N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Brodersby vom 11.12.2013.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Eiskellerweg 2, 24398 Schönhagen
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.55 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jürgen Thietje
Ausschussmitglied Maren Block
Ausschussmitglied Elsbeth Müller
Ausschussmitglied Dieter Olma
Ausschussmitglied Helmut Prager
stellv. Ausschussvorsitzende Birgit Schwartz-Sander

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreter Frederic Hammer
Gemeindevertreter Björn Steffen
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen
WB (Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss) Peter Sauer
Dirk Steinmetz, Eckernförder Zeitung

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2013
  Beschlussvorlage - 30/2013
6. Erneuerung von Bushaltestellen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 29/2013
7. Antrag des Sozial-Forum e.V. Kappeln auf Bezuschussung für die Soziale Arbeit
  Beschlussvorlage - 18/2013
8. Zuschussantrag Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e. V., Eckernförde
  Beschlussvorlage - 31/2013
9. Erlass Haushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 32/2013
10. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Frau Schwartz-Sander beantragt die Tagesordnung um den Punkt "Antrag des Sozial-Forum e. V. Kappeln auf Bezuschussung für die soziale Arbeit" zu erweitern.
Ausschussvorsitzender Jürgen Thietje beantragt die Punkte 11-14 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 11.04.2013 erhoben.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Ausschussvorsitzender Jürgen Thietje berichtet über folgende Themen:
  • LTE am 13.12.2013
  • Straßenausbaubeitragssatzung
  • Reform des kommunalen Finanzausgleichs

zu TOP 5. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2013
Beschlussvorlage - 30/2013

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2013 und ein Nachtragshaushaltsplan 2013 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes und der 1. Nachtragshaushaltssatzung wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erneuerung von Bushaltestellen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 29/2013

Die beiden Buswartehäuser in Höxmark sind zum Einen im lichten Maß mit ca. 1,70 m zu niedrig im Durchgang und zum Anderen in einem schlechten baulichen Zustand. Die Profil- Bretter von Wänden und Dächern sind teilweise sehr morsch oder gar gebrochen oder herausgetreten. Die Dachabdichtung bestand mal aus einer besandeten Bitumenpappe, welche entweder schon teilweise eingerissen oder derart spröde ist, dass sie ihre dichtende Funktion nicht mehr erfüllt.
Aus Reihen der Gemeindevertreter wurde darüber nachgedacht, die beiden Häuser vorsichtig vom Fundament zu demontieren, einen aufhöhenden Sockel zu betonieren (z.B. mit Schalungssteinen) und dann die Häuser wieder auf dem Sockel zu fixieren. Die schadhafte Wandbeplankung sollte dann ersetzt werden. Nachdem Herr Andresen die Häuser in Augenschein genommen hat, kommt er zur Erkenntnis, dass eine solche Lösung schwer kalkulierbar und wahrscheinlich infolge der sehr maroden Grundsubstanz unwirtschaftlich ist. Es sei denn, der Bauhof kann die Arbeiten in einer arbeitsarmen Zeit voll in Eigenleistung erledigen. Folglich stünde alternativ eine komplette Ersatzbeschaffung an.
Dazu sei ein Vorschlag unterbreitet, der sich in einigen anderen Gemeinden bereits als die günstigste Lösung herausstellte:
  • Demontage und Entsorgung der bestehenden Häuser durch den Bauhof (brutto ca. 200 € Entsorgungskosten)
  • Herrichten der Fundamentplatten, dazu Abräumen der vorhandenen Befestigungen und Fundamente, Schaffung eines Planums, Herstellung einer Randschalung für eine Stahlbetonsohle, Betonieren der Sohle, Ausschalen, Bodenandeckung und Rasensaat (brutto ca. 1.750 € / Stk.)
  • Anschaffung zweier Wartehäuser in Blockbohlenbauweise, z.B. Typ W 3050 ( brutto 3.236,80 €/Stk). Die zur Verfügung gestellten, beispielhaften Prospektunterlagen weisen gültige netto-Angebotspreise zzgl. Fracht aus. Fracht bei einem Haus brutto 480 €, bei zwei Häusern 840 €.
  • Entladen und Versetzen der fertig gelieferten Häuser mittels Radbagger (350 €)

Damit ergeben sich bei zwei Häuschen Gesamtkosten von rund 11.500 € oder bei einem Häuschen ca. 6.000 €.
Die Holzbohlen sind farblos gestrichen. Nach einigen Jahren muss sicherlich ein deckender Anstrich folgen.

Über die Einsichtbarkeit der Buswartehäuser wird diskutiert.

Frau Schwartz-Sander beantragt offene Häuser.

Der Antrag wird mit 1 Ja-Stimme, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Ausschussvorsitzender Jürgen Thietje beantragt geschlossene Häuser.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, 2 Bushaltestellen für Höxmark in geschlossener Weise für Gesamtkosten von 7.000 € anzuschaffen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Antrag des Sozial-Forum e.V. Kappeln auf Bezuschussung für die Soziale Arbeit
Beschlussvorlage - 18/2013
Der Sozial-Forum e.V. Kappeln beantragt mit Schreiben vom 25.09.2012 einen Zuschuss für die Soziale Arbeit für das Haushaltsjahr 2013. Auch Bürger aus der Gemeinde Brodersby suchen beim Sozial-Forum nach einer notwendigen Unterstützung.

Hierüber wurde bereits in der Gemeindevertretersitzung am 14.12.12 beraten mit der Maßgabe, beim Sozial-Forum nachzufragen, wieviel Personen aus der Gemeinde Brodersby dieses Angebot in Anspruch nehmen.

Eine Nachfrage beim Sozial-Forum hat ergeben, dass 17 Personen aus der Gemeinde Brodersby das Angebot nutzen.

Nunmehr ist abschließend über den Antrag des Sozial-Forum zu beschließen.
Über die Höhe des Zuschusses wird diskutiert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Auf Vorschlag von Frau Schwartz-Sander soll in 2014 allgemein über die Pauschalbeträge beraten werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Sozial-Forum e. V. Kappeln zunächst einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 150 € zu gewähren.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Zuschussantrag Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e. V., Eckernförde
Beschlussvorlage - 31/2013

Der Verein "Frauen helfen Frauen e. V." betreibt seit 1979 die Beratungsstelle "Via" in Eckernförde. Via ist eine Frauenfachberatungsstelle, die sich auf Beratung bei häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch spezialisiert hat, aber auch bei Trennung und Scheidung und weiteren Krisensituationen berät.

Wie jedes Jahr ist Via wieder mit den betroffenen Städten Eckernförde und Rendsburg sowie dem Kreis Rendsburg-Eckernförde in Verhandlung getreten, um die Finanzierung zu sichern und auch dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden. In diesen Gesprächen ist die Idee entstanden, auch die Ämter mit einzubeziehen, aus deren Gebieten die Frauen kommen, die Beratung suchen.

Informationen mit aktuellen Zahlen zur Tätigkeit und dem Finanzierungsbedarf sind beigefügt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e. V., Eckernförde, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 150 € zu gewähren. Darüberhinaus wird beschlossen, dem Sozial-Forum e. V. Kappeln zunächst einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 150 € zu gewähren. Von beiden Einrichtungen sollen Flyer in den Aushangkästen ausgehängt werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 32/2013

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Auch ist der Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2014 erstellt worden und muss ebenfalls beraten und beschlossen werden.
Die Zahlen und Erläuterungen ergeben sich aus dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2014.

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Wirtschaftsplan 2014 für den Kurbetrieb Schönhagen wird von Herrn Erichsen vorgetragen und erläutert.

Folgende Änderungen werden vorgenommen:
  • Die Zuschüsse an Vereine und Verbände im Sozialbereich werden um 300 € auf nunmehr 1.900 € erhöht.
  • Die Zuführung vom Vermögenshaushalt beträgt somit ebenfalls 300 € mehr, also 61.400 €.
  • Der Kreiszuschuss für den Brandschutz erhöht sich um 3.200 € (40% von der Ausgabe in 2013 in Höhe von 8.000 €) auf nunmehr 6.000 € (2.800 € für die Tragkraftspritze)
  • Der Investitionszuschuss für einen Ballfangzaun in Höhe von 2.000 € entfällt.
  • Für die Erneuerung der Bushaltestellen werden 7.000 € angesetzt.
  • Die Rücklagenzuführung wird somit 33.200 € betragen.
  • Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts betragen nunmehr 1.208.500 €
  • Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts betragen nunmehr 171.200 €.
  • Die Rücklage wird voraussichtlich am Jahresende 2014 einen Stand von 229.000 € haben.

Der Ausschuss spricht mit den Änderungen folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014, das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017, der Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2014 und die nachfolgende Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2014 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      1.208.500,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      1.208.500,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      171.200,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      171.200,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      4,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,00 EUR.
Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.



Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO
für das Wirtschaftsjahr 2014
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 17.12.2013 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 festgestellt:
1.
Es betragen:
 
 
 
 
1.1. im Erfolgsplan
die Erträge
294.600,00 €
 
 
 

die Aufwendungen

281.600,00 €
 
 
 

der Jahresgewinn

0,00 €
 
 
 

der Jahresverlust

13.000,00 €
 
 

1.2. im Vermögensplan

die Einzahlungen

25.000,00 €
 
 
 

die Auszahlungen

25.000,00 €
 
 
 
 


 
2.
Es werden festgesetzt:
 
 
 
 

2.1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderingsmaß- nahmen auf

0,00 €
 
 

2.2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti- gungen auf

0,00 €
 
 

2.3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0,00 €
 


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Einwohnerfragestunde
Herr Hammer fragt nach einem Bauvorhaben in Brodersby.
Bürgermeister Schlömer antwortet, dass der Kreis eine Ablehnung ausgesprochen hat.

Herr Olma rägt an, im Bauausschuss über eine Gestaltungssatzung nachzudenken.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Ulrich Erichsen  Jürgen Thietje 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender