Sitzungsort: | im Strandhuus, Brodersby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.30 Uhr |
Ausschussmitglied Maren Block |
Ausschussmitglied Helmut Prager |
wählbare Bürgerin Sabine Schmidt |
wählbarer Bürger Dieter Schulz |
wählbarer Bürger Björn Steffen |
stellv. Auschussvorsitzender Claus-Hermann Thomsen |
Ausschussvorsitzender Friedrich Hammer (entschuldigt ) |
Ausschussmitglied Hans-Heinrich Kohrt (entschuldigt ) |
Bürgermeister Christian Schlömer |
Gemeindevertreter Karl-Christoph Jensen |
Gemeindevertreter Asmus Nielsen |
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander |
Protokollführer Jan Andresen |
Gast Christan Henrici |
Gast Frank Springer |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Einwohnerfragestunde |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 14.04.2009 |
4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
5. | Zulassung von Fragen der Einwohner zu den TOPs 7, 8 und 9 |
6. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
7. | Aufstellung einer 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Errichtung einer Photovoltaikanlage am Drasberger Weg |
Beschlussvorlage - 28/2009 | |
8. | Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 für die Errichtung einer Photovoltaikanlage am Drasberger Weg |
Beschlussvorlage - 30/2009 | |
9. | Aufstellung einer 2. Änderung des Landschaftsplanes für die Errichtung einer Photovoltaikanlage am Drasberger Weg |
Beschlussvorlage - 29/2009 | |
10. | Eignungsflächen für die Nutzung von Windenergie |
Beschlussvorlage - 20/2009 | |
11. | Aufwertung/Unterhaltung der Promenade |
Beschlussvorlage - 25/2009 | |
12. | Erneuerung und Ersatzinvestitionen für Spielgeräte auf Kinderspielplätzen |
Beschlussvorlage - 26/2009 | |
13. | Öffentliche Toilette in Schönhagen |
14. | Weiteres Vorgehen zur Bildung eines Jugend- und Seniorenbeirates |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
21. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. |
zu TOP 2. | Einwohnerfragestunde |
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 14.04.2009 |
Es werden keine Einwände gegen die Niederschrift vom 14.04.09 erhoben. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es wird ein TOP „Zulassung von Fragen der Einwohner zu den TOPs 7, 8 und 9“ eingeführt. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Zulassung von Fragen der Einwohner zu den TOPs 7, 8 und 9 |
Beschluss: Den anwesenden Einwohnern wird zugestanden, zu den TOPs 7, 8 und 9 während der Beratung Fragen zu stellen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende gibt seinen Bericht ab:
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zu TOP 7. | Aufstellung einer 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Errichtung einer Photovoltaikanlage am Drasberger Weg |
Beschlussvorlage - 28/2009 Die Firma Henrici Photovoltaik GbR möchte am Drasberger Weg in Brodersby auf einer Fläche von ca. 3 bis 4 ha eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 1,5 MW errichten und betreiben. Voraussetzung für die Genehmigung ist u.a. eine Darstellung der Flächen im Flächennutzungsplan der Gemeinde. Ein Planungsgespräch mit Vertretern des Innenministeriums (Landes- sowie Städtebau und Ortsplanung) und des Kreises (Bauleitplanung und Naturschutzbehörde), der Gemeinde, der Amtsverwaltung und dem Betreiber hat vorab am 22.09.2009 in Kiel stattgefunden. Hier wurde deutlich, dass keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, diese Anlage jedoch nur über eine Bauleitplanung (F-Planänderung und vorhabenbezogener B-Plan) möglich ist. Eine Standortanalyse wäre im Rahmen einer Landschaftsplanänderung möglich, um Eignungsflächen für Photovoltaik aufzuzeigen. |
Die anwesenden Einwohner, insbesondere Anwohner des Drasberger Wegs, äußern sich sehr kritisch zum geplanten Vorhaben. Es werden Umweltschutzgesichtspunkte und ästhetische Argumente vorgebracht. Es werden Forsa- Umfragen zitiert, wonach 66 % der Befragten keine Flächenphotovoltaik in ihrer unmittelbaren Umgebung respektieren würden. Der Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde bei der Planung von Flächenphotovoltaikanlagen über die Planungshoheit die Möglichkeit der „Mitgestaltung“ der Rahmenbedingungen hat. Diese Anlagen sind nicht priviligiert. Anders ist es bei kleinen bis mittelgroßen Biogasanlagen, diese sind priviligiert, so dass dort keine „Mitgestaltungsmöglichkeit“ besteht. Die Landesplanung genehmigt Flächenphotovoltaikanlagen nur ortsnah an Siedlungsstrukturen oder an bestehenden Energieerzeugungsflächen (Windkraft...). Der Bürger wünscht den Standort aber fern ab der Siedlung. Diese Standpunkte stehen gegeneinander. Herr Springer erläutert die Abfolge der Bauleitplanung und die planungsrelevanten Details. Herr Christian Henrici erhält die Gelegenheit, seine Planungen zu erläutern und auf Fragen zu antworten. Auf den Vorwurf, dass die Anlagen zu hoch subventioniert werden, erklärt Herr Henrici, dass der Staat über das EEG bewusst den Anlagen auf Dächern eine um die Hälfte höhere Einspeisevergütung zugesteht als denen auf der Fläche. Eine mittlere Vergütung erhalten Anlagen auf Konversionsflächen. Allemal müssen die Flächen aus einer intensiven Bewirtschaftung genommen werden. Daher können Anlagen z.B. nicht auf Wiesenflächen geplant und gebaut werden. Die Beratungen der CDU-Fraktion haben ergeben, dass man der Planung grundsätzlich positiv gegenüber stehe. Jedoch soll die Gebietsabgrenzung des Planungsbereiches entsprechend der Darstellung der Anlage zum Protokoll eingeschränkt werden. Ferner soll die Art der Einzäunung und dessen Höhe in Abstimmung mit dem Vorhabenträger vorgegeben werden. Gleiches gilt für einen anzulegenden Knick nördlich der Anlage zwischen Zaun und Drasberger Weg. Die maximale Höhe der Modulständer soll < 2,0 m betragen. Nach eingehender Diskussion ergeht folgender Beschluss: |
Beschluss: Die Gemeinde steht der Planung grundsätzlich positiv gegenüber. Jedoch soll die Gebietsabgrenzung des Planungsbereiches entsprechend der Darstellung der Anlage zum Protokoll (Gemarkung Brodersby, Flur 2, Flurstück 225/41 + 225/42) eingeschränkt werden. Ferner soll die Art der Einzäunung und dessen Höhe in Abstimmung mit dem Vorhabenträger vorgegeben werden. Gleiches gilt für einen anzulegenden Knick nördlich der Anlage zwischen Zaun und Drasberger Weg. Die maximale Höhe der Modulständer soll < 2,0 m betragen. Darüber hinaus wird beschlossen:
Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 1,5 MW.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 12 für die Errichtung einer Photovoltaikanlage am Drasberger Weg |
Beschlussvorlage - 30/2009 Die Firma Henrici Photovoltaik GbR möchte am Drasberger Weg in Brodersby auf einer Fläche von ca. 3 bis 4 ha eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 1,5 MW errichten und betreiben. Voraussetzung für die Genehmigung ist u.a. die Aufstellung eines Bebauungsplanes. |
Beschluss: Die Gemeinde steht der Planung grundsätzlich positiv gegenüber. Jedoch soll die Gebietsabgrenzung des Planungsbereiches entsprechend der Darstellung der Anlage zum Protokoll (Gemarkung Brodersby, Flur 2, Flurstück 225/41 + 225/42) eingeschränkt werden. Ferner soll die Art der Einzäunung und dessen Höhe in Abstimmung mit dem Vorhabenträger vorgegeben werden. Gleiches gilt für einen anzulegenden Knick nördlich der Anlage zwischen Zaun und Drasberger Weg. Die maximale Höhe der Modulständer soll < 2,0 m betragen. Darüber hinaus wird beschlossen:
Der Bebauungsplan Nr. 12 verfolgt folgendes Planungsziel: - Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 1,5 MW. 2. Die Planungsanzeige ist zu erstatten. 3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB). 4. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Aufstellung einer 2. Änderung des Landschaftsplanes für die Errichtung einer Photovoltaikanlage am Drasberger Weg |
Beschlussvorlage - 29/2009 Die Firma Henrici Photovoltaik GbR möchte am Drasberger Weg in Brodersby auf einer Fläche von ca. 3 bis 4 ha eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 1,5 MW errichten und betreiben. Voraussetzung für die Genehmigung ist u.a. eine Darstellung der Flächen im Landschaftsplan der Gemeinde. |
Beschluss: Die Gemeinde steht der Planung grundsätzlich positiv gegenüber. Jedoch soll die Gebietsabgrenzung des Planungsbereiches entsprechend der Darstellung der Anlage zum Protokoll (Gemarkung Brodersby, Flur 2, Flurstück 225/41 + 225/42) eingeschränkt werden. Ferner soll die Art der Einzäunung und dessen Höhe in Abstimmung mit dem Vorhabenträger vorgegeben werden. Gleiches gilt für einen anzulegenden Knick nördlich der Anlage zwischen Zaun und Drasberger Weg. Die maximale Höhe der Modulständer soll < 2,0 m betragen. Darüber hinaus wird beschlossen: 1. Für die Errichtung der Photovoltaikanlage am Drasberger Weg wird eine 2. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes aufgestellt. Die 2. Änderung des Landschaftsplanes verfolgt folgendes Planungsziel: - Darstellung möglicher Eignungsflächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Brodersby. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Eignungsflächen für die Nutzung von Windenergie |
Beschlussvorlage - 20/2009 Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.05.2009 hat sich die Gemeinde Brodersby für die Schaffung von potentiellen Eignungsflächen für Windenergie ausgesprochen. Konkrete Eignungsflächen konnten jedoch nicht benannt werden. Dieses Ergebnis wurde an den Kreis Rendsburg-Eckernförde, als zuständige Stelle für die Entwicklung des Kreiskonzeptes, gemeldet. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat nunmehr für alle Gemeinden Kartenmaterial erstellt, aus denen evtl. Eignungsflächen ersichtlich sind. Bei dem Kartenmaterial sind alle Vorgaben des derzeitigen Entwurfs des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein sowie die Vorgaben des Erlasses über die Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen eingeflossen. Unterschieden wird dabei zwischen „harten“ und „weichen“ Ausschlusskriterien. Die „harten“ Ausschlusskriterien sind vollflächig dargestellt. In diesen Bereichen ist die Schaffung von Eignungsflächen für Windenergie nicht möglich. Bei den „weichen“ Ausschlusskriterien (schraffiert dargestellt) ist die Schaffung von Eignungsflächen grundsätzlich nicht möglich. Dies bedeutet, dass hier eine Feinsteuerung über den Regionalplan erfolgen kann. Zu dem Kartenmaterial ist ergänzend anzumerken, dass die Abstandsflächen zu Einzelhäusern bzw. kleineren Siedlungssplittern noch nicht erfasst wurden. Auch zu diesen Wohnlagen sind Abstände von 300 m bis 600 m einzuhalten. Weiterhin sind die zuständigen Stellen für den Umweltschutz (z. B. Untere Naturschutzbehörde, NABU, BUND etc.) noch nicht gehört worden. Für die Gemeinde Brodersby ergeben sich keine geeigneten Flächen. Nahezu das gesamte Gemeindegebiet ist mit „harten“ Ausschlusskriterien überdeckt. Die verbleibenden Flächen sind zu klein für die Meldung als Eignungsfläche. Dies betrifft auch die Fläche südlich der vorhandenen Windkraftanlagen, für die ein Antrag auf Ausweisung als zusätzliche Eignungsfläche vorliegt. Weiterhin erfolgt der Hinweis, dass der Landschaftsplan der Gemeinde Brodersby Aussagen zur Frage möglicher Eignungsflächen für Windkraftanlagen trifft. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der Landschaftsplan im Gemeindegebiet keine Eignungsflächen vorsieht. |
Beschluss: Die Gemeinde Brodersby steht der Windenergie weiterhin offen gegenüber. Unter Berücksichtigung des vorliegenden Kartenmaterials verfügt sie jedoch über keine geeigneten Flächen für die Ausweisung von Windkraftanlagen. Eine Aufrechterhaltung der bisherigen Meldung an den Kreis soll nicht mehr erfolgen. Sollten sich im Laufe des Verfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans die Abstandsflächen verändern, behält sich die Gemeinde vor, erneut über dieses Thema zu beraten und im Rahmen des offiziellen Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans potentiell geeignete Flächen zu melden. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Aufwertung/Unterhaltung der Promenade |
Beschlussvorlage - 25/2009 Die Gemeinde strebt die Aufwertung der Strandpromenade vom Strandhuus bis auf die Höhe Ende WC-Gebäude an. Es handelt sich um rund 105 m. Sämtliche Arbeiten sollen in Eigenleistung vom Werkhof erledigt werden. Die vorhandene Oberfläche soll aufgenommen und entsorgt, der Querschnitt der Promenade strandseitig auf eine Breite von 3 m aufgeweitet werden. Vorgesehen ist die Verlegung eines Betonrechteckpflasters in rot und grau. Um die Optik der Promenade von der Nordhagener Straße kommend aufzunehmen, sollen graue Quadrate durch rotes Pflaster umrandet im Pflastermaß verlegt werden. Zuvor soll ein Kabelgraben für ein Beleuchtungskabel und ein Leerrohr erstellt werden. Das Pflaster soll in Beton verlegt werden. Die Pollerleuchten sollen die Promenade und die Veranstaltungsrasenfläche einrahmen. Die geplanten Kosten gliedern sich wie folgt:
Summe 11.000 € Zum Thema Pollerleuchten eine Anmerkung des Unterzeichners: Am Amtsgebäude in Eckernförde und in einigen Gemeinden sind Pollerleuchten installiert. Pollerleuchten sind oftmals vandlismusanfällig. Es empfiehlt sich, ggf. die favorisierte Leuchte zu bemustern, bevor man endgültig bestellt. Schwachpunkt ist oftmals der Fußpunkt. I.d.R. sind die Leuchten aus Alu-Druckguss gefertigt. Bei dünnem Material oder einfacher Befestigungstechnik kommt es leicht zu Ab- und Ausbrüchen. Die Ersatzteile von namhaften Hertsellern sind meist sehr teuer. |
Herr Chr. Jensen regt an, dass die Rosa Rogosa auf dem Strandwall durch Strandhafer ersetzt werde. Herr Bürgermeister Schlömer berichtet, dass das LLUR als Küstenschutzbehörde über die Promenadenbaumaßnahme informiert wurde. Man legt großen Wert auf den Erhalt des Bewuchses, da nur dieser mit seinen Wurzeln dem Strandwall die notwendige Standfestigkeit als Deich gebe. Strandhafer müsste erst einmal anwachsen und sich etablieren. Über diese Zeit wäre der Stranwall quasi ungeschützt. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Aufwertung der Promenade wie beschrieben durchzuführen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, zusammen mit dem Werkhof die Leuchten zu bemustern und auszuwählen. Ferner können die Materialbestellungen getätigt werden. Die Gesamtkosten von rund 11.000 € werden anerkannt und in den Haushalt 2010 eingestellt. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Erneuerung und Ersatzinvestitionen für Spielgeräte auf Kinderspielplätzen |
Beschlussvorlage - 26/2009 Während der Beratung dieses TOPs in der Öffentllichkeit sollte die Nennung des Herstellernamens Aukam vermieden werden. Das große Spielgerät auf dem Spielplatz in Schönhagen zeigt zunehmenden Reparaturaufwand. Daher wurde aus Reihen der Gemeindevertretung angeregt, dieses Gerät im kommenden Haushaltsjahr durch ein neues Metallgerät zu ersetzen. Der Unterzeichner wurde gebeten, die Spiellandschaft Stella von der Firma Aukam anzufragen. Das Gerät bietet 2 Türme mit unterschiedlichen Rutschen, eine Wackelbrücke, eine Kletterwand sowie ein Netz-und Bogenleiteraufstieg (siehe Anlage). Es soll dann das Gerät Werra, welches noch in 2009 aufgestellt werden soll, ergänzen. Das Angebot der Firma Aukam schließt mit einer Bruttosumme von 8.139,60 € bei frachtfreier Lieferung zum Werkhof Schönhagen. Gegenüber dem Katalogpreis 2009 ist das ein Preisvorteil von rund 936 € ohne Berücksichtigung der Frachtfreiheit. Dieses Angebot gilt bis auf Widerruf, auf keinen Fall aber bis ins nächste Jahr. Es ist möglich, die Bestellung in diesem Jahr zu tätigen und Lieferung und Rechnungsstellung im neuen Jahr. Hinweis des Unterzeichners: Die Spielmöglichkeiten der Kombination Stella sind ähnlich der bereits angeschafften Werra. Möglicherweise ist die Spielkombination Main eine abwechslungsreichere Ergänzung (siehe Anlage). Diese bietet zwar keine Dächer, dafür aber ein waagerechtes Kletternetz, eine Rutschstange etc. . Das Angebot schließt mit einer Bruttosumme von 9.317,70 €. Preisvorteil gegenüber Katalogpreis 2009 1010 € ohne Berücksichtigung der Frachtfreiheit. Für die Montage des Gerätes in Eigenleistung des Werkhofes müssen noch mal rund 60 m³ gewaschener Sand 0/2 und rund 2- 3 m³ Beton sowie einiges an Schalmaterial geliefert werden. Dafür können rund 1.500 - 2.000 € in Ansatz gebracht werden. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Spiellandschaft / -kombination „Main“ zu bestellen. Die Kosten von 9.000 - 9.500 € werden anerkannt und in den Haushalt 2010 eingestellt. Die Bestellung erfolgt bei Lieferung und Rechngsstellung in 2010 zur Sicherung des Angebotspreises bis Ende Oktober 2009. Um das Angebot nicht verfallen zu lassen, wird der Bürgermeister ermächtigt, sofort zu bestellen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Öffentliche Toilette in Schönhagen |
Der Pächter Sörensen hat die Räume im EG West des Strandhuuses geräumt. Der Einbau der WCs soll im Winter erfolgen. Der Bürgermeister stellt folgende Fragen:
Herr Chr. Jensen merkt wiederholt an, dass er die Räume des Strandhuuses für den Einbau von WCs zu wertvoll erachtet. Ein Beschluss wird zu diesem TOP nicht gefasst. |
zu TOP 14. | Weiteres Vorgehen zur Bildung eines Jugend- und Seniorenbeirates |
Im Mai 2009 wurde in einer Sitzung beschlossen, dass zu einer Infoveranstaltung für die Bürger zur Bildung sowohl eines Seniorenbeirates als auch eines Jugendbeirates eingeladen werden soll. Da dieses noch nicht erfolgt ist, wird Herr Bürgermeister Schlömer sich nach der Genesung von Herrn Hammer an Herrn Hammer wenden und Details abstimmen. Nach Möglichkeit soll das Thema noch in diesem Jahr abgearbeitet werden. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 21. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Es sind keine Einwohner mehr anwesend. |
Jan Andresen | Claus-Hermann Thomsen |
Protokollführer/in | stellv. Auschussvorsitzende/r |