellerweg errichtet. Somit ist die Planung nicht mehr notwendig und aufzuheben. Die Aufhebung des Verfahrens ist anschließend bekannt zu geben.    

Beschluss:
Der Satzungsbeschluss vom 15.03.2016 für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Brodersby für den Bereich* "Am Mittelkamp/ Am Brekenbarg" für das Gebiet zwischen Ostseestraße und Schlossstraße wird aufgehoben. Die Aufhebung ist öffentlich bekannt zu machen.


* Geltungsbereich
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Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Fremdenverkehrsabgabeabgabesatzung für den Ortsteil Schönhagen ab 2011
hier: rückwirkender Erlass im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens
Beschlussvorlage - 59/2017
Im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gegen einen Fremdenverkehrsabgabebescheid aus dem Jahr 2012 steht der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) am 11.01.2018 an.
Das Verwaltungsgericht hatte die Rechtmäßigkeit des Bescheides Ende 2015 in vollem Umfang bestätigt. Im Berufungsverfahren ist nun das OVG zuständig.
Das OVG hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die seinerzeit gültige Fremdenverkehrsabgabesatzung gegen das sog. Zitiergebot verstoßen dürfte. Ein entsprechender Verstoß würde zur Nichtigkeit der angewendeten Satzung führen.
Nach dem Zitiergebot müssen Satzungen die Rechtsvorschriften angeben, welche zum Erlass der Satzung berechtigen- hier § 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Ende 2010 geltenden Fassung.
Das OVG legt hier den strengen Maßstab an, dass absatzgenau zitiert werden müsse -und auch in der ab 2011 gültigen Satzung bereits hätte zitiert werden müssen-, also mit Nennung des § 10 Abs.5 und 6 KAG.

Um das Prozessrisiko für die Gemeinde zu minimieren, wurde in Abstimmung mit dem beauftragten Fachanwalt (vor dem OVG herrscht Anwaltszwang) der vorliegende Satzungstext rein formell überarbeitet:
Die Änderungen betreffen ausschließlich die Einleitungsformel (über § 1) und das rückwirkende Inkrafttreten zum 01.01.2011 (§ 13).
Inhaltlich erfolgen keinerlei Änderungen.
   

Beschluss:
Die Fremdenverkehrsabgabesatzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass der 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Brodersby über die Erhebung einer Tourismusabgabe für den Ortsteil Schönhagen
Beschlussvorlage - 48/2017
Aufgrund gestiegener Aufwendungen und angestiegenen Vorteilseinheiten war eine Neukalkulation des Abgabesatzes für die Tourismusabgabe erforderlich.
Diese führt in § 7 der Satzung zu einer Erhöhung der Abgabe je Vorteilseinheit
in der Vorteilsstufe 1 von bisher 6,00 € auf 7,42 €,
in der Vorteilsstufe 2 von bisher 12,00 € auf 14,84 €,
in der Vorteilsstufe 3 von bisher 24,00 € auf 29,68 € und
in der Vorteilsstufe 4 von bisher 48,00 € auf 59,36 €.

Die Ergänzung der Anlagen 2 und 3 zur Satzung (siehe § 6 Abs.2) um die Tätgkeiten "Sicherheitsdienste" und "Kunst-und Kreativangebote" ist als Grundlage für eine Veranlagung zur Tourismusabgabe erforderlich.     
Hierzu wird von der Verwaltung ein redaktionell angepasster Satzungsentwurf vorgelegt.   

Beschluss:
Der Erlass der II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen wird gemäß vorliegendem Entwurf vom 09.11.2017 beschlossen.     

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Betonspurweg "Holmer Weg"
Beschlussvorlage - 54/2017

Der Holmer Weg beginnt ab Günter-Remien-Ring mit einer Betonfahrbahn. Anschließend folgt eine Betonspurbahn aus einzelnen Betonplatten. Diese ist in einem desolaten Zustand, nicht zuletzt auch infolge des erheblichen Lieferverkehrs der letzten Jahre zur privaten Baustelle "Holmer Weg 14". Ferner haben während der Bauarbeiten auf dem privaten Grundstück die zugehörigen Feriengäste seitlich des Holmer Wegs geparkt, so dass der durchfahrende Verkehr auf die gegenüberliegende Bankette ausweichen musste (siehe zur Verfügung gestelltes Foto).

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Heute ist erkennbarermaßen insgesamt erhöhter Unterhaltungsbedarf festzustellen. Hiermit sei ein Vorschlag unterbreitet:

Da die westliche Spur stark versackt ist, der Weg insgesamt eigentlich zu tief im Gelände liegt und zahlreiche Betonplatten gebrochen sind, wird vorgeschlagen, alle Betonplatten auszubauen. Bis zur Grundstücksauffahrt "Holmer Weg 14" sollte unter Wiederverwendnung intakter Betonplatten wieder ein Betonspurweg erstellt werden, damit der in das Grundstück einbiegende und vom Grundstück herausfahrende Verkehr stabile Verhältnisse vorfindet. Beim Ein- und Ausbiegen herrschen Schubkräfte, die in einem wassergebundenen Weg schnell zu Fahrspuren und Schlaglöchern führen. Der übrige Weg bis zum Wald sollte als stabiler, wassergebundener Weg ohne Betonplatten hergerichtet werden. Damit das Niederschlagswasser nicht auf dem Weg steht, muss auf der westlichen Seite des Weges eine Mulde / ein Spitzbankett hergestellt werden. Da die heute vorzufindenen Sackungen möglicherweise auch auf einen nicht besonders tragfähigen Untergrund schließen lassen, wird empfohlen, zur Stabilisierung unterhalb der Tragschicht ein geotextieles Gewebe einzubauen. Ziel der Maßnahme muss sein, dass der Weg standfest wird und die Wasserführung weg vom Weg gewährleistet ist.

Verfolgt man den Weg weiter, gelangt man in den Wald. Dieser Wegeabschnitt wurde von rund 20 Jahren auch schon mal in einer ähnlichen Bauweise hergerichtet.

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Man kann erkennen, dass dieser bis heute stabil ist. Natürlich wurde er über die Zeit auch unterhalten. Auffällig ist heute, dass das Geäst des linken Waldstücks zunehmend in den Weg hineinragt und der Verkehr infolge dessen nach rechts ausweicht. Der Weg war ehedem schnurgerade angelegt. Es steht zu befürchten, dass er künftig durch das Ausweichen Schaden erleidet, da die befestigte Breite nach rechts natürlich begrenzt ist. Der Waldbesitzer wurde durch die Verwaltung aufgefordert, den Bewuchs nachhaltig zurück zu schneiden. Zugleich ist zu empfehlen, dass die Gemeinde im Zusammenhang mit den zuvor beschriebenen Arbeiten die aufgewachsenen Banketten abschält, damit die ursprüngliche Achse des Weges wieder nutzbar wird und das Wasser seitlich abfließen kann.

In der Summe wird der Aufwand sämtlicher Unterhaltungsmaßnahmen auf rund 10.000 € geschätzt. Ob und inwieweit der Anlieger des Grundstücks "Holmer Weg 14" am Aufwand beteiligt werden soll, sollte die Gemeinde im Dialog mit dem Anlieger, definieren.    

Hierzu wird durch Herrn Schlömer auf die Erläuterungen im Bauausschuss verwiesen. Er informiert darüber, dass der Anlieger sich an der Maßnahme beteiligen wird und auf dem Grünstreifen keine Autos mehr parken werden.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, wie beschrieben zu verfahren. Die Mittel werden über den Wegeunterhaltungshaushalt bereit gestellt. Es wird empfohlen, diesen Haushalt über den Nachtrag entsprechend aufzustocken.    

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Asphaltierungsarbeiten in der Schloßstraße im Zuge des B-Plans Nr. 13
Beschlussvorlage - 56/2017
Im Zuge der Umsetzung des B - Planes Nr.13 wird darüber nachgedacht, im Bereich der neu verlegten Entwässerungsleitungen, eine Asphaltdeckschicht über die gesamte Straßenbreite einzubauen. Hierzu ist ein Mehreinbau erforderlich, der durch die Gemeinde geschultert werden müsste. Ein Angebot von der beauftragten Tiefbaufirma schließt mit einer Bruttoangebotssumme von 10.944,55 € für die zusätzlich zu asphaltierende Fläche von ca. 230 m².     

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die bauliche Maßnahme umsetzen zu lassen. Die hierzu erforderlichen Kosten in Höhe vn 10.944,55 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.    

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :9
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 14. Anregungen des Fahrrad-Workshops des Helferkreises-Nordschwansen zum Spendengeldverbleib
Beschlussvorlage - 42/2017
Der Vorsitzende des Fahrrad-Workshops des Helferkreises Nordschwansen hat das zur Verfügung gestellte Schriftstück an die Gemeinde gerichtet und bittet um Kenntnisnahme und Beratung in den passenden Gremien der Gemeinde.    
Der anwesende Herr Sauer kritisiert die Haltung der Gemeinde in dieser Angelegenheit und deren mangelnde Unterstützung.
Herr Olma verweist darauf, dass es sich Kautionsgelder handelt, die evtl. noch zurückgezahlt werden müssen.
Frau Müller informiert darüber, dass es sich um ehemalige Kautionsgelder u. Spendengelder handelt. Auf die genannte Summe von 700,- € hat niemand mehr ein Anspruch.
Herr Olma schlägt vor, die Gelder wieder für ihren Ursprungszweck zu verwenden.
Frau Schwartz-Sander verweist auf die Beschlüsse der Nachbargemeinden, die die Idee der Mitfahrerbänke unterstützen.
Frau Müller nutzt die Gelegenheit, allen eherenamtlichen Helfern vom Helferkreis-Nordschwansen für ihr Engagement zu danken.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Idee der Mitfahrerbänke in der nächsten Bauausschusssitzung zu diskutieren. Das vorhandene Geld soll gemäß Entscheidung des Helferkreises für Bedürftige verwendet werden.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Rückbau von öffentlichen Kommunikationsstandorten
Beschlussvorlage - 55/2017
Die Telekom hat am 05.12.2017 mit dem Bürgermeister Kontakt aufgenommen, um den Rückbau von 2 der 3 Standort von Basistelefonen abzustimmen. Dieser wird wie folgt begründet:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schlömer,
bedingt durch den weit entwickelnden Markt für Mobilfunktelefonie, sowie durch die im ganzen Land erreichte Vollversorgung mit Telefonanschlüssen des Festnetzes, hat sich ein völlig verändertes Telekommunikationsverhalten bei den Nutzern ergeben.
Die Nutzung der öffentlichen Telefonstellen ist dramatisch zurückgegangen mit der Folge, dass der Betrieb einer großen Anzahl der öffentlichen Telefonstellen extrem unwirtschaftlich geworden ist.
Das öffentliche Telefonstellennetz muss sich jedoch infolge dieser sich sehr deutlich ändernden Nachfragesituation, im Interesse erschwinglicher Telefoniepreise, für alle Nutzer nachfragerecht gestalten und betrieben werden.
Bei den nachstehend aufgeführten Standorten ist ein Bedarf an öffentlicher Telefonie nicht mehr vorhanden (Umsatz = 0 € je Monat):
        Schönhagen, Strandstr. 11, Basistelefon
        Drasberger Weg, Feuerwehrgerätehaus, Basistelefon
Wir bitten um Ihre Zustimmung zum Rückbau dieser Standorte, gerne per Mail.
Es würde dann folgender Standort verbleiben:
        Schönhagen, Strandstr. 2, Basistelefon
Sollte sich in den nächsten Jahren die Bedarfssituation vor Ort zum Positiven verändern, können im gegenseitigen Einvernehmen auch Neuaufstellungen erfolgen.
 
Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Rufnummer 040 30600 3570 gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Riedel
TELEKOM DEUTSCHLAND GMBH

 Informativ:
Im Jahr 2014 hat die Gemeindevertretung beschlossen, dass eine öffentliche Telefonzelle in der Strandstraße verbleiben soll. Diese sollte eine Bestandsgarantie von 10 Jahren erhalten.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Rückbau der Basistelefone nicht zuzustimmen, da u. a. die Telekom zu einer Grundversorgung verpflichtet. Des Weiteren soll der Telekom mitgeteilt werden, dass das Basistelefon Strandstraße 11 erneuert werden muss.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Antrag auf Bezuschussung vom Seeadlerschutz Schlei e.V.
Beschlussvorlage - 50/2017
Der Seeadlerschutz Schlei e.V. beantragt eine Bezuschussung in Höhe von 250,00 € für die Anschaffung von Adlerpräparaten zu Schulungszwecken sowie für die Aufstellung von Informationstafeln über das Seeadlervorkommen in unserer Region. Informationen zu diesem Antrag sind den Anlagen zu entnehmen.    

Beschluss:
Es wird beschlossen einen Zuschuss in Höhe von 250,00 € unter der Bedingung zu gewähren, dass eine Info-Tafel auf dem Gebiet der Gemeinde Brodersby aufgestellt wird.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2017
Beschlussvorlage - 44/2017
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben beieinzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2017 und ein Nachtragshaushaltsplan 2017 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.   

Herr Thietje stellt die Veränderung durch den 1. Nachtragshaushaltplan 2017 gegenüber dem Haushaltsplan 2017 dar. Hierbei geht er auf einzelne Positionen ein, bei denen eine erhebliche Veränderung vorliegt.  

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 werden beschlossen.   


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 47/2017

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.     

Herr Thietje stellt die Eckdaten des Haushaltsplan 2018 vor. Hierzu geht er auf einzelne Haushaltsstellen ein.
Herr Schlömer hebt die inzwischen guten Ergebnisse Jahresrechnungergebnisse der Kurbetriebe hervor.  

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018, das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021, der Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2018 und die nachfolgende Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2018 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      1.413.900EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      1.413.900EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      286.400EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      286.400EUR

festgesetzt.

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      2,0 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,00 EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.


Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO
für das Wirtschaftsjahr 2018
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 18.12.2017den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018festgestellt:
1.
Es betragen:
 
 
 
1.1. im Erfolgsplan
die Erträge
336.100,00 €
 
 

die Aufwendungen

334.900,00 €
 
 

der Jahresgewinn

1.200,00 €
 
 

der Jahresverlust

0,00 €
 

1.2. im Vermögensplan

die Einzahlungen

890.000,00 €
 
 

die Auszahlungen

890.200,00 €
 
 

der Jahresgewinn

0,00 €




2.




Es werden festgesetzt:

der Jahresverlust

0,00 €
 

2.1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderingsmaßnahmen auf

0,00 €
 

2.2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0,00 €
 

2.3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0,00 €
   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Einwohnerfragestunde
Herr Bürgermeister Schlömer bittet die Bürger der Gemeinde Brodersby die Möglichkeit der künftigen Breitbandversorgung durch die Schleswiger Stadtwerke zu nutzen. Nur bei einer 60 %igen Teilnahme, wird das Projekt umgesetzt. Es werden im nächsten Jahr dazu verschiedene Informationsveranstaltungen stattfinden.

Es wird den Gemeindevertretern/innen für deren ehrenamtlichen Interessenvertretung der Bürger gedankt. Zeitgleich wird Fau Elsbeth Müller und Herrn Peter Sauer für ihren Einsatz im Helferkreis Nordschwansen gelobt.

Es wird darum gebeten, den Gemeindevertretern die Schadenpotentialanalyse als PDF-Datei zur Verfügung zu stellen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die GLC auf ihrer Hompage mit dem Bau eines Hotels in Schönhagen wirbt. Auf Nachfrage wird es verneint, dass das besagte Grundstück sich im Eigentum der GLC befindet. Herr Schlömer wird diesbezüglich mit der GLC Kontakt aufnehmen.
In diesem Zusammenhang wird gefragt, ob das Hotelprojekt absolut zu den Akten gelegt worden ist. Der Bau eines Hotels soll weiter verfolgt werden. Durch das angedachte Hotelprojekt hätte die Gemeinde in verschiedenen Bereichen positiven Nutzen ziehen können. Die hierfür gegründete Arbeitsgruppe soll an der Ideenumsetzung für ein solches Projekt weiterarbeiten.
Frau Schwartz-Sander schlägt vor, hierfür wieder einen Tourismusausschuss einzurichten.

Es wird nach dem Ergebnis der Geschwindigkeitsmessungen in der Ostseestraße gefragt. Es wurden 71.000 Messungen durchgeführt, von denen 35 % die Höchstgeschwindigkeit übertreten haben.
Mit dem Gerät können auch in anderen Straßen Messungen durchgeführt werden, wenn es dort entsprechend installiert werden kann.

Frau Müller berichtet, dass der WBV vermutlich das Problem gefunden hat, woher der Wasserdruckverlust resultiert. Um das Problem zu beheben, sollen 3 neue Pumpen ins Leitungssystem eingebaut werden, damit der Druck konstant gehalten werden kann.  

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 26. Bekanntgaben
Eine Bekanntgabe der nicht öffentlich gefassten Beschlüsse kann nicht erfolgen, da die Öffentlichkeit nicht anwesend ist.   


Christian Schlömer  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer