N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Brodersby vom 10.12.2012.

Sitzungsort:  im Strandhus, Schönhagen
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Christian Schlömer
Ausschussmitglied Maren Block
Ausschussmitglied Hans-Heinrich Kohrt
Ausschussmitglied Helmut Prager
stellv. Ausschussvorsitzende Birgit Schwartz-Sander

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Friedrich Hammer
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen
Verwaltung Jan Andresen
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen
Verwaltung Jan Andresen (zu TOP 9)

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
  Beschlussvorlage - 27/2012
6. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2012
  Beschlussvorlage - 37/2012
7. Antrag des Sozial-Forum e.V. Kappeln auf Bezuschussung für die Soziale Arbeit
  Beschlussvorlage - 33/2012
8. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 39/2012
9. Entwässerungssituation Strandstraße und Weidengrund
  Beschlussvorlage - 38/2012
10. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Ausschussvorsitzender Schlömer beantragt die Tagesordnung um den Punkt „Rückzahlung von Geldmitteln“ unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu erweitern. Ferner beantragt er die Punkte 11 und 12 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu verhandeln.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 16.02.2012 erhoben.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.

zu TOP 5. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
Beschlussvorlage - 27/2012

Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Dem Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. wird für den Weiterbetrieb des Tierheims in Weidefeld ein Betrag in Höhe von 500 € für das Haushaltsjahr 2013 gewährt. Für Folgejahre wäre ein neuer Antrag zu stellen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. I. Nachtragshaushaltssatzung und I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2012
Beschlussvorlage - 37/2012

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2012 und ein Nachtragshaushaltsplan 2012 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und dem I. Nachtragshaushaltsplan.

Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes und der 1. Nachtragshaushaltssatzung wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.

Einstimmig wird empfohlen, die Aufwendungen für das Kanalkataster in Höhe von 140.000 € nicht über einen Kommunalkredit bei einem öffentlichen Geldinstitut, sondern über eine zu verzinsende Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zu finanzieren.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der I. Nachtragshaushaltsplan 2012 und die I. Nachtragshaushaltssatzung 2012 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Antrag des Sozial-Forum e.V. Kappeln auf Bezuschussung für die Soziale Arbeit
Beschlussvorlage - 33/2012

Der Sozial-Forum e.V. Kappeln beantragt mit Schreiben vom 25.09.2012 einen Zuschuss für die Soziale Arbeit für das Haushaltsjahr 2013. Auch Bürger aus der Gemeinde Brodersby suchen beim Sozial-Forum nach einer notwendigen Unterstützung.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der Antrag des Sozial-Forum e. V., Kappeln, soll zurückgestellt werden. Beim Sozial-Forum soll nachgefragt werden, wie viele Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Brodersby das Angebot annehmen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 39/2012

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Auch ist der Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2013 erstellt worden und muss ebenfalls beraten und beschlossen werden.
Die Zahlen und Erläuterungen ergeben sich aus dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2013.

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2013 wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.

Zusätzlich sollen 5.000 € für den Anbau eines Abstellraumes am Feuerwehrgerätehaus in Schönhagen eingeplant werden.
Hierdurch verringert sich die Rücklagenzuführung auf nunmehr 80.500 €.
Der Rücklagenbestand beträgt dann voraussichtlich am 31.12.2013 insgesamt 316.000 €.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013, das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016, der Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2013 und die nachfolgende Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2013 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      1.133.600,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      1.133.600,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      116.600,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      116.600,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      3,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,00 EUR.
Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.



Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO
für das Wirtschaftsjahr 2013
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 14.12.2012 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 festgestellt:
1.
Es betragen:
 
 
 
 
1.1. im Erfolgsplan
die Erträge
295.900,00 €
 
 
 

die Aufwendungen

253.300,00 €
 
 
 

der Jahresgewinn

0,00 €
 
 
 

der Jahresverlust

42.600,00 €
 
 

1.2. im Vermögensplan

die Einzahlungen

8.000,00 €
 
 
 

die Auszahlungen

8.000,00 €
 
 
 
 


 
2.
Es werden festgesetzt:
 
 
 
 

2.1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderingsmaß- nahmen auf

0,00 €
 
 

2.2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti- gungen auf

0,00 €
 
 

2.3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0,00 €
 



Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Entwässerungssituation Strandstraße und Weidengrund
Beschlussvorlage - 38/2012

Nachdem die Kanalreinigung und –inspektion in Schönhagen weit fortgeschritten ist, kann der Aufwand für die Planung der Sanierung der Abwasserleitungen im Weidengrund und teilweise Erlengrund abgeschätzt werden. Um die weitere Vorgehensweise abzustimmen, hat Herr Andresen am 27.11.2012 zusammen mit Herrn Flach vom Ingenieurbüro Torresin & Partner die Örtlichkeit besichtigt und sämtliche Haltungsschächte inspiziert. Es wurde einmal mehr deutlich, dass Handlungsbedarf besteht. Allerdings wurde auch festgestellt, dass die Inspektion der Verbindungsleitung zwischen Weidengrund und Erlengrund abgebrochen wurde. Die Leitung ist mit Standardwerkzeug nicht inspizierbar gewesen.
Grundsätzlich soll das Ziel verfolgt werden, die vorhandenen Leitungen durch den Weidengrund zum Erlengrund durch eine Leitung entlang der Strandstraße zur Pumpstation Holmer Weg zu ersetzen. Die technischen Herausforderungen liegen darin, dass:
  • die Grundstücksanschlüsse der Grundstücke am Weidengrund fortan aufrecht erhalten bleiben müssen
  • die Trasse in der Strandstraße bereits stark durch bestehende Ver- und Entsorgungsleitungen belastet ist
  • die Boden- und Grundwasserverhältnisse eine sehr aufwändige Planung und Bauweise erwarten lassen
  • der Abwasserabfluss sowohl aus dem Bäckergang als auch von der südlichen Strandstraße über Bypässe während der Bauzeit umgepumpt werden muss.
  • der Verkehrsfluss auf der Strandstraße während der Baumaßnahme zumindest einspurig aufrecht erhalten bleiben muss
  • Immissionen der Baustelle die Ferienhausvermietung beeinträchtigen werden.

Fazit: Die Maßnahme wird eine „Operation am offenen Herzen“

Kurzum, es müssen zunächst umfangreiche Grundlagenermittlungen durchgeführt werden. Der Aufwand dafür kann anliegendem Schreiben von Herrn Flach entnommen werden. Auf Basis dieser Fakten kann geprüft werden, ob das verfolgte Ziel technisch umsetzbar ist. Der Schwierigkeitsgrad einer Planung kann bestimmt und ein Ingenieurvertragsentwurf vorgelegt werden.

Folgender Zeitplan wurde von Herrn Andresen entworfen:
  1. Ergänzung der durch die Kanalkatastererstellung gewonnenen Erkenntnisse durch weiterführende Untersuchungen mit Spezialwerkzeug und Planer, Einholen von Bestandspläne Dritter, Grundaussage der Umsetzbarkeit, erste grobe Kostenschätzung, Angebot eines Ingenieursvertrages: Alles bis 25.01.2013
  2. Abschluss eines Ingenieurvertrages bis 08.02.2013
  3. Erstellung der Entwurfsplanung nebst Kostenberechnung bis 28.02.2013
  4. Konzeptionierung der Finanzierung (6-stellige Summe wird prognostiziert)
  5. Bauausschuss- und Gemeindevertretersitzung bis Mitte April 2013
  6. Ausschreibung und Vergabe der Leistung bis Mitte Juni 2013
  7. Bauausführung nach der Sommersaison 2013 ab Mitte September (Bauzeit rund 10 Wochen)

Herr Andresen erläutert die Kanalkatasterarbeiten und den Sachverhalt zur Entwässerungssituation in der Strandstraße und im Weidengrund.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, die Maßnahmenschritte 1 - 4 durchzuführen. Die damit verbundenen Kosten werden anerkannt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Stufe I eines Ingenieurvertrages zu beauftragen. Bauausschuss- und Gemeindevertretersitzung sollen bis Mitte März 2013 tagen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen des anwesenden Einwohners gestellt.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 

Herr Hammer gibt bekannt, dass Karl-Christoph Jensen aus der Gemeindevertretung ausgeschieden ist. Den Sitz in der Gemeindevertretung übernimmt Frau Sabine Schmidt. Bürgerliches Mitglied im Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss soll Michael Sander werden. Zum Fraktionsvorsitzenden ist er gewählt worden.

Ausschussvorsitzender Christian Schlömer gibt bekannt, dass ein Widerspruchsverfahren in Sachen Fremdenverkehrsabgabe anhängig ist. Möglicherweise droht hier auch eine Klage des Abgabepflichtigen.


Christian Schlömer  Ulrich Erichsen 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in