N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Brodersby vom 10.12.2018.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus, Drasberger Weg 2a, 24398 Brodersby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jürgen Thietje
Ausschussmitglied Dieter Olma
Ausschussmitglied Christian Schlömer
stellv. Ausschussvorsitzende Birgit Schwartz-Sander
Ausschussmitglied Hans Walther Wagner

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreterin Elsbeth Müller
Gemeindevertreter Harald Pohl
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen
Verwaltung Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Erlass der I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 39/2018
6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2018
  Beschlussvorlage - 40/2018
7. Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe für den Ortsteil Schönhagen
  Beschlussvorlage - 44/2018
8. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kurabgaben für den Ortsteil Schönhagen
  Beschlussvorlage - 43/2018
9. Erlass Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 41/2018
10. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Bürgermeister Olma beantragt die Tagesordnung um den Punkt 12: "Erwerb eines Kommunalfahrzeuges" zu erweitern.
Ausschussvorsitzender Thietje beantragt die Punkte 11 und 12 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 17.04.2018 erhoben.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.

zu TOP 5. Erlass der I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 39/2018
Mit der Novilierung der Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren (EntschVOfF) zum 01.01.2018 wurde auch die Entschädigung für Gemeindewehrführer und Ortswehrführer neu geregelt. Aufgrund dieser neuen Regelung fällt die damals gewollte monatliche Entschädigung des stellvertr. Gemeindewehrführers um 25 % niedriger aus, als die eines Ortwehrführers in Höhe von 157,- €. Gemäß der gemeindlichen Entschädigungssatzung erhält der Ortwehrführers keine Ortswehrführerentschädigung, wenn dieser gleichzeitig die Position des Gemeindewehrführers und dessen Stellvertreters bekleidet.

Satzungstext;
"Der Gemeindewehrführer und sein Stellvertreter erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Freiwillige Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung. Gleiches gilt auch für die Ortswehrführer. Nimmt der Gemeindewehrführer oder dessen Stellvertreter gleichzeitig die Aufgaben eines Ortswehrführers wahr, erhält er lediglich eine Entschädigung für die Tätigkeit als Gemeinde- bzw. stellvertretender Gemeindewehrführer."

Dadurch wäre es angebracht, die Entschädigung für die Freiwillige Feuerwehr satzungsrechtlich neu zu fassen. Die vorgeschlagene Regelung orientiert sich an einer anderen amtsangehörigen Gemeinde. Die rückwirkende Regelung wurde aufgrund des Inkrafttretens der neuen EntschVOfF gewählt.  
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, die I. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung in der vorliegenden Form zu erlassen.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Brodersby für das Haushaltsjahr 2018
Beschlussvorlage - 40/2018
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben beieinzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2018 und ein Nachtragshaushaltsplan 2018 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.     

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 werden beschlossen. 


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe für den Ortsteil Schönhagen
Beschlussvorlage - 44/2018
Aufgrund von Kostensteigerungen war eine Neukalkulation der Tourismusabgaben zum 01.01.2019 erforderlich, die zu folgenden Veränderungen bei den Abgabesätzen führt (siehe § 7 der Satzung):
Vorteilsstufe 1                        7,98 € (vorher 7,42 €)
Vorteilsstufe 2                        15,96 € (vorher 14,84 €)
Vorteilsstufe 3                        31,92 € (vorher 29,68 €)
Vorteilsstufe 4                        63,84 € (vorher 59,36 €)

Darüberhinaus enthält der Satzungsentwurf einige klarstellende Formulierungen z.B. zur Abgabepflicht (§ 2), zur Definition von Arbeitszeiten (§ 6 Abs.4) und zur Anpassung an die neuen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (§ 10). Die Anlagen 1 bis 4 zu § 5 Abs. 2 der Satzung wurden in Hinblick auf die tatsächlichen und erwartbaren örtlichen Verhältnisse im Ortsteil Schönhagen überarbeitet (Betriebsarten wie Gürtlerei, Glaserei, Vieh- und Pferdehandel, Zoo- und Tierhandlungen u.ä. wurden gestrichen), neue Tätigkeiten wurden aufgenommen und einige Vorteilsgewichtungen den aktuellen Gegebenheiten und der Rechtsprechung angepasst (z.B. Vorteilsstufe 4, Vermietung von Fremdenbetten in Freizeit- und Erholungseinrichtungen mit dem Maßstab 8 Betten als 1 Vorteilseinheit). 
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe für den Ortsteil Schönhagen wird in der Fassung des Entwurfs vom 27.11.2018 beschlossen. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kurabgaben für den Ortsteil Schönhagen
Beschlussvorlage - 43/2018
Aufgrund von Kostensteigerungen war eine Neukalkulation der Kurabgaben zum 01.01.2019 erforderlich,die zu folgenden Veränderungen führt (siehe § 5 der Satzung):

Erwachsene Hauptsaison                        1,28 € (vorher 1,20 €)
Kinder Hauptsaison                                    0,42 € (vorher 0,40 €)
Erwachsene Nebensaison                        0,64 € (vorher 0,60 €)
Kinder Nebensaison                                    0,23 € (vorher 0,20 €)
Jahreskurabgabe Erwachsene 35,84 € (vorher 33,60 €)
Jahreskurabgabe Kinder 11,76 € (vorher 11,20 €)            

Die Strandkurabgabe bleibt mit 2,00 € für Erwachsene und 0,50 € für Kinder unverändert.

Darüberhinaus enthält der Satzungsentwurf einige klarstellende Formulierungen z.B. zum Entstehen der Abgabepflicht bei der Jahreskurabgabe in § 4 Abs. 3, zum Erstattungsanspruch bei Jahreskurabgaben in § 6 Abs. 3.
§ 9 (Datenverarbeitung) wurde an die neuen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung angepasst.  
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Kurabgaben für den Ortsteil Schönhagen wird in der Fassung des Entwurfs vom 27.11.2018 beschlossen.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 41/2018

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderungen werden vorgenommen:
  • Der Ausgabenansatz "Beteiligung Klimaschutzagentur" in Höhe von 1.400 € wird ersatzlos gestrichen.
  • Im Vermögenshaushalt wird ein neuer Ausgabeansatz für den "Erwerb eines Baggers" in Höhe von 30.000 € eingeplant.

Hierdurch beträgt die Zuführung zum Vermögenshaushalt nunmehr 260.200 € und es entsteht eine Rücklagenentnahme in Höhe von 199.300€. Der voraussichtliche Rücklagenbestand am 31.12.2019 beträgt dann 378.000 €.

Im Wirtschaftsplan wird im Erfolgsplan/Aufwendungen das zusätzliche Honorar aus der 2. Nachtragsvereinbarung mit der GLC in Höhe von 32.500 € eingeplant.
Im Vermögensplan wird die Investition für die Strandverbesserung auf 15.000 € erhöht.
Hierdurch wird der Gesamtfehlbetrag am Ende des Jahres 2019 voraussichtlich 44.200 € betragen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019, das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022, der Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Schönhagen der Gemeinde Brodersby für das Wirtschaftsjahr 2019 und die nachfolgende Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2019 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      1.402.500€
in der Ausgabe auf                                                                                                                      1.402.500€
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      488.700€
in der Ausgabe auf                                                                                                                      488.700€

festgesetzt.

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 €
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,-- €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,-- €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      2,0 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.500,00 EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.















Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO
für das Wirtschaftsjahr 2019
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 17.12.2018 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 festgestellt:
1.
Es betragen:
 
 
 
1.1. im Erfolgsplan
die Erträge
338.200,00 €
 
 

die Aufwendungen

362.400,00 €
 
 

der Jahresgewinn

0,00 €
 
 

der Jahresverlust

24.200,00 €
 

1.2. im Vermögensplan

die Einzahlungen

1.058.900,00 €
 
 

die Auszahlungen

1.078.900,00 €
 
 

der Jahresgewinn

0,00 €




2.




Es werden festgesetzt:

der Jahresverlust

20.000,00 €
 

2.1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderingsmaßnahmen auf

0,00 €
 

2.2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0,00 €
 

2.3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0,00 €
 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.


Ulrich Erichsen  Jürgen Thietje 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender