N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Brodersby vom 09.12.2014.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Drasberger Weg 2a, 24398 Brodersby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.40 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jürgen Thietje
Ausschussmitglied Maren Block
Ausschussmitglied Elsbeth Müller
Ausschussmitglied Dieter Olma
Ausschussmitglied Helmut Prager
stellv. Ausschussvorsitzende Birgit Schwartz-Sander

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreter Claus-Hermann Thomsen
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen
Gast Bernd Ewert
DanRevision, Herr Heinrichs

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Jahresabschlüsse des Kurbetriebes Schönhagen für die Wirtschaftsjahre 2011-2013
  Beschlussvorlage - 51/2014
6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2014
  Beschlussvorlage - 43/2014
7. Zuschuss für den Förderverein e. V. Grundschule Karby für eine Tanzprojektwoche
  Beschlussvorlage - 45/2014
8. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kurabgaben für den Ortsteil Schönhagen
  Beschlussvorlage - 48/2014
9. Erlass einer Tourismusabgabesatzung für den Ortsteil Schönhagen
  Beschlussvorlage - 49/2014
10. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 44/2014
11. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Ausschussvorsitzende beantragt die Einwohnerfragestunde ans Ende des öffentlichen Teils zu setzen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 06.10.2014 erhoben.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.

zu TOP 5. Jahresabschlüsse des Kurbetriebes Schönhagen für die Wirtschaftsjahre 2011-2013
Beschlussvorlage - 51/2014

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DanRevision GmbH, Flensburg-Handewitt, hat die Jahresabschlüsse des Kurbetriebes Schönhagen für die Wirtschaftsjahre 2011-2013 erstellt und die Berichte über die Prüfung vorgelegt.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus denBerichten.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brodersby muss nunmehr die Jahresabschlüsse in der geprüften Fassung unverändert feststellen.

Die Prüfberichte der Jahresabschlüsse 2011-2013 werden von Herrn Heinrichs vom Büro DanRevision, die im Auftrage des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Prüfung vorgenommen haben, erläutert.

Herr Ewert vom Gemeindeprüfungsamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde teilt mit, dass die Gemeinde einen Wechsel des Prüfers vornehmen muss. Der Wechsel ist vorzunehmen, wenn die Jahresabschlussprüfung über einen Zeitraum von 6 Jahren fortlaufend von derselben Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommen worden ist. Die Gemeinde wird gebeten, einen Vorschlag für die Prüfung des Jahres 2014 zu unterbreiten.

Herr Olma hat zu den Prüfberichten einige Fragen, die Herr Heinrichs entgegennimmt. Die Antworten werden in schriftlicher Form nachgereicht und dem Protokoll beigefügt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung unter Vorbehalt der noch ausstehenden Antworten aus:

Beschluss:

Dem vorstehenden Vorschlag wird zugestimmt.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2014
Beschlussvorlage - 43/2014

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben beieinzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2014 und ein Nachtragshaushaltsplan 2014 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderungen werden vorgenommen:
  • Neuer Ansatz Aus- und Fortbildung Feuerwehr = 8.200 € (+2.200 €)
  • Neuer Ansatz Rücklagenentnahme = 83.000 €

Rücklagenstand per 31.12.2014 = 184.000 €

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2014 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Zuschuss für den Förderverein e. V. Grundschule Karby für eine Tanzprojektwoche
Beschlussvorlage - 45/2014

Der Förderverein e. V. Grundschule Karby steht zurzeit für die Grundschule Karby in der Planung, eine Projektwoche mit JuMoTiS zu veranstalten. JuMoTiS bringt ein Tanzprojekt an die Schule, durch das emotionale, soziale und kognitive Fähigkeiten gefördert werden. Bei den Teilnehmern werden durch einen methodisch-didaktischen, bewegungsorientierten und vor allem straff strukturierten Tanz-Unterricht die Konzentration und das Durchhaltevermögen gestärkt. Durch kreative Ideen wird die Phantasie bei allen angeregt und das gewohnte Bewegungsrepertoire erweitert. Der Tanzunterricht wird von professionellen Tanzpädagogen die gesamte Woche begleitet. Zum Anschluss findet eine große Tanz-Aufführung statt. (www.jumotis.de)

Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf 4.200,00 €.
Der Förderverein hat den Wunsch dieses großartige Projekt an der Grundschule Karby anbieten zu können, kann jedoch die gesamte Summe nicht alleine tragen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Förderverein e. V. Grundschule Karby für die Tanzprojektwoche einen Zuschuss in Höhe von 500 € zu gewähren.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kurabgaben für den Ortsteil Schönhagen
Beschlussvorlage - 48/2014

Die Gemeindevertretung hat am 01.07.2014 beschlossen eine ganzjährige Kurabgabe umzusetzen; aufgrund des Finanzausschussbeschlusses vom 08.10.2014 und des Vorgesprächs in der Amtsverwaltung am 20.10.2014 wurde eine neue Kurabgabesatzung erarbeitet.

Im folgenden werden wesentliche Änderungen erläutert:
  • Der Satzung wird eine Liegenschaftskarte beigefügt, um das Erhebungsgebiet nach § 10 Abs.2 KAG klar zu bestimmen.
  • Definition des abgabenpflichtigen und befreiten Personenkreises wurde der aktuellen Rechtsprechung angepasst.
  • Ermäßigung der Kurabgabe um 50 % für Schwerbehinderte, die eine Behinderung von 80% und mehr (bisher 100 %) nachweisen und deren Begleitperson
  • Festlegung der Abgabensätze in § 5 aufgrund der neuen Haupt- und Nebensaisonzeiten und der entsprechenden Kalkulation für das Jahr 2015
  • Aktualisierung der Vorschriften zu Pflichten und Haftung der Wohnungsgeber, Datenverarbeitung und Ordnungswidrigkeiten

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die Kurabgabensatzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass einer Tourismusabgabesatzung für den Ortsteil Schönhagen
Beschlussvorlage - 49/2014

Mit Wirkung vom 01.08.2014 hat der Landesgesetzgeber in § 10 Kommunalabgabengesetz (KAG) den Begriff der Fremdenverkehrsabgabe durch die sog. Tourismusabgabe ersetzt. In seiner Sitzung am 08.10.2014 hat sich der Finanzausschuss bereits mit dem Erfordernis einer Satzungsänderung beschäftigt und beschlossen, dass der Gemeindevertretung ein entsprechender Satzungsentwurf vorgelegt werden soll.

Im folgenden werden wesentliche Änderungen erläutert:
  • In der kompletten Satzung wird der Begriff "Fremdenverkehr" durch den Begriff "Tourismus" ersetzt.
  • Der Satzung wird eine Liegenschaftskarte beigefügt, um § 10 Abs. 6 Satz 2 KAG Rechnung zu tragen (hinreichende Bestimmung des Erhebungsgebietes).
  • Einbeziehung der rechtsfähigen Personenvereinigungen in den Kreis der Abgabepflichtigen und Streichung von Haftungsbestimmungen für Verpächter und Vermieter wegen fehlender Ermächtigungsgrundlage (Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung).
  • Die Abgabenpflicht bezieht sich auf das ganze Kalenderjahr.
  • Streichung von Befreiungsmöglichkeiten, weil diese im Ermessen der Gemeinde stehen und hinsichtlich der Abgabengerechtigkeit rechtlich sehr umstritten sind.
  • Anpassung der Definition der Vorteilseinheit an die aktuelle Rechtsprechung
  • Festlegung der Abgabensätze in § 7 aufgrund der Kalkulation für das Jahr 2015
  • Klare Beschreibung der Mitwirkungspflichten der Abgabepflichtigen
  • Aktualisierung der Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu Ordnungswidrigkeiten
  • Überarbeitung der Begrifflichkeiten in den Anlagen 1 bis 4 zu § 6 Abs.2 der Satzung

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die Tourismusabgabesatzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 44/2014

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2015 und des Wirtschaftsplanes 2015 des Kurbetriebs Schönhagen wird von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderungen werden vorgenommen:
  • Neuer Ansatz Unterhaltung Straßenbeleuchtung = 5.500 € (+3.000 €)
  • Neuer Ansatz Rücklagenzuführung = 127.500 € (-3.000 €)

Die Ansätze für das neue Feuerwehrfahrzeug bleiben unverändert, da sie dem Auftrag entsprechen.

Rücklagenstand per 31.12.2015 = 311.000 €

Im Wirtschaftsplan ist der Planansatz für Fremdleistungen (GLC) mit 101.200 € (Brutto gerechnet) zu hoch.
Dafür könnten die Ansätze für Buchführungskosten, Abschluss- und Prüfungskosten, und EDV-Wartung zu niedrig bemessen sein.

Da die erwarteten Einnahmen der Kurabgabe auch nur auf Annahmen beruhen, schlägt die Verwaltung vor, alle Ansätze wie im Entwurf zu belassen und die tatsächliche Entwicklung abzuwarten.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015, das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018, der Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2015 unddie nachfolgende Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2015 werden beschlossen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      1.189.600,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      1.189.600,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      307.700,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      307.700,00 EUR

festgesetzt.

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      3,0 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,00 EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.


Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO
für das Wirtschaftsjahr 2015
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 15.12.2014 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 festgestellt:
1.
Es betragen:
 
 
 
 
1.1. im Erfolgsplan
die Erträge
303.100,00 €
 
 
 
die Aufwendungen
311.700,00 €
 
 
 

der Jahresgewinn

0,00 €
 
 
 

der Jahresverlust

8.600,00 €
 
 
1.2. im Vermögensplan
die Einzahlungen
0,00 €
 
 
 
die Auszahlungen

0,00 €
 
 
 
 

 
2.
Es werden festgesetzt:
 
 
 
 

2.1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderingsmaß- nahmen auf

0,00 €
 
 
2.2.
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti- gungen auf

0,00 €
 
 

2.3.
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0,00 €
 


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen des anwesenden Einwohners gestellt.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 

Bürgermeister Schlömer berichtet über die Beanstandungen der Asphaltflickarbeiten (siehe Anlage).

Herr Olma berichtet über die Sitzung des Nahbereichsschulverbandes.


Ulrich Erichsen  Jürgen Thietje 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender