N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby vom 17.12.2018.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schönhagen, Eiskellerweg 2, Brodersby
Beginn der Sitzung:  18.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.10 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Dieter Olma
Gemeindevertreterin Elsbeth Müller
Gemeindevertreter Harald Pohl
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
Gemeindevertreter Jürgen Thietje
Gemeindevertreter Hans Walther Wagner

Abwesend sind:
2. stellv. Bürgermeister Michael Sander (entschuldigt )
1. stellv. Bürgermeister Christian Schlömer (entschuldigt )
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor Gunnar Bock

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
5. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H.- Sachthema Windenergie - 2. Auslegung
5.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 33/2018
5.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 34/2018
5.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 35/2018
5.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 36/2018
6. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
  Beschlussvorlage - 37/2018
7. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
  Beschlussvorlage - 31/2018
8. Sanierung RW-Kanal vom Wendehammer Strandstraße über Bauhof zur Vorflut
  Beschlussvorlage - 32/2018
9. Fremdwasser im Schmutzwasserkanalsystem von Schönhagen
  Beschlussvorlage - 38/2018
10. Erarbeitung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Gründung eines Zweckverbandes für die Kindergärten Sternschnuppe und Pezzettino in Karby
  Beschlussvorlage - 45/2018
11. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kurabgaben für den Ortsteil Schönhagen
  Beschlussvorlage - 43/2018
12. Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe für den Ortsteil Schönhagen
  Beschlussvorlage - 44/2018
13. Erlass der I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 39/2018
14. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2018
  Beschlussvorlage - 40/2018
15. Erlass Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 41/2018
16. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der TOP 17 wird nicht öffentlich behandelt.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters
1. KiTa

a)             Die Kirchengemeinde Karby nimmt die Kündigung nicht zurück und die Trägerschaft endet wie angekündigt zum 31.07.2019. Begründung ist u.a. die Weigerung, die Trägerschaft zum ZeKid zu übergeben und dass sich die Kirche in Schwansen zum 01.01.2020 neu strukturiert. Die Kirchengemeinde Karby wird es dann nicht mehr geben. Damit verbunden wäre ein Wechsel der Trägerschaft und man sieht seitens der Kirche keine Veranlassung die fällige Entscheidung nach hinten zu verschieben.
 
b)             Die Kommunen als Träger der KiTa können das Gebäude in der Schulstraße (Pezzetino) für einen Preis von ca. 1035,-€             Kaltmiete plus 800,- € Nebenkosten solange anmieten, wie sie das Gebäude benötigen. Die Kirche weist darauf hin, dass sie keinerlei finanzielle Mittel in das Gebäude investieren wird, sollte es zukünftig Auflagen zum Betreiben des Kindergarten geben. Sämtliche Kosten müssten dann durch den Mieter / Pächter übernommen werden.
 
c)             die Kirche stimmt einer Entwicklung der KiTa in der Rosenstraße (Sternschnuppe) zu. Sollte es Bedarf an Grundstücksfläche geben, ist dies grundsätzlich realisierbar nur müssen die Kommunen sich mit dem derzeitigen Pächter einigen und eventuell anfallende Entschädigungszahlungen übernehmen. Sollte im Rahmen eines zukünftigen Bauvorhabens, der oder die Knicks versetzt oder entfernt werden, ist der dafür vorgesehene Ersatz auch auf gemeindeeigenen Fläche zu realisieren, da hierfür keine zusätzlichen Flächen vor Ort zur Verfügung gestellt werden.
 
d)             die Kirche bittet um schriftliche Bestätigung des Angebotes, dass sie auch zukünftig im Rahmen des Religionsunterrichtes im Kindergarten tätig werden darf. Dies ist von allen vier Gemeinden zugesagt worden. Dies ist wie in der Schule zu handhaben, keinen Zwang - Eltern entscheiden, ob ihre Kinder am Angebot teilnehmen.
 
 
Am 28.11. hat im Gemeindehaus Karby ein Elternabend für beide Kindergärten stattgefunden, den Eltern und Mitarbeitern wurden die Vorstellungen der 4 Gemeinden unterbreitet und sie hatten Gelegenheit uns Fragen zu stellen. Es herrschte eine gute Atmosphäre --> ihr Wunsch weiter informiert zu werden.
 
Die Bürgermeister der vier Gemeinden haben den Pastor schriftlich gebeten, ab sofort keine auswärtigen Kinder mehr anzunehmen, bis all unsere Kinder einen Platz haben bzw. freie Kapazitäten vorhanden sind, damit wir kurzfristige Anfragen positiv beantworten können.
 
Das Amt Schlei Ostsee (Frau Horsthemke) und die Kirche beginnen mit den Formalitäten zur Übergabe der Trägerschaft an die Kommunen zum nächstmöglichen Termin.

- Vorlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Gründung eines Zweckverbandes wurde durch das Amt als Diskussionsgrundlage erstellt (Vorbild Breitbandzweckverband)
- Verhandlungen sollen ab Januar durch die Bgm. geführt werden (daher Ermächtigung durch GV) --> Ziel ist die Gründung zum 01. Februar 2019.
- Gremium soll aus 8 Personen / 2 Mitglieder pro Gemeinde (Bgm. plus 1 frei wählbarer) bestehen --> der Bürgermeisterwird von seinen gewählten Vertretern vertreten; für das weitere Mitglied wird ein persönlicher Vertreter gewählt.

- am 11.12. fand eine Gesprächsrunde mit allen Mitarbeitern der Kita statt. Fragen wurden beantwortet. Ziel ist es möglichst schnell darüber Klarheit zu erlangen, ob und wenn ja, wieviel Mitarbeiter das Angebot der Weiterbeschäftigung annehmen.
 
2. Glasfaserausbau
 
- noch Probleme mit den Häusern von NOVASOL --> Quote nicht erreicht
 
Der WLAN Anbieter Thinkmore hat gegenüber NOVASOL und den Hausbesitzern bereits am 20.11. schriftlich behauptet, dass nach seinen Gesprächen mit den Schleswiger Stadtwerken bereits über 60% unterschrieben haben und es kein Problem gäbe. Daraufhin hat NOVASOL selbst ihren Hausbesitzern angeboten, bereits abgeschlossene Verträge wieder zu kündigen.
 
Meine Nachfrage bei den Stadtwerken hat ergeben, dass sie a) nie Auskunft geben würden und b) keiner mit ihnen zu diesem Thema gesprochen habe. Also ist die Aussage von Thinkmore glatt gelogen.
 
Es bleibt spannend - Sachstand 04.12. - 42 %. Ich habe mich mit den Stadtwerken dahin verständigt, dass wir eine Fristverlängerung bis Weihnachten vereinbart haben.
 
3. Friedhof
 
Da sich an der grundsätzlichen Einstellung der beteiligten Gemeinden zur Finanzierung nichts geändert hat, geht die Kirche nun den angekündigten Weg und hat allen die Kündigung des Friedhofbetriebes zum 31.12.2020 per Einschreiben mitgeteilt.
 
- hier haben wir eine 2-jährige Übergangsfrist
- neben uns ist die Stadt Kappeln und die Gemeinde Winnemark bereit das geforderte Defizit zu übernehmen
- Damp und Karby haben feste Beträge, die sich im 50% Satz bewegen
- Dörphof möchte nur 1.500€ bezahlen
 
Ich habe bereits Gespräche mit dem Pastor geführt und er kann sich eine weitere Zusammenarbeit mit den Gemeinden vorstellen, die bereit sind sich angemessen an den Kosten zu beteiligen.
  
4. E-Ladestation Schönhagen
 
Wie bereits bekannt hatten wir ja einen Bewilligungsbescheid, der uns eine Ladestation in der Preisklasse ca. 23.000,-€ bewilligt. Diese Kosten sind eindeutig zu hoch.
 
Nachfragen bei E.ON und Schleswiger Stadtwerke wurden mit einem Preis von ca. 7.000,-€ - 8.000,-€ beantwortet.
 
Nun habe ich ein Angebot von der Firma JP Joule, die eine 22Kw Ladestation für 1x 22 Kw oder 2 x 11 Kw für ca. 3.400,-€ installieren würde. Ich denke, da könnte man darüber nachdenken und ein Angebot für Schönhagen schaffen.
 
Die zweite Idee ist - eine Vermietung von e_Bikes durch die Tourist-Info, da Fahrrad Seemann mit Ablauf des Jahres seinen Betrieb einstellt und Anfragen von Seemann in Damp und Thurau in Kappeln abgelehnt wurden.
 
5. Straßensanierung K 62 / Parkplatz Schönhagen
 
Im Rahmen der Sanierung der K 62 hat die ausführende Firma EUROVIA die Fahrspur vor dem DLRG Gebäude geteert, damit ist die Fahrbahn rund um den Parkplatz wieder hergestellt.
 
6. DLRG Gebäude
 
a) mit der installierten Sauna, ist das Gebäude nun endlich so fertiggestellt, wie es die Planung vorgesehen hat.

b) bis jetzt sind die Arbeiten für die Fassade sowie die Heizungstechnik noch nicht abschließend abgenommen.
 
c) mit dem Architekten / Bauamt wurden festgestellte Mängel besprochen und die damit verbunden Regressforderungen festgelegt

Bei der Steuersonderprüfung zur Abrechnung beim Bau des DLRG Gebäude wurden keine Fehler festgestellt.

7. Allgemein

21.11.2018 Übergabe des neuen Bücherbusses durch die Kreistagspräsidentin Frau Dr. Juliane Rumpf in Holtsee

11.11.2018 Abschluss der 750 Jahrfeierlichkeiten in Brodersby - Budget 12.000,-€

05.12.2018 erstes Treffen Arbeitskreis Tourismus in Schönhagen 

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. 

zu TOP 5. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H.- Sachthema Windenergie - 2. Auslegung

zu TOP 5.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 33/2018
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

In der Zeit vom 27.12.2016 bis einschl. 30.06.2017 lagen die Unterlagen zur Fortschreibung der o. g. Planverfahren öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit seine Anregungen und Bedenken vorzutragen. Insgesamt sind ca. 6.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden durch die zuständige Planungsbehörde gesichtet und abgewogen. Alle Ergebnisse sind danach in einer Synopse (Gegenüberstellung) zusammengefasst. Nur für den Landesentwicklungsplan sind dies insgesamt 661 Seiten und für den Regionalplan für den Planungsraum II 5317 Seiten. Die Abwägung der durch die amtsangehörigen Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen umfasst für beide Planungen zusammen 117 Seiten. Auf einen Versand per Post wird an dieser Stelle verzichtet. Die Unterlagen wurden den Gemeinden rechtzeitig digital zur Verfügung gestellt.

Im Frühjahr 2018 wurde in Schleswig-Holstein überdies ein neuer Landtag gewählt. Die Koalition aus CDU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben das energiepolitische Ziel der Vorgängerkoalition bestätigt, dennoch aber die weichen und abwägungsrelevanten Kriterien auf den Prüfstand gestellt. Für die in geschlossenen Ortslagen lebenden Menschen wurde der Mindestabstand zu den geplanten Windkraftanlagen von 800 m auf 1.000 m erhöht. Eine Veränderung der Abstände zu den im Außenbereich lebenden Menschen konnte hingegen nicht erreicht werden. Hier sind es weiterhin 400 m, mindestens jedoch drei Mal Anlagenhöhe. Auch hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) sich neu zu den von hohen Windkraftanlagen ausgehendem Lärm geäußert und festgestellt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr vollumfänglich zutreffend sind und eine Neubewertung vorzunehmen ist.
All diese Argumente wurden abgewogen und sind in den neuen, zweiten, Planentwurf eingeflossen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Veränderungen ergeben haben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange voraussetzen. In der Zeit vom 04.09.2018 bis einschl. 03.01.2019 besteht die Möglichkeit erneut Stellungnahmen abzugeben.

Im Rahmen der Anpassung des Landesplanungsgesetzes S.-H. wurde geregelt, dass es für das erneute Beteiligungsverfahren KEINE Papierunterlagen mehr für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonen können dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter: www.bolapla-sh.de

Zu diesem Verfahren wird auf die im 1. Halbjahr 2017 gefassten Beschlüsse verwiesen. Es ist darüber zu beraten, ob eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung können keine neuen Argumente vorgebracht werden, so dass empfohlen wird die bisherigen Stellungnahmen aufrecht zu erhalten.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 34/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.   

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 35/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.   

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 36/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.   

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
Beschlussvorlage - 37/2018
Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt.
Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar.
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist.
Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne.
Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.

Neuer
Planungsraum (PR)
Zugehörige Kreise / kreisfreie Städte
Alter
Planungsraum
(PR)
Bestehender LRP / Jahr
I
Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Flensburg
V
2002
II
Landeshauptstadt Kiel, Rendsburg- Eckernförde,
Plön, Neumünster
III
2000
III
Dithmarschen, Steinburg
IV
2005
Pinneberg, Segeberg, Stormarn,
Herzogtum Lauenburg
I
1998
Ostholstein, Hansestadt Lübeck
II
2003

Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter: www.bolapla-sh.de
In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben. 

Beschluss:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme zur Neuaufstellung der Landschaftsrahmenpläne des Landes S.-H. verzichtet. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
Beschlussvorlage - 31/2018

Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll.

Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalen Zielerreichung beitragen werden.

Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein.

Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden.

Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine später Beschlussfassung wäre daher verbindlich.  


Beschluss:

Die Gemeinde beabsichtigt, Gesellschafterin der zu gründenden Klimaschutzagentur zu werden.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 8. Sanierung RW-Kanal vom Wendehammer Strandstraße über Bauhof zur Vorflut
Beschlussvorlage - 32/2018

Schon bei den ersten Gedanken an eine Planung eines neuen DLRG-Gebäudes nördlich des Strandhuses wurde nicht zuletzt auch auf die Ver- und Entsorgungsleitungen, die dort verlegt sind, hingeweisen. Im Zuge der weitergehenden Planungen und später beim Bau des DLRG-Gebäudes wurden die zu überbauenden Versorgungsleitungen umgelegt. Der relativ tief liegende Regenwasserkanal wurde zunächst belassen, um den Baufortschritt nicht zu verzögern. Ein Umlegen der Leitung hätte aufgrund der Tiefenlage und der kreuzenden bzw. mitverlaufenden Versorgungsleitungen sowie dem barrierefreien Aufgang zum Strandhus einen sehr großen Aufwand bedeutet. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen zeigen den Verlauf des Kanals. Eigentlich ging Herr Andresen davon aus, dass dieser Betonkanal keine wirkliche Funktion mehr erfüllt, alte Pläne deuteten darauf hin und großen Wassermengen wurden auch in der nassen Jahreszeit nicht beobachtet. Daher war es vorgesehen, den Kanal mit einem leichten Flüssigbeton zu verschließen. Es sollte unbedingt verhindert werden, dass Boden in die alte Leitung erodiert oder diese gar einstürzt. In der Folge wäre nicht auszuschließen, dass dem DLRG-Gebäude der Boden unter dem Fundament abhanden kommt und dadurch schwerwiegende Setzung entstehen. Für das wenige, dann doch noch am Schacht 20364A ankommende Wasser, hätte eine kleine Pumpe in diesen Schacht eingebaut werden sollen.

Nachdem das Baugerüst an der DLRG-Baustelle abgebaut war, sollte das Verschließen des Kanals stattfinden. Gott-sei-Dank hat es genau an diesem Tage den einzigen heftigen Regenschauer des Sommers gegeben. Es wurde offenbar, dass doch erheblich Wasser fließt. Das Verschließen des Kanals wurde nicht vorgenommen. Stattdessen wurde der Kanal gereinigt und bestmöglich inspiziert. Mit dem Ergebnis konnte der zur Verfügung gestellte Kanalplan als Ergänzung zum Kanalkataster gezeichnet werden. Ferner konnte festgestellt werden, dass der Kanal, insbesondere unter dem neuen DLRG-Gebäude, mit einem Inliner saniert werden kann. Um Gefahren des Einsturzes oder der Erosion von Boden vorzubeugen, muss die Sanierung kurzfristig durchgeführt werden (vergleiche Sanierungsvorschlag von Herrn Flach). Da der Kanal jetzt unstrittig Bestandteil der Ortsentwässerung ist und einen Teil der Oberflächenentwässerung des Wendehammers der Strandstraße sowie wahrscheinlich vom Seestern übernimmt, muss der Aufwand aus dem Abwasserhaushalt bestritten werden.  


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Sanierung des RW-Kanals am Ende der Strandstraße wie im Sanierungsvorschlag von Herrn Flach beschrieben durchzuführen. Es soll dabei auch die Sanierungsbedürftigkeit der Schäden, die nur offen saniert werden können, eindeutig abgeprüft werden. Erforderliche Mittel in Höhe von 20.000 € werden über den Vermögenshaushalt 2019 bereit gestellt. Herr Flach wird mit der planerischen Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den wirtschaftlichsten Bieter einer Preisanfrage zu beauftragen. Im Zuge der Maßnahme sollen die Grundleitungsverläufe / -anschlüsse vom Strandhus und vom DLRG-Gebäude möglichst vollständig in das Kanalkataster aufgenommen werden.  


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Fremdwasser im Schmutzwasserkanalsystem von Schönhagen
Beschlussvorlage - 38/2018

Im Zusammenhang mit der Erörterung von Fragestellungen zur Mengenmessung 2018 und Abrechnung der Schmutzwasserübernahme durch die Kläranlage Kappeln im Allgemeinen wurde in einem Gesrächstermin mit den verantwortlichen Protagonisten einmal mehr deutlich, dass die Menge Fremdwasser aus Schönhagen aus mehreren Gesichtspunkten ein Übel ist.

  1. Die Selbstüberwachungsverordnung SH (SÜVO) fordert von Betreibern von Abwasserkanalnetzen, dass die Dichtigkeit der Kanäle garantiert wird. Hintergrund dieser Forderung ist, dass weder Schmutzwasser in den umliegenden Boden und das Grundwasser entweichen (Exfiltration), noch sauberes Grundwasser in die Kanäle eindringen soll (Infiltration) und dann aufwendig gereinigt werden muss.

  2. Das Druckrohrleitungssystem und die Kläranlage drohen durch erhöhte Mengen Fremdwasser hydraulisch überlastet zu werden. Wenngleich dieses kein vertragliches Problem der Gemeinde Brodersby ist, weil man sich 2010 genügend Puffer am System vertraglich gesichert hat, so ist es im Betrieb der Kläranlage und der Druckrohrleitungen dennoch von Belang.

  3. Die Menge Fremdwasser erhöht die Kosten der Abwasserreinigung. Folgende Tabelle zeigt die Mengen Schmutzwasser, die von Schönhagen in den letzten Jahren nach Kappeln gepumpt wurde. Ferner sind die verbrauchten Frischwassermengen gegenübergestellt. Es ist ersichtlich, dass im Mittel knapp 30 % mehr Schmutzwasser anfällt, als Frischwasser vom Wasserwerk bezogen wird.

Fremdwasser gelangt aber nicht nur über Infiltration ins Kanalsystem, sondern auch zu einem Anteil über die Schachtdeckel in den befestigten Oberflächen. Ohne es tatsächlich zu wissen, möge dieser Anteil mit 20 % des Fremdwassers angenommen werden.

graphic

Gemäß des öffentlich rechtlichen Vertrages über die gemeinsame Kläranlagennutzung mit der Stadt Kappeln vom 21.10.2010 zahlt die Gemeinde Brodersby jährlich zwei Kostenbestandteile. Zum einen wird die Dienstleistung der Betreuung der Pumpstationen etc. über eine Pauschale vergütet. Zum anderen werden die Betriebs- und Unterhaltskosten der Kläranlage Kappeln im Verhältnis der verarbeiteten Schmutzwassermengen abgerechnet (vergleiche Tabelle, vorletzte Spalte). D.h., dass sich die Menge Fremdwasser unmittelbar auf den von Brodersby zu zahlenden Anteil auswirkt. Bei 30 % Fremdwasser und einem durch Infiltration entstehendem Anteil von 80 % können durch eine Abdichtung der Kanäle selbst bei pessimistischer Betrachtung 20 % des Betriebs- und Unterhaltungskostenanteils an der Kläranlage Kappeln eingespart werden. In vergangenen Jahren wurde i.M. ein Betriebs- und Unterhaltungskostenanteil von über 90.000 € berechnet, d.h. das Einsparpotential liegt bei rund 20.000 € pro Jahr.

Würde man jetzt eine Kanalsanierung anstreben, würde sich ein Abschreibungsbetrag in dieser Größenordnung quasi durch die Einsparung finanzieren. Da sich die Undichtigkeitsprobleme in Schönhagen zu großen Teilen mittels grabenloser Bauweisen beseitigen ließen und jene Verfahren selbst bei konservativer Betrachtungsweise eine Abschreibungsdauer von mehr als 30 Jahren gestatten, wäre die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen relativ leicht herzuleiten.

Sicherlich muss der meist parallel verlegte Regenwasserkanal auch betrachtet werden. Überspitzt formuliert macht es wenig Sinn, den Schmutzwasserkanal aufwendig mit grabenlosen Verfahren zu sanieren, wohlwissend, dass der Regenwasserkanal nebenan nur im Neubau saniert werden kann.    


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass sich die Gemeinde des Themas einer Kanalsanierung mit dem Ziel der Reduktion des Fremdwassers im Schmutzwasserkanal annimmt. Dazu wird ein Auftrag zur Ursachenforschung erteilt und dafür werden 10.000 € in den Vermögenshaushalt 2019 eingestellt. Das Ergebnis der Ursachenforschungen wird in einer der kommenden Bauausschusssitzungen vorgetragen.    


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erarbeitung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Gründung eines Zweckverbandes für die Kindergärten Sternschnuppe und Pezzettino in Karby
Beschlussvorlage - 45/2018
Die Trägerschaft der ev.-luth. Kindergärten Sternschnuppe und Pezzettino wurden durch die Kirchengemeinde Karby zum 31.07.2019 gekündigt.
Die Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark können als Zweckverband die Trägerschaft gemeinsam übernehmen. Hierfür muss ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Gemeinden geschlossen werden, der durch die Bürgermeister mit der Verwaltung erarbeitet werden soll.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, mit den anderen Gemeinden einen Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages für die Gründung eines Zweckverbandes für die Kindergärten in Karby zu erarbeiten.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kurabgaben für den Ortsteil Schönhagen
Beschlussvorlage - 43/2018
Aufgrund von Kostensteigerungen war eine Neukalkulation der Kurabgaben zum 01.01.2019 erforderlich,die zu folgenden Veränderungen führt (siehe § 5 der Satzung):

Erwachsene Hauptsaison                        1,28 € (vorher 1,20 €)
Kinder Hauptsaison                                    0,42 € (vorher 0,40 €)
Erwachsene Nebensaison                        0,64 € (vorher 0,60 €)
Kinder Nebensaison                                    0,23 € (vorher 0,20 €)
Jahreskurabgabe Erwachsene 35,84 € (vorher 33,60 €)
Jahreskurabgabe Kinder 11,76 € (vorher 11,20 €)            

Die Strandkurabgabe bleibt mit 2,00 € für Erwachsene und 0,50 € für Kinder unverändert.

Darüberhinaus enthält der Satzungsentwurf einige klarstellende Formulierungen z.B. zum Entstehen der Abgabepflicht bei der Jahreskurabgabe in § 4 Abs. 3, zum Erstattungsanspruch bei Jahreskurabgaben in § 6 Abs. 3.
§ 9 (Datenverarbeitung) wurde an die neuen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung angepasst.  

Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Kurabgaben für den Ortsteil Schönhagen wird in der Fassung des Entwurfs vom 27.11.2018 beschlossen.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe für den Ortsteil Schönhagen
Beschlussvorlage - 44/2018
Aufgrund von Kostensteigerungen war eine Neukalkulation der Tourismusabgaben zum 01.01.2019 erforderlich, die zu folgenden Veränderungen bei den Abgabesätzen führt (siehe § 7 der Satzung):
Vorteilsstufe 1                        7,98 € (vorher 7,42 €)
Vorteilsstufe 2                        15,96 € (vorher 14,84 €)
Vorteilsstufe 3                        31,92 € (vorher 29,68 €)
Vorteilsstufe 4                        63,84 € (vorher 59,36 €)

Darüberhinaus enthält der Satzungsentwurf einige klarstellende Formulierungen z.B. zur Abgabepflicht (§ 2), zur Definition von Arbeitszeiten (§ 6 Abs.4) und zur Anpassung an die neuen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (§ 10). Die Anlagen 1 bis 4 zu § 5 Abs. 2 der Satzung wurden in Hinblick auf die tatsächlichen und erwartbaren örtlichen Verhältnisse im Ortsteil Schönhagen überarbeitet (Betriebsarten wie Gürtlerei, Glaserei, Vieh- und Pferdehandel, Zoo- und Tierhandlungen u.ä. wurden gestrichen), neue Tätigkeiten wurden aufgenommen und einige Vorteilsgewichtungen den aktuellen Gegebenheiten und der Rechtsprechung angepasst (z.B. Vorteilsstufe 4, Vermietung von Fremdenbetten in Freizeit- und Erholungseinrichtungen mit dem Maßstab 8 Betten als 1 Vorteilseinheit). 

Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe für den Ortsteil Schönhagen wird in der Fassung des Entwurfs vom 27.11.2018 beschlossen. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erlass der I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 39/2018
Mit der Novilierung der Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren (EntschVOfF) zum 01.01.2018 wurde auch die Entschädigung für Gemeindewehrführer und Ortswehrführer neu geregelt. Aufgrund dieser neuen Regelung fällt die damals gewollte monatliche Entschädigung des stellvertr. Gemeindewehrführers um 25 % niedriger aus, als die eines Ortwehrführers in Höhe von 157,- €. Gemäß der gemeindlichen Entschädigungssatzung erhält der Ortwehrführers keine Ortswehrführerentschädigung, wenn dieser gleichzeitig die Position des Gemeindewehrführers und dessen Stellvertreters bekleidet.

Satzungstext;
"Der Gemeindewehrführer und sein Stellvertreter erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Freiwillige Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung. Gleiches gilt auch für die Ortswehrführer. Nimmt der Gemeindewehrführer oder dessen Stellvertreter gleichzeitig die Aufgaben eines Ortswehrführers wahr, erhält er lediglich eine Entschädigung für die Tätigkeit als Gemeinde- bzw. stellvertretender Gemeindewehrführer."

Dadurch wäre es angebracht, die Entschädigung für die Freiwillige Feuerwehr satzungsrechtlich neu zu fassen. Die vorgeschlagene Regelung orientiert sich an einer anderen amtsangehörigen Gemeinde. Die rückwirkende Regelung wurde aufgrund des Inkrafttretens der neuen EntschVOfF gewählt.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung in der vorliegenden Form zu erlassen.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2018
Beschlussvorlage - 40/2018
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben beieinzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2018 und ein Nachtragshaushaltsplan 2018 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.     


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 werden beschlossen. 


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erlass Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 41/2018

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019, das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022, der Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2019 und die nachfolgende Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2019 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      1.402.500€
in der Ausgabe auf                                                                                                                      1.402.500€
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      488.700€
in der Ausgabe auf                                                                                                                      488.700€

festgesetzt.

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 €
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,-- €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,-- €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      2,0 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,00 EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.















Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO
für das Wirtschaftsjahr 2019
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 17.12.2018 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 festgestellt:
1.
Es betragen:
 
 
 
1.1. im Erfolgsplan
die Erträge
338.200,00 €
 
 

die Aufwendungen

362.400,00 €
 
 

der Jahresgewinn

0,00 €
 
 

der Jahresverlust

24.200,00 €
 

1.2. im Vermögensplan

die Einzahlungen

1.058.900,00 €
 
 

die Auszahlungen

1.078.900,00 €
 
 

der Jahresgewinn

0,00 €




2.




Es werden festgesetzt:

der Jahresverlust

20.000,00 €
 

2.1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderingsmaßnahmen auf

0,00 €
 

2.2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0,00 €
 

2.3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0,00 €
 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Einwohnerfragestunde
Diverse Einwohnerfragen zur Breitbandquote, zur Abwassergebühr und zur Schließung des Friedhofes werden beantwortet.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Bekanntgaben
Die Bekanntgabe erübrigt sich, da keine Öffentlichkeit mehr zugegen ist.


Gunnar Bock  Dieter Olma 
Protokollführer  Bürgermeister