N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Brodersby vom 22.11.2010.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Brodersby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.20 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussmitglied Maren Block
Ausschussmitglied Hans-Heinrich Kohrt
Ausschussmitglied Helmut Prager
Ausschussvorsitzender Christian Schlömer
stellv. Ausschussvorsitzende Birgit Schwartz-Sander

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Friedrich Hammer
Gemeindevertreter Karl-Christoph Jensen
Gemeindevertreter Gerd Schütt
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen
Gast Kreis Rendsburg-Eckernförde Rechnungs- und Generalprüfungsamt Herr Bernd Ewert
Gast Herr Andreas Paasch, Die Steuerberater Danrevision

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2009
  Beschlussvorlage - 38/2010
7. Antrag auf Erneuerung des "Ballfangzauns" am B-Platz Karby
  Beschlussvorlage - 25/2010
8. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2010
  Beschlussvorlage - 29/2010
9. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 28/2010
10. Erlass der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe für den Ortsteil Schönhagen
  Beschlussvorlage - 33/2010
11. Erlass der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe für den Ortsteil Schönhagen
  Beschlussvorlage - 32/2010
12. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die gemeinsame Kläranlagennutzung mit der Stadt Kappeln
  Beschlussvorlage - 37/2010
13. Mitverlegung eines Leerrohres für eine Breitbandversorgung in Schönhagen
  Beschlussvorlage - 34/2010
14. Kostenentwicklung Anschluss Schönhagen an das Klärwerk Kappeln
  Beschlussvorlage - 35/2010
15. Erlass Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 30/2010
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
18. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird .

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Einwohnerfragestunde
Von Herrn Klaehn wird vorgeschlagen, den bisher namenlosen Weg in Schönhagen/Holm den Namen „Erwin-Syfuß-Weg“ zu geben.
Herr Stoltz fragt nach der Rechtsform des Kurbetrieb Schönhagen und wie der Jahresverlust entsteht. Bürgermeister Schlömer entgegenet, dass es sich beim Kurbetrieb Schönhagen um einen Eigenbetrieb der Gemeinde handelt. Ferner erläutert er die Einnahmen und Ausgaben des Kurbetriebs.
Herr Sauer weist auf Müllablagerungen im Bereich des Ponyhof hin. Bürgermeister Schlömer entgegnet, dass diese sich im Gebiet der Stadt Kappeln befinden. Das Ordnungsamt der Stadt wurde informiert.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung erhoben.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Bürgermeister Schlömer spricht in seinem Bericht folgende Punkte an:
  • Deckenerneuerung Ellerüher Weg
  • Inbetriebnahme WC-Gebäude in Schönhagen
  • Geschwindigkeitsbegrenzung in Brodersby in der Zeit vom 01.10.-30.11. eines jeden Jahres während der Maisernte wurde von der Verkehrsbehörde in Aussicht gestellt.
  • Mindereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen

zu TOP 6. Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2009
Beschlussvorlage - 38/2010
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DanRevision GmbH, Flensburg-Handewitt, hat den Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen für das Wirtschaftsjahr 2009 erstellt und den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 vorgelegt.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Bericht.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby muss nunmehr den Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert feststellen und den Beschluss fassen, den Jahresverlust in Höhe von 71.150,83 EUR auszugleichen.
Herr Paasch von der DanRevision GmbH erläutert den Jahresabschluss der Kurbetriebe Schönhagen. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung werden von ihm vorgetragen. Ferner berichtet Herr Paasch, dass die DanRevision GmbH mit Auftrag vom 25. Januar 2010 vom Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde beauftragt wurde, den Jahresabschluss zu prüfen. Die Prüfung wurde in den Monaten Juli bis September 2010 durchgeführt. Nach der pflichtgemäß durchgeführten Prüfung ist die DanRevision GmbH unter Würdigung der erläuterten wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen zu der Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung führte zu keinen Beanstandungen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet. Der Verlust 2009 beruht wie in Vorjahren auf einer strukturellen Verlustsituation von Kurbetrieben.

Auch von Herrn Ewert vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde als Auftragsgeber werden keine Anmerkungen vorgebracht.

Die Herren Paasch und Ewert verlassen nach diesem Tagesordnungspunkt die Sitzung.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Durch Beschluss wird der Jahresabschluss 2009 der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby in der geprüften Fassung unverändert festgestellt. Der Jahresverlust in Höhe von 71.150,83 EUR wird durch die Gemeinde ausgeglichen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Antrag auf Erneuerung des "Ballfangzauns" am B-Platz Karby
Beschlussvorlage - 25/2010

Der B- Sportplatz hinter der Schule Karby wird östlich zum Vorfluter abgegrenzt durch einen Maschendrahtzaun. Dieser war ehedem mal rund 1 m hoch. Heute hängt er durch, ist niedergetrampelt und in Gänze abgängig. Eine Funktion als Ballfangzaun erfüllt der Zaun schon lange nicht mehr.
  • Baujahr des Zauns 1983
  • über die Jahre vielfach repariert und gespannt
Eine erneute Reparatur ist völlig unwirtschaftlich.

Nach Kenntnis von Herrn Andresen finden auf dem B-Platz wochenendlich Jugendpunktspiele statt. Dabei werden zwei Spiele zeitgleich auf quer ausgetragen. Ferner finden zu den Turniertagen (Freundschaftsturnier + Bäderturnier) Punktspiele auf dem ganzen Platz statt. Dabei ist es wohl ein Ärgernis, dass der Ball häufig aus dem Gelände der Vorflut oder aus der Vorflut selbst herausgeholt werden muss.

Daher strebt der TSV den Bau eines neuen Zauns an. Ein eingeholtes Angebot schließt für die 95 m Zaunlänge mit rund 8.700 €. Dabei wurde ein rund 2,40 m hoher, grün pulverbeschichteter Doppelstabmattenzaun angeboten. Der angebotene Preis ist fair kalkuliert und entspricht den Preisen, die auch sonst beim Amt Schlei-Ostsee angeboten werden.

Der Unterzeichner kann nur empfehlen, für den Fall, dass ein Zaun gebaut werden soll und die Finanzierung möglich wird, tatsächlich einen stabilen Doppelstabmattenzaun zu bauen. Die Zäune sind nicht übersteigbar und haben eine hohe Stabilität. Durch die Verzinkung und Pulverbeschichtung ist die Lebendauer sehr hoch. Ein billiger Maschendrahtzaun ist keine dauerhafte und wirtschaftliche Lösung.

Sollte es zum Bau kommen, so wäre der Schulverband als teilweise Eigentümer in die Prozesse einzubinden.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, für den Bau eines Ballfangzauns am B-Platz einen Zuschuss von rund 2.200 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 8. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2010
Beschlussvorlage - 29/2010

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch erhebliche Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2010 und ein Nachtragshaushaltsplan 2010 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.

Der Entwurf wird von Herrn Erichsen vorgetragen. Folgende Änderungen werden vorgenommen:

Verwaltungshaushalt
  • Der Ansatz Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen für Feuerwehreinsätze (Seite 3) wird um 1.800 € erhöht.
  • Der Ansatz Bewirtschaftungskosten Straßenbeleuchtung (Seite 15) wird um 1.000 € erhöht (nicht um 1.500 € vermindert).
  • Die Zuführung zum Vermögenshaushalt (Seite 22) verringert sich somit um 1.300 € auf 36.800 €.
Vermögenshaushalt
  • Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (Seite 32) verringert sich um 1.300 €
  • Die Rücklagenzuführung (Seite 32) verringert sich somit ebenfalls um 1.300 € auf 12.600 €.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2010 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2010 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 28/2010

Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden.
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 77 Aktien erwerben. 

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe für den Ortsteil Schönhagen
Beschlussvorlage - 33/2010

Die letzte Kalkulation der Kurabgabe stammte aus dem Jahr 2004. Aufgrund einiger tatsächlicher und rechtlicher Veränderungen war eine Neukalkulation und auch eine Anpassung der Satzung erforderlich. Vorrangiges Ziel war hierbei die Erhöhung der Einnamen und somit eine Verringerung des Defizits des Kurbetriebes.

Hierzu wurden folgende Änderungen umgesetzt:
  • Änderung des Erhebungszeitraumes für die Kurabgabe und die die Strandkurabgabe auf 01.04. - 31.10.
  • Erhöhung der Kurabgabe für Erwachsene von 1,30 € auf 1,50 €
  • Erhöhung der Strandkurabgabe für Erwachsene von 1,80 € auf 2,00 €
  • Kinder bis zum 12. Lebensjahr zukünftig frei (bisher 6. Lebensjahr)
  • Keine Pauschalregelungen mehr. Abrechnung für alle nach tatsächlichen Übernachtungszahlen.
Durch die Kurabgabe werden zukünftig die Aufwendungen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen zu 74 v. H. (bisher 79,04 v.H.) gedeckt werden. Die Verschiebung des umlagefähigen Aufwandes von 5 % erfolgt in Richtung Fremdenverkehrsabgabe. Aus der Kalkulation wird jedoch deutlich, dass trotz Absenkung des umlagefähigen Aufwandes immer noch nicht alle Kosten aus der Kurabgabe gedeckt werden. Es verbleibt nach den prognostizierten Einnahmen immer noch ein Defizit von ca. 23.000,- €. Hier ist jedoch die Entwicklung der Ausgabenseite des Kurbetriebes abzuwarten.


Der Elass der Satzung wird auf 1 Jahr beschränkt, da einige Ausschussmitglieder Bedenken wegen des Erhebungszeitraumes haben. Umstritten ist die Erhebung im Monat April und eine evtl. Ausdehnung auf den Monat Dezember oder die ganzjährige Erhebung. Dieses soll im kommenden Jahr beobachtet und weiter diskutiert werden. Ferner soll geprüft werden, ob eine unterschiedliche Abgabenhöhe bei der Kurabgabe und der Strandkurabgabe rechtlich möglich ist. Auch das Thema der Hundekurabgabe soll erörtert werden.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die Neukalkulation für die Erhebung der Kurabgabe für 2011 wird beschlossen. Der Erlass der Satzung über die Erhebung der Kurabgabe wird zum 01.01.2011 für 1 Jahr beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe für den Ortsteil Schönhagen
Beschlussvorlage - 32/2010

Die letzte Kalkulation der Fremdenverkehrsabgabe stammte aus dem Jahr 2001. Aufgrund einiger tatsächlicher und rechtlicher Veränderungen war eine Neukalkulation und auch eine Anpassung der Satzung erforderlich. So müssen nach der Rechtsprechung zukünftig auch Vermieter und Verpächter von Gaststättenräumen und Ladengeschäften und Vermieter und Verpächter an Beherbergungsbetriebe und an sonstige unmittelbar an Fremde leistende Unternehmen usw. bei der Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe berücksichtigt werden. Diese Regelung wurde in die Satzung eingearbeitet. Auch die Zuordnung der einzelnen Gewerbe in die unterschiedlichen Vorteilsstufen wurde überarbeitet.

Durch die Fremdenverkehrsabgabe werden zukünftig die Aufwendungen für die Fremdenverkehrswerbung zu 70 v. H. und die Aufwendungen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen zu 15 v. H. (bisher 10 v.H.) gedeckt werden. Hierdurch kann ein größerer Anteil der entstehenden Kosten gedeckt werden. Da jedoch zukünftig auch Vermieter und Verpächter zur Zahlung von Fremdenverkehrsabgabe herangezogen werden, erhöhen sich die Umlagegrundlagen. Dieses hat letztendlich zur Folge, dass der Abgabesatz und damit die Belastung für den Einzelnen sinkt.

Die Neukalkulation der Fremdenverkehrsabgabe hat unter Berücksichtigung der planerischen Kosten für 2011 ergeben, dass zukünftig eine Abgabe von 18,80 € je Vorteilseinheit zu erheben ist. Der bisherige Abgabesatz betrug 26,00 €.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die Neukalkulation für die Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe ab 2011 wird beschlossen. Der Erlass der Satzung über die Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe wird zum 01.01.2011 beschlossen. Der Abgabesatz beträgt 18,80 € je Vorteilseinheit.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die gemeinsame Kläranlagennutzung mit der Stadt Kappeln
Beschlussvorlage - 37/2010

Die Gemeindevertretung hat am 21.06.2010 grundsätzlich beschlossen, die Ortsentwässerungsanlage Schönhagen an das Klärwerk in Kappeln anzuschließen. Die notwendigen baulichen und vertraglichen Maßnahmen sollten vorbereitet werden. In der Zwischenzeit haben diverse Termine und Verhandlungen stattgefunden. Der Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages liegt nunmehr vor und wird derzeit sowohl in Kappeln als auch in Brodersby beraten.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der vorliegende Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur gemeinsamen Nutzung des Kappelner Klärwerkes wird beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Mitverlegung eines Leerrohres für eine Breitbandversorgung in Schönhagen
Beschlussvorlage - 34/2010
Die Landesregierung strebt eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft in Schleswig-Holstein mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen an. Eine moderne Breitbandinfrastruktur gilt als Basisinfrastruktur des 21. Jahrhunderts. Oberstes Ziel der Landesregierung ist eine nachhaltige Breitbandversorgung, die den künftigen Anforderungen gerecht wird und dynamische Anpassungen zulässt. Die Unterschiede im Breitbandzugang zwischen den Ballungsgebieten und dem ländlichen Raum sind so schnell wie möglich auszugleichen.

Ein Baustein zur entsprechenden Zielerreichung ist die Förderung der Verlegung von Leerrohren, in die zu einem späteren Zeitpunkt Glasfaserkabel zur Breitbandversorgung eingezogen werden. Voraussetzung ist ein nachhaltiges Konzept.

In jedem Fall ist heutzutage bei sämtlichen Tiefbauarbeiten zu prüfen, inwieweit die Mitverlegung von Leerrohren sinnvoll ist. Folglich ist diese Prüfung auch bei der Verlegung der Abwasserdruckrohrleitung von Schönhagen nach Olpenitz vorzunehmen. Die derzeitige Planung, Port Olpenitz mit einer optimalen Breitbandversorgung zu versehen, macht es offensichtlich, dass ein Anschluss von Schönhagen in der Verlängerung zu überlegen ist.

Die Kosten einer Mitverlegung werden auf ca. 50.000,00 € geschätzt. Soweit die Anschlussmöglichkeit an Port Olpenitz und eine bedarfsgerechte Nutzung konzeptionell nachgewiesen werden kann, ist eine Förderung im Bereich von 75% denkbar, so dass für die Gemeinde 12.500,00 € nachblieben.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Für die Mitverlegung eines Leerrohres werden bis zu 15.000,00 € bereit gestellt. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Konzept erstellen zu lassen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Kostenentwicklung Anschluss Schönhagen an das Klärwerk Kappeln
Beschlussvorlage - 35/2010

Die Sanierung bzw. Erweiterung des Klärwerkes Schönhagen wird bereits seit mehreren Jahren überlegt. Konkrete Planungen wurden bisher jedoch nicht beauftragt.
Im vergangenen Jahr hat sodann ein erstes Gespräch mit der Stadt Kappeln und der Schleswag Abwasser GmbH stattgefunden, in dem als alternative Lösung der Anschluss an das Kappelner Klärwerk erörtert wurde. Weitere Gespräche sowie technik- und kostenbezogene Ermittlungen wurden bis Mai 2010 durchgeführt. Weitere konkretisierende Gespräche erfolgten im Oktober 2010.
Dabei wurden folgende Veränderungen der bisherigen Berechnung erforderlich:
  • Investitionskosten: +75.100,- € durch genaue Festlegung der Leitungstrasse und Einbeziehung der Planungskosten und aller Nebenkosten wie z.B. Entschädigung und Vermessung.
  • Betriebskosten: + 5.800,- € durch Betriebsführung Schleswag Abwasser

Folgendes lässt sich als Ergebnis feststellen:
  1. Aufgrund des Anschlusses an das Kappelner Klärwerk würde die absolute Abwassergebühr (später erfolgt eine Aufteilung in eine Grund- und Verbrauchsgebühr) bei der aktuellen Kostensituation von 2,52 € auf 2,94 € steigen (siehe vorliegende Berechnung).
  2. Die Differenz der Gebühr (0,42 €/m³) entspricht einer rechnerischen Investitionssumme von 323.000,00 € (siehe vorliegende Berechnung). Mit dieser Summe ließe sich die Sanierung bzw. Erweiterung des Schönhagener Klärwerks in keinem Fall realisieren; die Kosten lägen deutlich höher, so dass auch die Gebührensteigerung entsprechend ausfallen würde.

  1. Die Kläranlage in Kappeln erreicht sehr gute Reinigungswerte und hat freie Kapazitäten, so dass ein Anschluss der Schönhagener Ortsentwässerung insgesamt sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen würde.

Über die Finanzierung wird diskutiert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die vorliegende Berechnung wird anerkannt. Die Gesamtinvestitionen in Höhe von 825.203,16 € werden zu 75 % über ein I-Fond Darlehen finanziert. Die restlichen 25 % werden über einen Kredit auf dem freien Kapitalmarkt finanziert. Die Einnahmen und Ausgaben sind im Haushalt 2011 entsprechend einzustellen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Erlass Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 30/2010
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Auch ist der Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2011 erstellt worden und muss ebenfalls beraten und beschlossen werden.
Die Zahlen und Erläuterungen ergeben sich aus dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2011.
Der Entwurf wird von Herrn Erichsen vorgetragen. Folgende Änderungen werden vorgenommen:

Vermögenshaushalt
  • Ein neuer Ansatz Kreditaufnahme auf dem freien Kapitalmarkt mit einem Ansatz von 207.300 € wird geschaffen.
  • Der Ansatz Rücklagenentnahme (Seite 57) wird auf 0 € gesetzt (vorher 203.900 €).
  • Ein neuer Ansatz Rücklagenzuführung in Höhe von 3.400 € wird geschaffen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011, das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2014, der Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2011 und die nachfolgende Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2011 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      989.700,-- EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      989.700,-- EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      909.100,-- EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      909.100,-- EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      825.300,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      3,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,00 EUR.
Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.



Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO
für das Wirtschaftsjahr 2011
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 17.12.2010den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 festgestellt:
1.
Es betragen:
 
 
 
 
1.1. im Erfolgsplan
die Erträge
277.500,00 €
 
 
 

die Aufwendungen

277.500,00 €
 
 
 

der Jahresgewinn

0,00 €
 
 
 

der Jahresverlust

0,00 €
 
 

1.2. im Vermögensplan

die Einzahlungen

8.000,00 €
 
 
 

die Auszahlungen

8.000,00 €
 
 
 
 


 
2.
Es werden festgesetzt:
 
 
 
 

2.1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderingsmaß- nahmen auf

0,00 €
 
 

2.2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti- gungen auf

0,00 €
 
 

2.3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0,00 €
 


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 18. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Christian Schlömer  Ulrich Erichsen 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in