N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Brodersby vom 07.06.2010.

Sitzungsort:  im Strandhus in Schönhagen, Brodersby
Beginn der Sitzung:  20.00 Uhr
Ende der Sitzung:  22.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussmitglied Maren Block
Ausschussmitglied Helmut Prager
wählbare Bürgerin Sabine Schmidt
wählbarer Bürger Dieter Schulz
stellv. Auschussvorsitzender Claus-Hermann Thomsen

Abwesend sind:
Ausschussvorsitzender Friedrich Hammer (entschuldigt )
Ausschussmitglied Hans-Heinrich Kohrt (entschuldigt )
wählbarer Bürger Björn Steffen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Christian Schlömer
Gemeindevertreter Karl-Christoph Jensen
Gemeindevertreter Gerd Schütt
Gemeindevertreterin Birgit Schwartz-Sander
LVB Gunnar Bock
Gast Herr Jan Schliep Schleswag Abwasser GmbH

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 24.03.2010
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Neustrukturierung der Ortsentwässerung Schönhagen
  Beschlussvorlage - 20/2010
7. Feststellung der Tragfähigkeit der Gemeindestraßen
8. Weitere Vorgehensweise zur Einrichtung eines Senioren- und Jugendbeirates
9. Sanierung des Schmutzwasserkanals Erlengrund in Schönhagen
  Beschlussvorlage - 21/2010
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
12. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der stellv. Ausschussvorsitzende, Claus-Hermann Thomsen, teilt mit, dass der Ausschussvorsitzende kurz vor der Sitzung krank gemeldet wurde. Daher eröffnet GV Thomsen die Sitzung als stellv. Vorsitzender, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Einwohnerfragestunde

Auf Nachfrage einer Einwohnerin zur Ausschilderung zum Strand Schönhagen ist man sich einig, diese vor Ort zu besichtigen.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 24.03.2010

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Als neuer TOP 9 wird eingefügt: „Sanierung des Schmutzwasserkanals Erlengrund in Schönhagen“.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der stellv. Ausschussvorsitzende berichtet über:
  • die Aufstellung eines neuen Spielgerätes auf dem Spielplatz Schönhagen
  • nötige Baumfällarbeiten im Kurpark; witterungsbedingt können die Nachpflanzungen erst im Frühjahr 2011 erfolgen
  • die Erneuerung der Promenade auf ca. 100 m in Eigenleistung der Gemeindearbeiter
  • die noch vorzunehmende Erstellung der Winter-WC-Anlage je nach Zeit der Gemeindearbeiter
  • den Rücktritt von GV Asmus Nielsen


zu TOP 6. Neustrukturierung der Ortsentwässerung Schönhagen
Beschlussvorlage - 20/2010
Die Sanierung bzw. Erweiterung des Klärwerkes Schönhagen wird bereits seit mehreren Jahren überlegt. Konkrete Planungen wurden bisher jedoch nicht beauftragt.
Im vergangenen Jahr hat sodann ein erstes Gespräch mit der Stadt Kappeln und der Schleswag Abwasser GmbH stattgefunden, in dem als alternative Lösung der Anschluss an das Kappelner Klärwerk erörtert wurde. Weitere Gespräche sowie technik- und kostenbezogene Ermittlungen wurden bis Mai 2010 durchgeführt. Folgendes lässt sich als Ergebnis feststellen:
  1. Aufgrund des Anschlusses an das Kappelner Klärwerk würde die absolute Abwassergebühr (später erfolgt eine Aufteilung in eine Grund- und Verbrauchsgebühr) bei der aktuellen Kostensituation von 2,52 € auf 2,74 € steigen (siehe vorliegende Berechnung).
  2. Die Differenz der Gebühr (0,22 €/m³) entspricht einer rechnerischen Investitionssumme von 174.000,00 € (siehe vorliegende Berechnung). Mit dieser Summe ließe sich die Sanierung bzw. Erweiterung des Schönhagener Klärwerks in keinem Fall realisieren; die Kosten lägen deutlich höher, so dass auch die Gebührensteigerung entsprechend ausfallen würde.
  3. Ein Anschluss an das Klärwerk Revkuhl ist nicht möglich. Die Leitung von Höxmark nach Karlberg und die Pumpwerke in Höxmark und Karlberg sind nicht ausreichend dimensioniert. Außerdem reicht die Kapazität der Kläranlage Revkuhl (4.992 EW) nicht aus, um die 3.000 EW von Schönhagen aufzunehmen, da bereits eine Auslastung von 3.500 EW erreicht ist. Eine Kläranlagenerweiterung kann nur unwirtschaftlich sein, da ab 5.000 EW erheblich höhere Anforderungen an ein Klärwerk gestellt werden.
  4. Die Kläranlage in Kappeln erreicht sehr gute Reinigungswerte und hat freie Kapazitäten, so dass ein Anschluss der Schönhagener Ortsentwässerung insgesamt sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen würde.

Beschluss:
Auf Grundlage der vorliegenden Daten wird der Anschluss an das Klärwerk in Kappeln beschlossen. Die notwendigen baulichen und vertraglichen Maßnahmen sind vorzubereiten.

zu TOP 7. Feststellung der Tragfähigkeit der Gemeindestraßen

Der stellv. Ausschussvorsitzende erläutert gemeinsam mit dem Bürgermeister den Hintergrund des Tagesordnungspunktes. Der Bau verschiedener Biogasanlagen in Nachbargemeinden wird verstärkten landwirtschaftlichen Schwerlastverkehr auch zu Brodersbyer Flächen nach sich ziehen. Voraussetzung für die Anordnung einer Ablastung (Tonnenbeschränkung) der Gemeindestraßen wäre eine fachliche Bewertung ihrer Tragfähigkeit. Diese würde für alle Gemeindestraßen ca. 8.000,00 € kosten. Problematisch wäre insbesondere, dass nach einer Tonnenbegrenzung auch der bisherige landwirtschaftliche Verkehr und sonstige Schwerlastfahrzeuge (z. B. Müllfahrzeuge, Melkwagen, Möbelwagen etc.) betroffen sein würde.

In diesem Zusammenhang wird die grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinden zum Erlass einer Ausbaubeitragssatzung erörtert. Das Innenministerium weist in seinem Erlass vom 30. Oktober 2009 darauf hin, dass die Gemeinden nach § 76 Gemeindeordnung (GO) verpflichtet sind, Straßenausbaubeiträge zu erheben. LVB Bock erläutert die eindeutige rechtliche Situation. Allerdings gibt es Bestrebungen, den § 76 GO im Rahmen der ohnehin anstehenden Änderung des Kommunalverfassungsrechtes zu „lockern“ oder das Kommunalabgabengesetz hinsichtlich der Lastenverteilung zu ändern.

Die Problematik tritt auf, sobald die Gemeinde tatsächlich beabsichtigt, einen Straßenneubau, einen -ausbau oder eine -erweiterung vorzunehmen. Dies ist derzeit nicht in Planung, so dass evt. gesetzliche Änderungen solange noch abgewartet werden können. Insbesondere ist die Maßnahme „Ellerüher Weg“ nicht betroffen, da es sich hierbei lt. Auskunft des planenden Ing.-Büros Bütecke & Partner um eine Unterhaltungsmaßnahme handelt.

Nach ausführlicher Diskussion wird die Angelegenheit insgesamt vertagt, bis weitere Erkenntnisse vorliegen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 8. Weitere Vorgehensweise zur Einrichtung eines Senioren- und Jugendbeirates

Nach dem bestehenden Beschluss sollte zunächst der Bedarf für die Einrichtung eines Senioren- und Jugendbeirates ermittelt werden. Aufgrund der kurzfristigen Erkrankung des Ausschussvorsitzenden kann der Tagesordnungspunkt nicht sachgerecht erörtert werden.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 9. Sanierung des Schmutzwasserkanals Erlengrund in Schönhagen
Beschlussvorlage - 21/2010

Der Schmutzwasserkanal im Erlengrund in Schönhagen bereitet seit einigen Jahren Anlass zur Sorge. In der Haltung gibt es einen Unterbogen, d.h. es gibt kein gleichmäßiges Gefälle. Der Grund ist nach vorliegenden Untersuchungsergebnissen eine Absackung der Leitung, vermutlich infolge moorigen Untergrunds. Dadurch lagern sich über die Zeit Feststoffe auf der Sohle ab und bauen sich nach und nach auf, bis das Rohr schlussendlich verstopft. Mit diesem Wissen wird die Leitung zyklisch gespült. Allerdings ist es nach Aussage des Bürgermeisters bisweilen vorgekommen, dass die Leitung dennoch unerwartet verstopft ist und ein Rückstau bis auf die Grundstücke verursacht wurde.
Neben der östlichen Strandstraße entwässert auch der Strandblick, Strandpark, Bäckergang und die gesamte Nordhagener Straße nebst Nebenstraßen durch diese Leitung.
Um Haftungsansprüchen vorzubeugen, regt der Bürgermeister eine Erneuerung dieser Haltung an.

Am 02.06.10 bittet der Bürgermeister Herrn Andresen kurzfristig eine Beschlussvorlage zu fertigen und die Kosten zu schätzen. In Anbetracht der Kurzfristigkeit können die Kosten nur grob geschätzt werden.

Kurze Baubeschreibung:
Der Haltungsschacht im Holmer Weg (S1) kann erhalten bleiben, jedoch muss der Haltungsschacht im Erlengrund (S5) erneuert werden. Die Haltung hat eine Länge von 30 m und liegt in einer Tiefe von 2,20 m bis 2,96 m. Daher muss der Rohrgraben in dem relativ engen Weg mit Verbau gesichert werden. Im Weg sind sämtliche Versorger (Strom, Telefon, Frischwasser, Gas) verlegt bzw. kreuzen. Diese müssen gesichert werden. Für die Aufrechterhaltung des Abwasserabflusses muss ein Bypass gelegt und eine Pumpe betrieben werden. Der moorige Untergrund muss komplett ausgetauscht und unterhalb der Leitung ca. 30 - 50 cm ausgetauscht werden. Ein Geogitter und/oder Geovlies sollte zusätzliche Stabilität bringen. Ferner ist damit zu rechnen, dass eine offene Wasserhaltung nebst verlorener Drainage betrieben werden muss. Infolge dieser widrigen Randbedingungen muss man von einem hohen Aufwand mit mehr oder weniger Handschachtung ausgehen.
                                                
-
Baustelleneinrichtung und -räumung
1.000 €
-
Erneuerung Haltungsschacht S5
1.500 €
-
Bypass von S6 bzw. S5 nach S1 über die Bauzeit
3.000 €
-
Abschnittsweise freilegen der Leitung und Verbaukasten, Versorger sichern (je nach tatsächlichen Rahmenbedingungen)
4.500 €
-
Material: 250 m³ Kiesbaustoffe, Geogitter, Rohrbaustoffe, Drainage
7.500 €
-
Rohrleitung verlegen, Abschnittsweise verfüllen und verdichten
2.500 €
-
Oberflächen wieder herstellen
1.500 €
 
 
 
 
Summe netto
21.500 €
 
19 % MwSt.
   4.861€
 
Summe brutto
25.585 €, gerundet 26.000 €

Da die Vorlage sehr kurzfristig abgefordert wurde, weist Herr Andresen ausdrücklich darauf hin, dass belastbare Kosten nur nach einer genaueren Betrachtung und Planung genannt werden können.


Beschluss:

Der Schmutzwasserkanal im Erlengrund in Schönhagen wird saniert.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 12. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Es sind keine Einwohner/innen mehr anwesend.



Claus-Hermann Thomsen  Gunnar Bock 
stellv. Ausschussvorsitzender  Protokollführer