N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby vom 19.07.2018.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Drasberger Weg 2a, 24398 Brodersby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Dieter Olma
Gemeindevertreterin Elsbeth Müller
Gemeindevertreter Harald Pohl
1. stellv. Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Gemeindevertreter Jürgen Thietje
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen
Gemeindevertreter Hans Walther Wagner

Abwesend sind:
2. stellv. Bürgermeister Michael Sander (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
5. Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Gemeinde Brodersby sowie Ernennung
  Beschlussvorlage - 23/2018
6. Sachstandsbericht zur Kindergartensituation
7. Littfasssäulen in der Gemeinde Brodersby
  Beschlussvorlage - 14/2018
8. Verbesserung der Strukturen für Insekten im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 20/2018
9. Einholen eines Sachverständigengutachtens zum Wasserschaden im UG des Neubaus DLRG
10. Rückwirkender Erlass der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe zum 01.01.2015
  Beschlussvorlage - 16/2018
11. Rückwirkender Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Erhebung einer Tourismusabgabe zum 01.01.2017
  Beschlussvorlage - 17/2018
12. Rückwirkender Erlass der Satzung über die Erhebung von Kurabgaben ab 01.01.2015
  Beschlussvorlage - 18/2018
13. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Bürgermeister Olma beantragt, folgende neue TOP in heutige Tagesordnung aufzunehmen:

1. Neuer TOP 5  - Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der
Gemeinde Bordersby und Ernennung
2. Neuer TOP 8  - Verbesserung der Strukturen für Insekten in der Gemeinde
3. Neuer TOP16 - Vertragsangelegenheit

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Des Weiteren beantragt Herr Olma die TOP 14 - 16 nicht öffentlich zu beraten.

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt. 

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters
Herr Bürgermeister Olma berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  1. Dorffest
    Dank an alle Beteiligten
    Unterstützung durch Bevölkerung bei allen Arbeiten
  2. DLRG Gebäude
  • Bauverzögerung durch Insolvenz einer beteiligten Firma
  • nur Teilabnahme um ein Wohnen der DLRG im Gebäude zu ermöglichen
  • viele kleine Mängel die bis 27.07. abgestellt sein müssen
  1. Wasserschaden DLRG Gebäude
    • Schaden ca. 10.000,-
    • Fußböden im Betriebsraum und Eingangsbereich müssen entfernt werden
    • Regulierung des Schadens hat bereits begonnen / Dauer ca. 6 Wochen
  2. Diebstahl von DLRG Material à Schaden 1.000,- €
  3. Zahlen im Bereich Übernachtung und Kurabgaben im 1. Hj 2018 deutlich über den Vorjahreszahlen (plus 14,3%)
  4. Mitteilung über sehr gute Wasserqualität in Schönhagen 3 von 3 Sternen
  5. Badestelle wurde ohne Mängel vom Ordnungsamt abgenommen
  6. Breitband
- erste Gespräche für die Gemeinde nach den Sommerferien

- intensive Werbung und Ermittlung nach Anschlussbereitschaft ab

Herbst

  • geplante Erschließung ab 2019
  • neue Fördermittel des Landes in Höhe von 50 Mio. für die Erreichung des 100% Zieles (max. Förderung von 8 Mio. je Verband = Zuschuss von 6 Mio.)
  • vor der Förderung muss erst der Außenbereich im Gebiet des Zweckverbandes definiert werden
 

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. 

zu TOP 5. Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Gemeinde Brodersby sowie Ernennung
Beschlussvorlage - 23/2018
Die Freiwilligen Feuerwehren Brodersby und Schönhagen-Höxmark haben auf ihrer Mitgliederversammlung am 08.06.2018 Herrn Jan Egdorf zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.

Um eine Ernennung zum Ehrenbeamten vornehmen zu können, ist es nach § 11 Abs. 3 BrSchG. erforderlich, dass die Gemeindevertretung dieser Wahl zustimmt.        

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Herrn Jan Egdorf zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Gemeinde Brodersby zu.

Der Bürgermeister nimmt die Ernennung von Herrn Jan Egdorf zum stellvertretenden Gemeindewehrführer vor.       

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Sachstandsbericht zur Kindergartensituation
Herr Olma berichtet, dass die Kirche nicht mehr in der Lage ist, den bestehenden Vertrag zum Kindergarten zu erfüllen. Grundsätzlich war es anfänglich so, dass die Kirche 25 % der Kosten vom Kindergarten getragen hat. Dies kann die Kirche finanziell nicht mehr leisten. Die Gemeinden sollen deshalb der Vertragsübernahme durch das ZeKiD zustimmen.
Für die Eltern ist es wichtig zu wissen, dass die KiGa-Plätze nicht gefährdet sind. Wunsch der Gemeinde sind bezahlbare Kindergartenplätze. Problematisch ist es, dass bei jedem Gespräch die Kirche eine neue Ausgangssituation präsentiert. Es wurden schon verschiedene Vertragsmodelle durch Kirche vorgestellt, die aber nicht akzeptiert werden konnten. Die Kirche ist hier in der Bringschuld. Als Grundsatz muss festgehalten werden, dass die Gemeinde nicht gegen die Kirche ist. 

zu TOP 7. Littfasssäulen in der Gemeinde Brodersby
Beschlussvorlage - 14/2018
Die Gemeinde Brodersby stört sich am Zustand den 3 Littfasssäulen, die in der Gemeinde stehen (Schönhagen, Höxmark und Brodersby).
Mit der Plakatwerbungsfirma wurde 1973 der zur Verfügung gestellte Vertrag geschlossen und seither nicht gekündigt.

Betrachtung der Vertragslaufzeit:
23.04.1973 bis 23.04.1988
1. Dreijahresverlängerung bis 23.04.1991
2. Dreijahresverlängerung bis 23.04.1994
3. Dreijahresverlängerung bis 23.04.1997
4. Dreijahresverlängerung bis 23.04.2000
5. Dreijahresverlängerung bis 23.04.2003
6. Dreijahresverlängerung bis 23.04.2006
7. Dreijahresverlängerung bis 23.04.2009
8. Dreijahresverlängerung bis 23.04.2012
9. Dreijahresverlängerung bis 23.04.2015
10. Dreijahresverlängerung bis 23.04.2018

Herr Andresen hat recherchiert, ob jährlich eine "Miete" gezahlt wurde.
2017      32,44 €
2016      25,03 €
2015      27,83 €
2014      22,34 €

Die 6-monatige Kündigungsfrist zum 30.04.2018 ist verstrichen. Da die Gemeinde sich seit Beginn diesen Jahres, nicht zuletzt im Zusammenhang mit den Planungen zur 750-Jahrfeier, am Zustand der Säulen stört, begehrt sie eigentlich den Rückbau der Säulen. Um Möglichkeiten auszuloten, hat Herr Andresen Kontakt zur Werbefirma aufgenommen. Man berichtete, dass man die Plakatflächen für die Bewerbung der Karl-May-Festspiele in Segeberg vermietet habe und die Säulen daher noch benötigt würden.


Schriftlich teile die Firma mit:

Hallo, Herr Andresen,
da der Vertrag mit der Gemeinde für die Bewirtschaftung der Säulen in Brodersby noch für den Zeitraum von drei Jahren läuft, würden wir Ihnen gern folgenden Vorschlag für unten genannte Standorte unterbreiten:

Brodersby
                - Am Schulwald gg Nr. 7
                - OT Höxmark
                - Strandstr. 2, OT Schönhagen

1.) Damit die Säulen für die anstehende 750-Jahr-Feier gepflegt aussehen, lassen wir sie regelmäßig weiß eindecken (evtl. nach Rücksprache mit Ihnen unter Berücksichtigung der Termine der Klebetouren).

2.) Da wir den Auftrag dem Kunden bereits bestätigt hatten, würden wir auch gern in diesem Jahr für unseren langjährigen Auftraggeber die Karl-May-Spiele 2018 von Anfang Juni bis Ende August plakatieren lassen.

3.) Wir erklären uns damit einverstanden, daß die Gemeinde danach - unter Außerachtlassung der bestehenden Kündigungszeiten - den Rückbau der Säulen zu ihren Lasten Anfang September veranlaßt.

Ist das für Sie eine akzeptable Vorgehensweise?

Danke für eine Info und viele Grüße
Martina Brodeßer

Plakatwerbung Nord oHG
Jost von Brandis
Am Röhbrook 22
21465 Reinbek-Ohe

Tel.: (04104) 692 001 Fax: (04104) 692 169
E-Mail: m.brodesser@plakatwerbung-nord.de
Web: www.plakatwerbung-nord.de

Wie weiter verfahren werden soll, muss die Gemeindevertretung beraten.     

Beschluss:

Es wird beschlossen, der vorgeschlagenen Beendigung des Vertrages durch die Firma Plakatwerbung Nord oHG zur Beseitigung der Littfasssäulen in der Gemeinde Brodersby zuzustimmen. 


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Verbesserung der Strukturen für Insekten im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 20/2018
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.04.2018 wurde über einen Antrag der demIni-Fraktion zur Verbesserung der Strukturen für Insekten im Gemeindegebiet beraten. Hierzu wird auf die Beschlussvorlage 7/2018 verwiesen.

Die Gemeindevertretung hat dem Antrag der demIni zugestimmt. Die Idee wurde für gut befunden. Ziel war es, geeignete Flächen für dieses Projekt zu finden. Nachdem eine Vertreterin der Saatgutkontaktstelle um Beratung gebeten wurde, sollte dann eine Konkretisierung der Flächenauswahl stattfinden. Näheres sollte durch die Gemeindevertreterin Müller koordiniert werden.

Am 06.07.2018 hat eine Inaugenscheinnahme der verschiedenen Standorte stattgefunden. Dabei wurde sich unter den Beteiligten (Bgm Olma, Frau Müller, Herr Wagner und Frau Schadt) auf den Umbruch und die Ansaat folgender Flächen verständigt:
  1. Der nordöstliche Bereich des Klärwerkgeländes hinter dem letzten Teich (2 m Streifen an nördlicher Grenze) und die Fläche hinter der Wetterstation. Es sollen auch 3 Obstbäume in die nördliche Spitze gepflanzt werden.
  2. In Schönhagen im Bereich der Straße "Zum Wiesengrund". In das Rondell soll eine Linde gepflanzt werden, die durch einen Anlieger gespendet wird. Auf der Wiese hinter dem Rondell soll eine Blühwiese entstehen sowie 5 Obstbäume gepflanzt werden, so dass zudem eine Streuobstwiese entsteht.
  3. Höxmark/Drasberg: In der scharfen Kurve am Drasberg, dort wo von der Straße der Wanderweg nach Schönhagen führt, sind zwei Grasflächen, die zu Blühwiesen umgestaltet werden sollen.
  4. Brodersby: Am Bouleplatz soll ein zwei Meter breiter Blühstreifen an der Straße entlang und eine kleine Ecke an der Mauer des Birkenhofs angelegt werden.
  5. Brodersby: Die Schulwaldwiese soll zur Blühfläche umgestaltet werden.
Somit werden in allen 3 Ortsteilen Blühflächen angelegt. Auf Fraßschutz bei den Bäumen ist zu achten. Die Blühsaat wird speziell für die verschiedenen Böden angemischt. Der Umbruch soll im Herbst erfolgen.

Die Kosten für den  Umbruch und die Ansaat werden vom Land übernommen, wenn die Gemeinde keine eigenen Geräte dafür hat. Dies wäre in Brodersby der Fall. Die Gemeinde muss die Flächen unterhalten (max. 2 mal im Jahr mähen) und etwas zeitverzögert das Mahdgut entfernen (etwas später, damit die Saat noch ausfallen kann). Der Zeitraum erstreckt sich über 5 Jahre und kann dann ggf. verlängert werden. 

Auf Nachfrage teilt Herr Olma mit, das die Gemeinde für 5 Jahre an das Projekt gebunden wäre. Es würde eine mehrjährige Ansaat erfolgen, die nur 1x im Jahr gemäht werden muss. Der Gemeinde entstehen bei dem Projekt keine Kosten.

Herr Thomsen spricht gegen die Pflanzung von Bäumen aus, um bei späteren Planungen keine Probleme zu haben.
  

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Flächen mit mehrjähriger Blumensaat einzusäen, damit die Strukturen für Insekten im Gemeindegebiet verbessert werden:
  1. Der nordöstliche Bereich des Klärwerkgeländes hinter dem letzten Teich (2 m Streifen an nördlicher Grenze) und die Fläche hinter der Wetterstation. Es sollen auch 3 Obstbäume in die nördliche Spitze gepflanzt werden.
  2. In Schönhagen im Bereich der Straße "Zum Wiesengrund". In das Rondell soll eine Linde gepflanzt werden, die durch einen Anlieger gespendet wird. Auf der Wiese hinter dem Rondell soll eine Blühwiese entstehen sowie 5 Obstbäume gepflanzt werden, so dass zudem eine Streuobstwiese entsteht.
  3. Höxmark/Drasberg: In der scharfen Kurve am Drasberg, dort wo von der Straße der Wanderweg nach Schönhagen führt, sind zwei Grasflächen, die zu Blühwiesen umgestaltet werden sollen.
  4. Brodersby: Am Bouleplatz soll ein zwei Meter breiter Blühstreifen an der Straße entlang und eine kleine Ecke an der Mauer des Birkenhofs angelegt werden.
  5. Brodersby: Die Schulwaldwiese soll zur Blühfläche umgestaltet werden. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Einholen eines Sachverständigengutachtens zum Wasserschaden im UG des Neubaus DLRG
Herr Olma informiert über Einzelheiten zum Wasserschaden im Untergeschoss des Neubaus der DLRG-Rettungswache. Problematisch in diesem Fall ist es, dass es sich dabei um Abwasser handelt. Um jeglichen Schaden von der Gemeinde abzuwenden, schlägt er vor, ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen einzuholen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, im Rahmen des Wasserschadens im Neubau der DLRG-Rettungswache von einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten einzuholen.

 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Rückwirkender Erlass der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe zum 01.01.2015
Beschlussvorlage - 16/2018
Durch Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ab 01.08.2014 ist die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Fremdenverkehrsabgabe entfallen und durch durch die Tourismusabgabe ersetzt worden. Daher hat die Gemeinde Brodersby mit Wirkung vom 01.01.2015 eine Satzung zur Erhebung einer Tourismusabgabe im Ortsteil Schönhagen erlassen.
In der Eingangsformel dieser Satzung wird als Ermächtigungsgrundlage (u.a.) § 10 KAG genannt.
§ 10 KAG beinhaltet im Absatz 2 die Ermächtigungsgrundlage für die Kurabgabe und in Absatz 6 für die Tourismusabgaben.
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht sieht in der bloßen Nennung des § 10 ohne Differenzierung der Absätze einen Verstoß gegen das sog. Zitiergebot des § 66 Abs.1 Nr.2 Landesverwaltungsgesetz, was zur Unwirksamkeit einer Satzung führt: Danach müssen Satzungen die Rechtsvorschriften angeben, welche zum Erlass der Satzung berechtigen, so dass hier nach Auffassung des Gerichtes § 10 Abs.6 KAG zu nennen ist.

Die Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen ist zur Heilung dieses Verstoßes daher neu zu erlassen und rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft zu setzen (siehe Anlage). Gemäß § 2 Abs. 2 KAG enthält § 12 eine Regelung zum sog. Schlechterstellungsverbot, nach dem Abgabenpflichtige durch eine rückwirkend erlassene Satzung nicht ungünstiger gestellt werden dürfen als nach der bisherigen Satzung.
Inhaltliche Änderungen erfolgen nicht.

Nach dem Inkrafttreten werden im Zusammenhang mit einem Klageverfahren stehende bisher noch offene Widersprüche zurückgewiesen. 

Beschluss:
Der rückwirkende Erlass der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen zum 01.01.2015 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.  

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Rückwirkender Erlass der 1. Nachtragssatzung zur Erhebung einer Tourismusabgabe zum 01.01.2017
Beschlussvorlage - 17/2018
Durch Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) ab 01.08.2014 ist die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Fremdenverkehrsabgabe entfallen und durch die Tourismusabgabe ersetzt worden. Daher hat die Gemeinde Brodersby mit Wirkung vom 01.01.2015 ihre Satzung zur Erhebung einer Tourismusabgabe im Ortsteil Schönhagen erlassen.

Mit Wirkung vom 01.01.2017 wurde die 1. Nachtragssatzung zu dieser Satzung erlassen.

In der Eingangsformel dieser Satzung wird als Ermächtigungsgrundlage (u.a.) § 10 KAG genannt.
§ 10 KAG beinhaltet im Absatz 2 die Ermächtigungsgrundlage für die Kurabgabe und in Absatz 6 für die Tourismusabgaben.
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht sieht in der bloßen Nennung des § 10 ohne Differenzierung der Absätze einen Verstoß gegen das sog. Zitiergebot des § 66 Abs.1 Nr.2 Landesverwaltungsgesetz, was zur Unwirksamkeit einer Satzung führt: Danach müssen Satzungen die Rechtsvorschriften angeben, welche zum Erlass der Satzung berechtigen, so dass hier nach Auffassung des Gerichtes § 10 Abs.6 KAG zu nennen ist.

Die 1. Nachtragssatzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen ist zur Heilung dieses Verstoßes daher neu zu erlassen und rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft zu stzen (siehe Anlage). Gemäß § 2 Abs.2 KAG enthält Artikel 4 eine Regelung zum sog. Schlechterstellungsverbot (siehe vorlage 16/2018)
Inhaltliche Änderungen erfolgen nicht.
Nach dem Inkrafttreten werden im Zusammenhang mit einem Klageverfahren stehende bisher noch offene Widersprüche zurückgewiesen.

Die mit Wirkung vom 01.01.2018 erlassene 2. Nachtragssatzung entspricht bereits dem Zitiergebot, so dass hier keine neue Beschlussfassung erforderlich ist.   

Beschluss:
Der rückwirkende Erlass der 1.Nachtragssatzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen zum 01.01.2017 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.    

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Rückwirkender Erlass der Satzung über die Erhebung von Kurabgaben ab 01.01.2015
Beschlussvorlage - 18/2018
Die Gemeinde Brodersby hat mit Wirkung vom 01.01.2015 eine neue Satzung zur Erhebung von Kurabgaben im Ortsteil Schönhagen erlassen.
In der Eingangsformel dieser Satzung wird als Ermächtigungsgrundlage (u.a.) § 10 KAG genannt.
§ 10 KAG beinhaltet im Absatz 2 die Ermächtigungsgrundlage für die Kurabgabe und in Absatz 6 für die Tourismusabgaben.
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht sieht in der bloßen Nennung des § 10 ohne Differenzierung der Absätze einen Verstoß gegen das sog. Zitiergebot des § 66 Abs.1 Nr.2 Landesverwaltungsgesetz, was zur Unwirksamkeit einer Satzung führt: Danach müssen Satzungen die Rechtsvorschriften angeben, welche zum Erlass der Satzung berechtigen, so dass hier nach Auffassung des Gerichtes § 10 Abs.2 KAG zu nennen ist.

Die Satzung über die Erhebung von Kurabgaben in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen ist zur Heilung dieses Verstoßes daher neu zu erlassen und rückwirkend für die Zeit ab 01.01.2015 in Kraft zu setzen (siehe Anlage). Gemäß § 2 Abs. 2 KAG enthält § 11 eine Regelung zum sog. Schlechterstellungsverbot ( siehe Vorlage 16/2018)
Inhaltliche Änderungen erfolgen nicht.   

Beschluss:
Der rückwirkende Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kurabgabe in der Gemeinde Brodersby für den Ortsteil Schönhagen zum 01.01.2015 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.   

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Einwohnerfragestunde
Hinsichtlich der Anfrage zum Sachstand "Bebauung Fläche ehem. Tennishalle" teilt Herr Olma mit, das noch Verhandlungen mit Helios geführt werden müssen, um einzelne Punkte zu klären. Dieses Gespräch wird im August stattfinden.

Es wird der zu geringe Wasserdruck in der Gemeinde bemängelt. Hierzu wird mitgeteilt, dass eine zusätzliche Druckstation gebaut werden soll. Der Grund hierfür ist der z. Zt. hohe Wasserverbrauch.
Frau Schwartz-Sander würde es begrüßen, wenn hierzu eine Information durch den WBV an die Bürger ergehen würde.

Es wird die Frage zur Aufwertung des Strands in Schönhagen gestellt. Dies wird als problematisch dargestellt, da das Amt für Küstenschutz gegen neue Sandaufschüttungen ist. Wären keine T-Form-Buhnen errichtet worden, wäre vermutlich wesentlich weniger Strand noch vorhanden. Zu diesem Thema gibt es noch keine konkreten Planungen.

Herr Olma schlägt bezüglich des Vorschlags, wieder einen Tourismusausschuss einzurichten, vor, eine Arbeitsgruppe Tourismus zu gründen. Ein Tourismusausschuss wäre in seine tatsächlichen Arbeit nicht praktikabel. Eine Arbeitsgruppe kann flexibel arbeiten und würde administrativ durch die GLC unterstützt werden. Darin könnten auch verschiedene Vertreter z. B. Gewerbetreibende, Vermieter usw. mitarbeiten.
Dieses Thema sollte auf der nächsten Sitzung diskutiert werden.  

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgaben
Herr Olma berichtet über die im nicht öffentlichen Sitzungsteil gefaßten Beschlüsse.


Dieter Olma  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer